Amnesty Report 2025/26: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; Österreich 2025

Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Die Lebenshaltungskosten in Österreich gehörten auch 2025 zu den höchsten in der EU. Geschlechtsspezifische Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen war beschränkt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren bedroht, u. a. durch Beschränkungen für die Verwendung einer Parole. Eine sofortige Obsorge für unbegleitete geflüchtete Kinder war nach wie vor nicht gewährleistet. Die Familienzusammenführung wurde ausgesetzt. Die Gesetze gegen Diskriminierung blieben unzureichend, und für die Polizei bestand nach wie vor keine individuelle Kennzeichnungspflicht.

 

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Im April 2025 wurde einer deutschen Klimaaktivistin die Aufenthaltserlaubnis wegen des Vorwurfs einer "schwerwiegenden Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit" entzogen. Die endgültige Entscheidung über das Berufungsverfahren stand Ende des Jahres noch aus.

Im Juli verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das der Polizei den Einsatz von Spionagesoftware zum Ausspähen verschlüsselter Nachrichten erlaubt. Im August legte der Innenminister Pläne für eine erhebliche Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Orten vor, trotz Bedenken der Zivilgesellschaft hinsichtlich der negativen Auswirkungen auf die Versammlungsfreiheit.

Die Behörden wandten nach wie vor die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) an, was von der Wahrnehmung des Rechts auf freie Meinungsäußerung abschreckte. Die Polizei verhängte weiterhin Geldstrafen gegen Demonstrierende, die die Parole "From the river to the sea, Palestine will be free" skandierten. Faktisch bedeutete dies ein Pauschalverbot dieses Slogans, was gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstieß. Es blieb ein Ministerialerlass in Kraft, wonach die Parole geeignet sei, einen strafrechtlichen Anfangsverdacht der "Gutheißung terroristischer Straftaten" darzustellen. Im April 2025 erklärte ein Gericht die zuvor erfolgte Auflösung einer Versammlung aufgrund des Skandierens dieser Parole für rechtswidrig.

Rechte von geflüchteten Menschen und Migrant*innen

Die Regierung führte auch 2025 trotz Regierungszusagen und entsprechender Bestimmungen aus der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) keine bundesweite Regelung zur Obsorge unbegleiteter geflüchteter Kinder ein.

Im Juli setzte die Regierung die Familienzusammenführung für sechs Monate aus. Im Dezember beschloss sie, die Aussetzung noch bis mindestens Juli 2026 fortzuführen, wodurch faktisch die einzige sichere Fluchtmöglichkeit nach Österreich für Schutzsuchende aufgehoben wurde.

Ebenfalls im Juli schob das Innenministerium erstmals einen Mann nach Syrien ab. Berichten zufolge verschwand er kurz danach spurlos. Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen forderte daraufhin die österreichische Regierung in einem Schreiben auf, Nachforschungen zum Verbleib des Mannes anzustellen. Österreich setzte die Abschiebungen nach Syrien im Jahresverlauf fort.

Im Oktober 2025 schob das Innenministerium einen Mann nach Afghanistan ab – es war die erste Abschiebung in das Land seit der Machtergreifung der Taliban.

Diskriminierung

Österreich sorgte auch 2025 nicht für menschenrechtskonforme Antidiskriminierungsgesetze auf Bundes- und Länderebene. Im März meldete die Polizei eine Welle von vorurteilsmotivierten Straftaten gegen LGBTQIA+-Personen. Auch die Zahl der antimuslimischen und antisemitischen Hassverbrechen blieb hoch.

Rechtswidrige Gewaltanwendung

Für die Polizei bestand 2025 nach wie vor keine Kennzeichnungspflicht, was die Durchsetzung der Rechenschaftspflicht erschwerte. Die Vorschriften für den Einsatz von Körperkameras (Body-worn cameras) waren uneinheitlich.

Im Oktober 2025 kam eine Untersuchungskommission zu dem Schluss, dass ein im Juli erfolgter Polizeieinsatz gegen ein Antifa-Camp auf dem Gelände der Gedenkstätte Peršmanhof rechtswidrig und unverhältnismäßig gewesen sei.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Österreich verabschiedete 2025 immer noch kein Klimaschutzgesetz. Expert*innen kritisierten einen durchgesickerten Gesetzentwurf als unzureichend, weil darin das angestrebte Netto-Null-Emissionsziel bis 2040 nicht enthalten war.

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