Amnesty Report 2025/26: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; Mexiko 2025

Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Ein neues Gesetz verbot Versammlungen mit Bezug zu lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTI+). Ein Gesetzentwurf sah vor, dass die Regierung künftig zivilgesellschaftliche Organisationen und Medien nach willkürlichen Kriterien auf eine schwarze Liste setzen und ihre Finanzierung blockieren könnte. Die Europäische Kommission stellte fest, dass Ungarn nach wie vor keine Maßnahmen ergriffen hatte, um die systemischen Mängel in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz, die Medienfreiheit und die Korruptionsbekämpfung im Land zu beheben. Die Rechte von Asylsuchenden wurden weiterhin verletzt. Kommunen durften diskriminierende Verordnungen erlassen, um den Zugang zu Wohnraum zu beschränken.

 

Recht auf friedliche Versammlung

Im Oktober 2025 ließ die Polizei eine Solidaritätskundgebung für Palästina in der Hauptstadt Budapest zu. In den Vorjahren hatte sie Kundgebungen dieser Art verboten.

Im März 2025 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das die rechtliche Grundlage für ein Verbot von Versammlungen mit LGBTI-Bezug schaffte. Das neue Gesetz sah strafrechtliche Sanktionen von bis zu einem Jahr Freiheitsentzug für das Organisieren verbotener Veranstaltungen und Geldstrafen von bis zu 200.000 Forint (etwa 500 Euro) für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen vor. Außerdem wurden die Umstände ausgeweitet, unter denen die Polizei jede Art von Versammlung auflösen kann. Die Regeln für die Anmeldung einer Veranstaltung wurden ebenfalls geändert, sodass eine Versammlung frühestens einen Monat vorher angemeldet werden konnte statt wie bis dato drei Monate vorher. Dadurch wurde es schwieriger, eine Veranstaltung wirksam zu organisieren und zu bewerben.

Die Polizei nutzte das Gesetz, um mehrere Versammlungen zu verbieten. In den Fällen, in denen Organisator*innen dagegen klagten, wurde das Verbot vom Obersten Gerichtshof ausnahmslos bestätigt. Zu den Versammlungen, die verboten wurden, gehörten eine Demonstration für die Rechte von trans Menschen sowie eine weitere, die sich gegen das Verbot dieser Demonstration richtete. Weitere Verbote betrafen die Pride-Paraden in Budapest und Pécs sowie eine Veranstaltung zur Feier der Menschenrechte. Trotz der Verbote fanden die Pride-Veranstaltungen in Budapest und in Pécs im Juni bzw. Oktober 2025 mit einer Rekordzahl von Teilnehmenden und ohne Eingreifen der Polizei statt.

Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit

Angriffe auf unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen und Medien nahmen 2025 zu. Am 15. März 2025 bezeichnete Ministerpräsident Viktor Orbán "Politiker, Richter, Journalisten, Pseudo-NGOs und politische Aktivisten" öffentlich als "Ungeziefer".

Im Mai 2025 legte die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf vor, der es der Regierung erlauben würde, eine ganze Reihe unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen und Medien sowie Privatunternehmen auf der Grundlage willkürlicher Kriterien auf eine schwarze Liste zu setzen. Organisationen, die als "Bedrohung für die Souveränität Ungarns" gewertet werden, würde dann die Sperrung ihrer Finanzmittel drohen, ebenso wie aller Einnahmen aus dem Ausland.

Im September 2025 erstellte die Regierung die erste "nationale Liste zur Terrorismusbekämpfung" Ungarns. Darin wurde die antifaschistische Bewegung "Antifa" im Allgemeinen und insbesondere die deutsche Gruppe Antifa Ost (auch bekannt als "Hammerbande") als terroristisch eingestuft. Alle Personen, die mit einer der auf der Liste aufgeführten Organisationen in Verbindung stehen, müssen künftig mit finanziellen Sanktionen rechnen. Bei denjenigen, die keine ungarische Staatsangehörigkeit besitzen, könnte dies zur Ausweisung oder Einreiseverweigerung führen.

Recht auf ein faires Gerichtsverfahren

Laut der Europäischen Kommission erzielte Ungarn 2025 bei sieben der acht Empfehlungen aus dem Kommissionsbericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 keine Fortschritte. Die Kommission stellte fest, dass Ungarn systemische Mängel bei der Unabhängigkeit der Justiz, der Medienfreiheit und der Korruptionsbekämpfung nicht angegangen war.

Nachdem die Bezüge der Richter*innen über mehrere Jahre gesunken waren, was zu Sorgen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz geführt hatte, erhielten sie im Januar 2025 eine Gehaltserhöhung von 15 Prozent. Zuvor waren jedoch eine Reihe von Justizreformen vom Parlament verabschiedet worden, die ebenfalls Bedenken geweckt hatten, da sie z. B. umstrittene Kriterien für die Ernennung neuer Richter*innen beinhalteten. Auch fehlte es den Reformen an Mechanismen zur langfristigen Sicherung des Gehaltsniveaus, und Entscheidungen über die Gehälter wurden dem Ermessen der Exekutive und der Legislative überlassen. Vor diesem Hintergrund blieben die Justizbehörden auch weiterhin anfällig für politische Einflussnahme.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Die Regierung verweigerte Wohnbeihilfen für hauptsächlich ungarischsprachige Flüchtlinge aus der westukrainischen Region Transkarpatien, in der eine bedeutende ungarische Minderheit lebt. Dies war darauf zurückzuführen, dass Transkarpatien in der offiziellen Liste der vom Krieg betroffenen ukrainischen Regionen keine Berücksichtigung gefunden hatte.

Die ungarische Gesetzgebung erlaubte auch weiterhin die oft gewaltsame Abschiebung von Asylsuchenden an den Grenzen. An der Grenze zu Serbien gab es 2025 insgesamt etwa 4.100 solcher Fälle. Im Juni 2025 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Massenabschiebungen Ungarns als rechtswidrig und ordnete Wiedergutmachung und systemische Veränderungen an. Außerdem kritisierte der EGMR das nicht funktionierende Asylverfahren in Ungarn, das vorsah, dass Asylanträge nur in zwei bestimmten ungarischen Botschaften gestellt werden können. Mit dem Urteil bekräftigte der EGMR einmal mehr, dass die Regierung ihre Praxis der Massenabschiebung, bei der die individuellen Umstände der Betroffenen nicht berücksichtigt werden, einstellen muss.

Diskriminierung

Ein neues Gesetz, das im Juli 2025 in Kraft trat, ermächtigte die Kommunen, lokale Anforderungen festzulegen, die von allen Personen erfüllt werden müssen, die in der jeweiligen Region eine Immobilie kaufen oder ihren Wohnsitz anmelden möchten. Rund 180 Gemeinden führten diskriminierende Regeln ein, die sich hauptsächlich gegen Rom*nja richteten und von Rom*nja-Organisationen scharf kritisiert wurden. So dürfen Interessent*innen z. B. keine Vorstrafen oder Steuerschulden haben oder müssen ein Mindestbildungsniveau besitzen.

Rechte von LGBTI+

Im März 2025 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass Menschen in Ungarn das Recht haben, unzutreffende personenbezogene Daten, die in öffentlichen Registern gespeichert sind, unverzüglich berichtigen zu lassen, darunter auch Daten zur Geschlechtsidentität.

Im April 2025 änderte das Parlament den Wortlaut der Verfassung dahingehend, dass "Menschen männlich oder weiblich sind". Zudem wurde "Geschlechtsidentität" als ausdrücklich verbotener Grund für Diskriminierung aus der Verfassung gestrichen. Beides bedeutete eine weitere Schwächung des Schutzes gender-diverser Menschen.

Im Juni 2025 entschied das Verfassungsgericht, dass es verfassungswidrig sei, wenn der Gesetzgeber gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, nicht rechtlich anerkenne und die Eintragung als Lebenspartnerschaft verweigere.

Rechtswidrige Überwachung

Ein neues Gesetz, das Versammlungen mit LGBTI-Bezug verbietet, ermöglichte es den Strafverfolgungsbehörden, selbst bei Bagatelldelikten Gesichtserkennungstechnologie zur Identifizierung verantwortlicher Personen einzusetzen.

Die globale Rechercheplattform Insikt Group berichtete 2025 über den mutmaßlichen Einsatz einer hochgradig invasiven, von Tech-Expert*innen als "Devils Tongue" bezeichneten Spionagesoftware in Ungarn.

Rechte von Frauen und Mädchen

Im Gleichstellungsindex von 2025 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen kam Ungarn in der Gesamtbewertung unter den 27 EU-Mitgliedsstaaten auf den vorletzten Platz. Im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter in politischen und wirtschaftlichen Machtpositionen belegte Ungarn den letzten Platz.

Straflosigkeit

Im April 2025 gab Ungarn während eines Besuchs des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu seine Entscheidung bekannt, aus dem Römischen Statut des IStGH auszutreten, und weigerte sich, Netanjahu trotz eines Haftbefehls des IStGH zu verhaften und an die Gerichtsbehörden zu überstellen. Im Juni leitete Ungarn offiziell das Verfahren zum Austritt aus dem IStGH ein.

Willkürlicher Entzug der Staatsbürgerschaft

Im Juni 2025 trat ein neues Gesetz in Kraft, das den Entzug der ungarischen Staatsbürgerschaft für bestimmte Kategorien von Bürger*innen mit doppelter Staatsangehörigkeit erlaubte. Dies könnte Abschiebungen Vorschub leisten. Die in dem Gesetz enthaltene unvollständige Liste der möglichen Gründe für einen Entzug der Staatsangehörigkeit sorgte für Unsicherheit und öffnete willkürlichen Entscheidungen Tür und Tor.

Recht auf Bildung

Im März 2025 äußerte die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Bildung große Bedenken angesichts "zunehmender Ungleichheiten, unflexibler Lehrpläne, der Marginalisierung von Rom*nja-Schüler*innen und der Untergrabung der akademischen Freiheit".

Im November wies die stellvertretende Ombudsfrau, die für Minderheiten in Ungarn zuständig ist, in einem Bericht auf die Ausgrenzung von Rom*nja-Kindern an kirchlichen Schulen hin. Diese Praxis wurde durch die Gesetzgebung im Bereich der staatlichen Bildung aufrechterhalten und verstärkt.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Im Juni 2025 annullierte das ungarische Verfassungsgericht das im nationalen Klimagesetz enthaltene Emissionsreduktionsziel mit der Begründung, dass das bis 2030 angestrebte Ziel unzureichend sei. Das Gericht wies das Parlament außerdem an, bis zum 30. Juni 2026 umfassende Vorschriften für alle Bereiche des Klimaschutzes zu erarbeiten.

Im Juli 2025 stellte die Europäische Kommission in ihren Länderberichten zur Umsetzung der EU-Umweltpolitik 2025 (Environmental Implementation Review) fest, dass Ungarn Maßnahmen in verschiedenen Bereichen des Naturschutzes und der Renaturierung ergreifen muss. Die Kommission verwies insbesondere auf die Notwendigkeit von Verbesserungsmaßnahmen in den Bereichen biologische Vielfalt, Recycling, Mülldeponien, grüne Innovation, Abwasseraufbereitung, Luftqualität und Anpassung an den Klimawandel.

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