Länderinformation der Staatendokumentation: Serbien; aus dem COI-CMS; Version 6

Aktualisierungsdatum ist am Anfang des jeweiligen Kapitels

Jährlich Aktualisierungsintervall: Jährlich

 Dieses Projekt wurde aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert

Disclaimer

Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.

Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Datenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Quellen gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf relevante Länderinformation zusammenstellen.

Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt § 5 BFA-G (BFA-Einrichtungsgesetz). Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.

Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Administrative Grenzen auf in dieser Veröffentlichung wiedergegebenen Karten sind nicht als offizielle Anerkennung von deren Gültigkeit zu werten. 

Das vorliegende Produkt kann informelle Arbeitsübersetzungen von fremdsprachigen Quellen enthalten, die mittels maschineller Übersetzungsprogramme entstanden sind. Für eine vollständige Wiedergabe auch eventueller regionaler Nuancen wird ggf. eine professionelle Übersetzung empfohlen. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Transliterationen oder Transkriptionen von Eigennamen bei manchen Sprachen je nach Quelle variieren können.

 

Qualitäts- und Aktualisierungshinweis

Die einzelnen Kapitel werden gemäß vorhandenen Ressourcen möglichst aktuell gehalten. Eine Gesamtaktualisierung der Länderinformationen erfolgt alle 12 Monate. Bei bestimmten Ländern wird zusätzlich eine Teilaktualisierung durchgeführt, die in der Regel sechs Monate nach der Gesamtaktualisierung erfolgt. Sollte es in einem Land zu einer kurzfristigen und maßgeblichen Änderung der Lage kommen, können zusätzliche Aktualisierungen durchgeführt werden. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Folglich können auch verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.

Automatische Übersetzungen

Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Länderinformation mittels einer Übersetzungssoftware in eine von der Nutzerin/dem Nutzer festgelegte Zielsprache. Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer/der Nutzerin direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Eindruck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendeten Quellen zu erlangen. Die Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Übersetzung. Sollte das Produkt von der Nutzerin/dem Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen, die Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer/eine professionelle Übersetzerin kontrollieren bzw. durchführen zu lassen.

Qualitätsgesicherte automatische Übersetzungen

Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten qualitätsgesicherten automatischen Übersetzungen von Produkten (i. d. R. ins Englische) handelt es sich um informelle Arbeitszusammenfassungen. Anders als bei den rein automatischen Übersetzungen (siehe oben) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen. 

Übersetzungen, welche nicht als "automatische Übersetzungen" ausgewiesen sind, wurden entweder von einer professionellen Übersetzerin/einem professionellen Übersetzer oder einer sprachkundigen Person qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung entstehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der qualitätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation unter BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf. 

Veröffentlichungshinweis

Das Produkt wird im Sinne des § 4 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) (proaktive Veröffentlichung) auf der Homepage der Staatendokumentation (https://www.staatendokumentation.at) – eine Kooperation mit ACCORD vom Roten Kreuz – öffentlich gemacht.

 

  1. Länderspezifische Anmerkungen
  2. Politische Lage
  3. Sicherheitslage
  4. Rechtsschutz / Justizwesen
  5. Sicherheitsbehörden
  6. Folter und unmenschliche Behandlung
  7. Korruption
  8. NGOs und Menschenrechtsaktivisten
  9. Wehrdienst und Rekrutierungen
  10. Allgemeine Menschenrechtslage
  11. Meinungs- und Pressefreiheit
  12. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition
  13. Haftbedingungen
  14. Todesstrafe
  15. Religionsfreiheit
  16. Ethnische Minderheiten
    1. Roma
    2. Albaner (Südserbien)
    3. Bosniaken (Sandzak)
  17. Relevante Bevölkerungsgruppen
    1. Frauen
    2. Kinder
    3. LGBTQI
  18. Bewegungsfreiheit
  19. IDPs und Flüchtlinge
  20. Grundversorgung / Wirtschaft
    1. Sozialhilfen
  21. Medizinische Versorgung
  22. Rückkehr
    1. Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)
  23. Impressum

1 Länderspezifische Anmerkungen

Letzte Änderung 2026-02-03 09:22

Hinweis:

Die Republik Serbien wird in Österreich laut Herkunftsstaaten-Verordnung (HStV) derzeit als sicherer Herkunftsstaat geführt. Vom länderkundlichen Standpunkt aus geben die jüngsten Aktualisierungen der Länderinformationen zu Serbien keinen Anlass zur Änderung der länderkundlichen Einschätzung zur Eigenschaft als sicherer Herkunftsstaat im Sinne der HStV.

2 Politische Lage

Letzte Änderung 2026-02-03 09:22

Serbien ist eine parlamentarische Republik, in der Mehrparteienwahlen stattfinden (FH 26.8.2025). Die 250 Abgeordneten des Einkammerparlaments werden für vier Jahre gewählt. Der Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und die Amtszeit des Präsidenten ist auf maximal zwei Amtsperioden begrenzt (OSCE 29.12.2021; vgl. RSCAS 19.6.2025AA 2.5.2025).

Der aktuelle Staatspräsident Aleksandar Vučić, eigentlich in repräsentativer Funktion, verfügt über eine sehr starke Stellung gegenüber Parlament und Regierung und hat de facto ein Präsidialsystem geschaffen. Erklärtes Ziel Serbiens ist nach wie vor der Beitritt zur EU. Serbien pflegt enge Beziehungen zu Russland und China, unterstützt zugleich aber in öffentlichen Erklärungen die territoriale Integrität der Ukraine. Hauptthema der serbischen Außenpolitik bleibt die aus serbischer Sicht ungelöste Kosovo-Frage: Nachdem Serbien den Ahtisaari-Plan im Rahmen einer internationalen Vermittlung abgelehnt hatte, erklärte die Republik Kosovo am 17. Februar 2008 ihre Unabhängigkeit von Serbien. Serbien betrachtet „Kosovo und Metochien“ gemäß Verfassung von 2006 weiter als autonome serbische Provinz. Maßgebliches Verhandlungsformat für eine umfassende Normalisierung des Verhältnisses ist der Normalisierungsdialog zwischen Kosovo und Serbien, in dem der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) seit 2011/13 vermittelt. Seit dem 2. April 2020 gibt es einen EU-Sonderbeauftragten für den Normalisierungsdialog (Peter Sørensen trat am 1. Februar 2025 die Nachfolge von Miroslav Lajčák an). (AA 2.5.2025).

Die Parlamentswahlen im Dezember 2023 waren nach den regulären Wahlen vom Juni 2020 und den ebenfalls schon vorgezogenen Wahlen vom April 2022 die dritten Wahlen innerhalb von drei Jahren. Insgesamt 18 Wahlbündnisse waren angetreten. Die um die regierende Serbische Fortschrittspartei (SNS) des seit 2017 amtierenden Staatspräsidenten versammelte Liste „Aleksandar Vučić - Serbien darf nicht stehen bleiben“ ging mit 46,63 % der Stimmen als klarer Sieger hervor und hätte mit 128 von 250 Mandaten eine absolute Mehrheit in der Volksversammlung erreicht. Der vorgezogene Wahltermin war von Aleksandar Vučić mit dem Ziel angesetzt worden, seine politische Machtbasis zu festigen und auszubauen, nachdem im Frühjahr 2023 zwei Amokläufe mit zahlreichen Todesfällen Massenproteste gegen die regierungsnahen Medien und damit auch gegen die Regierung selbst ausgelöst hatten. Die Parlamentswahlen brachten keine signifikante politische Veränderung mit sich (HSS 28.12.2023; vgl. FR 18.12.2023). Eine internationale Wahlbeobachtermission stellte eine Reihe von Unregelmäßigkeiten fest, darunter Fälle von Gewalt, Stimmenkauf und gefälschte Stimmzettel (Zeit Online 18.12.2023; vgl. FR 18.12.2023).

Als Reaktion auf die landesweiten Proteste, welche seit dem Einsturz des Bahnhofsvordachs in Novi Sad am 1. November 2024 mit 16 Toten, kein Ende nehmen, kündigte Präsident Vučić zahlreiche Initiativen an, u. a. Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft; Deckelung der Zinssätze für Wohnbaukredite; usw. Wie bereits in der Vergangenheit, wo vor Neuwahlterminen mit Einmalzahlungen (insbesondere an Pensionisten und Familien) Geschenke an die Bevölkerung verteilt wurden, wird über die Finanzierbarkeit solcher Maßnahmen geschwiegen. Ob die Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, ist fraglich. Zwar betont Vučić weiterhin, dass die von den Demonstranten geforderten vorgezogenen Neuwahlen frühestens im Laufe des Jahres 2026 stattfinden werden, und gewinnt damit Zeit. Allerdings können die genannten Maßnahmen bereits als Vorbereitung für allfällige Neuwahlen gesehen werden. Auch die Opposition hat ihre Aktivitäten in letzter Zeit verstärkt (VB Belgrad 9.2025).

Am 21.1.2014 wurden EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien aufgenommen (AA 11.8.2023). Das Land gehört zu jenen EU-Beitrittskandidaten des Westbalkans, die im Erweiterungsprozess am weitesten fortgeschritten sind. Jedoch lassen eine zunehmend ins Autoritäre abgeglittene und russlandfreundliche Regierung den Beitrittsprozess Serbiens derzeit stocken. Die serbische Regierung unter Präsident Vučić hat das Jahr 2030 als Ziel für den EU-Beitritt genannt. Da im Verhandlungsprozess jedoch erst 22 der insgesamt 35 Verhandlungskapitel bislang eröffnet wurden, bleibt fraglich, ob diese Zielmarke erreicht werden kann. Zu gravierend sind die rechtsstaatlichen Defizite, insbesondere die deutlichen Rückschläge in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Zudem ist ein EU-Beitritt im Falle Serbiens eng mit dem von der EU moderierten Dialog auf hoher Ebene zwischen Serbien und dem Kosovo verknüpft. Vor einem EU-Beitritt müsste es also noch zu einem umfassenden, rechtsverbindlichen Abkommen über die Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern kommen (LPB o.D.).

Quellen

3 Sicherheitslage

Letzte Änderung 2026-02-03 09:23

Seit November 2024 protestieren viele Menschen in Serbien gegen Korruption und Autokratie (AI 26.10.2025). Auslöser der Proteste war der Einsturz eines frisch renovierten Bahnhofsvordachs in Novi Sad am 1. November 2024, bei dem 16 Menschen starben. Studenten, Oppositionsgruppen und Korruptionsbekämpfer werfen Vučić und seinen Verbündeten Untätigkeit, eine autoritäre Regierungsführung und Korruption vor und fordern Neuwahlen. Seitdem kommt es in Serbien fast täglich zu Demonstrationen und Verkehrsblockaden, die meist von Studenten initiiert werden. Die Studierenden haben außerdem so gut wie alle Universitäten des Landes besetzt. Die Proteste verliefen bis zum Sommer 2025 weitgehend friedlich. Zuletzt kam es aber immer wieder zu Zusammenstößen, bei denen die Polizei gewaltsam gegen die Demonstrierenden vorging. Vučić lehnt Neuwahlen strikt ab und bezeichnet die Proteste als aus dem Ausland gesteuert. Er nannte die Protestierenden zuletzt auch Terroristen und kündigte harte Konsequenzen an (Zeit Online 6.9.2025; vgl. VB Belgrad 17.10.2025EP 11.9.2025AI 26.10.2025).

Eine Lösung ist im Moment nicht in Sicht. Die Regierung zeigt hohes Durchhaltevermögen, Kontrolle über Institutionen, Medien und Teile der Behörden. Die Oppositionsparteien sind fragmentiert. Es kam allerdings bereits zu teilweisen Zugeständnissen um den Druck zu verringern (Transparenz, Kontrolle, mehr unabhängige Justiz) (VB Belgrad 17.10.2025).

Die serbische Staatsanwaltschaft hatte kurz nach dem Unglück Ermittlungen eingeleitet. Im September erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen 13 mutmaßliche Verantwortliche, darunter gegen den früheren Bauminister Goran Vesic. Die Anklage muss jedoch noch vom Gericht bestätigt werden, weshalb ein Prozess nicht stattfinden kann. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) ermittelt zudem wegen des möglichen Missbrauchs von EU-Geldern bei der Renovierung des Bahnhofs (Tagesschau 1.11.2025).

In der teils mehrheitlich von der albanischen Volksgruppe bewohnten Grenzregion Südserbiens zu Kosovo und Nordmazedonien im Preševo-Tal (Gebiet der Gemeinden Bujanovac, Preševo, Medvedja) ist die Lage stabil. Die albanische Bevölkerung Südserbiens orientiert sich teils stark nach Kosovo. Mitunter wird über etwaige Grenzanpassungen spekuliert, die das Gebiet betreffen würden (AA 11.8.2023).

Die Beziehungen Serbiens zu seinen Nachbarn sind nach wie vor angespannt (Bonn ICC 8.2025). Zwischen Kosovo und Serbien kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen (VB Belgrad 17.10.2025). Im Jänner 2025 sorgte eine große Polizeiaktion der kosovarischen Regierung gegen die serbische Parallelverwaltung für Aufruhr. Die Polizeiaktion fand nur ein paar Wochen vor der Parlamentswahl im Februar 2025 statt, bei der die Regierungspartei um Ministerpräsident Albin Kurti wiedergewählt wurde. Er steht für einen harten Kurs gegenüber der serbischen Minderheit im Kosovo (Zeit Online o.D.). Bei den Kommunalwahlen in Kosovo im Oktober 2025 konnte die pro-serbische Partei „Srpska Lista“ in fast allen serbisch geprägten Gemeinden gewinnen (VB Belgrad 17.10.2025).

Aktuell (Stand: Okt. 2025) ist der Dialog zur Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo blockiert bzw. ausgesetzt. Serbien fordert die Freilassung von Personen, welche, nach serbischer Ansicht rechtswidrig von kosovarischen Behörden festgehalten werden und bemängelt Entscheidungen der Strafjustiz in Kosovo, wenn es um serbische Opfer von Verbrechen geht. Darüber hinaus betont Serbien weiterhin, dass eine Anerkennung der Unabhängigkeit von Kosovo ausgeschlossen ist (VB Belgrad 17.10.2025). Um die Verhältnisse zwischen Kosovo und Serbien zu normalisieren, entwarf die EU-Kommission einen Lösungsplan. Die kosovarische Regierung hat den EU-Plänen bereits zugestimmt, unter serbischen Nationalisten sind sie jedoch umstritten (Zeit Online o.D.).

Im Juni 2016 konnte ein als historisch bezeichneter Pakt zwischen Serbien und Kroatien geschlossen werden, durch den bestehende Grenzkonflikte beigelegt wurden und den jeweiligen Minderheiten in den Ländern mehr Rechte zugesprochen werden sollten. Die Beziehungen zwischen den Ländern gelten jedoch weiterhin als angespannt und die langfristige Anerkennung der Einigung als ungewiss (Bonn ICC 8.2025).

Bosnien und Herzegowina und Serbien streiten ebenfalls über ungelöste Grenz- und Territorialfragen entlang der Flüsse Drina und Lim. Serbien hat einen Landtausch vorgeschlagen, eine Einigung konnte aber noch nicht gefunden werden (Bonn ICC 8.2025).

Im Zusammenhang mit den Migrationsbewegungen nach Europa kam es vermehrt auch zu Spannungen zwischen Ungarn und Serbien (Bonn ICC 8.2025).

Serbien trägt als Transitland weiterhin erheblich zur Steuerung der gemischten Migrationsströme in die EU bei. Das neue Frontex-Statusabkommen wurde im Juni 2024 unterzeichnet. Im März 2024 verabschiedete Serbien das Programm 2024-2027 zur Bekämpfung des Menschenhandels und den Aktionsplan 2024-2026 (EC 30.10.2024).

Quellen

4 Rechtsschutz / Justizwesen

Letzte Änderung 2026-02-03 09:23

Die Verfassung und die Gesetze garantieren das Recht auf ein faires und öffentliches Verfahren, und die Justiz setzt dieses Recht im Allgemeinen durch (USDOS 23.4.2024). Verfassung und Gesetze sehen auch eine unabhängige Justiz vor, aber die Regierung respektiert die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz nur in begrenztem Umfang (USDOS 23.4.2024; vgl. EC 4.11.2025). Die Rechenschaftspflicht, die Qualität und Effizienz der Justiz müssen verbessert werden (EC 4.11.2025).

Prinzipiell kann sich jede Person in Serbien, die sich privaten Verfolgungshandlungen ausgesetzt sieht, sowohl an die Polizei wenden als auch direkt bei der Staatsanwaltschaft persönlich oder schriftlich Anzeige erstatten. Auch können entsprechende Beschwerden an die Institutionen des Ombudsmanns gerichtet werden. Darüber hinaus besteht auch für Personen, die sich an den Ombudsmann gewandt haben, die Möglichkeit der Aufnahme in das Zeugen- bzw. Opferschutzprogramm. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich wegen rechtswidrigen Verhaltens der Sicherheitsbehörden an den serbischen Ombudsmann oder den serbischen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Ohne Einschränkung haben in Serbien lebende Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Ethnie, den gleichen Zugang zu Justiz-, Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden. Rechtsmittel gegen polizeiliche Übergriffe sind vorgesehen und gesetzlich verankert. Bei rechtswidrigem Verhalten wird gegen die Beamten Strafanzeige erstattet und/oder ein Disziplinarverfahren durchgeführt. Bei Übergriffen gegen Minderheiten (z. B. Roma oder Sinti) bestehen keine Ausnahme- oder Sonderregelungen. Sie sind wie alle anderen Staatsbürger vor dem Gesetz gleichgestellt (VB Belgrad 17.10.2025).

Serbien setzte die Umsetzung der Verfassungsreform zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz fort. Der politische Druck auf die Justiz und Strafverfolgungsbehörden blieb hoch, wobei seitens des Hohen Justizrats, des Hohen Staatsanwaltsrats, der Regierung oder des Parlaments kaum oder gar keine Folgemaßnahmen ergriffen wurden. Die Transparenz des Hohen Justizrats muss weiter gestärkt werden. Es bleibt weiterhin schwierig, die Vielzahl der freien Richter- und Staatsanwaltsstellen (vier von 15 Richterstellen sind unbesetzt) zu besetzen, und das Verfassungsgericht hat erstmals ein Ernennungsverfahren im Einklang mit dem neuen Berufungsverfahren für nichtig erklärt. Eine IT-Lösung für das neue Fallbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft wurde fertiggestellt und wird derzeit umgesetzt, während ein neues einheitliches und zentralisiertes Fallbearbeitungssystem für Gerichte noch fehlt. Was die Effizienz betrifft, so ist das Gesamtbild für Zivil-, Handels- und Strafsachen weiterhin positiv, während bei der Bearbeitung von Verwaltungssachen und Verfassungsbeschwerden nach wie vor erhebliche Herausforderungen bestehen (EC 8.7.2025).

In einigen Fällen werden die Garantien für ein ordnungsgemäßes Verfahren eingehalten, aber Korruption, mangelnde Kapazitäten und politischer Einfluss untergraben diese Schutzmaßnahmen häufig. Unter anderem werden die Regeln für die zufällige Zuweisung von Fällen an Richter und Staatsanwälte nicht konsequent eingehalten, und die Mechanismen zur Erlangung von Entschädigungen in Zivilsachen sind nicht effektiv (FH 26.8.2025). Politisch sensible Fälle, die großes Aufsehen erregen, sind besonders anfällig für Interventionen. Politiker äußern sich regelmäßig zu Justizangelegenheiten, unter anderem indem sie laufende Verfahren oder Ermittlungen mit den Medien diskutieren (FH 26.8.2025; vgl. EC 4.11.2025).

Die neue Antikorruptionskampagne und die Durchsuchung von vier NGO-Büros im Februar 2025 und die Begnadigung von fünf Personen im Juli 2025, die wegen Körperverletzung an Demonstranten angeklagt waren, lassen Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz aufkommen (EC 4.11.2025; vgl. KAS 1.8.2025).

Auf europäischer Ebene hatte Serbien zum 1. Januar 2025 einen Rückstand von 20 nicht umgesetzten „führenden“ Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die ältesten rechtskräftigen Urteile, von denen einige seit 17 Jahren nicht vollstreckt wurden, betreffen Verstöße gegen das Recht auf ein faires Verfahren aufgrund übermäßig langer Verfahrensdauer (KAS 1.8.2025). 

Serbien hat außerdem bisher noch kein echtes Engagement für die Untersuchung und Verurteilung von Kriegsverbrechen gezeigt (EC 4.11.2025)

Quellen

5 Sicherheitsbehörden

Letzte Änderung 2026-02-04 09:39

Die Tätigkeit der Polizei (Aufsicht des Innenministeriums), des Sicherheitsdienstes und der Streitkräfte (Verteidigungsministerium) erfolgen auf rechtsstaatlicher Basis und sind gesetzlich geregelt (AA 11.8.2023). Ohne Einschränkung haben in Serbien lebende Personen, unabhängig von Staatsbürgerschaft und Ethnie, den gleichen Zugang zu Justiz-, Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden. Rechtsmittel gegen polizeiliche Übergriffe sind vorgesehen und gesetzlich verankert (VB Belgrad 17.10.2025). Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich wegen rechtswidriger Akte der Sicherheitsbehörden oder des Militärs an die Gerichte oder auch den Ombudsmann oder den Beauftragten für Datenschutz und freien Informationszugang zu wenden (AA 11.8.2023). Bei rechtswidrigem Verhalten wird gegen die Beamten Strafanzeige erstattet bzw. ein Disziplinarverfahren durchgeführt. Bei Übergriffen gegen Minderheiten (z. B. Roma oder Sinti) bestehen keine Ausnahme- oder Sonderregelungen. Sie sind wie alle anderen Staatsbürger vor dem Gesetz gleichgestellt. Es kommt jedoch in Einzelfällen immer noch vor, dass die Sicherheitsbehörden ihre Befugnisse überschreiten oder Anträge und Anfragen nicht ordnungsgemäß bearbeiten (VB Belgrad 17.10.2025).

Gegenwärtig unterstehen die etwa 28.000 Polizisten des Landes dem Innenministerium und sind u. a. unterteilt in Zoll, Kriminalpolizei, Grenzpolizei sowie zwei Anti-Terroreinheiten, die Special Antiterrorist Unit und die Counterterrorist Unit (Bonn ICC 8.2025).

Die Strafverfolgungsbehörden stehen unter erheblichem politischem Einfluss, was ihre Unabhängigkeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität einschränkt. Die Polizei hat zwar Operationen gegen kriminelle Netzwerke durchgeführt, doch die Tatsache, dass seit 2021 kein ständiger Polizeidirektor ernannt wurde, hat die institutionelle Stabilität untergraben. Der Einsatz von Sicherheitsdiensten für politische Zwecke sowie Berichte über Verbindungen zwischen Strafverfolgungsbeamten und organisierten kriminellen Gruppen haben das Vertrauen der Öffentlichkeit weiter geschwächt. Trotz dieser Herausforderungen hat Serbien durch koordinierte Polizeimaßnahmen und regionale Zusammenarbeit einige Erfolge bei der Bekämpfung von Menschenschmuggel und Drogenhandel erzielt (OCIndex 11.2025).

Misshandlungen durch die Polizei sind weiterhin ein Problem. Berichten zufolge gab es Fälle von Folter und anderen Formen von Misshandlung durch Polizeibeamte gegenüber Festgenommenen (CoE-CPT 25.1.2024). In den ersten neun Monaten des Jahres 2023 hat die Abteilung für interne Kontrolle des Innenministeriums eine Strafanzeige gegen Polizeibeamte wegen des begründeten Verdachts der Misshandlung und Folter erstattet (USDOS 23.4.2024).

Berichten zufolge kam es im Sommer 2025 zur exzessiven Gewaltanwendung durch die Polizei sowohl während der Proteste als auch bei Festnahmen und Inhaftierungen (AI 4.7.2025). Für weitere Informationen über die Proteste siehe Kapitel Politische Lage

Neben dem Militär sind insbesondere die Polizei und der Geheimdienst Gegenstand der Sicherheitssektorreform. Derzeit verfügt Serbien über drei Geheimdienste: einen zivilen, den Security Information Service (BIA), und zwei militärische, den Military Intelligence Service (VOA) und die Military Security Agency (VBA). Eine Reform des Geheimdienstes ist weiterhin aufgrund der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Verflechtungen nur äußerst begrenzt möglich. Durch eine unsystematische Umsetzung der Reform, ohne größeren Plan und Strategie, sind die eigentlichen Ziele, die Polizei zu de-kriminalisieren, de-politisieren, de-militarisieren und de-zentralisieren, bis heute nur bedingt erreicht (VB Belgrad 17.10.2025). 

Außer den staatlichen Sicherheitskräften gibt es ebenfalls einen großen Markt privater Sicherheitsanbieter. Den aktuellsten Medienberichten zufolge gibt es in Serbien derzeit 267 aktive Firmen - Dienstleistung "Private Sicherheit" und weitere 694 aktive Firmen, die Dienstleistungen im Bereich „Sicherheitssysteme“ anbieten. Die Anzahl der Beschäftigten ist unbekannt (VB Belgrad 17.10.2025).

Quellen

  • AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG
  • AI - Amnesty International (4.7.2025): Serbia: Authorities must end unlawful use of force against protesters and investigate reports of police violencehttps://www.ecoi.net/de/dokument/2127046.html, Zugriff 30.10.2025
  • Bonn ICC - Bonn International Center for Conversion (8.2025): Serbien - Länderinformationen zu den Europäischen Kriterien für Waffenexporte, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.laenderberichte/serbien/2025_Serbien.pdf, Zugriff 23.9.2025
  • CoE-CPT - Council of Europe – European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (25.1.2024): Council of Europe anti-torture Committee (CPT) publishes report on its 2023 ad hoc visit to Serbia
  • OCIndex - Global Organized Crime Index (11.2025): Global Organized Crime Index - Serbia 2025https://ocindex.net/assets/downloads/2025/english/ocindex_profile_serbia_2025.pdf, Zugriff 10.12.2025
  • USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Serbiahttps://www.ecoi.net/en/document/2107724.html, Zugriff 13.5.2025
  • VB Belgrad - Verbindungbeamter des BMI in Serbien [Österreich] (17.10.2025): Auskunft des VB, per E-Mail

6 Folter und unmenschliche Behandlung

Letzte Änderung 2026-02-04 09:39

Seit 2006 ist Folter im serbischen Strafgesetzbuch ein Straftatbestand (AA 11.8.2023). Obwohl die Verfassung solche Praktiken verbietet, gab es Berichte, dass die Polizei Gefangene schlug und Verdächtigte schikanierte (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 11.8.2023). 

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) berichtete nach seinem Besuch serbischer Polizeistationen und Gefängnisse im Jahr 2023 von anhaltenden Misshandlungen durch die Polizei, die teilweise Folter gleichkämen, sowie vom Fehlen wirksamer Maßnahmen zur Umsetzung früherer Empfehlungen des CPT. Betreffend die Wirksamkeit der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stellte der CPT fest, dass es an Schnelligkeit und Gründlichkeit bei der Untersuchung von Fällen mutmaßlicher Misshandlungen durch Strafverfolgungsbeamte mangelte und dass keine geeigneten Ermittlungsmethoden angewendet wurden (CoE-CPT 25.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024).

Der UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR) äußerte sich besorgt über die hohe Zahl von Beschwerden im Zusammenhang mit mutmaßlicher Folter und Misshandlung, insbesondere durch Polizeibeamte; den Mangel an Informationen über die durchgeführten Untersuchungen; die niedrige Zahl von Strafverfolgungen und Verurteilungen und die Milde der gegen die Täter verhängten Strafen, die sich in erster Linie auf Geldbußen beschränken; sowie das Fehlen von Informationen über die den Opfern gewährten Entschädigungen. Der Ausschuss bedauerte ferner, dass die Definition von Folter im Strafgesetzbuch immer noch nicht mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und anderen internationalen Standards in Einklang stehe (Art. 2 und 7) (CCPR 3.5.2024).

Das Belgrader Zentrum für Menschenrechte berichtete, dass die Polizei Verdächtige oft ohne Video- oder Audioaufzeichnungen der Verhöre befragte und dass Staatsanwälte oft keine forensischen medizinischen Untersuchungen von Opfern von Misshandlungen im Strafvollzug anordneten. Wenn sie dies taten, waren die medizinischen Untersuchungen häufig mangelhaft. Das Zentrum berichtete außerdem, dass zahlreiche Verfahren vor der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibeamte, denen illegale oder übermäßige Gewaltanwendung oder beides vorgeworfen wurde, nicht abgeschlossen worden waren. Nach Angaben des Zentrums behandelten die Gerichte Polizeibeamte milde (USDOS 23.4.2024).

Quellen

  • AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG
  • CCPR - UN Human Rights Committee (CCPR) of the International Covenant on Civil and Political Rights (3.5.2024): Concluding observations on the fourth periodic report of Serbia [CCPR/C/SRB/CO/4]https://www.ecoi.net/en/file/local/2108969/G2405637.pdf, Zugriff 27.5.2025
  • CoE-CPT - Council of Europe – European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (25.1.2024): Council of Europe anti-torture Committee (CPT) publishes report on its 2023 ad hoc visit to Serbia
  • USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Serbiahttps://www.ecoi.net/en/document/2107724.html, Zugriff 13.5.2025

7 Korruption

Letzte Änderung 2026-02-03 09:23

Die Agentur für Korruptionsprävention ist eine eigenständige Einrichtung, die sich speziell mit der Korruptionsprävention befasst und Zuständigkeiten in Bereichen wie Interessenkonflikten von Amtsträgern, Vermögenserklärungen, Parteien- und Wahlkampffinanzierung sowie der Überwachung der Umsetzung der nationalen Antikorruptionsstrategie und des entsprechenden Aktionsplans hat. Seit 2020 kann die Agentur auch die Verabschiedung oder Änderung von Rechtsvorschriften initiieren und Stellungnahmen zur Bewertung des Korruptionsrisikos in Gesetzesentwürfen abgeben. Die Agentur ist gegenüber der Nationalversammlung verpflichtet, jährlich über ihre Tätigkeit zu berichten. Der Antikorruptionsrat fungiert als politisches Beratungsgremium der Regierung mit Überwachungs- und politischen Vorschlagsfunktionen. Die Regierung wird bei der Verwendung öffentlicher Mittel einer finanziellen und wirtschaftlichen Kontrolle durch die autonome staatliche Rechnungsprüfungsbehörde unterzogen, die der Nationalversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Zur Bekämpfung der Korruption verfügt Serbien über spezialisierte Einrichtungen, darunter die Staatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität, die als wichtigste Strafverfolgungsbehörde für Korruptionsfälle auf hoher Ebene zuständig ist. Darüber hinaus gibt es spezialisierte Polizeieinheiten, regionale Staatsanwaltschaften und Fachgerichte (EC 24.7.2024).

Die Nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2024-2028 wurde im Juli 2024 verabschiedet. Die Staatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität weist nach wie vor Mängel auf, beispielsweise eine unzureichende Regelung ihrer Rolle und ihres Mandats im Rechtsrahmen. Dies birgt die Gefahr uneinheitlicher Vorgehensweisen bei Korruptionsermittlungen der verschiedenen Fachbehörden. Die Schaffung einer robusten Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Anklagen und rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene, einschließlich der Beschlagnahme und Einfrierung von Vermögenswerten aus Straftaten, bleibt eine Herausforderung. Der Antikorruptionsrat war weiterhin aktiv bei der Aufdeckung und Analyse von Fällen systemischer Korruption, wobei die Folgemaßnahmen anderer Institutionen begrenzt waren. Die Überprüfung von Vermögenserklärungen und Interessenkonflikten weist weiterhin Schwächen auf. Der begrenzte Anwendungsbereich des Gesetzes über Lobbyarbeit untergräbt dessen Wirksamkeit in der Praxis, und das Gesetz über die Finanzierung politischer Aktivitäten weist mehrere Schwächen auf. Ausnahmen vom Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen wurden weiterhin in großem Umfang genutzt, um dessen Anwendung zu umgehen, und die Kontrollmechanismen in diesem Zusammenhang sind unzureichend (EC 8.7.2025).

Das Land erreichte im Korruptionsindex (CPI) 2025 einen Indexwert von 35 (von 100) Punkten (0=highly corrupt, 100=very clean) und belegte damit Platz 105 von 180 untersuchten Staaten (je höher, desto schlechter). Serbien verliert im CPI weiter an Boden, da unter der strengen Kontrolle von Präsident Vučić die Dominanz der Exekutive und die institutionelle Anfälligkeit für Korruption zunehmen (TI 2.2025). 

Obwohl die Zahl der Verhaftungen und Strafverfolgungen wegen Korruption in den letzten Jahren gestiegen ist, sind hochkarätige Verurteilungen sehr selten. Kritiker haben Vučić und die SNS-Regierung beschuldigt, Verbindungen zum organisierten Verbrechen zu haben. Vetternwirtschaft – in Form von Arbeitsplätzen für Verbündete des Präsidenten und der Regierungspartei – ist Berichten zufolge weit verbreitet (FH 26.8.2025).

Die Weigerung der Regierung, die Verantwortung für den Einsturz des Vordachs im neu renovierten Bahnhof von Novi Sad im Jahr 2024 zu übernehmen, bei dem 15 Menschen ums Leben kamen, löste landesweit massive Proteste aus, bei denen Rechenschaft gefordert und die Korruption der Regierung in den Fokus gerückt wurde. Um die Krise zu entschärfen, genehmigte Vučić die Offenlegung zahlreicher Dokumente über die Renovierung des Bahnhofs. Diese Dokumente und die undurchsichtige Auswahl der Subunternehmer schürten den Verdacht, dass das Projekt überteuert war. Drei Monate nach dem Unfall gab die Staatsanwaltschaft in Novi Sad erstmals bekannt, dass sie Vorwürfe möglicher Korruption untersuchen werde (TI 2.2025). Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen (EC 8.7.2025). Die serbische Regierung stützt sich auch in großem Umfang auf zwischenstaatliche Abkommen und Sondergesetze ohne angemessene Kontrollen zur Korruptionsbekämpfung bei der EXPO und anderen der sogenannten Serbien 2027 Projekte, deren Wert auf 18,5 Milliarden US-Dollar geschätzt wird (TI 2.2025). 

Whistleblower und Mitglieder von Strafverfolgungsbehörden, die potenziell korrupte Praktiken von Regierungsbeamten aufdecken, sind Druck seitens staatlicher Institutionen ausgesetzt, darunter die Entlassung aus ihrem Amt und Verhaftungen (FH 26.8.2025; vgl. EC 8.7.2025).

Die Korruption innerhalb des Strafvollzugssystems gefährdet die Sicherheit, da verurteilte Straftäter weiterhin Kontakt nach außen halten und Einfluss ausüben können (OCIndex 11.2025).

Quellen

8 NGOs und Menschenrechtsaktivisten

Letzte Änderung 2026-02-03 09:23

Seit 2010 existiert in Serbien eine Regierungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft (AA 11.8.2023). Landesweit bestehen zahlreiche NGOs, welche sich mit Rechtsschutz befassen, u. a. Helsinki Committee for Human Rights, The Humanitarian Law Centre, The Lawyers Committee for Human Rights, Belgrade Centre for Human Rights, als auch zahlreiche Roma Organisationen (VB Belgrad 17.10.2025).

Ausländische und inländische NGOs, die sich für Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung einsetzen, waren in den letzten Jahren Drohungen und gerichtlicher Schikane ausgesetzt, und ihre Mitarbeiter wurden als ausländische Söldner diffamiert. Berichten zufolge setzen die serbische Polizei und die Sicherheitsinformationsagentur (BIA) Spyware ein, um Mitarbeiter von Thinktanks und Aktivisten zu überwachen. Im November 2024 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, wonach NGOs mit ausländischer Finanzierung sich als Agenten ausländischer Einflussnahme registrieren lassen und entsprechende Vorschriften einhalten müssen, andernfalls drohen ihnen hohe Strafen. Der Gesetzentwurf befand sich zum Jahresende 2024 noch in der Prüfung (FH 26.8.2025).

Der Raum für die Zivilgesellschaft wird von NGO-Seite als eingeschränkt eingestuft. Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger agieren in einem polarisierten Umfeld. Gegen mehrere Organisationen der Zivilgesellschaft und ihre Finanzierung werden Verleumdungskampagnen geführt, unter anderem von hochrangigen Beamten. Obwohl auch im Parlament verbale Angriffe stattfanden, stellte der für die Anwendung des Verhaltenskodexes des Parlaments zuständige Verwaltungsausschuss keinen Verstoß fest. Organisationen und Einzelpersonen, die Kritik an den Behörden geübt haben, wurden unter Druck gesetzt, insbesondere diejenigen, die an Protesten gegen die Verherrlichung von Kriegsverbrechern, für den Umweltschutz, an den sogenannten Serbien gegen Gewalt-Protesten sowie als Wahlbeobachter im Inland teilgenommen haben. In den letzten Jahren hat die Zahl von strategischen Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit deutlich zugenommen, die insbesondere von Mitgliedern nationaler und lokaler Behörden gegen Menschenrechtsverteidiger eingereicht wurden (EC 24.7.2024).

Die Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans 2022-2030 zur Schaffung eines förderlichen Umfelds für die Entwicklung der Zivilgesellschaft hat begonnen, doch sind noch keine messbaren Fortschritte zu verzeichnen. Im September 2023 wurde ein Rat für die Zusammenarbeit und Entwicklung der Zivilgesellschaft eingerichtet. Was die öffentliche Finanzierung der Zivilgesellschaft betrifft, so bestehen erhebliche Herausforderungen hinsichtlich der Transparenz der Vergabeverfahren. Zu diesen Herausforderungen gehören die mangelnde Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Planung vorrangiger Aktivitäten, das Fehlen transparenter Kriterien für die Genehmigung finanzieller und nichtfinanzieller Unterstützung oder für die Auswahl unabhängiger Sachverständiger in Bewertungskommissionen sowie die unzureichende Transparenz bei der Berichterstattung über die Verwendung der Mittel (EC 24.7.2024).

Quellen

9 Wehrdienst und Rekrutierungen

Letzte Änderung 2026-02-03 09:23

Berichten zufolge hat der serbische Präsident Aleksandar Vučić 2024 die Wiedereinführung der 2011 abgeschafften Wehrpflicht angekündigt (Zeit Online 14.9.2024). Es gibt weiterhin Berufssoldaten und derzeit auch freiwillig Wehrdienstleistende (dieser Begriff bezieht sich auf Rekruten, Frauen und Reservisten, die den Zivildienst oder den Wehrdienst ohne Waffen abgeleistet haben), da im Moment nicht bekannt ist, wann die Einberufung in den Wehrdienst beginnen wird. Wenn es so weit ist, wird sich der Begriff freiwillig Wehrdienstleistende allein auf Frauen und Reservisten, die den Zivildienst oder den Wehrdienst ohne Waffen abgeleistet haben, beziehen. Einberufungen zu Wehrübungen sind bis zum 50. Lebensjahr für Frauen bzw. bis zum 60. Lebensjahr für Männer möglich. Der Gesetzesparagraf ist weiterhin aktuell (§ 394 StGB). Die Anzahl der Amnestiegesetze (die sich auf Wehrdienstentziehung beziehen) ist gleichgeblieben, da im Jahr 2011 die Wehrpflicht abgeschafft wurde und somit diese Thematik nicht mehr aktuell war (VB Belgrad 17.10.2025).

Quellen

10 Allgemeine Menschenrechtslage

Letzte Änderung 2026-02-04 09:39

Serbiens Verfassung von 2006 garantiert Menschenrechte und Grundfreiheiten, die mit ca. einem Drittel der Bestimmungen breiten Raum einnehmen. Anzeichen für staatliche Repressionen liegen nicht vor. Seit 2020 gibt es ein Ministerium für Menschenrechte, Minderheitenrechte und Dialog, welches derzeit von einem Vertreter der kroatischen Minderheit geführt wird, jedoch mit wenig Personal ausgestattet ist (AA 11.8.2023).

Im Laufe des Jahres 2024 gab es keine wesentlichen Veränderungen in der Menschenrechtslage in Serbien (USDOS 12.8.2025). Zu den bedeutenden berichteten Menschenrechtsproblemen gehörten schwerwiegende Einschränkungen der Meinungs- und Medienfreiheit, einschließlich Gewalt oder Gewaltandrohungen gegen Journalisten und ungerechtfertigte Strafverfolgung von Journalisten; sowie Menschenhandel, einschließlich Zwangsarbeit (USDOS 12.8.2025). Probleme existieren in Bezug auf den Minderheitenschutz, den Kampf gegen Diskriminierung, die Missachtung von Rechten durch die Polizei und in den staatlichen Gefängnissen. Hinzu kommt der unzureichende Schutz von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten (Bonn ICC 8.2025). Es wurden keine glaubwürdigen Anstrengungen unternommen, um Kriegsverbrecher zur Rechenschaft zu ziehen; stattdessen konzentrierte sich die Regierung darauf, eine UN-Resolution zum Völkermord in Srebrenica zu schwächen. Diskriminierung bleibt ein bedeutendes Problem; das hauptsächlich Roma, LGBTI sowie Flüchtlinge und Migranten betrifft (AI 29.4.2025b). 

Die Regierung unternahm Schritte, um Beamte, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, zu identifizieren und zu bestrafen (USDOS 12.8.2025).

Ombudsmann

Seit 2007 gibt es eine vom Parlament gewählte Ombudsperson für Menschenrechte, auch wenn der derzeitige Amtsträger selten kritisch gegenüber der Regierung auftritt (AA 11.8.2023).

Der Ombudsmann ist ein unabhängiges und selbstständiges Staatsorgan. Auf der lokalen Ebene können sich Bürger im Falle erlittenen bzw. behaupteten Unrechts an die lokalen Büros des Ombudsmanns in den Orten Presevo, Bujanovac und Medvedja wenden (VB Belgrad 17.10.2025). 

Gemäß dem Gesetz über den Ombudsmann (2021) hat der Bürgerbeauftragte die Rechte der Bürger zu schützen, die Arbeit der Regierungsbehörden zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Menschenrechte und Minderheitenrechte sowie die Freiheiten geschützt und gefördert werden (EC 24.7.2024; vgl. ENNHRI 13.1.2021). Der Ombudsmann nimmt auch die Aufgaben des Nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter (NPM), des Nationalen Unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Nationalen Berichterstatters für Menschenhandel wahr (EC 24.7.2024).

Neben dem Obudsmann bestehen auch zahlreiche NGOs, welche sich mit Rechtsschutz befassen, u. a. Helsinki Committee for Human Rights, The Humanitarian Law Centre, The Lawyers Committee for Human Rights, Belgrade Centre for Human Rights, als auch zahlreiche Roma Organisationen in ganz Serbien (VB Belgrad 17.10.2025).

Quellen

11 Meinungs- und Pressefreiheit

Letzte Änderung 2026-02-03 09:23

Trotz des Rechtsrahmens, der die Pressefreiheit garantiert, sind Journalisten in Serbien Einschüchterungen, redaktionellem Druck durch Politiker und politisch vernetzte Medieninhaber, selektiven Verboten von offiziellen Veranstaltungsorten und missbräuchlichen Klagen ausgesetzt, die darauf abzielen, der Öffentlichkeit den Zugang zu investigativem Journalismus zu verwehren. Verleumdung wurde nur teilweise entkriminalisiert. Darüber hinaus setzten Berichten zufolge serbische Behörden kommerzielle Spyware-Produkte gegen Journalisten und andere Personen im Land ein (FH 26.8.2025). 

Die Regulierungsbehörde Elektronische Medien (REM) wurde wegen mangelnder aktiver Beteiligung an der Wahrung des Medienpluralismus und mangelnder Unabhängigkeit kritisiert, insbesondere bei der Entscheidung über die Zuteilung nationaler Rundfunkfrequenzen. Im Jahr 2022 wurden vier nationale Rundfunkfrequenzen an regierungsnahe Medien vergeben. Der Staat und die Regierungspartei üben unter anderem durch Werbeverträge und andere indirekte Subventionen Einfluss auf private Medien aus. Viele private Medienunternehmen befinden sich im Besitz der Anhänger der Serbischen Fortschrittspartei (SNS) (FH 26.8.2025).

Das Medienumfeld ist geprägt von extremer Propaganda und der Manipulation von Fakten zu bestimmten Themen, darunter der Krieg in der Ukraine, die Beziehungen zwischen den Regierungsparteien und der Opposition sowie die serbische Politik gegenüber dem Kosovo. Einige private nationale Rundfunkanstalten und populäre Boulevardzeitungen beteiligen sich regelmäßig an Verleumdungskampagnen gegen die politische Opposition und andere vermeintliche Regierungsgegner (FH 26.8.2025).

Unabhängige investigative Mediengruppen sind zunehmend Schikanen, Einschüchterungen und Gewalt durch Behörden, regierungsnahe Boulevardmedien und regierungsfreundliche Gruppen ausgesetzt. Mehrere Mitglieder der Regierungspartei haben Journalisten offen bedroht, und Vučić verunglimpft regelmäßig und öffentlich unabhängige Medien. Der Verband unabhängiger Journalisten Serbiens meldete im Jahr 2024 166 Angriffe auf Journalisten, darunter körperliche Angriffe, Sachbeschädigungen, Drohungen, Gerichtsverfahren und andere Formen der Druckausübung (FH 26.8.2025). 

Laut Vertretern von Medienverbänden führte der finanzielle Druck manchmal dazu, dass Medien aus Angst vor Schikanen durch die Regierung oder finanziellen Konsequenzen davon abrückten, regierungskritische Inhalte zu veröffentlichen. Das Gesetz schreibt während Wahlkämpfen eine gleichberechtigte Berichterstattung über offizielle Wahlkampfbotschaften vor, das von Rundfunkanstalten, darunter auch die öffentliche-rechtliche Rundfunkanstalt Radio Television Serbia (RTS), weitgehend respektiert wurde (USDOS 12.8.2025).

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Serbien auf Platz 96 von 180 Ländern (RSF o.D.).

Obwohl die Regierung verschiedene Mechanismen (Ständige Arbeitsgruppe für die Sicherheit von Journalisten; Arbeitsgruppe für die Sicherheit und den Schutz von Journalisten; Plattform zur Registrierung von Fällen, in den die Sicherheit von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und anderen Medienmitarbeitern gefährdet ist; 24-Stunden-Hotline zur Meldung von Angriffen auf Journalisten und Medienmitarbeiter; Ernennung von Polizeiverbindungsbeamten für den Schutz von Journalisten und Medienmitarbeitern; Einrichtung einer Webseite über die Arbeit und Sicherheit von Journalisten) für die Verbesserung der Sicherheit von Journalisten eingeführt hat, bleibt die Tatsache weiterhin bestehen, dass verbale Angriffe, Verleumdungskampagnen, Einschüchterungen und Drohungen, einschließlich Morddrohungen und Drohungen mit sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger weiterhin straffrei bleiben (HRC 2.5.2024).

Quellen

12 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition

Letzte Änderung 2026-02-04 09:39

Das Gesetz sieht die Freiheit der friedlichen Versammlung und Vereinigung vor, doch die Regierung schränkte diese Rechte in einigen Fällen ein. Die Plattform namens Drei Freiheiten zur Wahrung des Raums für die Zivilgesellschaft in Serbien registrierte und meldete weiterhin Fälle mutmaßlicher Verletzungen der Rechte auf Vereinigungsfreiheit, friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung. Es gab mehrere Fälle, in denen die Regierung öffentliche Proteste nicht zuließ oder Bürger wegen ihrer Teilnahme oder Nichtteilnahme an öffentlichen Demonstrationen Druck, Zwang oder Drohungen aussetzte. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, welche die Proteste unterstützten und daran teilnahmen, wurden jedoch von der Regierung und SNS-Sympathisanten ins Visier genommen und bedroht. Regierungsnahe Medien diskreditierten die Demonstranten. Zivilgesellschaftliche Gruppen kritisierten Äußerungen von Präsident Vučić und anderen Regierungsvertretern. Medienberichten und Nutzern sozialer Netzwerke zufolge wurden Personen, die in öffentlichen Unternehmen oder Regierungsbehörden im ganzen Land arbeiteten, unter Druck gesetzt, an einer regierungsfreundlichen Kundgebung im Mai 2024 in Belgrad teilzunehmen (USDOS 23.4.2024).

Demonstrationen, insbesondere Umweltproteste, wurden stark von der Polizei überwacht, wobei die Teilnehmer übermäßiger Gewaltanwendung und willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt waren. Mindestens 33 Aktivisten in 17 Städten in ganz Serbien wurden nach Protesten gegen den Lithiumabbau im August 2024 festgenommen. Viele wurden wegen Beiträgen in sozialen Medien oder allein wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten festgenommen oder verhört. Einige der Festgenommenen wurden wegen unverhältnismäßiger Straftaten angeklagt, darunter Anstiftung zum gewaltsamen Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung, und waren umfangreichen Verhören, Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme ihrer Telefone und Computer ausgesetzt (AI 29.4.2025a).

In Serbien laufen seit November 2024 anhaltende Proteste gegen Korruption und für Rechtsstaatlichkeit, oft angeführt von Studentengruppen, aber zunehmend auch von anderen. Der Einsturz des Bahnhofsdachs in Novi Sad im November 2024, bei dem 16 Menschen ums Leben kamen, löste eine der größten Protestbewegungen der jüngeren Geschichte des Landes aus (ORF 16.7.2025; vgl. RFE/RL 29.6.2025). Die Demonstranten machten Korruption und Inkompetenz der Behörden für die Tragödie verantwortlich, und die Proteste weiteten sich schnell zu einer allgemeinen Wut gegen den Präsidenten Aleksandar Vučić aus. Vučićs Gegner werfen ihm und seinen Verbündeten in der Regierung u. a. Unterdrückung der Medienfreiheit und der freien Meinungsäußerung vor (RFE/RL 29.6.2025). Bei einer großen Demonstration Ende Juni 2025 mit 140.000 Teilnehmern kam es zu Verhaftungen und Gewalt durch Polizeikräfte (ORF 16.7.2025). [Für weitere Informationen siehe Kapitel Politische Lage.]

Die politische Opposition kann sich frei betätigen. Sie erhält jedoch im Vergleich zu den Regierungsparteien deutlich weniger Raum in den Medien, die Berichterstattung regierungsnaher Medien ist sehr einseitig (AA 11.8.2023). Die SNS hat verschiedene Taktiken angewendet, um die Wahlaussichten der Opposition auf unfaire Weise zu verschlechtern. Darüber hinaus hat die SNS ihren Einfluss auf die Medien durch die effektive Kontrolle sowohl staatlicher Unternehmen als auch einer Reihe privater Medien, die von staatlichen Mitteln abhängig sind, ausgebaut und diesen Einfluss genutzt, um ihre politische Position zu stärken und ihre Rivalen zu diskreditieren, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der Oppositionsparteien weiter eingeschränkt wurde. Oppositionspolitiker waren in den letzten Jahren zudem zunehmender Schikane, Einschüchterung, Manipulation und Gewalt ausgesetzt, was zur Unterdrückung der politischen Vertretung der Oppositionsparteien auf allen Ebenen geführt hat (FH 26.8.2025). [Für weitere Informationen siehe Kapitel Politische Lage.]

Zehn serbische pro-europäische Oppositionsparteien haben vor den vorgezogenen Wahlen im Dezember 2023 eine Koalitionsvereinbarung unterzeichnet und das Bündnis Serbien gegen die Gewalt gegründet. Es wird angeführt von Miroslav Aleksic von der Volksbewegung Serbiens und Marinika Tepic von der Partei für Freiheit und Gerechtigkeit (SSP) (MDR 13.11.2023; vgl. EN 4.11.2023).

Quellen

13 Haftbedingungen

Letzte Änderung 2026-02-03 09:23

Serbien verfügt über 28 Haftanstalten sowie eine zentrale Klinik für Sicherheitsverwahrung aufgrund psychischer Erkrankungen und Behandlung von Suchterkrankungen bzw. für Behandlungen, die in den jeweiligen Gefängnissen vor Ort nicht durchgeführt werden können (AA 11.8.2023).

Die Haftbedingungen waren im Allgemeinen angemessen. Die Insassen hatten Zugang zu qualitativen Lebensmitteln, Trinkwasser, sanitären Einrichtungen, Heizung, Belüftung, Beleuchtung und medizinischer Versorgung (USDOS 23.4.2024). Einige Haftanstalten leiden jedoch unter Überbelegung und unzureichender Gesundheitsversorgung (FH 26.8.2025).

Es kam zu körperlicher Misshandlung von Insassen durch Polizei und Gefängnispersonal, und es gab Berichte über Straffreiheit für Polizeibeamte. Die Behörden gingen glaubwürdigen Vorwürfen von Misshandlungen nach. In mindestens drei Fällen gab ein Gericht Schutzanträgen von Häftlingen statt, die um ihr Leben oder ihre persönliche Sicherheit fürchteten (USDOS 23.4.2024). 

Einige Gefängnisse leiden unter Überbelegung, Missbrauch und unzureichender medizinischer Versorgung (FH 26.8.2025). [Für weitere Informationen siehe Kapitel Folter und unmenschliche Behandlung.]

Die unabhängige Überwachung der Haftbedingungen ist gesetzlich zulässig, und die Regierung gewährte unabhängigen Beobachtern wie dem Ombudsmann, für die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen zuständigen Richtern, dem parlamentarischen Ausschuss für die Kontrolle der Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen und internationalen Überwachungsorganisationen Zugang zu Haftanstalten. In der ersten Jahreshälfte 2023 besuchte der Nationale Mechanismus zur Prävention von Folter (NPM) regelmäßig Einrichtungen, in denen Häftlinge untergebracht waren, und gab Empfehlungen an Institutionen und zuständige Ministerien ab. Das Justizministerium gestattete den Aufsichtsbehörden regelmäßige Besuche in Gefängnissen und ergriff im Allgemeinen geeignete Maßnahmen, um deren Empfehlungen umzusetzen (USDOS 23.4.2024).

Die Haftanstalten weisen hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten ein breites Spektrum auf. Einzelne wurden noch unter der Herrschaft Österreich-Ungarns gegründet und bedürfen regelmäßiger Renovierungsarbeiten, um Mindestanforderungen an die Unterbringung Gefangener zu erfüllen. Die beiden neuesten Gefängnisse in Pančevo (2018) und Kragujevac (2022) entsprechen allen europäischen Standards. Die älteren Einrichtungen leiden zusätzlich zu den schlechteren räumlichen Gegebenheiten unter chronischer Überbelegung; häufig kommt auch noch Personalmangel im Bereich des Wachpersonals und der Sozialarbeiter hinzu. Die rechtlichen Vorgaben, welche in Vorbereitung einer EU-Mitgliedschaft modernisiert wurden und europäischen Standards entsprechen, können daher nicht immer umgesetzt werden (AA 11.8.2023).

Quellen

  • AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG
  • FH - Freedom House (26.8.2025): Freedom in the World 2025 - Serbiahttps://www.ecoi.net/en/document/2129101.html, Zugriff 16.9.2025
  • USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Serbiahttps://www.ecoi.net/en/document/2107724.html, Zugriff 13.5.2025

14 Todesstrafe

Letzte Änderung 2026-02-03 09:23

Die Gesetzte sehen für keine Straftat die Todesstrafe vor. Das gilt auch für Militärstraftaten (AI 2025; vgl. AA 11.8.2023).

Quellen

15 Religionsfreiheit

Letzte Änderung 2026-02-03 09:23

Serbiens Verfassung (Art. 43) garantiert Religionsfreiheit und gebietet konfessionelle Neutralität des Staates (Art. 44) (USDOS 26.6.2024). Diese Rechte werden in der Praxis generell respektiert (FH 26.8.2025). 

Es gibt kein Anzeichen für eine diskriminierende Strafverfolgungs- und Strafzumessungspraxis (AA 11.8.2023).

81,1 % der serbischen Bevölkerung sind serbisch-orthodox, rund 3,9 % römisch-katholisch, 4,2 % muslimisch, 0,8 % protestantisch, 0,9 % Angehörige anderer christlicher Kirchen und die verbleibenden 9,2 % umfassen andere Christen, Juden, Buddhisten, Hare Krishna, Zeugen Jehovas, Agnostiker oder Personen ohne angegebene Religionszugehörigkeit (USDOS 26.6.2024).

Das Religionsgesetz differenziert zwischen sieben traditionellen und den übrigen nicht-traditionellen Religionsgemeinschaften (AA 11.8.2023). Die vom Gesetz privilegierten traditionellen Kirchen/Religionsgemeinschaften sind die Serbisch-Orthodoxe Kirche, die Römisch-Katholische Kirche, die Slowakisch-Evangelische Kirche, die Reformierte Christliche Kirche, die Evangelische Kirche, die Islamische Gemeinde und die Jüdische Gemeinde (USDOS 26.6.2024). Diese sieben Gruppen sind automatisch im staatlichen Register für Religionsgemeinschaften eingetragen, können sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen und haben eigene Militärgeistliche. Auch dürfen sie neue Gebäude für Gottesdienste errichten, Immobilien besitzen, staatliche Subventionen beantragen, Bankkonten eröffnen, Restitutionsansprüche geltend machen und als Arbeitgeber fungieren (AA 11.8.2023; vgl. USDOS 26.6.2024).

Die Serbisch-Orthodoxe Kirche (SOK) erhält zusätzliche staatliche Subventionen, und ihre Stellung kommt in der Praxis der einer Staatskirche nahe (AA 11.8.2023; vgl. BS 19.3.2024). Die SOK übt politischen und kulturellen Einfluss aus und genießt in der Gesellschaft eine dominante Unterstützung. Sie lehnt die Unabhängigkeit des Kosovo, die gleichgeschlechtliche Ehe und Abtreibung entschieden ab (BS 19.3.2024). Da die bisherigen serbischen Regierungen (im Widerspruch zur Verfassung) das kanonische Recht der Serbisch-Orthodoxen Kirche faktisch als Teil der staatlichen Rechtsordnung betrachten, wird eine Reihe anderer orthodoxer Kirchen (z. B. ethnischer Minderheiten) die dem Alleinvertretungsanspruch der Serbisch-Orthodoxen Kirche entgegenstehen, von Staatsorganen immer wieder in ihrer Betätigung behindert (AA 11.8.2023). 

Aufgrund eines anhaltenden Streits zwischen den beiden muslimischen Vereinigungen des Landes kann keine von ihnen die gesamte muslimische Gemeinschaft in Verhandlungen mit der Regierung vertreten (USDOS 26.6.2024).

Im Rahmen des im Jahr 2016 verabschiedeten Restitutionsgesetzes, das die Rückgabe jüdischen Eigentums regelt, das während des Holocaust beschlagnahmt wurde, erhalten die jüdischen Gemeinden seit Jänner 2017 in den kommenden 25 Jahren jährlich 950.000 Euro (USDOS 26.6.2024). 

Nutzer sozialer Medien verbreiteten intolerante Botschaften in Bezug auf Religion und veröffentlichten online abwertende, fremdenfeindliche, islamfeindliche und antisemitische Inhalte. Im ganzen Land kam es zu Äußerungen muslimfeindlicher Gesinnung, beispielsweise durch Graffiti und Wandmalereien. Darüber hinaus gab es antisemitische Vorfälle. Daneben erklärten führende Vertreter der jüdischen Gemeinde, dass der Antisemitismus im Internet weiterbestehe und dass antisemitische Werke online weiterhin erhältlich seien. Es gab mehrere Fälle, in denen Zeugen Jehovas bei Predigten im öffentlichen Raum bedroht oder körperlich angegriffen wurden. Zeugen Jehovas kritisierten die Regierung dafür, dass sie solche Fälle mit geringeren Strafen ahndete, als sie es für angemessen hielten, und dass sie die Angriffe nicht als religiös motiviert behandelte (USDOS 26.6.2024).

Einigen Religionsgemeinschaften, z. B. christlichen Freikirchen, wurde die Registrierung bisher verwehrt. Dies gilt auch für eine Reihe orthodoxer Kirchen (z. B. die nicht als autokephal anerkannte Montenegrinisch-Orthodoxe Kirche). Diese Glaubensgemeinschaften haben nicht die Möglichkeit der Errichtung eigener Gotteshäuser. Manche andere Religionsgemeinschaften (vor allem evangelische Freikirchen) werden von nichtstaatlichen Gruppierungen angefeindet, belästigt oder bedroht. Nicht zuletzt unter dem Einfluss der Serbisch-Orthodoxen Kirche gibt es Bestrebungen, die Betätigung von „Sekten“ (d. h. aller nicht bereits im früheren Königreich Jugoslawien registrierten Religionsgemeinschaften, insbesondere jedoch evangelischer Freikirchen) einzuschränken. Die kanonisch anerkannte Rumänisch-Orthodoxe Kirche ist nur in der Autonomen Provinz Vojvodina als „traditionelle Religionsgemeinschaft“ anerkannt (AA 11.8.2023).

Quellen

16 Ethnische Minderheiten

Letzte Änderung 2026-02-03 09:24

Die Verfassung garantiert allen in der Republik Serbien lebenden Menschen (insbesondere Minderheiten) alle Rechte, im Einklang mit internationalen Standards. Hierbei bestehen zusätzliche Rechte, die es Minderheiten ermöglichen, über einzelne Fragen bezüglich ihrer Kultur, Ausbildung und amtlichen Verwendung der Sprache und Schrift zu entscheiden (VB Belgrad 17.10.2025).

Laut der Volkszählung 2022 hat Serbien 6.647.003 Einwohner. Hinsichtlich der nationalen Zugehörigkeit bilden Serben mit 5.360.239 (80,64 %) die größte Bevölkerungsgruppe, wobei ihre Anzahl im letzten Jahrzehnt um 600.000 gesunken ist. An zweiter Stelle zahlenmäßig stehen Ungarn (184.442; 2,77 %), gefolgt von Bosniaken (153.801; 2,31 %) und Roma (131.936; 1,98 %) (CoE-FCNM 5.5.2025; vgl. Stadt Wien 4.5.2023).

Serbien ist ein multikulturelles Land mit einer Vielzahl nationaler Minderheiten, die nach der jüngsten Wahl des Rates der nationalen Minderheit der Gorani in 24 Räten nationaler Minderheiten vertreten sind. Das Land verfügt über einen soliden Rechtsrahmen für den Schutz der Minderheitenrechte, und sein kontinuierliches Engagement für die weitere Umsetzung des sogenannten Rahmenübereinkommens hat zu etlichen Reformen geführt, die den Zugang zu Minderheitenrechten verbessern sollen (CoE-FCNM 5.5.2025).

Auf praktischer Ebene sind die Fortschritte jedoch nach wie vor ungleich. Angehörige nationaler Minderheiten in Serbien haben häufig Schwierigkeiten, die im sogenannten Rahmenübereinkommen verankerten Rechte wirksam in Anspruch zu nehmen, was durch schwankende politische Prioritäten, eine starke Polarisierung der Gesellschaft und manchmal auch durch zwischenstaatliche Beziehungen beeinflusst wird. Außerdem bestehen erhebliche Unterschiede beim Schutz der Minderheitenrechte zwischen der autonomen Provinz Vojvodina und dem Süden Serbiens. Dies macht die Notwendigkeit eines kohärenteren und harmonischeren Ansatzes für die wirksame Durchsetzung der Rechte nationaler Minderheiten im ganzen Land deutlich. Die Verbesserung des gleichen Zugangs zu den im Rahmenübereinkommen verankerten Rechten, einschließlich eines besseren Zugangs zu Gleichbehandlungsstellen, ist von wesentlicher Bedeutung (CoE-FCNM 5.5.2025).

Der Rechtsrahmen, die Gesetze und zahlreiche Strategien zur Lösung der Probleme im Bereich der Menschenrechte und Minderheitenrechte entsprechen mehr oder weniger den europäischen Standards. Serbien ist Mitglied des Europarates und hat der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten und der Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Dennoch hat Serbien noch keine sozialen Beziehungen aufgebaut, welche die Gleichstellung von Minderheiten (nicht nur ethnischen) gewährleisten und damit diskriminierende Praktiken beseitigen. Was ethnische Minderheiten betrifft, so beeinflussen unter Berücksichtigung des Erbes des Krieges verschiedene diskriminierende Maßnahmen ihre Situation, insbesondere wenn es um Roma, Bosniaken, Albaner und Kroaten geht (HCHR 17.4.2024).

Es gab 24 nationale Minderheitenräte, die die ethnischen Minderheiten des Landes vertraten. Die Räte hatten weitreichende Kompetenzen in den Bereichen Bildung, Medien, Kultur und Verwendung von Minderheitensprachen. Die Regierung unternahm einige Schritte, um Gewalt und Diskriminierung gegen Angehörige von Minderheiten zu bekämpfen. Das Ministerium für Menschenrechte, Minderheitenrechte und sozialen Dialog unterstützte Minderheitengemeinschaften durch die Arbeit der Nationalen Minderheitenräte. Der von der Regierung als Alternative zum Religionsunterricht in Sekundarschulen angebotene Staatskundeunterricht umfasste Informationen über Minderheitenkulturen und multiethnische Toleranz (USDOS 23.4.2024).

Quellen

16.1 Roma

Letzte Änderung 2026-02-04 09:39

Bei der letzten Volkszählung 2022 gaben 131.936 Personen an, der Roma-Minderheit anzugehören. Berichten zufolge kann davon ausgegangen werden, dass der Anteil dieser ethnischen Gruppe an der Gesamtbevölkerung (6,6 Mio.) in offiziellen Statistiken in der Regel zu niedrig beziffert wird und in Wirklichkeit zwischen 5 – 11 % liegt (BAMF 6.9.2024; vgl. ERRC 12.2024).

Es gibt keinerlei systematische staatliche Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Roma (AA 11.8.2023). Sie stellen jedoch aufgrund ihres im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen niedrigeren Bildungs- und Organisationsgrads sowie ihrer häufig prekären Lebensbedingungen (oftmals in illegal errichteten, teils provisorischen Siedlungen am Stadtrand) eine vulnerable Gruppe dar (BAMF 6.9.2024). Darüber hinaus stehen Roma weiterhin vor erheblichen Herausforderungen beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheit, Wohnen und Sozialschutz (CoE-FCNM 5.5.2025; vgl. FH 29.2.2024AI 29.4.2025a).

Laut dem Jahresbericht der nationalen Gleichstellungsbeauftragten gingen 2023 insgesamt 74 Beschwerden von Bürgern im Zusammenhang mit Diskriminierung aus Gründen der nationalen Zugehörigkeit oder der ethnischen Herkunft ein, 55,4 % davon (41 Beschwerden) wurden von Roma eingebracht (BAMF 6.9.2024). Eine Reihe legislativer und politischer Entwicklungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene löste die Überarbeitung der Strategie 2016-2025 für die soziale Eingliederung der Roma in der Republik Serbien aus. Nach einer öffentlichen Konsultation wurde diese angenommen (ECRI 27.6.2024). 

Die Vertreter der Roma sind untereinander zerstritten, eine Minderheitenpartei ist derzeit nicht im Parlament vertreten (AA 11.8.2023; vgl. VB Belgrad 17.10.2025). In der öffentlichen Verwaltung sind Roma ebenfalls unterrepräsentiert (EC 30.10.2024; vgl. VB Belgrad 17.10.2025). Auch auf nationaler wie lokaler Ebene sind sie so gut wie gar nicht vertreten. Dies gefährdet die Ausübung ihrer Grundrechte im Bereich Wohnen, Bildung, Beschäftigung und Gesundheitswesen (VB Belgrad 17.10.2025).

Um die Roma-Gemeinschaft über Möglichkeiten zum Schutz ihrer Rechte zu informieren und die Mitarbeiter der lokalen Selbstverwaltungsorgane für die Lage der Roma zu sensibilisieren, organisierte die Ombudsbehörde im Jahr 2023 Schulungen in Vranje, Bujanovac, Kragujevac, Niš und Leskovac, an denen Angehörige der Minderheit, Vertreter von Roma-NGOs, Lehrassistenzkräfte, Gesundheitsmediatoren, Koordinatoren für Roma-Fragen sowie Mitarbeiter der lokalen Selbstverwaltungen teilnahmen (BAMF 6.9.2024). 

Serbien hat in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte bei der Beseitigung von Hindernissen für die Geburtenregistrierung der Roma, die Senkung ihrer Kindersterblichkeitsrate, die Erhöhung ihrer Bildungschancen sowie die Verbesserung ihrer Beteiligung am öffentlichen und politischen Leben erzielt (BAMF 6.9.2024). Die meisten Roma in Serbien verfügen über Personaldokumente (wodurch sie Zugang zu allen staatlichen Einrichtungen und Dienstleistungen haben). Die Zahl der von Staatenlosigkeit bedrohten Personen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen (BAMF 6.9.2024; vgl. EC 30.10.2024ECRI 27.6.2024). Darüber hinaus wurden Fortschritte bei der Sicherstellung des Vorschul- und Schulbesuchs von Roma gemacht. Die Einschulung von Roma in obligatorische Vorschulprogramme hat zugenommen (76 % der Roma-Kinder, die in Substandard-Siedlungen leben, wurden eingeschult, verglichen mit 63 % von 2017). Die Abschlussquote der Grundschule liegt bei 64 % (2017: 46 %). 28 % der Roma-Kinder, die in Siedlungen leben, besuchen eine weiterführende Schule (2017: 22 %), wobei die Zahl der Mädchen weiterhin niedriger ist als die der Jungen. Allerdings sind die Schulbesuchs- und Abschlussquoten für Roma-Kinder nach wie vor weitaus niedriger als für die übrige Schülerschaft, da 99 % der Kinder aus der allgemeinen Bevölkerung bzw. der serbischen Mehrheitsbevölkerung die Grundschule und 98 % die Sekundarschule abschließen. Es gibt ein landesweites Netz von ca. 260 kommunalen pädagogischen Assistenzkräften, die rund 6.000 Roma-Schüler mit schulischen Schwierigkeiten unterstützen. Hinzu kommen 200 durch das Bildungsministerium angestellte Mentoren (BAMF 6.9.2024; vgl. ECRI 27.6.2024). 

Anders als in der serbischen Allgemeinbevölkerung, in der Früh- und Kinderheiraten nicht gängig sind, kommen diese in Roma-Siedlungen weiterhin vor, wenngleich sie nicht legal sind. Die lokalen Zentren für Sozialfürsorge verzeichneten im Jahr 2023 235 Fälle, in denen Kinder mit Kindern verheiratet wurden. Nach Angaben der Vorsitzenden des Gleichstellungsrates der Regierung machen Kinderehen 6 % aller Ehen im Land aus; 56 % der Roma-Mädchen (unter 18 Jahren) seien verheiratet und 93,2 % der Opfer von Zwangsehen seien Mädchen (BAMF 6.9.2024).

Roma haben, sofern sie mit einem ständigen Wohnsitz registriert sind, Zugang zu allen staatlichen Einrichtungen und Dienstleistungen. Allerdings stellt die Registrierung in der Praxis ein ernsthaftes Hindernis beim Zugang zu Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge, Bildungseinrichtungen und Wohnraum dar (AA 11.8.2023). Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Gewährung der Sozialhilfe im Rahmen des sogenannten Sozialkartengesetzes überprüft werden sollte, um sicherzustellen, dass Roma und andere benachteiligten Gruppen den gleichen Zugang zu staatlichen Hilfsleistungen haben (AI 29.4.2025b). Für weitere Informationen siehe Kapitel 21 Grundversorgung / Wirtschaft / Sozialhilfen

Der Zugang zu Wohnraum ist für Roma v. a. in den Städten schwierig. Sozialwohnungen sind überfüllt. Roma wohnen daher häufig in illegal errichteten Behelfssiedlungen am Stadtrand (AA 11.8.2023). In den Jahren der COVID-19-Pandemie konnten die Lebensverhältnisse der Roma durch ein Programm der Vereinten Nationen in Kooperation mit kommunalen Stellen verbessert werden, bei dem eine digitale Kartierung und damit erstmalige Erfassung informeller Roma-Siedlungen erfolgte. Am Ende der sechsmonatigen Kartierung wurden 167.975 Einwohner in 702 Roma-Siedlungen ermittelt und 72.000 Pakete mit Grundnahrungsmitteln, Wasser und Schutzausrüstung an dortige Haushalte verteilt. Alle während der Kartierung gesammelten Daten stehen nun für künftige Unterstützungs- und Versorgungsmaßnahmen zur Verfügung und dienten bereits als Grundlage für den Ausbau der Trinkwasserversorgung in den teilweise abgelegenen Siedlungen (BAMF 6.9.2024; vgl. ERRC 12.2024). Die Bewohner der Roma-Siedlungen sind nach wie vor von Zwangsräumungen betroffen. Für die Vertriebenen wird in der Regel keine Ersatzunterkunft angeboten und sie haben keinen Zugang zu Rechtsmitteln, um Räumungsbescheide anzufechten (FH 29.2.2024; vgl. EC 30.10.2024).

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Roma grundsätzlich schwierig. Die Ursachen dafür sind nicht nur die weitverbreiteten gesellschaftlichen Vorurteile, sondern vor allem das niedrige Bildungs- und Qualifikationsniveau (AA 11.8.2023; vgl. EC 30.10.2024).

Im Bereich der Gesundheitsversorgung sehen sich Roma, insbesondere Roma-Frauen, mit zahlreichen Hindernissen beim Zugang zu Dienstleistungen konfrontiert (CoE-FCNM 5.5.2025).

Roma sind Medienberichten zufolge nach wie vor die am stärksten gefährdete und marginalisierte Gruppe von Vertriebenen im Land (USDOS 23.4.2024).

Quellen

16.2 Albaner (Südserbien)

Letzte Änderung 2026-02-03 09:24

Bei der letzten Volkszählung 2022 gaben 61.687 Personen an, der albanischen Minderheit anzugehören (VB Belgrad 17.10.2025). 

Die albanische Minderheit ist seit den Parlamentswahlen 2007 im serbischen Parlament vertreten (AA 11.8.2023). Trotz Bemühungen sind ethnische Albaner in Justizwesen, Polizei und öffentlichem Sektor der Gemeinden weiterhin unterrepräsentiert (AA 11.8.2023; vgl. CoE-FCNM 5.5.2025ECRI 27.6.2024). 

Die albanische Bevölkerung Südserbiens orientiert sich teils stark nach Kosovo (AA 11.8.2023).

Die Regierung erzielte im Laufe des Jahres 2024 kaum Fortschritte bei der Umsetzung des von der OSZE ausgearbeiteten Sieben-Punkte-Plans, den die Regierung 2013 verabschiedet hatte, um die Anliegen der albanischen Volksgruppe anzugehen, darunter ihre Unterrepräsentation im öffentlichen Dienst, die unzureichenden Investitionen in Gebiete mit albanischer Mehrheit und die unterentwickelten Gesundheits- und Sozialsysteme in ihren Gemeinden. Ein weiteres Problem stellt auch die hohe Arbeitslosigkeit unter der albanischen Bevölkerung dar (USDOS 23.4.2024).

In der teils mehrheitlich von der albanischen Volksgruppe bewohnten Grenzregion Südserbiens zu Kosovo und Nordmazedonien im Preševo-Tal (Gebiet der Gemeinden Bujanovac, Preševo, Medvedja) ist die Lage stabil (AA 11.8.2023). Das Tal ist die wohl am wenigsten entwickelte Region Serbiens, es herrscht eine Arbeitslosigkeit von schätzungsweise 70 % (Tagesspiegel 8.9.2023). Einer Studie zufolge kommt es seit einigen Jahren zur gezielten Unterdrückung der albanischen Bevölkerung, vor allem im Preševo-Tal, um die offizielle Zahl der in Serbien lebenden ethnischen Albaner zu verringern. Die dafür angewandte Praxis nennt sich Passivierung der Wohnadresse und wurde 2011 ursprünglich eingeführt, um Wahlbetrug zu unterbinden (Tagesspiegel 8.9.2023; vgl. DW 11.7.2024). Nach Artikel 18 des Gesetzes über den Aufenthalt von Staatsbürgern in Serbien können Personen aus dem Melderegister gelöscht (passiviert) werden, wenn festgestellt wird, dass sie derzeit nicht an ihrer registrierten Adresse wohnhaft sind (USDOS 20.3.2023; vgl. DW 11.7.2024CoE-FCNM 5.5.2025). Ethnische Serben sind davon kaum betroffen. Durch die Passivierung der Adresse werden die Betroffenen faktisch staatenlos, da sämtliche Dokumente wie Personalausweis oder Reisepass an Gültigkeit verlieren. Dadurch ist es beispielsweise nicht mehr möglich, bei Wahlen abzustimmen, Eigentum zu erwerben, Gesundheitsversorgung oder Sozialleistungen (einschließlich Pension) in Anspruch zu nehmen, Immobilien zu kaufen und zu verkaufen oder einer Arbeit nachzugehen. Besonders dramatisch ist die Situation in Medvedja, wo in den Jahren 2011 bis 2020 insgesamt 4.214 Menschen passiviert wurden – bei einer Einwohnerzahl von 7.438. Die überwältigende Mehrheit davon waren Albaner (Tagesspiegel 8.9.2023; vgl. DW 11.7.2024CoE-FCNM 5.5.2025). Berichte bezeichneten dies als ethnische Säuberung durch administrative Mittel. Betroffene berichten, dass sie nicht über ihre Passivierung informiert wurden, sondern erst davon erfuhren, als sie versuchten, ihre Ausweispapiere zu erneuern (Tagesspiegel 8.9.2023; vgl. DW 11.7.2024USDOS 20.3.2023). 

Albanisch ist in einigen lokalen Selbstverwaltungseinheiten im offiziellen Gebrauch (OHCHR 3.10.2022), ebenso laut Gesetz im Unterricht in der Primar- und Sekundarstufe (UN-CRC 23.4.2025).

Quellen

16.3 Bosniaken (Sandzak)

Letzte Änderung 2026-02-03 09:24

Bei der letzten Volkszählung 2022 gaben 153.801 Personen an, der bosnischen Minderheit anzugehören (VB Belgrad 17.10.2025).

Die ethnischen Bosniaken, die überwiegend im Südwesten des Landes leben (historisch: Sandžak mit den Gemeinden Novi Pazar, Tutin, Nova Varoš, Priboj, Prijepolje und Sjenica), kämpfen mit ähnlichen Benachteiligungen wie die albanische Bevölkerung, sind jedoch politisch besser in Regierung und Parlament repräsentiert (AA 11.8.2023). Zwei von dreizehn bosniakischen Parteien sind Teil der Regierungskoalition (VB Belgrad 17.10.2025). Bosniaken in der südwestlichen Region Sandžak äußern sich aber weiterhin besorgt über die Unterrepräsentation ihrer Gemeinschaften in staatlichen Institutionen auf lokaler Ebene (USDOS 23.4.2024; vgl. CoE-FCNM 5.5.2025).

Die Forderung nach größerer territorialer Autonomie in der Vojvodina und der Sandžak-Region (wo etwa die Hälfte der Bevölkerung muslimisch und bosnisch ist) ist nach wie vor gering. Politische Parteien, die mit diesem Thema Wahlkampf betrieben haben, erzielten bei den Parlamentswahlen 2022 weniger als 3 % der Stimmen (BS 19.3.2024).

Hinweise auf gezielte staatliche Repressionen gegen Bosniaken gibt es nicht (AA 11.8.2023). Berichten zufolge konnten betreffend der bosnischen Minderheit jedoch eine Unterrepräsentation in staatlichen Institutionen (insbesondere bei der Polizei und der Feuerwehr); eine unzureichende Beteiligung an kulturellen Aktivitäten im Süden Serbiens; Hassrede in Medien; ein begrenztes Medienangebot und ein Mangel an Nachrichten in bosnischer Sprache; und eine eingeschränkte Verwendung der bosnischen Sprache in den Verwaltungsbehörden jener Gebiete in denen Bosnier mehr als 15 % der lokalen Bevölkerung ausmachen, festgestellt werden (CoE-FCNM 5.5.2025).

Darüber hinaus äußern sich Vertreter der bosnischen Minderheit besorgt über die weitverbreitete Leugnung von Kriegsverbrechen, die während der jüngsten Kriege auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens begangen wurden, darunter der Völkermord in Srebrenica, und über die Verherrlichung von Personen, die wegen solcher Verbrechen verurteilt wurden (CoE-FCNM 5.5.2025).

Bosnisch ist in einigen lokalen Selbstverwaltungseinheiten in offiziellem Gebrauch (OHCHR 3.10.2022), ebenso im Unterricht in der Primar- und Sekundarstufe (UN-CRC 23.4.2025; vgl. CoE-FCNM 5.5.2025).

Quellen

  • AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG
  • BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Serbiahttps://www.ecoi.net/de/dokument/2105889.html, Zugriff 3.6.2025
  • CoE-FCNM - Council of Europe - Secretariat of the Framework Convention for the Protection of National Minorities (5.5.2025): Fifth Opinion on Serbia; Advisory Committee on the Framework Convention for the Protection of National Minorities; Adopted on 26 February 2025 [ACFC/OP/V(2024)5]https://www.ecoi.net/en/file/local/2127706/5th OP Serbia_EN_2.docx.pdf, Zugriff 5.8.2025
  • OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (3.10.2022): Common core document forming part of the reports of States parties; Serbia [24 June 2022] [HRI/CORE/SRB/2022]https://www.ecoi.net/de/dokument/2087460.html, Zugriff 3.6.2025
  • UN-CRC - UN Committee on the Rights of the Child (23.4.2025): Combined sixth and seventh reports submitted by Serbia under article 44 of the Convention, due in [2022] [30 May 2022] [CRC/C/SRB/4-5]https://www.ecoi.net/de/dokument/2122847.html, Zugriff 3.6.2025
  • USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Serbiahttps://www.ecoi.net/en/document/2107724.html, Zugriff 13.5.2025
  • VB Belgrad - Verbindungbeamter des BMI in Serbien [Österreich] (17.10.2025): Auskunft des VB, per E-Mail

17 Relevante Bevölkerungsgruppen

17.1 Frauen

Letzte Änderung 2026-02-03 09:24

Das Gesetz sieht für Frauen in allen Bereichen den gleichen Rechtsstatus und die gleichen Rechte vor wie für Männer, aber die Regierung setzt diese Gesetze nicht immer durch (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 11.8.2023).

Systematische geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen von staatlicher Seite können nicht festgestellt werden, in führenden Ämtern in Politik und Wirtschaft sind Frauen trotz Fortschritten in den vergangenen Jahren noch immer unterrepräsentiert (AA 11.8.2023).

Frauen werden sowohl im Alltagsleben (in den Bereichen Ehe, Scheidung, Sorgerecht für Kinder, Religion, Personenstand, Staatsangehörigkeitsrecht, Beschäftigung und Arbeit, Zugang zu Krediten, Entlohnung, Besitz oder Verwaltung von Unternehmen oder Eigentum, Bildung, Gerichtsverfahren, Erbschaft und Zugang zu Wohnraum) als auch auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert (USDOS 23.4.2024). Frauen haben zwar einen gesetzlichen Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, diese Regel wird jedoch nicht weitgehend eingehalten (FH 26.8.2025; vgl. CCPR 3.5.2024).

Vergewaltigung, einschließlich Vergewaltigung in der Ehe, häusliche Gewalt und sexuelle Belästigung sind mit Freiheitsstrafen sanktioniert; die Regierung setzte aber diese Rechte nicht immer effektiv durch. Obwohl das Gesetz Frauen das Recht gewährt, eine einstweilige Verfügung gegen Gewalttäter zu erwirken, wurde es von der Regierung auch nicht wirksam durchgesetzt. Medienberichten zufolge war häusliche Gewalt die dritthäufigste Straftat im Land. Mehr als die Hälfte der Anzeigen wegen häuslicher Gewalt wird von den Gerichten abgewiesen. Durchschnittlich werden 30 Frauen pro Jahr von ihren männlichen Familienangehörigen getötet (USDOS 23.4.2024).

Nach dem geltenden Recht können die Behörden Opfer häuslicher Gewalt schützen, indem sie die Täter für mindestens 48 Stunden und höchstens 30 Tage vorübergehend aus der Wohnung wegweisen. Dieses Gesetz verlangt, dass Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Sozialämter, eine elektronische Datenbank der Fälle häuslicher Gewalt führen und Sofort- und Folgemaßnahmen ergreifen. In der Praxis melden Frauen Gewalt jedoch oft nicht, aus Angst vor den Tätern, Stigma, wirtschaftlicher Schwäche, oder weil sie kein Vertrauen in die Institutionen haben. Das Innenministerium unterhält eine rund um die Uhr erreichbare kostenlose Hotline, über die häusliche Gewalt gemeldet werden kann (USDOS 23.4.2024).

Laut Statistiken wurden 2023 in Serbien 28.413 Fälle von häuslicher Gewalt gemeldet, die höchste Zahl seit 2018. Im gleichen Zeitraum gab es 4.095 Anrufe bei der SOS-Hotline für psychosoziale Unterstützung, das einem Anstieg von 4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Jahr 2023 wurden in Serbien 27 Frauen ermordet (RFE/RL 23.12.2024). In den Medien wird die zu geringe Zahl der im Bereich häuslicher Gewalt geschulten Sozialarbeiter oder Psychologen in Sozialhilfezentren als Problem genannt sowie die nicht gesicherte Finanzierung der 24 von NGOs geführten Notunterkünfte für Betroffene (VB Belgrad 17.10.2025). Berichten zufolge mangelt es an ausreichendem Personal, Kapazitäten und finanziellen Mitteln in den Frauenhäusern. Kritisiert wird auch, dass sie angeblich nicht alle Teile des Landes abdecken (Pro Asyl 1.12.2024).

In Serbien befinden sich Frauenhäuser in folgenden Städten: Belgrad, Novi Sad, Sombor, Sremska Mitrovica, Zrenjanin, Nis, Jagodina, Pancevo, Leskovac, Sabac, Smederevo, Priboj, Vranje und ein Aufnahmezentrum für dringende Fälle in Vlasotince. Die Adressen der Frauenhäuser sind geheim. Es gibt keine offizielle Information zu ihrer Kapazität, jedoch wird angenommen, dass sie über 20 und 30 Betten verfügen. In einem Frauenhaus dürfen Frauen sowie Kinder bis zu sechs Monate lang untergebracht werden. In diesem Zeitraum haben sie den Anspruch auf Pflege sowie medizinische und psychologische Unterstützung. In den Frauenhäusern werden diverse Programme organisiert (je nach den technischen Möglichkeiten des Frauenhauses) und Unterstützung bei Kontakt mit Institutionen (Gericht, Rechtshilfe, Zentrum für Soziale Arbeit, Schule, Polizei, u. a.) angeboten. Darüber hinaus gibt es in Serbien aktuell 43 SOS-Notrufdienste. Sie bietet telefonische Beratung und direkte Unterstützung für Gewaltopfer (VB Belgrad 17.10.2025).

Berichten zufolge sind Frauen aus marginalisierten Gruppen stärkerer Diskriminierung ausgesetzt und leiden häufiger unter Gewalt (USDOS 23.4.2024; vgl. CCPR 3.5.2024). 

Frauen-NGOs fordern die Einstufung von Femizid als separates Verbrechen mit ähnlichen Strafen wie schwerer Mord und die Einrichtung einer unabhängigen nationalen Stelle zur Überwachung von Femiziden, die Analysen durchführen sollte, um Mängel im System zum Schutz Überlebender aufzudecken. Derzeit wird das Gesetz gegen häusliche Gewalt nicht ordnungsgemäß umgesetzt und es mangelt an Notfallmaßnahmen zum Schutz der Opfer. Im November 2023 kritisierte der serbische Ombudsmann den Begriff Femizid. Seine Äußerungen stießen auf Kritik in der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit und wurden als unangemessen bezeichnet (USDOS 23.4.2024).

Die wenigen Unterstützungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt werden vorwiegend von NGOs betrieben, jedoch mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln (Pro Asyl 1.12.2024).

Serbien ist traditionell Durchgangs- und in zunehmendem Umfang auch Herkunfts- bzw. Zielland des organisierten Frauenhandels (AA 11.8.2023).

Quellen

  • AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG
  • CCPR - UN Human Rights Committee (CCPR) of the International Covenant on Civil and Political Rights (3.5.2024): Concluding observations on the fourth periodic report of Serbia [CCPR/C/SRB/CO/4]https://www.ecoi.net/en/file/local/2108969/G2405637.pdf, Zugriff 27.5.2025
  • FH - Freedom House (26.8.2025): Freedom in the World 2025 - Serbiahttps://www.ecoi.net/en/document/2129101.html, Zugriff 16.9.2025
  • Pro Asyl - Pro Asyl (1.12.2024): Die ,,sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans; Schattenbericht zum Bericht der Bundesregierung von 2024 über die Menschenrechtslage in den ,,sicheren Herkunftsstaaten“ Albanien, BosnienHerzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, https://www.ecoi.net/en/document/2122537.html, Zugriff 2.6.2025
  • RFE/RL - Radio Free Europe/Radio Liberty (23.12.2024): For Too Many Serbian Women, Home Is No Havenhttps://www.ecoi.net/en/document/2122430.html, Zugriff 2.6.2025
  • USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Serbiahttps://www.ecoi.net/en/document/2107724.html, Zugriff 13.5.2025
  • VB Belgrad - Verbindungbeamter des BMI in Serbien [Österreich] (17.10.2025): Auskunft des VB, per E-Mail

17.2 Kinder

Letzte Änderung 2026-02-03 09:24

In Serbien gibt es keinen Minister, der ausschließlich für Kinderrechte zuständig ist. Es gibt jedoch mehrere wichtige Mechanismen und Institutionen, die sich für den Schutz und die Förderung der Kinderrechte einsetzen. Zu den Ministerien, die sich mit kinderspezifischen Themen befassen, gehören das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung, Veteranen und soziale Angelegenheiten (Kinderfürsorge), das Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte und sozialen Dialog (Kinderrechtspolitik und -überwachung) und das Ministerium für Familienwohlfahrt und Demografie (Familienschutz, Bevölkerungspolitik, Geburtenpolitik). Serbien hat kein umfassendes Gesetz über Kinderrechte. Die kinderbezogene Agenda ist in die Gesetzgebung in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Inneres, Justiz, Sozialfürsorge, Kinderschutz und in andere Gesetze integriert (Eurochild 24.1.2024).

Es gibt mehrere Lücken in der bestehenden Gesetzgebung, wie das Fehlen des Gesetzes über Kinderrechte und des Ombudsmanns für Kinder, die noch nicht verabschiedet wurden, obwohl die Konsultation zur Information über die Gesetzgebung bereits 2019 begonnen hatte. Darüber hinaus stehen die Überarbeitung des Familiengesetzes zur Einführung und Definition des Kinderbegriffs, zum Verbot der körperlichen Bestrafung von Kindern und der Eheschließung von Minderjährigen sowie zur Klärung anderer grundlegender Fragen im Zusammenhang mit der Wahrung der Rechte von Kindern noch aus (Eurochild 24.1.2024).

Obwohl die Gesetzgebung allen Kindern das Recht garantiert, frei von Diskriminierung zu leben, können Roma-Kinder, Kinder mit Behinderungen und Kinder in ländlichen Gebieten dieses Recht nicht ausüben (Eurochild 24.1.2024).

Laut zivilgesellschaftlichen Organisationen gibt es zwar zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Strategien, Aktionspläne und Protokolle, zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, die Gesetze werden jedoch nicht immer einheitlich oder angemessen umgesetzt. Darüber hinaus sind die Präventionsmechanismen nicht gut entwickelt. Opfern von Kindesmissbrauch fehlt es an Unterstützung oder Beratung, um die notwendigen Schritte zur Erlangung von Hilfe zu bewältigen. Den Institutionen, die für die Bereitstellung dieser Unterstützung zuständig sind, mangelt es oft an Mitteln und Fachwissen, um zeitnahe, angemessene und maßgeschneiderte Unterstützung, Therapie oder Hilfe zu leisten (USDOS 23.4.2024). 

Obwohl die meisten NGOs, die mit und für Kinder in Serbien arbeiten, seit vielen Jahren für ein gesetzliches Verbot der körperlichen Züchtigung eintreten, gibt es starke Anti-Kinderrechtsbewegungen, die sich gegen diese Gesetzgebung aussprechen. Diese Gruppen unterstützen sogenannte „traditionelle Familienwerte“ und „elterliche Autonomie“, die Vorrang vor den Kinderrechten haben (Eurochild 24.1.2024).

Das Kinderschutzsystem in Serbien ist gut geregelt. Allerdings ist es noch betreffend der Einhaltung der internationalen Standards und deren Umsetzung lückenhaft. Trotz der Reformen zur Deinstitutionalisierung gibt es immer noch Kleinkinder, die ihrer elterlichen Fürsorge beraubt und in Heimen untergebracht sind. Kinder mit Behinderungen, die in Heimen überrepräsentiert sind, leben dort in der Regel von den ersten Lebensjahren bis zum Erwachsenenalter und werden später in andere Einrichtungen verlegt. 2021 machten Berichten zufolge Kinder mit Entwicklungsstörungen etwa 80 % der Fälle aus, die aufgrund der fehlenden Unterstützung ihrer Familien in Einrichtungen lebten, wo sie oft mit Erwachsenen untergebracht wurden. Fast 30 % der Kinder mit Behinderungen, die in Heimen leben, besuchen keine Schulen (Eurochild 24.1.2024; vgl. HRW 16.1.2025USDOS 23.4.2024).

Kinder von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen sind häufig von Sozialleistungen ausgeschlossen. Es gibt jedoch keine systematischen Bemühungen, dieses Problem anzugehen (Eurochild 24.1.2024).

Die derzeitige nationale Gesetzgebung sieht Bestimmungen zur Prävention und Bestrafung von Kinderhandel vor. Deren wirksame Umsetzung wird jedoch durch verschiedene Barrieren erschwert (Eurochild 24.1.2024). 

Das Mindestalter für einvernehmlichen Sex beträgt 14 Jahre, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder dem Geschlecht. Das Gesetz verbietet die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, einschließlich des sexuellen Kinderhandels, sowie Praktiken in Zusammenhang mit Kinderpornografie. 2024 wurde das sogenannte Amber-Alert-System eingeführt, um die Suche nach vermissten oder entführten Kindern und ihre sichere Rückführung zu unterstützen (USDOS 23.4.2024; vgl. BaI 27.3.2024).

Trotz der Bemühungen der Nationalen Koalition zur Beendigung von Kinderehen, die aus mehr als 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Institutionen besteht, die sich für die Förderung der Kinderrechte und die Abschaffung der schädlichen Praxis von Kinderehen in der Republik Serbien einsetzen, wurden keine nennenswerten Fortschritte auf dem Gebiet der Prävention und Abschaffung von Kinderehen erzielt. Kinderehen sind besonders unter der Roma-Bevölkerung weit verbreitet. In Serbien sind 22 % der jungen Frauen aus den ärmsten Haushalten und 56 % der jungen Frauen aus den Roma-Siedlungen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet (Eurochild 24.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024).

Das Gesetz über Geburtenregister sieht eine allgemeine Geburtenregistrierung vor. Nach den geltenden Vorschriften können Minderjährige von Eltern ohne Aufenthaltsgenehmigung mehr als ein Jahr lang ohne Geburtenregistrierung bleiben. Bis zur Registrierung sind diese Kinder rechtlich nicht existent, von Staatenlosigkeit bedroht und von zahlreichen Rechten wie Gesundheitsversorgung und sozialer Absicherung ausgeschlossen. Das Ministerium für öffentliche Verwaltung und lokale Selbstverwaltung, die Ombudsstelle und das UNHCR haben eine Vereinbarung getroffen, um problematische Geburtenregistrierungsfälle durch eine Einzelfallprüfung zu lösen (USDOS 23.4.2024).

Statistiken zufolge lag das Armutsrisiko für Kinder im Jahr 2021 bei 27,5 % und damit über der allgemeinen Armutsrisikoquote von 21,2 %, aber knapp unter der allgemeinen Quote für das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung von 28,5 %. Haushalte mit unterhaltsberechtigten Kindern, insbesondere solche, die aus zwei Erwachsenen mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern bestehen, sind mit 38,8 % am stärksten von Armut bedroht. Dennoch wird Kinderarmut in der Politik nicht als Priorität anerkannt (Eurochild 24.1.2024). 

Kinder aus marginalisierten und vulnerablen Gruppen, wie z. B. Roma-Kinder, Kinder mit Behinderungen und Kinder, die in ländlichen Gebieten leben, sind am stärksten von Armut betroffen (Eurochild 24.1.2024; vgl. AI 4.12.2023). Familien in diesen Regionen haben Schwierigkeiten, die Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu befriedigen, einschließlich Nahrung, Kleidung und Unterkunft. Darüber hinaus fehlen in diesen Gegenden andere soziale Dienste und Unterstützungssystem, die in den städtischen Zentren zur Verfügung stehen. Kinder aus Minderheitengruppen (Roma-Kinder) sind vielfältigen Formen der Diskriminierung ausgesetzt, die zu Armut und sozialer Ausgrenzung führen. Roma-Kinder sehen sich aufgrund mangelnder Informationen, fehlender Gesundheitsinfrastruktur in den Siedlungen und diskriminierender Einstellungen der Gesundheitsdienstleister auch mit erheblichen Hindernissen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung konfrontiert (Eurochild 24.1.2024).

Die Schulbildung ist bis zur Sekundarstufe kostenlos, aber nur vom Vorschulalter bis zum Alter von 15 Jahren obligatorisch. Ethnische Diskriminierung und wirtschaftliche Not hielten einige Kinder vom Schulbesuch ab. Berichten zufolge haben Kinder aus benachteiligten Gruppen eher nur eingeschränkten Zugang zu Vorschulprogrammen. Laut Gesetz haben Angehörige ethnischer Minderheiten das Recht, in ihrer Minderheitensprache unterrichtet zu werden; dieses Recht wird jedoch nicht immer respektiert (USDOS 23.4.2024).

Quellen

17.3 LGBTQI

Letzte Änderung 2026-02-04 09:39

In Serbien existiert kein Gesetz, das einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen, Crossdressing oder andere sexuelle oder geschlechtsspezifische Verhaltensweisen kriminalisiert. Es gibt kein Gesetz, das unverhältnismäßig stark auf LGBTIQ-Personen angewandt wird (BAMF 9.7.2024). Es gibt jedoch einige Hinweise darauf, dass die Gesetze über die guten Sitten überproportional auf LGBTQI-Personen angewendet werden (USDOS 23.4.2024). Diskriminierung durch staatliche und nicht-staatliche Akteure aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale ist gesetzlich verboten. Das Arbeitsrecht verbietet die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung von Arbeitsuchenden und Arbeitnehmern aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität (BAMF 9.7.2024).

Serbien gehört zu den 37 Mitgliedern des Europarats, die rechtliche Schritte zur Anerkennung einer Geschlechtsidentität eingeleitet haben. Nach der NGO EQUALDEX erreicht Serbien bei der LGBTIQ-rechtlichen Dimension 62 Punkte (die Skala beschreibt 100 das höchste Maß an Gleichberechtigung) (BAMF 7.2024; vgl. Equaldex o.D.).

Das Geburtenregistergesetz ermöglicht eine legale Geschlechtsanerkennung ohne chirurgische Eingriffe oder Operationen. Nach Abschluss einer Hormontherapie unter der Aufsicht eines Psychiaters und eines Endokrinologen können Transgender-Personen eine Änderung des Namens und des Geschlechts in das Geburtsregister eintragen lassen. Ein entsprechender Mechanismus für intersexuelle Personen existiert nicht. Nach Angaben der EU-Kommission bestehen in kleineren Gemeinden Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Änderungen des Gesetzes über das Geburtenregister, die es ermöglichen, Daten über Geschlechtsumwandlungen in das Register einzutragen (BAMF 9.7.2024).

In Serbien ist die gleichgeschlechtliche Ehe gesetzlich verboten. Für den Eingriff einer Geschlechtsangleichung wird eine medizinische Diagnose benötigt. Die geschlechtsspezifische Pflege (medizinische, psychologische und chirurgische Eingriffe, um bei Transgender- und nicht-binären Personen den physischen Körper an die Geschlechtsidentität anzupassen), ist auf Erwachsene beschränkt. Medizinische Eingriffe an Neugeborenen oder Säuglingen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig männlich oder weiblich sind (Intersexuelle Säuglingschirurgie), sind in Serbien legal möglich. Auch Konversionstherapien, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken, sind zulässig (BAMF 7.2024).

Die nationale Ombudsperson nimmt Beschwerden von Bürgern und Zivilgesellschaft über Fehlverhalten oder Rechtsverletzungen seitens staatlicher Regierungs-, Verwaltungs- und Justizorgane entgegen und kann gegebenenfalls entsprechende Disziplinar-, Straf-, oder Ordnungswidrigkeitsverfahren beantragen. Daneben gibt es die Beauftragte für den Schutz der Gleichstellung, deren Behörde die Aufgabe hat, alle Formen von Diskriminierung zu verhindern, die Gleichheit natürlicher und juristischer Personen in allen Bereichen der Gesellschaft zu schützen, die Durchsetzung der Antidiskriminierungsvorschriften zu überwachen und die Verwirklichung und den Schutz der Gleichheit zu verbessern. Die Behörde kann offizielle Beschwerden einlegen sowie Schlichtungs- und Strafverfahren einleiten (BAMF 9.7.2024).

LGBTQI-Personen sind weiterhin Hassrede, Drohungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt, und die Täter werden trotz Gesetzen gegen Hassverbrechen und Diskriminierung nur selten bestraft (FH 26.8.2025).

Zwischen Jänner und September 2024 verzeichnete die NGO Da Se Zna! 82 durch Hass motivierte Vorfälle gegen LGBTQI-Personen, darunter 28 körperliche Angriffe (HRW 16.1.2025). Die landesweit aktive NGO Da Se Zna! fungiert als Meldestelle für gewalttätige Übergriffe auf LGBTIQ-Personen, bietet rechtliche und psychologische Beratung und engagiert sich in den Bereichen Bildung, Monitoring und Lobbyarbeit bezüglich der Situation und Rechte von LGBTIQ-Personen (BAMF 7.2024).

Die Umsetzung der Rechtsvorschriften über Hassverbrechen (einschließlich gegen LGBTIQ-Personen gerichtete) ist nach wie vor unzureichend, zumal offizielle Daten über Hassverbrechen, aufgeschlüsselt nach Opfergruppe, nicht vorliegen. Aufgrund mangelnden Vertrauens in Institutionen und der Angst vor sekundärer Viktimisierung werden Fälle von Gewalt und Diskriminierung von LGBTIQ-Personen laut EU-Fortschrittsbericht häufig nicht gemeldet. Das Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte und sozialen Dialog hat eine Zusammenarbeit mit der zivilgesellschaftlichen Organisation „XY Spectrum“ ins Leben gerufen, die Schulungen für Mitarbeiter des Ministeriums organisiert, um ihre Fähigkeiten in Bezug auf die Probleme intersexueller Menschen zu stärken. Im Hinblick auf die unten genannten Angriffe auf das „Pride Info Centre“ in Belgrad berichtete eine NGO, dass bis Ende 2023 von 19 Angriffen nur zwei der Fälle polizeiliche Sanktionen nach sich zogen (BAMF 9.7.2024).

2024 gab das Pride Info Center in Belgrad bekannt, seine Arbeit aufgrund fehlender finanzieller und institutioneller Unterstützung einzustellen. Das Pride Info Center hat eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von Informationen, Ressourcen und Treffpunkten gespielt und es den Mitgliedern der Community ermöglicht, Erfahrungen auszutauschen und an Diskussionen, Panels, Workshops und Schulungen zu einer Vielzahl von LGBTI+-Themen teilzunehmen (N1 24.9.2024; vgl. Vreme 25.9.2024). Darüber hinaus bot die Einrichtung auch psychologische, rechtliche und transspezifische Beratungsdienste an, mit der Möglichkeit anonymer Tests auf HIV und Syphilis (Vreme 25.9.2024). Oft erreichten jedoch das Pride Info Center Drohungen und über die mehr als sechs Jahre kam es zudem zu mehreren Angriffen auf die Räumlichkeiten (ILGA 2.2025; vgl. N1 24.9.2024); vgl. Vreme 25.9.2024). 

Die Behörden kooperierten im September 2024 mit den Organisatoren von Belgrade Pride bei der Abhaltung der Pride-Parade in der Belgrader Innenstadt, indem sie die Veranstaltung professionell absicherten, sodass die Parade und alle begleitenden Pride-Veranstaltungen ungestört stattfinden konnten. An der Veranstaltung nahmen drei Minister der Regierung teil (HRW 16.1.2025; vgl. AI 29.4.2025b).

Es liegen keine Erkenntnisse über die Existenz spezieller Schutzunterkünfte für LGBTIQ-Personen vor (BAMF 9.7.2024).

Quellen

18 Bewegungsfreiheit

Letzte Änderung 2026-02-04 09:39

Die Verfassung sieht Bewegungsfreiheit im Inland (inklusive Auswahl des Arbeits- und Ausbildungsortes ohne Einschränkung), Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung vor, und die Regierung respektiert generell bis auf wenige formelle Einschränkungen diese Rechte (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 26.8.2025).

Der Kennzeichenstreit zwischen Belgrad und Pristina wurde mit Ende 2023 bzw. ab dem 1. Jänner 2024 gelöst. Serbische und kosovarische Fahrzeuge können frei reisen bzw. müssen bei der Einreise nach Serbien und Kosovo die Kennzeichentafeln (bzw. Wappen und Länderbezeichnung) nicht mehr abgedeckt werden (VB Belgrad 17.10.2025; vgl. MDR 1.2.2024EN 28.12.2023).

In Bezug auf Reiseverbindungen bestehen derzeit keine Einschränkungen. Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Migrationssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden (AA 18.8.2025). 

Die Einreise nach Serbien aus Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Selbst dann kann es zu Schwierigkeiten, bis hin zur Einreiseverweigerung, kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet (AA 18.8.2025).

Quellen

19 IDPs und Flüchtlinge

Letzte Änderung 2026-02-03 09:24

Währen die Europäische Kommission Serbien 2024 bescheinigte, über die erforderlichen Institutionen zur Bearbeitung von Asylanträgen zu verfügen (EC 30.10.2024), kommt das EU Außenministerium 2025 zu dem Schluss, dass die serbische Asylbehörde, Berichten zufolge, nicht über ausreichende Kapazitäten, Ressourcen und geschultes Personal verfügt, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen (USDOS 12.8.2025). (Für weitere Informationen siehe folgendes Produkt: SERB_Information der Staatendokumentation_Asylverfahren_2023_06_02_KE; Anm.)

Das Gesetz sieht den Schutz von Binnenvertriebenen (IDPs) in Übereinstimmung mit den UN-Leitlinien für Binnenvertriebene vor, seine Umsetzung bleibt jedoch in einigen Bereichen hinter den Erwartungen zurück. Bei den Binnenvertriebenen handelt es sich überwiegend um Serben, Montenegriner, Roma, Ägypter, Aschkali, Gorani und Bosniaken, die Kosovo aufgrund des Krieges 1998-1999 verlassen haben (USDOS 23.4.2024).

In Serbien lebten Ende 2023 noch ca. 25.000 Flüchtlinge (Zahl aufgrund Integration in den serbischen Staatsverband kontinuierlich sinkend) sowie etwa 194.000 (nach serbischer Lesart) Binnenvertriebene aus dem Kosovo (v. a. Roma) (IDMC 2025; vgl. RHP 12.2024AA 11.8.2023). Viele der verbleibenden Flüchtlinge sind inzwischen in die serbische Gesellschaft integriert und haben am Flüchtlingsstatus vor allem Interesse, um ihre Chancen auf Kompensation zu wahren. Zur dauerhaften Lösung der Flüchtlingsfrage verabschiedeten die Regierungen Serbiens, Kroatiens, Montenegros und Bosnien und Herzegowinas 2011 ein Regionalprogramm (Regional Housing Programme, RHP), das unter anderem in Serbien vulnerablen Flüchtlingshaushalten dauerhafte Unterkünfte bereitstellen soll. Bis zum Projektende im Jahr 2023 wurden 7.495 Unterkünfte für etwa 24.000 Personen übergeben (AA 11.8.2023; vgl. RHP 12.2024).

Roma machen 10 % der gesamten Binnenvertriebenen und 75 % der Rückkehrer in Serbien aus. Sie leben unter extrem prekären Umständen und haben erhebliche Schwierigkeiten, persönliche Dokumente, Arbeit und grundlegende Dienstleistungen zu erhalten (HRC 10.7.2023) Medienberichten zufolge sind die Roma weiterhin die vulnerabelste und marginalisierteste Gruppe unter den Binnenvertriebenen im Land (USDOS 23.4.2024). Für weitere Informationen siehe das Kapitel Ethnische Minderheiten / Roma

Berichten zufolge sind die Lebensbedingungen der IDPs in den informellen Sammelunterkünften äußerst schwierig, z. B. eingeschränkter Zugang zu Strom, Trinkwasser und sanitären Anlagen, sowie Gesundheitsprobleme, mangelnde medizinische Versorgung und Arbeitslosigkeit (USDOS 23.4.2024).

Flüchtlinge aus den ehemaligen jugoslawischen Republiken konnten seit Oktober 2000 problemlos die jugoslawische bzw. serbisch-montenegrinische Staatsangehörigkeit und seit Oktober 2007 ebenso problemlos die serbische Staatsangehörigkeit erwerben (AA 11.8.2023).

Quellen

20 Grundversorgung / Wirtschaft

Letzte Änderung 2026-02-04 09:39

Die serbische Wirtschaft entwickelte sich 2024 gut und auch die Prognosen für 2025 waren positiv, wurden jedoch aufgrund der seit November 2024 anhaltenden politischen Proteste leicht nach unten korrigiert. Das Wachstum der letzten Monate 2024 und der ersten Monate 2025 lag hinter den Erwartungen. Es gab auch bereits mehrere Streiks im Land, an denen sich zahlreiche, vor allem kleine, Unternehmen beteiligten. Wirtschaftlich negativ wirkten sich auch die Proteste gegen mehrere Lebensmittelketten aus, zu denen mehrere Organisationen im Jänner 2025 aufriefen, um ein Statement gegen die steigenden Lebensmittelpreise im Land zu setzen (WKO 4.2025).

Die sinkende Inflationsrate von ca. 4,8 % im Jahr 2024 ist hingegen äußerst positiv für das Land (WKO 4.2025).

Im Jahr 2024 hat das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in Serbien geschätzt rund 13.544,9 US-Dollar betragen. Für das Jahr 2025 wird das BIP pro Kopf Serbiens auf rund 14.173,8 US-Dollar prognostiziert (Statista 30.4.2025).

Das für Dezember 2024 berechnete Durchschnittsgehalt (Brutto) betrug 148.428 RSD (ca. EUR 1.266,48), während das Durchschnittsgehalt ohne Steuern und Beiträge (Netto) 108.312 RSD (ca. EUR 924,18) betrug (RZS 25.2.2025). Die durchschnittliche Pensionshöhe betrug im März 2025 50.686 RSD (ca. EUR 432,48) (PIO 24.4.2025).

Die Arbeitslosenrate ist von 17,7 % (2015) kontinuierlich auf 7,4 % (2024) gesunken, gerade die Arbeitslosenquote unter Jugendlichen bleibt mit 22,7 % (2024) aber weiterhin hoch (WKO 30.4.2025).

Niedriges Einkommen sowie mangelnde Berufs- und Karrierechancen angesichts von Nepotismus, Vetternwirtschaft und Korruption führen dazu, dass viele junge Menschen auswandern. Viele Familien leben v. a. von Überweisungen aus dem Ausland (AA 18.8.2025; vgl. Statista 25.7.2024). 

Nach Angaben der serbischen Regierung lebten 6,9 % der Bevölkerung Serbiens (rund 480.000 Personen) 2020 unterhalb der absoluten Armutsgrenze. Der Trend verzeichnet einen langsamen Rückgang von 0,1 % jährlich über die letzten fünf Jahre. Das deutet auf einen festen Kern hin, auf den Armutsbekämpfungsmaßnahmen keine Wirkung zeigen. Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Teilen Serbiens und bei vulnerablen Bevölkerungsschichten ist die Versorgung mit Lebensmitteln gesichert. Flüchtlinge und Rückkehrende sowie Roma sind stärker von Armut betroffen als die serbische Durchschnittsbevölkerung (AA 11.8.2023).

Der Fachkräftemangel wird auch am Balkan immer mehr zum Thema und so müssen in Serbien beispielsweise bereits Arbeitskräfte importiert werden. Aus diesem Grund gibt es nunmehr seit ca. 10 Jahren das Ausbildungsmodell der dualen Ausbildung, jedoch nicht ganz gleichzusetzen mit einer österreichischen Lehre. Dies soll die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte sichern und die hohe Jugendarbeitslosigkeit reduzieren. Dies gelang der Regierung auch und so verringerte sich die Jugendarbeitslosigkeit von 2010 (46,6 %) auf 2023 (24,3 %) stark. Nichtsdestotrotz fehlen vor allem in den größeren Städten - Belgrad, Novi Sad, jedoch auch der Region Vojvodina im Norden des Landes - viele Arbeitskräfte (WKO 4.2025).

Ebenso sind strukturelle Themen wie ein hohes Preisniveau, niedriges Lohnlevel und Bürokratie relevante Themen im Land (WKO 4.2025).

Quellen

20.1 Sozialhilfen

Letzte Änderung 2026-02-03 09:24

Zweigstellen der Sozialfürsorge (Zentrum für Sozialarbeit) gibt es in jeder Gemeinde in Serbien. Zum Tätigkeitsbereich der Zentren gehört auch die Unterstützung für: Einzelpersonen oder Familien ohne Einkommen; Waisenkinder; Drogen- und Alkoholabhängige; verurteilte Familienmitglieder; Eltern, die noch minderjährig sind: Familien mit 3 oder mehr Kindern. Die sozialen Dienste in Serbien sind kostenlos. Das Sozialfürsorgesystem steht allen Personen zur Verfügung, welche die Kriterien erfüllen und vom Zentrum für Sozialfürsorge offiziell als sozial schutzbedürftig anerkannt sind (d. h. Personen ohne Einkommen, mit schlechten Lebensbedingungen usw.). Der Betroffene muss sich bei der örtlichen Geschäftsstelle des Zentrums für Sozialarbeit an seinem Wohnort/Gemeinde anmelden. Ein gültiger Personalausweis, ein Nachweis der Arbeitslosigkeit und eine Krankenversicherung sind erforderlich. Weitere Anforderungen hängen von der Art der Sozialleistung ab, die die Person beantragen möchte (IOM 9.2024).

Anspruch auf Sozialhilfe haben in Serbien Bürger, die arbeitsunfähig sind und sonst keine Mittel zum Unterhalt haben. Außerdem sind Bürger sozialhilfeberechtigt, die ihren Unterhalt durch ihre Arbeit allein, durch Unterhaltspflichten von Verwandten, durch ihr Vermögen oder auf andere Art und Weise, nicht sichern können. Neben der Sozialhilfe wird als weitere staatliche Unterstützungsmaßnahme an Bedürftige monatlich Kindergeld ausbezahlt. Sozialhilfeempfänger, die (ausreisen und in der Folge) vereinbarte Termine bei der Nationalen Arbeitsverwaltung verpassen, verlieren für sechs Monate das Recht, sich arbeitslos zu melden und damit die Grundlage für Sozialhilfe und weitere Sozialleistungen (u. a. Krankenversicherung). Sozialwohnungen sind meist belegt, für Neubauten sind kaum Mittel vorhanden. Familiäre und nachbarschaftliche Solidaritätsnetzwerke sind in Serbien noch relativ funktionsfähig. Sofern nachweislich keine private Unterkunftsmöglichkeit besteht, sind die örtlich zuständigen Zentren für Sozialarbeit im Einzelfall bereit, bescheidene Quartiere auf kommunale Kosten anzumieten (AA 11.8.2023).

Seit dem 1. April 2025 beträgt die Sozialhilfe für Einzelperson bzw. für den sogenannten Rechtsinhaber in der Familie RSD 12.181,- (EUR 104,11). Für jede weitere erwachsene Person in der Familie beträgt diese Leistung RSD 6.091,- (EUR 52,06). Ab dem 1. Jänner 2025 beträgt das Kindergeld für das anspruchsberechtigte Kind RSD 4.299,63 (EUR 36,75). Dies erhöht sich weiter um 30 % für alleinerziehende Eltern bzw. Erziehungsberechtigte und beträgt RSD 5.589,50 (EUR 47,77). Das Kindergeld für pflegebedürftige Kinder erhöht sich auf RSD 6.449,45 (EUR 55,12) (VB Belgrad 17.10.2025).

Im März 2022 trat das Sozialkartengesetz in Kraft. Laut der neuen Verordnung wurde ein Register für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten derjenigen Personen eingeführt, die irgendeine Form sozialer Unterstützung erhalten. Damit sollen ihre wirtschaftliche Gesamtsituation erfasst und die für diese Zwecke bereitgestellten Ressourcen des Staatshaushalts möglicherweise umverteilt werden. Zur Bestimmung des sozioökonomischen Status schreibt das Gesetz die Erhebung einer langen Liste personenbezogener Daten aus verschiedenen Quellen vor. Diese werden in einem zentralen Register zusammengeführt, und dort wird in einem automatisierten Bewertungsprozess festgelegt, ob und in welcher Höhe eine Person Anspruch auf weiteren Leistungsbezug hat. Dabei wird kritisiert, dass das Gesetz nicht darauf ausgerichtet sei, neue Leistungsbezieher aufzunehmen, sondern lediglich bestehende Ressourcen neu zu verteilen und einige der derzeitigen Leistungsempfänger auszuschließen. Weiters bestehen Bedenken wegen des Verstoßes gegen die Vorschriften zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie gegen Vorschriften, die Bürger vor für sie nachteiligen Entscheidungen durch automatisierte Systeme schützen sollen. Es besteht die Gefahr, dass diese Systeme Diskriminierung reproduzieren und verstärken, von der schutzbedürftige Personen (wie zum Beispiel Roma) bereits betroffen sind (Voxeurop 15.2.2023; vgl. AI 4.12.2023). Das Gesetz hatte besonders negative Auswirkungen auf Mitglieder der ohnehin marginalisierten Gemeinschaft der Roma, die wesentlich häufiger Sozialhilfe erhalten als andere Gruppen (AI 4.2023). Der starke Rückgang der Zahl der Sozialhilfeempfänger, der zeitgleich mit der Einführung des dazugehörigen Gesetzes einsetzte, steht im starken Kontrast zu der anhaltend hohen Quote absoluter Armut in Serbien, die bei 7 % der Gesamtbevölkerung liegt. Das bedeutet, dass fast eine halbe Million Menschen unter der Armutsgrenze von 12.500 serbischen Dinar (106 Euro) pro Monat leben (AI 4.12.2023).

Ab dem 1. Februar 2025 gelten neue, höhere Abrechnungsgrundlagen für das tägliche Arbeitslosengeld (EUR 12) sowie für die maximalen (EUR 650) und minimalen (EUR 280) monatlichen Leistungsbeträge (Stadt Wien 20.1.2025). Wenn arbeitslose Bürger bei der Nationalen Arbeitsverwaltung registriert sind, können sie von ermäßigten Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und einer abgedeckten öffentlichen Krankenversicherung profitieren (IOM 9.2024).

Soziale Zuschüsse für den Wohnungsbau in Form der Zuweisung von Baumaterialien und Hilfe beim Kauf von Häusern vor allem in ländlichen Gebieten sind manchmal über ein örtliches Treuhandbüro/den Rat für Migration erhältlich, sofern Projekte erlauben. Die Hilfe besteht in der Bereitstellung von Wohngeld, der Zuweisung von Baumaterialpaketen zur Anpassung von Häusern oder dem Kauf von Häusern auf dem Land. Eine vollständige Liste aller Büros in jeder Gemeinde in Serbien ist auf der Website des Kommissariats für Flüchtlinge und Migration verfügbar (IOM 9.2024). 

Neben der Unterstützung durch das Zentrum für Sozialarbeit können auch bestimmte NGOs (z. B. Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Caritas Serbien/Beratungsstelle für Rückkehrende, Solidaritätsdienst-International (SODI)) Hilfe leisten (IOM 9.2024; vgl. BAMF 21.10.2025).

Quellen

21 Medizinische Versorgung

Letzte Änderung 2026-02-03 09:24

Das Gesundheitssystem in Serbien ist in drei Ebenen der Versorgung unterteilt:

  • Auf der Ebene der primären Gesundheitsversorgung sind die lokalen Gesundheitszentren (Domovi Zdravlja), welche die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung sind. Sie bieten allgemeinmedizinische Versorgung, Kinder- und Frauenheilkunde, Zahnmedizin sowie präventive Maßnahmen wie Impfungen. Hausärzte spielen eine zentrale Rolle und koordinieren ggf. die Weiterleitung an Fachärzte (BAMF 25.4.2025; vgl. IOM 9.2024).
  • Auf der Ebene der sekundären Gesundheitsversorgung befinden sich die allgemeinen Krankenhäuser in größeren Städten. In diesen Einrichtungen sind spezialisierte medizinische Dienstleistungen wie Chirurgie, Innere Medizin oder Orthopädie verfügbar. Patienten werden in der Regel von Hausärzten überwiesen (BAMF 25.4.2025).
  • Die tertiäre Gesundheitsversorgung umfasst klinische Zentren und spezialisierte Institute, die (z. B. das Klinische Zentrum von Serbien in Belgrad) hoch spezialisierte Behandlungen, komplexe Operationen und Forschung anbieten. Sie sind oft mit Universitäten verbunden. Beispiele hierfür sind onkologische Zentren oder kardiologische Institute (BAMF 25.4.2025).

Das öffentliche Gesundheitssystem basiert auf einer allgemeinen Krankenversicherung, dem Nationalen Krankenversicherungsfonds, der den meisten Einwohnern Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglicht. Finanziert wird das öffentliche Gesundheitssystem durch Beiträge von erwerbstätigen Personen und der serbischen Regierung. Die öffentliche Gesundheitsversorgung in Serbien steht folgenden Personengruppen zur Verfügung: Arbeitnehmern, die in die Krankenversicherung einzahlen; Rentnern; Arbeitslosen und Einwohnern mit legaler Aufenthaltserlaubnis. Medizinische Dienstleistungen wie primäre Gesundheitsversorgung; fachärztliche Versorgung; Krankenhausversorgung; Geburtshilfe und Kinderbetreuung; verschreibungspflichtige Medikamente; Rehabilitation; psychiatrische Versorgung; Notfallversorgung werden in der Regel von der öffentlichen Krankenversicherung übernommen (BAMF 25.4.2025).

Das öffentliche Gesundheitssystem wird durch einen obligatorischen Krankenversicherungsbeitrag von 10,3 % des Monatsgehalts finanziert, der automatisch vom Lohn abgezogen wird. Obwohl die meisten Gesundheitsleistungen von den Krankenkassen übernommen werden, müssen Versicherte etwa 38 % der Gesundheitskosten aus eigener Tasche bezahlen. Dazu gehören auch Zuzahlungen für Medikamente, Behandlungen und medizinische Leistungen, die nicht vollständig übernommen werden (BAMF 25.4.2025). Die meisten gängigen Medikamente sind erhältlich und kosten etwas weniger als in anderen europäischen Ländern. Eine Liste von wesentlichen Medikamenten, die als Leitfaden für die Beschaffung und Lieferung von Medikamenten im öffentlichen Sektor dient, findet sich unter folgendem Link: https://rfzo.rs/index.php/osiguranalica/lekovi-info/lekovi-actual (BAMF 25.4.2025; vgl. IOM 9.2024).

Im Gesetz über die Krankenversicherung von 2019 ist geregelt, dass Angehörige der Roma-Minderheit auch ohne Wohnsitz als versichert gelten. Sie müssen eine persönliche Erklärung abgeben, dass sie zur Roma-Minderheit gehören und den Ort ihres vorläufigen Aufenthaltes bestimmen. Angehörige der Volksgruppe der Roma und anderer Minderheiten genießen im Rahmen des staatlichen Gesundheitssystems die gleichen Rechte wie die serbische Mehrheitsbevölkerung. Nachgewiesene Fälle der Behandlungsverweigerung in öffentlichen Einrichtungen sind nicht bekannt (BAMF 25.4.2025).

In Belgrad und allen größeren Städten gibt es staatliche Krankenhäuser. Private Kliniken, auch Fachkliniken (Ophthalmologie, Gynäkologie und zur Behandlung von Suchtkrankheiten) existieren in Belgrad, Novi Sad, Kragujevac, Nis und in einigen anderen größeren Orten. Des Weiteren gibt es in Belgrad und in Novi Sad private Zentren zur Hämodialyse. In staatlichen Krankenhäusern entsprechen Hygiene und Verpflegung nicht immer westlichen Standards und Vorstellungen. Qualität der Ausstattung und Organisation können je nach Ort unterschiedlich sein, wie zuletzt auch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie deutlich wurde. Für Operationen gibt es oft Wartelisten, lebensbedrohliche Erkrankungen werden im Regelfall sofort behandelt (AA 11.8.2023).

Die allgemeine gesundheitliche Situation in Serbien hat sich laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Jahre hinweg deutlich verbessert. Es gibt nur sehr wenige Erkrankungen, die in Serbien nicht oder nur schlecht behandelt werden können. Gut ausgebildetes medizinisches Personal ist trotz Personalengpässen aufgrund von Abwanderung in das Ausland grundsätzlich vorhanden. Eine Übersicht aller Gesundheitseinrichtungen in Serbien findet sich unter: https://www.eng.rfzo.rs/index.php/healthcare-facilities (BAMF 25.4.2025; vgl. AA 11.8.2023). Überlebensnotwendige Operationen sind in der Regel durchführbar (AA 11.8.2023).

Psychische Krankheiten werden in Serbien vorwiegend medikamentös behandelt. Es besteht jedoch (wenn auch in begrenztem Umfang) auch die Möglichkeit anderer Therapieformen. So gibt es z. B. für die Teilnahme an Gruppenpsychotherapie Wartelisten. Therapiezentren existieren u. a. in Novi Sad, Vranje, Leskovac und Bujanovac (Südserbien). Es gibt Kliniken für die Behandlung von Suchtkrankheiten. Schulen für Schüler mit Gehör- und Sprachschädigung sind in Serbien vorhanden. Die Grundversorgung mit häufig verwendeten, zunehmend auch mit selteneren Medikamenten, ist gewährleistet. Spezielle (insbesondere ausländische) Präparate sind jedoch in staatlichen Apotheken nicht immer verfügbar, können aber innerhalb weniger Tage auch aus dem Ausland bestellt werden, wenn sie für Serbien zugelassen sind. Für Patienten fällt bei Vorlage eines vom Allgemeinarzt ausgestellten Rezeptes lediglich eine Beteiligungsgebühr von 50,00 RSD an. (ca. 0,45 EUR). Es gibt jedoch auch Medikamente, für die von Patienten eine Beteiligungsgebühr von 10 bis 90 % des Anschaffungspreises gezahlt werden muss (AA 11.8.2023).

Informelle Zahlungen sind eine übliche Praxis im serbischen Gesundheitssystem, die negative Auswirkungen auf die Patienten hat. Der Umfang der informellen Zahlungen in Serbien ist schwer zu ermitteln, da sie illegal sind und weitgehend nicht gemeldet werden (SFH 25.8.2021).

Quellen

22 Rückkehr

Letzte Änderung 2026-02-04 09:39

Serbische Staatsangehörige, die zurückgeführt wurden, können nach ihrer Ankunft problemlos in ihre Heimatstädte fahren. Eine Befragung durch die Polizei u. ä. findet nicht statt, sofern nicht in Serbien aus anderen Gründen Strafverfahren anhängig sind. Sanktionen wegen der Stellung eines Asylantrags im Ausland gibt es weder de jure noch de facto. Als erste Anlaufstelle für Rückkehrer dient ein Wiederaufnahmezentrum für Rückgeführte am Flughafen Belgrad, das eine Informationsbroschüre auf Deutsch, Serbisch und Romanes bereithält, die u. a. Fragen zur Registrierung und den dafür erforderlichen Unterlagen sowie Kontakttelefonnummern enthält. Rückkehrende Personen können, wie alle anderen Bürger, frei über ihren Wohnort entscheiden und einen Wohnsitz anmelden. Der Verbleib von rückkehrenden Personen wird weder erfasst noch in sonstiger Weise kontrolliert. Erfahrungsgemäß kehren sie oftmals an ihren letzten Wohnsitz zurück. Das Meldegesetz, das seit Ende 2011 in Kraft ist, regelt die Voraussetzungen für die Anmeldung des Wohnsitzes. Fälle, in denen Rückkehrenden die Anmeldung verweigert wurde, wurden in letzter Zeit nicht mehr bekannt. Eine online verfügbare mehrsprachige Broschüre des serbischen Flüchtlingskommissariats informiert über die Rechte und Pflichten von Rückkehrenden (AA 11.8.2023).

Eine vorübergehende Unterkunft für bis zu 14 Tage für serbische Rückkehrende wird durch das Zentrum für die dringende Aufnahme von Rückkehrenden in Bela Palanka bereitgestellt. Die Unterbringung im Zentrum für die dringende Aufnahme von Rückkehrenden erfolgt auf der Grundlage der Anweisungen des serbischen Kommissariats für Flüchtlinge und Migration. Familien oder Einzelpersonen, die eine Erklärung behaupten/unterzeichnen, dass sie nach ihrer Rückkehr nach Serbien keine Unterkunft oder Unterkunftsmöglichkeiten haben, können im Zentrum untergebracht werden. Der Kontakt mit dem Zentrum ist über das Kommissariat für Flüchtlinge und Migration möglich. Soziale Zuschüsse für den Wohnungsbau sind manchmal über ein örtliches Treuhandbüro/den Rat für Migration erhältlich, sofern Projekte erlauben. Die Hilfe besteht in der Bereitstellung von Wohngeld, der Zuweisung von Baumaterialpaketen zur Anpassung von Häusern oder dem Kauf von Häusern auf dem Land. Eine vollständige Liste aller Büros in jeder Gemeinde in Serbien ist auf der Website des Kommissariats für Flüchtlinge und Migration verfügbar. Das Zentrum für Sozialarbeit stellt auch eine vorübergehende Unterkunft für gefährdete Gruppen wie unbegleitete Kinder und Menschenhandelsopfer zur Verfügung (IOM 9.2024; vgl. BAMF 21.10.2025).

Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden (AA 18.8.2025).

Quellen

22.1 Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Letzte Änderung 2026-02-03 09:24

Besondere staatliche Auffang- bzw. Aufnahmeorganisationen für zurückkehrende Minderjährige oder Bedürftige gibt es nicht; grundsätzlich sind die Sozialämter in den einzelnen Städten und Gemeinden mit der Wahrnehmung solcher Aufgaben betraut. Im Bedarfsfall kann bei rechtzeitiger Ankündigung (auf Zeit oder auf Dauer) eine Unterbringung in staatlichen Waisenhäusern erfolgen. Faktisch setzt die Regierung (inoffiziell) auf die im Allgemeinen funktionierenden verwandtschaftlichen Beziehungen der Betroffenen im Gastland (AA 11.8.2023; vgl. BAMF 21.10.2025).

Eine vorübergehende Unterkunft für bis zu 14 Tage für serbische Rückkehrende wird durch das Zentrum für die dringende Aufnahme von Rückkehrenden in Bela Palanka bereitgestellt. Das Zentrum für Sozialarbeit stellt auch eine vorübergehende Unterkunft für gefährdete Gruppen, wie unbegleitete Minderjährige und OPfer von Menschenhandel, zur Verfügung. Das Zentrum stellt eine Unterkunft in einem sicheren Haus oder einer Unterkunft zur Verfügung, sobald eine Person als Opfer von Menschenhandel oder unbegleiteter Minderjähriger identifiziert wird, der Hilfe benötigt (IOM 9.2024; vgl. BAMF 21.10.2025).

Quellen

  • AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.8.2023): Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Serbien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG
  • BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (21.10.2025): Länderkurzinformation Serbien - Unbegleitete minderjährige Rückkehrer: Aufnahme, Unterbringung, Unterstützung; Stand: 09/2025, https://www.ecoi.net/de/dokument/2131632.html, Zugriff 2.12.2025
  • IOM - International Organization for Migration (9.2024): Serbien - Länderinformationsblatt 2024, https://iompwesagerrfg001.blob.core.windows.net/rfg/CFS_2024_Serbia_DE.pdf, Zugriff 17.9.2025

Impressum

Herausgegeben von der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Wien (BFA - https://bfa.gv.at), Österreich

Telefon: +43 59133 98 7271
Mail: BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at

https://www.staatendokumentation.at
https://cloud.staatendokumentation.at
https://coi-cms.staatendokumentation.at

Urheberrecht

Diese Publikation und alle darin enthaltenen Daten sind urheberrechtlich geschützt. Alle Verwertungsrechte liegen bei der Fachstelle für Herkunftsländerinformationen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Die Vervielfältigung und Verbreitung in jeglicher Form - zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken - ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das Referat Herkunftsländerinformationen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gestattet.

Hinweis zum Datenschutz

Die Herkunftsländer-Informationsstelle des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl verarbeitet Daten in Übereinstimmung mit der General Data Protection Regulation (GDPR. Verordnung (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF). Zum Zweck der Verteilung werden Name, Post- und/oder E-Mail-Adressen gespeichert. Den Empfängern stehen die allgemeinen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Das Abonnement kann jederzeit gekündigt werden (E-Mail mit dem Betreff „unsubscribe“ an BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at).

Informationen zum E-Mail-Verkehr mit dem BMI (Kundmachung gemäß § 13 Abs. 2 AVG) https://www.bmi.gv.at/Impressum/email_richtlinien.aspx 

Hinweise für elektronische Anbringen (96,7 KB) 
https://www.bfa.gv.at/Kontakt/files/Kundmachung_nach_13_Abs_2_und_5_AVG.pdf

Amtssignatur – Bildmarke (117,7 KB) 
https://www.bfa.gv.at/Impressum/files/Amtssignatur-Bildmarke_Veroeffentlichungstext-Neu_2023_sgn.pdf 

Veröffentlichte Versionen

  • Version 5, Gültig von 16-01-2024 bis 04-02-2026
  • Version 4, Gültig von 04-05-2022 bis 16-01-2024
  • Version 3, Gültig von 30-07-2021 bis 04-05-2022
  • Version 2, Gültig von 02-09-2020 bis 30-07-2021
  • Version 1, Gültig von 15-06-2020 bis 02-09-2020

© 2026 Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl