Amnesty Report 2025/26: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; Kolumbien 2025

Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Trotz Friedensverhandlungen dauerten die bewaffneten Auseinandersetzungen und die damit einhergehenden Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht 2025 an. Hauptleidtragende der bewaffneten Konflikte und der Gewalt waren indigene, afrokolumbianische und kleinbäuerliche Gemeinschaften. Menschenrechtsverteidiger*innen waren wegen ihrer Aktivitäten nach wie vor hohen Risiken ausgesetzt. Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen war immer noch eingeschränkt, obwohl Abbrüche bereits seit einigen Jahren entkriminalisiert waren. Venezolanische Staatsangehörige hatten weiterhin große Schwierigkeiten, in Kolumbien Asyl oder einen anderweitigen regulären Aufenthaltsstatus zu bekommen.

 

Hintergrund

Die Verhandlungen zwischen der Regierung und verschiedenen bewaffneten Gruppen gingen 2025 zwar weiter, machten aber keine großen Fortschritte. Die Gespräche mit den Gruppen Estado Mayor de Bloques y Frentes (EMBF), Coordinadora Nacional Ejército Bolivariano und Comuneros del Sur wurden fortgeführt. Die Verhandlungen mit der bewaffneten Gruppe Ejército de Liberación Nacional (ELN) setzte die Regierung jedoch im Januar aus. Die abgebrochenen Gespräche mit den FARC-Splittergruppen Estado Mayor Central und Segunda Marquetalia wurden 2025 nicht wieder aufgenommen. Die Regierung setzte außerdem ihre Dialoge über soziale und rechtliche Fragen (diálogos sociojurídicos) mit Gruppen fort, die in den Städten Quibdó, Medellín und Buenaventura aktiv waren. Im September 2025 begann außerdem eine Dialogrunde zwischen der Regierung und der bewaffneten Gruppe Ejército Gaitanista de Colombia (EGC) in der katarischen Hauptstadt Doha.

Obwohl es in einigen dieser Prozesse Fortschritte gab und die Regierung im Juli 2025 einen Gesetzentwurf zum rechtlichen Umgang mit bewaffneten Gruppen vorlegte, blieb unklar, wie die Rechte der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung gewährleistet werden würden.

Im Juni 2025 kündigte das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte an, dass es seine Aktivitäten in Kolumbien aufgrund reduzierter internationaler Entwicklungsgelder zurückfahren müsse.

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Trotz Friedensverhandlungen und Dialogen kam es auch 2025 zu bewaffneten Zusammenstößen – sowohl zwischen verschiedenen bewaffneten Gruppen als auch zwischen bewaffneten Gruppen und der Armee bzw. Sicherheitskräften. Die Auseinandersetzungen gingen in vielen Fällen mit Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht einher. Angesichts der zunehmenden Gewalt warnte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) im Mai, sollte sich dieser Trend mit all seinen negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung fortsetzen, würden die humanitären Indikatoren im Jahr 2025 die schlechtesten seit einem Jahrzehnt sein.

Besonders besorgniserregend waren Vorfälle in den Departamentos Guaviare, Putumayo, Nariño, Cauca, Valle del Cauca, Chocó, Bolívar und La Guajira sowie in den Regionen Catatumbo, Magdalena Medio, Nordeste Antioqueño und Sur de Bolívar. Die Kämpfe um territoriale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorherrschaft verschärften sich, und die bewaffneten Gruppen spalteten sich immer weiter auf. Nach Angaben der Organisation Fundación Ideas para la Paz gab es Mitte des Jahres 14 Gebiete, die von bewaffneten Gruppen umkämpft waren und damit doppelt so viele wie zu Beginn der Amtszeit von Präsident Gustavo Petro im Jahr 2022. Außerdem stellte die Organisation fest, dass die Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen einerseits und Armee und Sicherheitskräften andererseits zugenommen hatten.

Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (OCHA) dokumentierte 2025 insgesamt 2.794 gewaltsame Vorfälle, die sich auf mehr als 1,6 Mio. Menschen auswirkten; 1.390 der Angriffe richteten sich gegen die Zivilbevölkerung, darunter Tötungsdelikte, Drohungen und Repressalien.

Die Menschenrechtsorganisation Consultoría para los Derechos Humanos y el Desplazamiento (CODHES) registrierte im Laufe des Jahres 139 Fälle massenhafter und mehrfacher Vertreibung, die mindestens 90.282 Menschen betrafen, sowie 80 Fälle von Zwangsisolierungen von Gemeinden und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, die das Leben von mindestens 235.345 Personen beeinträchtigten. Eskalierende Kämpfe zwischen den bewaffneten Gruppen ELN und EMBF in der Region Catatumbo führten dazu, dass zwischen Januar und September 2025 mehr als 82.000 Menschen vertrieben wurden.

Die Organisation COALICO (Coalición contra la Vinculación de Niños, Niñas y Jóvenes al Conflicto Armado en Colombia) verzeichnete im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten bis November 196 Vorfälle, die sich direkt auf 364.382 Kinder und Jugendliche auswirkten. Hierzu zählten 172 Fälle von Zwangsrekrutierung.

Nach Angaben von OCHA hatte der Einsatz von Sprengkörpern im Jahr 2025 Folgen für mindestens 7.728 Personen; genaue Angaben zu Toten und Verletzten lagen nicht vor. Mehrere bewaffnete Gruppen setzten verstärkt Drohnen ein, um Sprengstoffangriffe zu verüben.

Die Organisation Instituto de Estudios para el Desarrollo y la Paz meldete, dass 39 ehemalige Mitglieder bewaffneter Gruppen, die im Jahr 2016 das Friedensabkommen mit der Regierung unterzeichnet hatten, im Jahr 2025 getötet wurden. Im September stellte das Verfassungsgericht fest, die Sicherheitslage der Personen, die das Abkommen unterzeichnet hatten, sei weiterhin kritisch.

Diskriminierung

Menschen, die auf dem Land bzw. in kleinbäuerlichen Gemeinschaften lebten, wurden besonders häufig Opfer massenhafter und mehrfacher Vertreibung – laut CODHES machten sie 90 Prozent der Betroffenen aus. Die restlichen 10 Prozent waren Angehörige indigener und afrokolumbianischer Gemeinschaften, die darüber hinaus auch besonders stark unter Zwangsisolierungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt litten (40 Prozent).

Im Juni 2025 berichtete die Organisation Centro de Investigación y Educación Popular, dass die bewaffnete Gruppe EGC weiterhin das Einzugsgebiet des Atrato und seiner Nebenflüsse im Departamento Chocó kontrolliere. Die Machtausübung der bewaffneten Gruppe habe die Basisorganisationen der afrokolumbianischen und indigenen Gemeinschaften geschwächt, die diese Region seit jeher bewohnten.

Menschenrechtsverteidiger*innen

Die Menschenrechtsorganisation Programa Somos Defensores registrierte von Januar bis September 2025 insgesamt 509 Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen und damit 25 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Allerdings wurde erwartet, dass die Zahl für das gesamte Jahr höher liegen werde als in den beiden Vorjahren.

Im Februar 2025 erklärten Menschenrechtsverteidiger*innen, die aus Venezuela geflohen waren, dass sie in Kolumbien einem feindseligen Klima ausgesetzt seien. Im Oktober wurden die venezolanischen Menschenrechtler Luis Peche und Yendri Velásquez in der Hauptstadt Bogotá durch Schüsse schwer verletzt. Yendri Velásquez ist Amnesty-Mitglied und hat in Kolumbien Asyl beantragt.

Menschenrechtsverteidiger*innen waren zunehmender Stigmatisierung ausgesetzt. Im März 2025 behauptete Präsident Gustavo Petro, die zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Region Catatumbo seien von bewaffneten Gruppen "durchsetzt" und würden diesen "unterstehen". Trotz entsprechender Aufforderungen weigerte sich die Regierung, diese Aussage zurückzunehmen. Wenige Monate später berichteten mehrere Organisationen über eine anhaltende Verleumdungskampagne gegen sie in den Sozialen Medien. Am 25. September 2025 diskreditierte der Kommandant der FARC-Guerillagruppe Frente 33 die zivilgesellschaftliche Organisation Comité de Integración Social del Catatumbo (CISCA), indem er öffentlich behauptete, sie sei in die Aktionen gegnerischer bewaffneter Gruppen verwickelt. Die anhaltenden und sich verschärfenden Angriffe auf CISCA und andere Menschenrechtsorganisationen bedrohten die Sicherheit ihrer Mitglieder und schränkten den Handlungsspielraum der Organisationen ein.

Der "Runde Tisch für Sicherheitsgarantien" (Mesa Nacional de Garantías), der dem Austausch zwischen staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Organisationen über den Schutz und die Verteidigung der Menschenrechte dient, trat 2025 dreimal zusammen. Die beteiligten Menschenrechtsorganisationen kritisierten jedoch bereits im Januar 2025, dass die angestrebte Einigung über Sicherheitsmaßnahmen und andere Garantien für Menschenrechtsverteidiger*innen zu geringe Fortschritte mache und behördliche Maßnahmen schlecht koordiniert seien. Ende 2025 war noch keine umfassende politische Strategie bezüglich Sicherheitsgarantien für Menschenrechtsverteidiger*innen (Política Pública Integral de Garantías para la Labor de Defensa de los Derechos Humanos) veröffentlicht oder umgesetzt worden.

Verschwindenlassen

Von Januar bis Mai 2025 dokumentierte das IKRK 136 neue Fälle von Verschwindenlassen in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt. Unter den Betroffenen waren auch 26 Kinder und Jugendliche.

Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (Jurisdicción Especial para la Paz) erkannte im Juni 2025 Yanette Bautista, die Gründerin der Stiftung Fundación Nydia Erika Bautista, als Opfer an und würdigte ihren Einsatz bei der Suche nach Opfern des Verschwindenlassens. Yanette Bautista starb im September 2025. Sie hatte ein Leben lang Wahrheit und Gerechtigkeit für die Opfer des Verschwindenlassens eingefordert und die Rechte von Frauen verteidigt, die nach ihren Angehörigen suchen.

Es wurde weiter über das Gesetz 2364/2024 debattiert, das bereits im Juni 2024 verabschiedet worden war und die Rechte der Frauen schützen soll, die sich für die Aufklärung von Fällen des Verschwindenlassens einsetzen. Ende 2025 war das Gesetz jedoch immer noch nicht umgesetzt. Das 2024 ins Leben gerufene Nationale Suchsystem (Sistema Nacional de Búsqueda), das die verschiedenen Institutionen koordinieren soll, die für Verschwundene und andere vermisste Personen zuständig sind, befand sich im Aufbau. In diesem Zusammenhang wurde weiterhin über eine umfassende politische Strategie bezüglich der Suche nach verschwundenen Personen beraten.

Von Januar bis September 2025 konnte die Sucheinheit für verschwundene Personen (Unidad de Búsqueda de Personas dadas por Desaparecidas) 111 Personen ausfindig machen, die noch lebten. Außerdem barg sie 1.161 Leichen und übergab 762 an das Nationale forensische Institut. In 166 Fällen fanden würdevolle Überführungen von sterblichen Überresten und "Treffen zur Wahrheitsfindung" mit Angehörigen statt.

Im Mündungsgebiet eines Flusses in der Bucht von Buenaventura an der Pazifikküste begann im Januar 2025 die Suche nach den sterblichen Überresten von Opfern des Verschwindenlassens. Menschliche Überreste wurden auch in einem Bezirk von Medellín gefunden, der als La Escombrera bekannt ist, sowie auf einem Armeestützpunkt in Bogotá, wo das Bataillon Batallón Charry Solano (auch bekannt als Brigada XX) stationiert war.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Nach mehr als 20 Jahren Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen erzielten die Regierung und die Friedensgemeinde San José de Apartadó im Januar 2025 eine Einigung. Die Behörden verpflichteten sich, die Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen anzuerkennen und zu entschädigen. Im April wurde eine Justizkommission (Comisión de Evaluación de Justicia) unter Leitung der kolumbianischen Ombudsstelle (Defensoría del Pueblo) eingesetzt, und Präsident Gustavo Petro entschuldigte sich im Juni öffentlich für die jahrzehntelangen Menschenrechtsverletzungen, die Mitglieder der Friedensgemeinde erlitten hatten.

Im September fällte die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden ihre ersten beiden Urteile. Im ersten Fall wurden sieben ehemalige Befehlshaber der Guerillagruppe FARC-EP wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen, weil sie für mehr als 21.000 Entführungen in den Jahren 1993 bis 2012 verantwwortlich waren. Die Sondergerichtsbarkeit verhängte gegen sie "Eigene Strafen" (sanciones propias) von jeweils acht Jahren. Es handelte sich dabei um Freiheitsstrafen, die nicht mit Gefängnis verbunden waren; die Verurteilten durften sich jedoch nicht frei bewegen und mussten an Projekten zur Wiedergutmachung teilnehmen. Im zweiten Fall erhielten zwölf ehemalige Militärangehörige "sanciones propias" zwischen fünf und acht Jahren. Sie wurden wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Departamentos Cesar und La Guajira zwischen 2002 und 2005 schuldig gesprochen. Damals waren 135 Getötete und Opfer des Verschwindenlassens fälschlicherweise als im Kampf getötete Rebellen ausgegeben worden. In beiden Fällen hatten die Verurteilten zuvor die Verantwortung für die Verbrechen zugegeben.

Vor und nach der Verkündung der Urteile mahnten verschiedene Akteure, darunter auch die Sondergerichtsbarkeit selbst, dass es bei den Projekten, in denen die Verurteilten Wiedergutmachung leisten sollten, noch Verbesserungsbedarf in puncto Finanzierung und notwendiger Infrastruktur gebe. Auch wurde kritisiert, dass der genaue bestrafende Charakter der Sanktionen nicht klar sei und womöglich mit den anderen Tätigkeiten und Verpflichtungen der Verurteilten nicht vereinbar sein könnte.

Im Laufe des Jahres erhob die Sondergerichtsbarkeit neue Anklagen gegen ehemalige Angehörige der FARC-EP. Diese bezogen sich auf Entführungen in verschiedenen Landesteilen, die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in bewaffneten Auseinandersetzungen sowie Angriffe auf die Zivilbevölkerung in den Departamentos Cauca und Valle del Cauca. Darüber hinaus erhob die Sondergerichtsbarkeit Anklage gegen ehemalige Militärangehörige und Sicherheitskräfte wegen außergerichtlicher Hinrichtungen und Verschwindenlassen im Departamento Antioquia. Die Strafverfahren gegen 16 Militärangehörige und Sicherheitskräfte wurden eingestellt, da das Gericht der Ansicht war, dass ihre Verantwortung für außergerichtliche Hinrichtungen und Fälle von Verschwindenlassen, die in den Departamentos Meta und Santander untersucht wurden, nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte.

In Verfahren wegen möglicher Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtlicher Verbrechen gab es weiterhin Streitigkeiten zwischen Militärgerichten und regulären Strafgerichten, was die Zuständigkeit betraf.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Für Menschenrechtsverletzungen, die an Demonstrierenden verübt worden waren, herrschte nach wie vor weitgehend Straflosigkeit, obwohl es auch Fortschritte zu verzeichnen gab. Im Juni 2025 wurde ein Angehöriger der ehemaligen polizeilichen Spezialeinheit Escuadrón Móvil Antidisturbios (ESMAD) in erster Instanz für den Mord an Juan Carlos León Acosta während der Streiks im Agrarsektor 2013 verurteilt. Der Oberste Gerichtshof traf auch 2025 keine Entscheidung im Berufungsverfahren gegen einen weiteren ESMAD-Angehörigen, dem der Mord an Nicolás Neira während der Proteste in Bogotá am 1. Mai 2005 vorgeworfen wurde. Die Familie von Nicolás Neira kritisierte, dass 20 Jahre nach der Tat immer noch kein rechtsgültiges Urteil vorlag.

Im Juni 2025 veröffentlichte die Generaldirektion der Polizei die Resolution 1840 und nahm damit ein neues Handbuch für die nationale Polizei über den Gebrauch weniger tödlicher Waffen, Munition und anderer Geräte an. Die zivilgesellschaftliche Initiative Mesa por la Reforma Policial ("Runder Tisch für Polizeireform") begrüßte das Handbuch als großen Fortschritt für eine einheitliche und klare Vorgehensweise beim Einsatz dieser Waffen durch die Polizei. Gleichzeitig wies die Initiative jedoch auf Risiken und Unzulänglichkeiten der Regeln hin, besonders was die Kriterien für die Anschaffung und Nutzung weniger tödlicher Waffen anging. Sie kritisierte zudem, dass es keine effektiven unabhängigen Kontrollmechanismen gebe und benachteiligte ethnische Gruppen nicht ausreichend gegen selektive Gewaltanwendung und Praktiken wie Racial Profiling geschützt seien.

Eine umfassende Polizeireform mit menschenrechtlicher Ausrichtung stand weiterhin aus.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Oktober 2025 forderte die Telekommunikationsbehörde (Comisión de Regulación de Comunicaciones) mehrere Medienunternehmen schriftlich auf, Informationen und interne Dokumente zu redaktionellen Abläufen vorzulegen, andernfalls drohten Verwaltungsstrafen. Die Stiftung für Pressefreiheit (Fundación para la Libertad de Prensa – FLIP) äußerte sich besorgt über die Anfragen und deren Folgen für die Pressefreiheit.

Die FLIP dokumentierte 2025 insgesamt 468 Angriffe auf Journalist*innen, darunter ein Mord und ein Mordversuch, 191 Drohungen, 61 Fälle von Stigmatisierung, 26 Fälle gerichtlicher Schikane, 15 Vertreibungen und sieben Fälle, in denen sich Medienschaffende gezwungen sahen, ins Exil zu gehen.

Frauenrechte

Im Januar 2025 trat ein neues Gesetz in Kraft, das es ermöglicht, eine Ehe auch dann zu beenden, wenn nur eine der beiden Personen die Scheidung möchte.

Die Kolumbianische Beobachtungsstelle für Feminizide (Observatorio Colombiano de Feminicidios) meldete für 2025 insgesamt 973 geschlechtsspezifische Tötungen von Frauen und Mädchen, davon 123 im Departamento Antioquia und 79 in Bogotá. Im Jahr 2024 hatte die Gesamtzahl bei 1.584 gelegen. Trotz des Rückgangs machten die Zahlen deutlich, dass Gewalt gegen Frauen nach wie vor ein Problem darstellte und dass mehr und bessere Gegenmaßnahmen notwendig waren.

Rechte von LGBTI+

Die Organisation Caribe Afirmativo dokumentierte 85 schwere Gewalttaten an lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+). Sie betrafen in 39 Fällen schwule Männer und in 32 Fällen trans Frauen. Die Organisation berichtete zudem, dass Mitglieder bewaffneter Gruppen LGBTI+ vermehrt bedrohten und einschüchterten.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Die Politik bezüglich der sexuellen und reproduktiven Rechte wurde auch 2025 nicht den Erfordernissen angepasst. Der Runde Tisch für das Leben und die Gesundheit von Frauen (Mesa por la Vida y la Salud de las Mujeres) berichtete, dass Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor nur eingeschränkt zugänglich waren. Eine landesweite Umfrage zu Bevölkerungsentwicklung und Gesundheit gab Aufschluss über einige der Schwierigkeiten beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. So gaben 34,3 Prozent der Befragten an, das Gesundheitspersonal habe ihnen die Entscheidung ausgeredet, 21,1 Prozent erklärten, sie seien nicht umfassend und rechtzeitig informiert worden, und 16,2 Prozent berichteten, keinen fristgerechten Termin für einen Abbruch erhalten zu haben.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Die Ombudsstellen von Kolumbien, Panama und Costa Rica veröffentlichten einen gemeinsamen Bericht, in dem sie erklärten, dass die Zahl der Menschen, die sich ohne die notwendigen Papiere auf den Weg in Richtung Norden machten, im Zeitraum Januar bis August 2025 um 97 Prozent zurückgegangen sei. Gleichzeitig habe die Zahl derjenigen, die aus den USA und aus Mexiko zurückkamen und sich Richtung Süden bewegten, im gleichen Zeitraum deutlich zugenommen. Ungeachtet dieser Veränderung seien die Menschen entlang der Migrationsrouten und an den Grenzen aber weiterhin Gewalt ausgesetzt. Außerdem würden Schleuserbanden, die in den drei Ländern operierten, eine beträchtliche Kontrolle ausüben.

Im April 2025 teilte der UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechte von Migrant*innen mit, dass zu Beginn des Jahres 2025 von den etwa 75.000 Asylanträgen, die Venezolaner*innen in Kolumbien gestellt hatten, 29.305 noch unbearbeitet waren. Das Asylsystem in Kolumbien sei nicht effizient, weil die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Asylanträge drei bis vier Jahre betrage.

Im August 2025 berichtete die Einwanderungsbehörde Migración Colombia, dass sich 2.831.561 Venezolaner*innen im Land aufhielten, 484.658 davon ohne regulären Aufenthaltsstatus. Es gab somit einen Anstieg der Zahl von Personen, die lediglich mit einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis (permiso de ingreso y permanencia – PIP) einreisten. Dies machte deutlich, dass die fortgesetzte Migration von Venezuela nach Kolumbien unter Bedingungen erfolgte, die nur einen befristeten Aufenthalt erlaubten, viele ausschlossen und die nötigen Schutzmechanismen vermissen ließen.

Wirtschaftliche und soziale Rechte

Im Januar 2025 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft (Procuraduría General de la Nación) beim Verfassungsgericht, den schlechten Zustand des öffentlichen Gesundheitssystems für verfassungswidrig zu erklären. Die zuständige Ombudsperson forderte im März, die Rechte derjenigen, die das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen würden, müssten gewährleistet sein. Die Diskussionen über eine Optimierung und bessere staatliche Finanzierung des Gesundheitswesens dauerten das gesamte Jahr über an.

Im Juni und Juli 2025 traten gesetzliche Änderungen in Kraft, die das Arbeitsrecht und die Renten betrafen und in einigen Bereichen die wirtschaftlichen und sozialen Rechte stärkten. Eine Prüfung, ob Änderungen im Rentensystem verfassungsgemäß sind, war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

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