Amnesty Report 2025/26: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; El Salvador 2025

Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Der seit März 2022 anhaltende Ausnahmezustand blieb auch im Jahr 2025 bestehen und leistete der Unterdrückung durch die Regierung Vorschub. Es kam weiterhin zu massenhaften Festnahmen und willkürlichen Inhaftierungen. In zahlreichen Berichten war von Folter, Todesfällen in Gewahrsam und Fällen des Verschwindenlassens die Rede. Immer mehr Menschen lebten in extremer Armut. Die Regierung setzte bei der Strafverfolgung weiterhin auf eine harte Linie. Das Parlament nahm das "Gesetz über ausländische Agenten" an, das zusätzliche Kontrollen und Sanktionen für zivilgesellschaftliche Organisationen einführte. Proteste wurden unterdrückt und Menschenrechtsverteidiger*innen und Andersdenkende kriminalisiert.

 

Hintergrund

Im Januar 2025 ratifizierte das Parlament, das mehrheitlich von der Regierungspartei kontrolliert wurde, eine Änderung des Verfassungsartikels 248. Diese Entscheidung schränkte die Möglichkeiten für öffentliche Teilhabe und Debatten über wichtige gesellschaftliche Fragen stark ein. Im Juli wurde eine Reform angenommen, die eine uneingeschränkte Wiederwahl für das Präsidentenamt ermöglichte. Wesentliche Elemente des politischen Systems und Wahlsystems wurden damit abgeändert und die institutionelle Gewaltenteilung weiter aufgeweicht. Die ohne Anhörung oder sonstige Einbeziehung der Zivilgesellschaft beschlossenen Änderungen zementierten die Macht des Präsidenten noch weiter und höhlten die Rechtsstaatlichkeit aus.

Willkürliche Inhaftierungen und unfaire Gerichtsverfahren

Der Ausnahmezustand blieb das gesamte Jahr 2025 über in Kraft und bildete weiterhin den Rahmen für die willkürliche Inhaftierung Tausender Menschen. Lokale und internationale Organisationen berichteten, dass 2025 mehr als 90.000 Menschen ohne hinreichende Grundlage in Gewahrsam gehalten wurden. Viele von ihnen waren nur festgenommen worden, weil die Polizei unter dem Druck stand, tägliche Festnahmequoten erfüllen zu müssen. Die Festnahmen beruhten daher häufig auf falschen oder unbestätigten Beweisen, anonymen Anzeigen oder diskriminierenden Personenkontrollen.

Im Februar 2025 bewilligte das Parlament mehrere Gesetzesänderungen, die Aspekte des Strafrechts und des Gefängnissystems betrafen. Die Reformen sahen vor, dass Jugendliche, die wegen Taten verurteilt und inhaftiert worden sind, die der organisierten Kriminalität zugeordnet werden, in Erwachsenengefängnisse verlegt werden können. Ebenso entfernten die Reformen des Gesetzes zur organisierten Kriminalität den Zugang zu Strafvollzugsvergünstigungen wie der Haftentlassung auf Bewährung für Personen, die wegen Straftaten, die in dieser Gesetzgebung enthalten sind, verurteilt wurden – unabhängig davon, ob sie unter 18 Jahren oder Erwachsene sind. Die Behandlung von inhaftierten Minderjährigen war somit unverhältnismäßig stark auf Bestrafung ausgerichtet und trug nicht zu ihrer Wiedereingliederung bei, was gegen internationale Menschenrechtsverträge verstieß.

Im August 2025 lief die Gesetzesverordnung Nr. 803 aus, die vorläufig die Fristen und Strafverfolgung von Personen geregelt hatte, die unter dem Ausnahmezustand inhaftiert worden waren. Daraufhin änderte das Parlament acht Paragrafen des Gesetzes zur Bekämpfung organisierter Kriminalität ab, um die Dauer der Untersuchungshaft auf bis zu zwei Jahre auszuweiten – ein unverhältnismäßig langer Zeitraum. Die Änderungen ermöglichten es der Staatsanwaltschaft zudem, verschiedene Angeklagte als mutmaßliche Mitglieder von "Bandenzellen" (células de pandillas) in einem einzigen Verfahren vor Gericht zu stellen, anstatt die strafrechtliche Verantwortlichkeit der einzelnen Personen individuell zu prüfen. Dies öffnete Massenprozessen Tür und Tor. Die neuen Bestimmungen nahmen den Betroffenen grundlegende Verfahrensrechte wie das Recht auf Verteidigung und auf ein zügiges Verfahren und verstießen damit gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen El Salvadors.

Die Interamerikanische Menschenrechtskommission forderte die Regierung im August erneut auf, die Aussetzung von Rechten und die Einschränkung rechtlicher Garantien im Rahmen des Ausnahmezustands zu beenden und allen Inhaftierten die ihnen zustehenden Verfahrensgarantien zu gewähren.

Unmenschliche Haftbedingungen

Die Gefängnisse waren auch 2025 stark überbelegt, und die Inhaftierten hatten häufig keinen Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen. Laut der Plattform World Prison Brief war die Inhaftierungsquote El Salvadors die höchste weltweit. Sie übertraf die Quote des zweitplatzierten Landes um mehr als das Doppelte: Pro 100.000 Einwohner*innen befanden sich ca. 1.650 Menschen in Haft.

Inhaftierte Personen wurden systematisch ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Tausende hatten keinen Kontakt zu Familienangehörigen oder Rechtsbeiständen, und die Behörden gaben keine Informationen über ihren Aufenthaltsort oder ihren Gesundheitszustand bekannt. Diese Praxis führte zu Verzweiflung bei den Angehörigen der Inhaftierten und leistete in den Gefängnissen Menschenrechtsverstößen Vorschub sowie Korruption (u. a. wurden von Angehörigen Bestechungsgelder für Besuche verlangt).

Folter und andere Misshandlungen

Zwischen März 2022, als der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, und Dezember 2025 wurden etwa 470 gewaltsame Todesfälle in staatlichem Gewahrsam dokumentiert. Sie gingen auf Folter, unzureichende medizinische Versorgung und unhygienische Haftbedingungen zurück und wurden nicht zeitnah, umfassend und unabhängig untersucht. Die Dunkelziffer lag vermutlich höher. Da es keine wirksamen nationalen Rechenschaftsmechanismen gab, wandten sich einige salvadorianische Organisationen mit einer Beschwerde über strukturelle Straflosigkeit an internationale Menschenrechtsgremien.

Die Weltorganisation gegen Folter stufte in ihrem Folterindex für 2025 El Salvador als ein Land ein, in dem Menschen einem sehr hohen Risiko von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sind. Zu den dokumentierten systematischen Folterpraktiken zählten Schläge, sexuelle Erniedrigung, Schlafentzug und Kollektivstrafen. Die Behörden ließen solche Fälle weder angemessen dokumentieren noch unabhängig untersuchen und verstießen damit gegen internationale Standards wie das Istanbul-Protokoll (Handbuch für die wirksame Untersuchung und Dokumentation von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe).

Verschwindenlassen

Mitte März 2025 überstellte die US-Regierung 252 venezolanische und 36 salvadorianische Staatsangehörige rechtswidrig nach El Salvador, wo sie in der berüchtigten Hafteinrichtung CECOT (Centro de Confinamiento Contra el Terrorismo) inhaftiert wurden. Sie wurden ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und hatten keinen Zugang zu Rechtsbeiständen. Mit ihren Familien, die nichts über ihren Verbleib wussten, durften sie keinen Kontakt aufnehmen. Die Inhaftierten befanden sich in einer Situation, in der sie dem Schutz des Gesetzes entzogen waren, was gemäß internationalen Standards als Verschwindenlassen gewertet werden kann. Berichten zufolge wurden alle venezolanischen Staatsangehörigen im Juli 2025 nach Venezuela abgeschoben, wo mehrere von ihnen öffentlich erklärten, sie seien in El Salvador gefoltert oder anderweitig misshandelt worden. Im September 2025 berichteten die Medien, dass mindestens drei der salvadorianischen Staatsbürger weiterhin vermisst wurden. Die Behörden gaben keine Informationen über ihr Schicksal oder ihren Verbleib bekannt. Im Oktober forderte die Interamerikanische Menschenrechtskommission die salvadorianische Regierung auf, Schutzmaßnahmen für einen salvadorianischen Staatsangehörigen zu ergreifen, der aus den USA abgeschoben und Berichten zufolge im CECOT inhaftiert worden war. Seine Situation kam ebenfalls dem Verschwindenlassen gleich. Die Kommission forderte El Salvador auf, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um sein Schicksal und seinen Verbleib unverzüglich aufzuklären.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

In den ersten Monaten des Jahres 2025 wurde berichtet, dass 44 staatliche Schulen schließen mussten und die Zahl der Einschulungen um 25.000 zurückgegangen war. Laut Angaben von Bildungsorganisationen stiegen die Abbruchquoten an, vor allem in ländlichen Gegenden. Sie führten dies auf Migration, den Ausnahmezustand und fehlende Infrastruktur zurück. Gleichzeitig verfügten die Schulen nur über knappe Ressourcen und hatten nicht genügend Lehrpersonal. Die alljährliche Haushaltsumfrage des nationalen Statistikamts (Encuesta de Hogares de Propósitos Múltiples) meldete das dritte Jahr in Folge einen Anstieg der extremen Armut, die nun bei 9,6 Prozent lag.

Großprojekte und Stadtplanungsmaßnahmen führten zu rechtswidrigen Zwangsräumungen, von denen vor allem einkommensschwache Menschen betroffen waren. Die salvadorianische Menschenrechtsorganisation MILPA berichtete im Juni 2025, dass Tourismus-, Stadtentwicklungs- und Bergbauprojekte zur Vertreibung von rund 11.000 kleinbäuerlichen Familien geführt hatten. Die Betroffenen hatten nicht nur ihr Zuhause, sondern auch ihre Anbauflächen verloren und litten unter Ernährungsunsicherheit.

Im Rahmen von Stadtverschönerungsmaßnahmen wurden im historischen Stadtzentrum der Hauptstadt San Salvador von Januar bis April 2025 laut Medienberichten mehr als 1.000 Verkaufsstände entfernt und mindestens 1.400 Menschen, die dort informell Waren verkauften, vertrieben. Diese Maßnahmen hatten negative Auswirkungen auf den Lebensunterhalt Tausender Familien.

Unterdrückung Andersdenkender

Die Regierung schränkte den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft und die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen 2025 immer stärker ein. Auf gesellschaftlichen Unmut reagierte sie mit willkürlichen Inhaftierungen, der Kriminalisierung von Protesten und dem rechtswidrigen Einsatz von Militärgewalt. Zudem wurden Gesetze eingeführt, die die Arbeit von NGOs über Gebühr einschränkten.

Im Mai 2025 nahmen die Behörden laut Medienberichten willkürlich 16 Männer fest, die in leitenden Positionen für verschiedene Busunternehmen tätig waren. Sie warfen ihnen offenbar ohne Rechtsgrundlage eine Reihe von Straftaten vor, darunter Pflichtverletzung und Hilfsverweigerung (incumplimiento de deberes y denegación de auxilio). Die Regierung hatte von den Busunternehmen erwartet, eine Woche lang Fahrgäste über große Umwege kostenlos zu transportieren, nachdem ein Erdrutsch eine der wichtigsten Zufahrtsstraßen nach San Salvador blockiert hatte. Da die Bezahlung nicht gewährleistet war, hatten die Unternehmen die Fahrten verweigert. Einer der festgenommenen Männer starb nach wenigen Tagen in Gewahrsam.

Ebenfalls im Mai wurde in einem Stadtteil von San Salvador eine friedliche Protestveranstaltung von mehr als 300 Familien der Gemeinde El Bosque gewaltsam aufgelöst. Die Familien protestierten gegen die ihnen angedrohte Zwangsräumung. Angehörige der Militärpolizei nahmen willkürlich Menschenrechtsverteidiger und Gemeindesprecher fest.

Das Parlament verabschiedete im Mai das "Gesetz über ausländische Agenten", das Organisationen verpflichtet, sich als "ausländische Agenten" registrieren zu lassen, wenn sie Gelder aus dem Ausland beziehen. Das Gesetz legt zudem einen Steuersatz von 30 Prozent für solche Mittel fest und gibt dem Präsidenten die Befugnis, juristischen Personen – wie Unternehmen oder Organisationen – den Status abzusprechen oder Geldstrafen aufzuerlegen. Die breite und vage Definition des Begriffs "ausländischer Agent" ermöglichte die willkürliche Auslegung des Gesetzes und schuf ein Klima der Unsicherheit und Selbstzensur. Menschenrechtsorganisationen kritisierten, das Gesetz diene mitnichten der Gewährleistung von Transparenz, sondern institutionalisiere vielmehr die Verfolgung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Stimmen.

Menschenrechtsverteidiger*innen

Das Strafjustizsystem wurde 2025 vermehrt dazu missbraucht, Menschenrechtsverteidiger*innen und kritische Stimmen willkürlich zu kriminalisieren.

Im Februar 2025 wurde Fidel Zavala, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Unidad de Defensa de Derechos Humanos y Comunitarios (UNIDEHC), festgenommen und inhaftiert. Seit April 2025 befindet er sich im Mariona-Gefängnis in San Salvador. Seine Inhaftierung wurde als direkte Vergeltungsmaßnahme dafür betrachtet, dass er Folter und andere Menschenrechtsverletzungen in Mariona nach einer früheren Inhaftierung dort dokumentiert und angeprangert hatte. Da er sich in Gewahrsam von Gefängnismitarbeitern befand, die er zuvor wegen Folter in Haft angezeigt hatte, war seine körperliche Unversehrtheit in Gefahr.

Im Mai 2025 wurden die Anwältin Ruth López, die bei der Menschenrechtsorganisation Cristosal tätig war, sowie der Umweltschützer Alejandro Henríquez und der Pastor José Ángel Pérez festgenommen. Die drei wurden wegen haltloser Vorwürfe angeklagt und ohne Kontakt zur Außenwelt und unter unmenschlichen Bedingungen in Haft gehalten.

Am 7. Juni 2025 wurde der Anwalt für Verfassungsrecht Enrique Anaya unter Umständen inhaftiert, die dem Verschwindenlassen gleichkamen. In den ersten 48 Stunden nach seiner Inhaftierung wurde er immer wieder verlegt, ohne dass die Verlegungen angemessen dokumentiert wurden. Er wurde ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Im September forderte die Interamerikanische Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen für ihn.

Diese Fälle ließen ein Muster systematischer Verfolgung erkennen, das Stigmatisierung durch die Behörden, unzulässige Geheimhaltung in Verfahren, unverhältnismäßig lange Untersuchungshaft und fehlende Verfahrensgarantien umfasste. Im Juli 2025 erkannte Amnesty International Ruth López, Alejandro Henríquez und José Ángel Pérez als gewaltlose politische Gefangene an, da sie sich nach Ansicht der Organisation nur deshalb in Haft befanden, weil sie die Menschenrechte verteidigt hatten. Alejandro Henríquez und José Ángel Pérez wurden am 17. Dezember 2025 freigelassen.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Das absolute Abtreibungsverbot blieb auch 2025 bestehen. Frauen wurden wegen unverschuldeter gynäkologischer Notfälle kriminalisiert und konnten ihre sexuellen und reproduktiven Rechte nicht uneingeschränkt wahrnehmen. Ende 2025 mussten sich mindestens sechs Frauen aus diesem Grund vor Gericht verantworten.

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