Document #2134932
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Author)
14. November 2025
Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen, sowie gegebenenfalls auf Auskünften von Expert·innen und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.
Dieses Produkt stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar.
Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.
Kurzbeschreibungen zu den in dieser Anfragebeantwortung verwendeten Quellen sowie Ausschnitte mit Informationen aus diesen Quellen finden Sie im Anhang.
Bitte beachten Sie, dass die in dieser Anfragebeantwortung enthaltenen Übersetzungen aus dem Aserbaidschanischen unter Verwendung von technischen Übersetzungshilfen erstellt wurden. Es besteht daher ein erhöhtes Risiko, dass diese Arbeitsübersetzungen Ungenauigkeiten enthalten.
Lage von alleinstehenden geschiedenen Frauen mit Kindern
Current Time zitiert in einem Artikel vom Mai 2020 die Bakuer Soziologin Sanubar Hejdarowa. Laut Hejdarowa würden unverheiratet Frauen, die nicht bei ihren Eltern leben, gemäß den Ansichten vieler Aserbaidschaner·innen ein unmoralisches Leben führen, und alleine zu leben gelte als Tabu. Scheidung könnte unter Umständen als Ausnahme gesehen werden, doch werde im Allgemeinen die Ehe als einzige Möglichkeit für unverheiratete Frauen gesehen, dauerhaft außerhalb ihres Elternhauses zu leben ohne ihre Familie zu entehren. Unter anderem bringe aus diesem Grund auch die Polizei erwachsene Frauen zu ihren Eltern zurückb, wenn diese dies verlangten, ohne darüber nachzudenken, was die Frau wolle (Current Time, 15. Mai 2020).
Laut einem Bericht von Sue Enfield vom Institute of Development Studies der University of Sussex vom März 2021 seien geschiedene Frauen mit sozialen Stigmata und juristischen Hürden konfrontiert. Frauen, die die Scheidung einreichen, müssten mit der Verurteilung durch ihre Familien, mangelnder Unterstützung und langwierigen Gerichtsverfahren um Kinder und Vermögen rechnen (Enfield, 10. März 2021, S. 9–10).
Der staatliche Ausschuss für Familie, Frauen und Kinder (State Committee for Family, Women and Children Affairs) informiert in einem undatierten Beitrag auf seiner Webseite über die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltszahlungen für Kinder. Diese betrage im Regelfall ein Viertel des Einkommens für ein Kind, ein Drittel des Einkommens für zwei Kinder und die Hälfte des Einkommens für drei oder mehr Kinder. Die Höhe der Unterhaltszahlungen könne vom Gericht jedoch unter Berücksichtigung der familiären und finanziellen Situation der Parteien sowie anderer Umstände angepasst werden (State Committee for Family, Women and Children Affairs, ohne Datum).
Eine englische Übersetzung des einschlägigen Gesetzestextes zu Unterhaltszahlungen finden Sie unter Kapitel 13 (Artikel 75 ff) des folgenden Links:
· Family Code of the Republic of Azerbaijan, 28. Dezember 1999, mit Änderungen bis einschließlich April 2025, veröffentlicht von der Internationalen Arbeitsorganisation
https://natlex.ilo.org/dyn/natlex2/natlex2/files/download/92610/AZE-92610.pdf
Laut einem Artikel der aserbaidschanischen Nachrichtenplattform Azerbaijan News vom April 2021 sei die Nichtzahlung von Unterhalt eines der Hauptprobleme in geschiedenen Familien. Außerdem hätten Frauen in Aserbaidschan nach einer Scheidung häufig Probleme eine neue Familie zu gründen, da dies von manchen als unmoralisch gesehen werde (Azerbaijan News, 28. April 2021).
Die aserbaidschanische Nachrichtenagentur Sia schreibt im Dezember 2022, dass Frauen bei einer Scheidung oft gesellschaftlich verurteil würden. Es würden ihnen abfällige Bemerkungen entgegengebracht, beispielsweise, dass sie die Situation ihren Kindern zuliebe hätten ertragen müssen, oder dass der Mann bei ihnen geblieben wäre, wenn sie gute Frauen wären (Sia, 7. Dezember 2022).
Die aserbaidschanische Tageszeitung Musavat veröffentlicht im Juli 2022 Reaktionen auf die Aussage des Bildungsexperten Kamran Asadow, dass geschiedene Personen oder Personen, deren Kinder verstorben sind, nicht in Kindergärten eingestellt werden sollten. Laut der Menschenrechtsverteidigerin Nowella Jafaroglu, der Vorsitzenden der nach Dilara Alijewa benannten aserbaidschanischen Gesellschaft zum Schutz der Frauenrechte, habe sie seit Juli 2022 vermehrt diese Art von Ansichten über geschieden Frauen gehört (Musavat, 23. Juli 2022).
Eine außerhalb des Landes lebende aserbaidschanische Menschenrechtsanwältin erklärt in einer E-Mail an ACCORD vom November 2025, dass es für geschiedene Frauen, speziell mit Kindern, schwierig sein könne Arbeit zu finden. In vielen Gegenden Aserbaidschans seien Frauen vollständig von ihren Ehemännern abhängig (Menschenrechtsanwältin, 13. November 2025).
Meydan TV, eine in Berlin ansässige aserbaidschanische Medienplattform, veröffentlicht im März 2024 einen Artikel über alleinerziehende Mütter. Der Artikel beschreibt die Situation einer unverheirateten alleinerziehenden Mutter und ihre Probleme, sich und ihren Sohn zu ernähren. Ihre Familie habe sie nicht unterstützt. Sie habe in einem Frauenhaus gelebt, wo sich Mitarbeiter·innen ihr gegenüber unprofessionell verhalten hätten. Sie habe sich auch an den staatlichen Ausschuss für Familie, Frauen und Kinder gewandt, habe jedoch vom Ausschuss lediglich zwei Kartons Babynahrung erhalten, da der Staat keine Mittel für alleinerziehende Mütter bereitstelle. Sie habe Pädagogik studiert und sich wiederholt um eine Stelle im Kindergarten beworben, diese jedoch nicht erhalten. Von der Gesellschaft werde ihr oft geraten zu heiraten, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Die Leiterin eines Frauenhauses erklärt gegenüber Meydan TV, dass alleinerziehende Mütter von der Gesellschaft stigmatisiert würden und mit finanziellen Problemen zu kämpfen hätten. Meydan TV kontaktierte weiters den staatlichen Ausschuss für Familie, Frauen und Kinder, laut welchem Unterstützung für alleinerziehende Mütter im Rahmen verschiedener Projekte sowie aus persönlichen Mitteln der Mitarbeiter·innen und mit der Hilfe von Philanthrop·innen geleistet werde. Laut Meydan TV sei unklar, warum der staatliche Ausschuss mit Einzelinitiativen reagiere und nicht im Rahmen der staatlichen Sozialversicherung agiere. Laut Anwalt Samad Rahimli seien Sozialversicherungsansprüche von Alleinerziehenden in Aserbaidschan sehr schwach ausgeprägt, da Alleinerziehende nicht explizit als Anspruchsberechtigte für Sozialleistungen definiert seien. Sie könnten daher die meisten direkten Sozialversicherungsleistungen des Sozialversicherungsgesetzes nicht in Anspruch nehmen, da sie nicht unter die dort vorgesehenen Kategorien fallen würden. Ihnen bleibe somit nur die indirekte Nutzung der Sozialversicherungsleistungen. Diese indirekten Maßnahmen würden laut dem Anwalt jedoch nicht ausreichen, um Alleinerziehende genügend zu schützen. Der Artikel erklärt weiters, dass alleinerziehende Mütter in der Gesetzgebung zwar keinen gesonderten Schutz genießen würden, sie jedoch bestimmte gesetzliche Garantien in Anspruch nehmen könnten, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen würden. Gemäß Artikel 4 des Sozialhilfegesetzes könnten sie eine oder mehrere Unterstützungsleistungen erhalten im Falle des Verlusts des Familienoberhaupts, der Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, eines niedrigen Einkommens und eines Kindes unter einem Jahr, im Fall von mehr als fünf Kindern, von einem adoptierten Kind oder einem Kind unter 18 Jahren mit einer Behinderung. Laut Meydan TV könnten viele alleinerziehende Mütter die Sozialleistungen nicht nützen, da sie die Auflagen nicht erfüllen würden. So müsste zum Beispiel für die Beihilfe für den Verlust eines Familienoberhaupts eine Ehe mit dem verstorbenen oder vermissten Ehemann bestanden haben. Die Beihilfe für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren werde nur für erwerbstätige Frauen mit Arbeitsvertrag garantiert. Um Beihilfe als einkommensschwache Familie zu erhalten, müsse die Mutter zunächst als einkommensschwach registriert sein, was bei vielen mit faktisch niedrigem Einkommen nicht der Fall sei (Meydan TV, 18. März 2024).
Eine englische Übersetzung des einschlägigen Gesetzestextes zu Sozialhilfeleistungen finden Sie unter Artikel 4 des folgenden Links:
· Law of the Republic of Azerbaijan, About social benefits, 7. Februar 2006, mit Änderungen bis einschließlich April 2025, veröffentlicht von der Internationalen Arbeitsorganisation
https://natlex.ilo.org/dyn/natlex2/natlex2/files/download/90133/AZE-90133.pdf
Demokrat, ein aserbaidschanisches Onlinemedienportal, zitiert im August 2025 den Anwalt Schamil Paschajew. Laut Paschajew würden in sozialen Netzwerken Kampagnen offener Diskriminierung und des Hasses gegen Frauen geführt. Es verbreite sich die Vorstellung, dass geschiedene Frauen unmoralisch seien. Weiters werde die Meinung vertreten, dass einer geschiedenen Frau kein Unterhalt gezahlt werden solle (Demokrat, 5. August 2025).
Die Geghard Scientific Analytical Foundation zitiert in einem Artikel vom Oktober 2025 die Psychologin Gulnar Orudschowa. Laut Orudschowa steige in Aserbaidschan die Zahl der Scheidungen stetig, doch würden geschiedene Frauen mitunter verachtet und verurteilt. Eltern würden ihren Töchtern manchmal mitteilen, dass sie bei einer Scheidung nicht in ihr Elternhaus zurückzukehren könnten. Sie seien im Brautkleid in das Haus ihres Mannes gekommen und würden es nur in einem Leichenhemd wieder verlassen (Geghard Scientific Analytical Foundation, 29. Oktober 2025).
Zwangsverheiratung durch Familienmitglied
Artikel 176-1 des aserbaidschanischen Strafgesetzbuches kriminalisiert die Zwangsheirat von Frauen und sieht bei Vergehen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor (Criminal Code, 29. Mai 2015, Artikel 176).
Das Institute for War & Peace Reporting (IWPR) bestätigt in einem Artikel vom Mai 2021 das Bestehen des genannten Artikels, fügt jedoch hinzu, dass die Gesetzgebung nicht der Realität vor Ort entspreche. Als Beispiel wird die steigende Anzahl von Kinderehen angeführt (IWPR, 19. Mai 2021).
Es konnten im Rahmen der Recherche keine spezifischen Informationen zu Zwangsverheiratung von erwachsenen Frauen oder Geschiedenen durch Familienmitglieder gefunden werden. Dies bedeutet nicht notwendigerweise, dass solche Ereignisse nicht stattfinden. Gesucht wurde auf Aserbaidschanisch, Deutsch und Englisch mittels ecoi.net, Factiva und Google nach einer Kombination aus folgenden Suchbegriffen: Aserbaidschan, Zwangsverheiratung, Zwangsehe, Familie, geschieden, Frauen, erwachsen, Ehe, erzwungen.
Laut der oben genannten Menschenrechtsanwältin gebe es viele Fälle, in denen geschieden Frauen von ihren Familien zur erneuten Heirat gezwungen würden. Auch alleinstehende junge Frauen würden manchmal gegen ihren Willen zur Heirat gezwungen. Diese Probleme würden vor allem in Regionen auftreten, in denen konservative kulturelle Werte vorherrschen würden (Menschenrechtsanwältin, 13. November 2025).
The Guardian veröffentlicht im April 2022 einen Artikel über ein Frauenhaus in Aserbaidschan. Laut dem Artikel gebe es in Aserbaidschan oft keinen Zufluchtsort für Frauen, die vor häuslicher Gewalt fliehen. 2010 habe ein Gesetz die Einrichtung staatlicher Frauenhäuser gefordert, doch es sei mit April 2022 wenig geschehen. Die bestätige auch der staatliche Ausschuss für Familie, Frauen und Kinder und füge hinzu, dass selbst die meisten der 13 wohltätig geführten Frauenhäuser die erforderlichen Kriterien („proper criteria“) nicht erfüllen würden (The Guardian, 5. April 2022).
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 14. November 2025)
· Azerbaijan News: Boşanmalar niyə artır? [Warum nehmen Scheidungen zu?], 28. April 2021
https://www.azerbaijan-news.az/az/posts/detail/boshanmalar-niye-artir-216848
· Criminal Code of the Azerbaijani Republic from 30 December 1999, veröffentlicht von United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), 29. Mai 2015
https://track.unodc.org/uploads/documents/BRI-legal-resources/Azerbaijan/2_-Azerbaijan_Criminal_Code.pdf
· Current Time: The Right To Live Alone: Azerbaijani Women’s Search For Independence, 15. Mai 2020
https://en.currenttime.tv/a/the-right-to-live-alone-azerbaijani-women-s-search-for-independence/30614460.html
· Demokrat: “Qadınlara qarşı ayrı-seçkilik və nifrət kampaniyası aparılır”— Hüquqşünas [„Es wird eine Kampagne der Diskriminierung und des Hasses gegen Frauen geführt“ – Anwalt], 5. August 2025
https://demokrat.az/az/news/245745/qadinlara-qarsi-ayri-seckilik-ve-nifret-kampaniyasi-aparilir-huquqsunas
· Enfield, Sue: Promoting gender equality in the Eastern Neighbourhood region, K4D Helpdesk Report, 10. März 2021
https://euneighbourseast.eu/wp-content/uploads/2022/02/promoting-gender-equality-in-the-eastern-neighbourhood-region.pdf
· Family Code of the Republic of Azerbaijan, 28. Dezember 1999, mit Änderungen bis einschließlich April 2025, veröffentlicht von der Internationalen Arbeitsorganisation
https://natlex.ilo.org/dyn/natlex2/natlex2/files/download/92610/AZE-92610.pdf
· Geghard Scientific Analytical Foundation: Violence against women - a rooted tradition in Azerbaijan, 29. Oktober 2025
https://geghard-saf.am/en/732/violence-against-women
· Guardian (The): ‘They gave me a chance’: refuge where abused Azerbaijani women find hope, 5. April 2022
https://www.theguardian.com/global-development/2022/apr/05/they-gave-me-a-chance-refuge-where-abused-azerbaijani-women-find-hope
· IWPR – Institute for War & Peace Reporting: Fighting for Women’s Rights in Azerbaijan, 19. Mai 2021
https://iwpr.net/global-voices/fighting-womens-rights-azerbaijan
· Law of the Republic of Azerbaijan, About social benefits, 7 February 2006, mit Änderungen bis einschließlich April 2025, veröffentlicht von der Internationalen Arbeitsorganisation,
https://natlex.ilo.org/dyn/natlex2/natlex2/files/download/90133/AZE-90133.pdf
· Menschenrechtsanwältin: E-Mail-Auskunft, 13. November 2025
· Meydan TV: Tənha analar [Alleinerziehende Mütter], 18. März 2024
https://www.meydan.tv/az/article/tenha-analar/
· Musavat: “Boşanmış qadınlar işləyə bilməz” iddiasına sərt təpki - 2 rəy [Starke Reaktion auf die Behauptung, dass „geschiedene Frauen nicht arbeiten können“ – 2 Kommentare], 23. Juli 2022
https://www.musavat.com/news/bosanmis-qadinlar-isleye-bilmez-iddiasina-serf-tepki-2-rey_907262.html
· Sia: Boşanmış qadın, yoxsa kişi qınanılır? – ARAŞDIRMA [Wird die geschiedene Frau oder der Mann verurteilt? – FORSCHUNG], 7. Dezember 2022
https://sia.az/az/news/social/1006563.html
· State Committee for Family, Women and Children Affairs of the Republic of Azerbaijan: Frequently asked questions, ohne Datum
https://family.gov.az/en/faqs
Anhang: Quellenbeschreibungen und Informationen aus ausgewählten Quellen
Criminal Code of the Azerbaijani Republic ist das Strafgesetzbuch der Republik Aserbaidschan.
· Criminal Code of the Azerbaijani Republic from 30 December 1999, veröffentlicht von United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), 29. Mai 2015
https://track.unodc.org/uploads/documents/BRI-legal-resources/Azerbaijan/2_-Azerbaijan_Criminal_Code.pdf
„Article 176-1. Compulsion of the woman to marriage
176-1.1. Compulsion of the woman to marriage –
- it is punished by the penalty at the rate from two thousand to three thousand manatov or imprisonment for the term up to two years.“ (Criminal Code, 29. Mai 2015, Artikel 176)
Current Time ist ein hauptsächlich russischsprachiger 24-Stunden-Fernsehsender und eine Online-Nachrichtenplattform, die von Radio Free Europe/Radio Liberty in Zusammenarbeit mit Voice of America betrieben wird.
· Current Time: The Right To Live Alone: Azerbaijani Women’s Search For Independence, 15. Mai 2020
https://en.currenttime.tv/a/the-right-to-live-alone-azerbaijani-women-s-search-for-independence/30614460.html
„For many Azerbaijanis, an unmarried woman living apart from her parents ‘means that she leads an amoral life’ and is ‘taboo.’ Though exceptions can be made if a grown daughter is divorced or studies or works in another city, marriage is generally seen as ‘the only option’ for an unwed adult woman to live long-term outside of her parents’ home without disgracing the family, said Heydarova. ‘Therefore,’ she continued, ‘when parents demand that their daughters be returned home, the police do this, considering it completely normal and not even thinking about what the girl wants, whether living with her family is good or bad for her.’” (Current Time, 15. Mai 2020)
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung arbeitete Sue Enfield für das Institute of Development Studies, ein Forschungsinstitut der University of Sussex (UK).
· Enfield, Sue: Promoting gender equality in the Eastern Neighbourhood region, K4D Helpdesk Report, 10. März 2021
https://euneighbourseast.eu/wp-content/uploads/2022/02/promoting-gender-equality-in-the-eastern-neighbourhood-region.pdf
„Even though women and men have the same rights to initiate divorce and the same requirements to finalise the process in Azerbaijan, divorcees face social stigmas and judicial barriers. Women filing for divorce must anticipate condemnation of their families, lack of support from them and long court battles for children and property.“ (Enfield, 10. März 2021, S. 9-10)
Die Geghard Scientific Analytical Foundation ist eine auf Armenien spezialisierte Forschungseinrichtung.
· Geghard Scientific Analytical Foundation: Violence against women - a rooted tradition in Azerbaijan, 29. Oktober 2025
https://geghard-saf.am/en/732/violence-against-women
„Psychologist Gulnar Orujova, speaking about violence against women, noted: ‘In Azerbaijan, the cases of divorces are increasing day by day. Sometimes a divorced woman is either scorned or condemned. Parents tell their daughters: ‘If you get divorced, don’t come back to your father’s house; you entered your husband’s home in a wedding dress, and you’ll leave it in a cerement.’’“ (Geghard Scientific Analytical Foundation, 29. Oktober 2025)
The Guardian ist eine britische Tageszeitung.
· Guardian (The): ‘They gave me a chance’: refuge where abused Azerbaijani women find hope, 5. April 2022
https://www.theguardian.com/global-development/2022/apr/05/they-gave-me-a-chance-refuge-where-abused-azerbaijani-women-find-hope
„There is often nowhere to go. In 2010, the law demanded the establishment of state-run shelters, but little happened. The State Committee for Family, Women and Children Affairs admits as much, while adding that even most of the 13 charity-run shelters do not meet proper criteria.“ (The Guardian, 5. April 2022)
Institute for War & Peace Reporting (IWPR) ist ein internationales NGO-Netzwerk, dessen Ziel es ist, mittels Berichterstattung und Kapazitätenaufbau den Journalismus zu fördern und Menschenrechte zu sichern, Bewusstseinsbildung zu betreiben und die Zivilgesellschaft zu stärken.
· IWPR - Institute for War & Peace Reporting: Fighting for Women’s Rights in Azerbaijan, 19. Mai 2021
https://iwpr.net/global-voices/fighting-womens-rights-azerbaijan
„Legally, women have numerous protections in Azerbaijan. If an adult woman is forced into marriage, for instance, the crime is punishable by up to two years’ imprisonment or a fine of 2,000-3,000 manat (2,500-3,800 US dollars), penalties nearly doubled if the individual concerned is under 18.
‘Feminism exists in Azerbaijan - legally,’ said Mehriban Zeynalova, head of the Women's and Children's Shelter Centre.
Legislation, however, does not match the reality on the ground. Local human rights groups report high levels of early marriage, with rates increasing every year.“ (IWPR, 19. Mai 2021)
State Committee for Family, Women and Children Affairs of the Republic of Azerbaijan ist die Webseite des staatlichen Ausschusses für Familie, Frauen und Kinder der Republik Aserbaidschan
· State Committee for Family, Women and Children Affairs of the Republic of Azerbaijan: Frequently asked questions, ohne Datum
https://family.gov.az/en/faqs
„According to the Family Code of the Republic of Azerbaijan, in the absence of consent to the payment of alimony, the court collects the following amount of alimony for children from their parents each month:
- for 1 child — a quarter of earnings and (or) other parental income;
- for 2 children — one third of earnings (other income);
- for 3 and more children — half of earnings (other income).
The amount of these shares may be reduced or increased by the court, taking into account the family and financial situation of the parties, as well as other circumstances.
If there is no agreement between the parents on the payment of alimony to minors, as well as the income (earning) of the parent who is obliged to pay alimony is irregular, variable, or the parent receives all or part of the income in kind or foreign currency, or if he has no income or other income, as well as in other cases when alimony cannot be deducted from the parent's income (income), is difficult and one of the parties or interests is significantly violated, the amount of alimony at the request of the person requesting child support can be defined as a fixed amount of money to be paid each month by or at the same time both as a fixed amount of money and as a certain part of earnings (income).“ (State Committee for Family, Women and Children Affairs, ohne Datum)