Amnesty Report 2025/26: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; Mexiko 2025

Berichtszeitraum: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025

Schutzmechanismen und Menschenrechtsgarantien wurden abgebaut. Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Menschen, die nach Verschwundenen suchten, liefen auch weiterhin Gefahr, bedroht, kriminalisiert oder getötet zu werden oder dem Verschwindenlassen zum Opfer zu fallen. Die Behörden erkannten die Arbeit von Frauen, die nach Verschwundenen suchten, trotz der Empfehlungen internationaler Gremien nicht an. Proteste wurden weiterhin von der Polizei unterdrückt. Folter war auch 2025 weit verbreitet. Die Anzahl der Fälle des Verschwindenlassens stieg im Vergleich zum Vorjahr um 10,5 Prozent an. Die Zahl der Feminizide blieb hoch. Schwangerschaftsabbrüche waren in den meisten Bundesstaaten entkriminalisiert. Nach wie vor verweigerten die Behörden Migrant*innen ihre Rechte und internationalen Schutz. Die Zahl der Binnenvertriebenen stieg 2025 an.

 

Hintergrund

Im März 2025 verabschiedete der Kongress ein Paket aus Sekundärgesetzen zur Regulierung der Verfassungsreform, durch die das Nationale Institut für Transparenz, Zugang zu Informationen und Datenschutz (Instituto Nacional de Transparencia, Acceso a la Información y Protección de Datos Personales) abgeschafft worden war. Im August äußerten zivilgesellschaftliche Organisationen Bedenken angesichts der Tatsache, dass die neue Transparenzbehörde Transparencia para el Pueblo, die dem Ministerium für Korruptionsbekämpfung und gute Regierungsführung (Secretaría de Anticorrupción y Buen Gobierno) unterstellt ist, 99,6 Prozent der eingereichten Überprüfungsanträge abgelehnt hatte.

Die Zahl der gemeldeten Tötungsdelikte ging im Vergleich zu 2024 um 27,4 Prozent zurück.

Die Regierung bestritt weiterhin, dass das Land militarisiert werde. Sie argumentierte, dass die Befehlsgewalt über die Nationalgarde bei der Präsidentin liege, die Sicherheitsstrategie vom Sicherheitsministerium konzipiert worden sei und es keine Menschenrechtsverletzungen im Land gebe.

Am 1. Juni 2025 fand die erste Direktwahl von Richter*innen statt, obwohl es Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des Justizsystems gab. Auf Bundesebene wurden 881 Stellen besetzt, außerdem fast 2.000 in 18 Bundesstaaten und in Mexiko-Stadt. Nur 13 Prozent der Wahlberechtigten nahmen an den Wahlen teil, und 22 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig oder unvollständig. Die Organisation Amerikanischer Staaten gab an, die neun Kandidat*innen mit den meisten Stimmen für den Obersten Gerichtshof Mexikos seien durch Listen gefördert worden, die vor der Wahl von politischen Parteien und lokalen Regierungsinstitutionen verteilt worden waren.

Im November 2025 wurde das allgemeine Gesetz zur Verhütung, Untersuchung und Bestrafung von Erpressung (Ley General para Prevenir, Investigar y Sancionar los Delitos en Materia de Extorsión) verabschiedet. Zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten sich besorgt darüber, dass das Gesetz Bestimmungen enthält, die gegen die Menschenrechte verstoßen. So erlaubt es unter bestimmten Ausnahmebedingungen die Zulassung von Beweismitteln, die unter Verletzung der Menschenrechte, beispielsweise durch Folter, erlangt wurden. Darüber hinaus würden die unklaren Formulierungen des Gesetzes die strafrechtliche Verfolgung von Journalist*innen und Medienschaffenden ermöglichen, die Informationen von öffentlichem Interesse veröffentlichen.

Recht auf ein faires Gerichtsverfahren

Im Oktober 2025 verabschiedete der Senat eine weitere Reform des Amparo-Gesetzes. Mit Amparo-Verfahren konnten Mexikaner*innen bisher gegen verfassungswidriges Regierungshandeln vorgehen, u. a. mittels Sammelklagen und auch dann, wenn sie nicht unmittelbar selbst betroffen waren. Ein positiver Aspekt der Reform war die Beschleunigung von Amparo-Verfahren. Allerdings wurde die Reform insgesamt als Rückschritt für die Menschenrechte angesehen. So enthielt sie Bestimmungen, die es Kläger*innen erschwerten, eine Aussetzung der umstrittenen Regierungsmaßnahme bis zur Klärung ihres Rechtsmittels zu erwirken. Die Reform erlaubte nach wie vor die obligatorische Anwendung von Untersuchungshaft. Außerdem sorgten strengere Kriterien dafür, dass es schwieriger war, Sammelklagen einzureichen, was dazu führte, dass schutzbedürftige Personen in vielen Fällen keine Handhabe mehr hatten.

Menschenrechtsverteidiger*innen

Laut einem im Mai 2025 veröffentlichten Bericht der NGO Front Line Defenders war Mexiko das Land mit der zweithöchsten Zahl an getöteten Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit: Im Jahr 2024 wurden 32 Fälle registriert, gegenüber 30 Fällen im Jahr 2023. In einem im April 2025 veröffentlichten Bericht warnte das Mexikanische Zentrum für Umweltrecht (Centro Mexicano de Derecho Ambiental), dass eine steigende Zahl von Menschen wegen ihres Einsatzes für den Schutz der Umwelt getötet werde: 2024 hat es 25 Fälle gegeben, gegenüber 19 Fällen im Jahr 2023.

Auch zivilgesellschaftliche Organisationen wurden ins Visier genommen. Im Juli 2025 drangen Unbekannte in das Haus von Dora Roblero, der Leiterin des Menschenrechtszentrums Fray Bartolomé de Las Casas, ein. Das Zentrum hatte in den elf Monaten zuvor mehr als 51 Vorfälle gegen seine Mitglieder gemeldet, darunter Schikanen, Einschüchterungsversuche und Überwachung.

Im September versuchte die Regierung von Mexiko-Stadt, den Schutzzaun um den "Kreisverkehr der Frauen, die kämpfen" (Glorieta de las Mujeres que Luchan) zu entfernen, der 2021 von feministischen Kollektiven und Angehörigen von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt besetzt worden war. Sie hatten dort eine Statue aufgestellt als Symbol für Frauen, die Gerechtigkeit für Feminizide fordern, und für Frauen, die nach vermissten Angehörigen suchen, sowie für prominente Frauen der Geschichte. Das Entfernen des Schutzzauns wurde gestoppt, nachdem sich verschiedene Gruppen, Aktivist*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen dagegen zu Wort gemeldet hatten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Laut Reporter ohne Grenzen war Mexiko nach wie vor eines der gefährlichsten Länder für Journalist*innen. Der NGO Article 19 zufolge wurden 2025 sieben Journalisten wegen ihrer Berichterstattung getötet. Die Organisation warnte vor der vermehrten Anwendung rechtlicher Bestimmungen als Zensurinstrument im Land. Sie dokumentierte zwischen Januar und Juli 2025 mehr als 51 Fälle juristischer Schikanen gegen 39 Journalist*innen und 12 Medienunternehmen, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr, in dem es 21 Fälle waren.

Zwischen Juni und September 2025 verabschiedete der Kongress mehrere Gesetze zur Massenüberwachung, durch die öffentliche Institutionen, darunter auch die Streitkräfte, Zugriff auf vertrauliche Informationen erhielten.

Recht auf friedliche Versammlung

Am fünften Jahrestag der Niederschlagung der feministischen Proteste vom 9. November 2020 durch die Polizei in der Gemeinde Benito Juárez im Bundesstaat Quintana Roo weihten Vertreter*innen der lokalen Regierung ein Denkmal ein, ohne jedoch eine öffentliche Entschuldigung auszusprechen. Eine vollständige Wiedergutmachung für das verursachte Leid wurde somit nicht erreicht.

In mindestens 14 mexikanischen Bundesstaaten begingen die Behörden auch weiterhin Menschenrechtsverletzungen bei Demonstrationen. Im Bundesstaat Puebla ging die Polizei im August und September 2025 gegen zwei von Frauen organisierte Proteste vor.

Außergerichtliche Hinrichtungen

Im März 2025 verurteilte ein Gericht vier Militärangehörige wegen der außergerichtlichen Hinrichtung von fünf jungen Männern in Nuevo Laredo im Bundesstaat Tamaulipas 2023 zu je 40 Jahren Haft.

Am 6. Mai starben zwei Mädchen im Alter von sieben und elf Jahren, als Angehörige des 42. Infanteriebataillons in der Gemeinde Badiraguato im Bundesstaat Sinaloa auf ein Fahrzeug schossen. Überlebende des Vorfalls wiesen die ursprüngliche offizielle Darstellung zurück, wonach die Schüsse als Reaktion auf einen Angriff auf das Militär abgegeben wurden. Im Dezember empfahl die Nationale Menschenrechtskommission (Comisión Nacional de los Derechos Humanos) den Behörden, den Betroffenen eine Entschädigung für die durch die rechtswidrige Anwendung von Gewalt entstandenen Verluste zu gewähren.

Folter und andere Misshandlungen

Im Global Torture Index 2025 der Weltorganisation gegen Folter wurde Mexiko als Land eingestuft, in dem Menschen einem hohen Risiko von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sind. Folter sei weit verbreitet und bliebe straffrei.

Nach einem Gerichtsurteil veröffentlichte die Generalstaatsanwaltschaft im Februar 2025 das Nationale Programm zur Verhütung und Bestrafung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Programa Nacional para Prevenir y Sancionar la Tortura y Otros Tratos o Penas Crueles, Inhumanos o Degradantes), das unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen entwickelt worden war und seit der Verabschiedung des Allgemeinen Gesetzes zur Verhütung, Untersuchung und Bestrafung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Ley General para Prevenir, Investigar y Sancionar la Tortura y Otros Tratos o Penas Crueles, Inhumanos o Degradantes) im Jahr 2017 anhängig war.

Im Fall eines Überlebenden von sexualisierter Folter entschied der Oberste Gerichtshof im Juni 2025, dass die von internationalen Menschenrechtsgremien angeordneten Schutzmaßnahmen für den mexikanischen Staat verbindlich seien und die Justizbehörden diese Maßnahmen überwachen können.

Verschwindenlassen

Die Zahl der vermissten Personen stieg seit dem Vorjahr um 10,5 Prozent an. Im Dezember 2025 betrug die Zahl dieser Fälle insgesamt 133.500.

Angesichts des unzulänglichen Handelns der Behörden führten Angehörige von Verschwundenen – meist Frauen, die sich in Kollektiven organisiert hatten – eigene Suchaktionen durch und fanden Hunderte von menschlichen Überresten, einige davon verbrannt, sowie geheime Gräber. Diese Suchaktionen waren mit hohen Risiken verbunden. So sahen sich diejenigen, die sie durchführten, der Gefahr von Drohungen, Erpressung, Verschwindenlassen und Tötung ausgesetzt. 2025 wurden sechs Personen (vier Frauen und zwei Männer), die nach Verschwundenen gesucht hatten, getötet. Der Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) empfahl dem mexikanischen Staat, die "mujeres buscadoras" (Frauen, die nach Verschwundenen suchen) offiziell als eine besondere Kategorie von Menschenrechtsverteidigerinnen anzuerkennen. Er solle die spezifische Gewalt, der sie ausgesetzt seien, überwachen, geschlechtsspezifische Schutzmaßnahmen gewährleisten, umfassende Wiedergutmachung für erlittenen Schaden leisten und sie in Wahrheitsfindungs- und Gedenkprozesse einbeziehen.

Die offiziellen Angaben zur Anzahl der gefundenen geheimen Gräber wurden 2025 nicht aktualisiert. Suchkollektive fanden Massengräber in mindestens zehn mexikanischen Bundesstaaten. Im März 2025 entdeckte das Suchkollektiv Guerreros Buscadores de Jalisco in der Gemeinde Teuchitlán im Bundesstaat Jalisco ein Zwangsrekrutierungslager, das möglicherweise auch als Vernichtungsort diente – ein Fund, der die mexikanische Gesellschaft schockierte. Vor Ort wurden Hinweise auf Tötungen und Hunderte von persönlichen Gegenständen wie Schuhe, Rucksäcke und Ausweispapiere gefunden. Die Behörden hatten bereits sechs Monate, bevor das Lager von dem Suchkollektiv ausfindig gemacht wurde, von dessen Existenz gewusst, jedoch weder Ermittlungen zu Fällen von Verschwindenlassen eingeleitet noch nach Massengräbern suchen lassen.

Im April 2025 kündigte der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen an, erstmals das Verfahren nach Artikel 34 des Internationalen Übereinkommens gegen das Verschwindenlassen in Bezug auf die Situation in Mexiko zu aktivieren, um festzustellen, ob das Verschwindenlassen in Mexiko systematisch und weit verbreitet ist, und die Angelegenheit der UN-Generalversammlung vorzulegen. In ihrer Reaktion dementierte Präsidentin Sheinbaum kategorisch, dass es in Mexiko Fälle des Verschwindenlassens durch die Behörden gebe, und der Senat forderte Sanktionen gegen den Vorsitzenden des Ausschusses, weil dieser "spekuliert" habe, dass weit verbreitetes oder systematisches Verschwindenlassen stattfinde. Die Nationale Menschenrechtskommission bestritt ebenfalls, dass sich Mexiko in einer Krise des Verschwindenlassens befinde, und stellte die Entscheidung des Ausschusses, das Verfahren zu aktivieren, in Frage.

Im Juni 2025 verabschiedete der mexikanische Kongress Änderungen am Allgemeinen Gesetz über das Verschwindenlassen von Personen, das von Privatpersonen begangene Verschwindenlassen und das Nationale Suchsystem für vermisste Personen (Ley General en Materia de Desaparición Forzada de Personas, Desaparición Cometida por Particulares y del Sistema Nacional de Búsqueda de Personas) sowie Änderungen am Allgemeinen Bevölkerungsgesetz (Ley General de Población) in Bezug auf das Verschwindenlassen. Die Änderungen zielten in erster Linie darauf ab, einen Massenabgleich von Daten durch Schaffung einer einheitlichen Identitätsplattform und eines Ausweisdokuments mit biometrischen Daten zu ermöglichen. Dies könnte ein Risiko für die Privatsphäre darstellen und zur Überwachung von Bürger*innen missbraucht werden. Darüber hinaus trugen die Änderungen weder dazu bei, die Straflosigkeit zu bekämpfen, noch stärkten sie die Staatsanwaltschaften oder das Nationale Zentrum zur Identifizierung unbekannter Toter (Centro Nacional de Identificación Humana) im Hinblick auf eine Reduzierung der Zahl unbearbeiteter forensischer Fälle. Laut Recherchen, die zivilgesellschaftliche Organisationen durchgeführt hatten, weil verlässliche offizielle Daten fehlten, gab es in Mexiko 2023 insgesamt 72.100 nicht identifizierte Leichen.

Im Juni 2025 ordnete der Oberste Gerichtshof auch die Herausgabe der Akten zum Verschwindenlassen von 43 Lehramtsstudenten der Escuela Normal Rural in Ayotzinapa im Jahr 2014 durch die Generalstaatsanwaltschaft an. Das Militär verweigerte den Angehörigen auch weiterhin Informationen, die ihnen helfen könnten, Wahrheit und Gerechtigkeit zu erlangen.

Im September ernannte der Senat die 13 Mitglieder des Bürgerrats des Nationalen Suchsystems (Consejo Nacional Ciudadano del Sistema Nacional de Búsqueda de Personas). Diesem gehören Angehörige von Verschwundenen, Expert*innen und Mitglieder zivilgesellschaftlicher Organisationen an. Der Bürgerrat war 16 Monate lang inaktiv gewesen.

Rechte von Frauen und Mädchen

Bis November 2025 hatten die Staatsanwaltschaften 2.589 Ermittlungsverfahren wegen Tötungsdelikten an Frauen eingeleitet. 672 davon wurden als mögliche Feminizide eingestuft. (Der in Mexiko verwendete Begriff "Feminizid" statt "Femizid" verdeutlicht die politische Dimension von Morden an Frauen als Folge weitgehender Straflosigkeit.) Diese Zahlen bedeuten einen Rückgang von 24,16 Prozent bzw. 21,2 Prozent gegenüber 2024. Darüber hinaus registrierten die Behörden im Berichtsjahr 2025 3.637 Fälle von verschwundenen Frauen, in 1.745 dieser Fälle waren die Betroffenen unter 19 Jahren. Dies entspricht einem Anstieg von 11,5 Prozent bzw. 29,4 Prozent gegenüber 2024.

Im Juli 2025 äußerte der Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) seine Besorgnis über die Zunahme geschlechtsspezifischer Gewalt durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, einschließlich krimineller Organisationen, sowie über den verstärkten Einsatz des Militärs im Bereich der öffentlichen Sicherheit und in anderen Bereichen. Dies habe zu einer Zunahme von Berichten über geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen durch Militärangehörige geführt.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Die Bundesstaaten Campeche, Nayarit, Tabasco und Yucatán verabschiedeten 2025 Gesetze zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Ende des Jahres waren Schwangerschaftsabbrüche in 24 der 32 mexikanischen Bundesstaaten legal.

Im Dezember 2025 hob der Oberste Gerichtshof mehrere Rechtsnormen auf, die Abtreibungen unter Strafe stellten und den Zugang zu Diensten für sexuelle und reproduktive Gesundheit im Bundesstaat Tlaxcala einschränkten.

Rechte von LGBTI+

Zwischen Juni und Juli 2025 nahmen die Bundesstaaten Baja California, Baja California Sur, Campeche und México Feminizide an trans Frauen (Transfeminicidio) als Straftatbestand in ihre jeweiligen Strafgesetzbücher auf. Ende 2025 waren Feminizide an trans Frauen in sechs der 32 Bundesstaaten Mexikos als Straftatbestand anerkannt.

Die Nationale Beobachtungsstelle für Hassverbrechen gegen LGBT (El Observatorio Nacional de Crímenes de Odio contra Personas LGBT) registrierte 2025 mindestens 17 Morde an trans Frauen.

Im Dezember 2025 stimmte der Kongress des Bundesstaats Guanajuato der Ehe für alle zu und verbot sogenannte "Konversionstherapien". Ende 2025 hatten alle mexikanischen Bundesstaaten die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert.

Der Oberste Gerichtshof urteilte 2025 zweimal zugunsten von trans Personen. Im Februar 2025 ordnete er Entschädigungszahlungen für mehrere trans Frauen an, die Opfer von Diskriminierung geworden waren. Ihnen war der Zugang zu Damentoiletten verweigert worden, und sie mussten sich ausweisen, da ihre Anwesenheit in diesen Räumen angeblich ein potenzielles Risiko darstelle. Das Urteil beinhaltete auch eine Geldstrafe für das verantwortliche Unternehmen. Im Juni gewährte der Oberste Gerichtshof einer geflüchteten trans Frau Schutz und wies das Nationale Migrationsinstitut (Instituto Nacional de Migración)an, ihre geschlechtliche Identität in den Einwanderungsdokumenten richtig abzubilden. Außerdem sollte die Behörde ein einfaches und zugängliches Verfahren zur entsprechenden Anpassung von Einwanderungsdokumenten einrichten, um generell die korrekte Nennung der Geschlechtsidentität zu gewährleisten.

Recht auf eine gesunde Umwelt

Auf der Weltklimakonferenz COP30 im November 2025 kündigte Mexiko neue Verpflichtungen zur Bewältigung der Klimakrise an. Diese beinhalteten erstmals eine Komponente zu Verlusten und Schäden sowie die Integration sozialer Aspekte wie Klimagerechtigkeit, Gleichstellung der Geschlechter und einen menschenrechtlichen Ansatz. Darüber hinaus aktualisierte Mexiko seine nationalen Klimaschutzziele (NDCs) und führte damit erstmals eine absolute Emissionsobergrenze für 2035 ein: Vorgesehen war eine Reduzierung der Emissionen auf 332–363 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent (MtCO₂e) mit internationaler Unterstützung bzw. eine unbedingte Reduzierung auf 364–404 MtCO₂e.

Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen

Die mexikanische Flüchtlingsbehörde COMAR erhielt im Laufe des Jahres 2025 über 58.800 Asylanträge, die meisten davon von kubanischen (über 28.700), venezolanischen (über 12.100) und haitianischen (über 7.000) Staatsangehörigen.

Im Februar 2025 entsandte Mexiko 10.000 Angehörige der Nationalgarde an die US-Grenze. Migrant*innen und Flüchtlinge, die durch Mexiko reisten, waren weiterhin gezwungen, an den im ganzen Land eingerichteten Grenzkontrollpunkten widerrechtliche Zahlungen an mexikanische Behörden, Mitglieder krimineller Banden oder Unbekannte zu leisten. Sie waren zudem häufig Erpressung und Entführung ausgesetzt und hatten Schwierigkeiten, Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Beschäftigung zu erhalten.

Zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten sich besorgt darüber, dass Asylsuchenden und Verbrechensopfern in Mexiko keine humanitären Besucherkarten (Tarjeta de Visitante por Razones Humanitarias) ausgestellt wurden. Dies erhöhte das Risiko für diese Gruppen und erschwerte ihnen den Zugang zu ihren Rechten.

Im September 2025 entschuldigte sich der damalige Leiter des Nationalen Migrationsinstituts einer gerichtlichen Anordnung entsprechend öffentlich bei den Familien der Opfer des Brandes vom 27. März 2023 im Abschiebegefängnis in Ciudad Juárez im Bundesstaat Chihuahua. Es handelte sich um eine persönliche Entschuldigung. Die Verantwortlichkeiten blieben jedoch unklar, und es wurden keine umfassenden Entschädigungszahlungen geleistet.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Laut einem im August 2025 vom Nationalen Institut für Statistik und Geografie (Instituto Nacional de Estadística y Geografía) veröffentlichten Bericht waren 2024 29,6 Prozent der Bevölkerung von mehrdimensionaler Armut betroffen, ein Rückgang um 6,3 Prozent gegenüber 2022. Auch die extreme Armut sank im selben Zeitraum von 7,1 Prozent auf 5,3 Prozent. Die Bundesstaaten Chiapas, Guerrero und Oaxaca wiesen die höchsten Armutsquoten auf.

Rechte von Binnenvertriebenen

Im Juni 2025 veröffentlichte das Menschenrechtsprogramm der Iberoamerikanischen Universität einen Bericht, der einen Anstieg der Zahl von Binnenvertriebenen von mindestens 12.623 Menschen im Jahr 2023 auf mindestens 28.900 im Jahr 2024 dokumentiert. 79 Prozent aller Vertreibungen waren auf Gewalt und 20 Prozent auf soziale Ursachen oder Naturkatastrophen zurückzuführen. Zu den meisten Vertreibungen kam es in den Bundesstaaten Chiapas, Sinaloa, Michoacán, Chihuahua und Guerrero. Allein in Chiapas wurden 17.860 Vertriebene registriert.

Im September 2025 verabschiedete der Bundesstaat Oaxaca ein Gesetz zur Verhinderung, Bekämpfung und umfassenden Wiedergutmachung von Vertreibung. Er ist damit der fünfte Bundesstaat mit einem spezifischen Gesetz zu diesem Thema.

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