Document #2133524
BFA Staatendokumentation (Austrian Federal Office for Immigration and Asylum, COI unit) (Author)
Aktualisierungsdatum ist am Anfang des jeweiligen Kapitels
Aktualisierungsintervall: Auf Anfrage
Dieses Projekt wurde aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Datenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen und vorrangig öffentlichen Quellen gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend relevanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf relevante Länderinformation zusammenstellen.
Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt § 5 BFA-G. Dieses Produkt ist als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Gerichte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit mindestens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungsfindung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfolgerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann insbesondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden. Administrative Grenzen auf in dieser Veröffentlichung wiedergegebenen Karten sind nicht als offizielle Anerkennung von deren Gültigkeit zu werten.
Das vorliegende Produkt kann informelle Arbeitsübersetzungen von fremdsprachigen Quellen enthalten, die mittels maschineller Übersetzungsprogramme entstanden sind. Für eine vollständige Wiedergabe auch eventueller regionaler Nuancen wird ggf. eine professionelle Übersetzung empfohlen. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Transliterationen oder Transkriptionen von Eigennamen bei manchen Sprachen je nach Quelle variieren können.
Beim gegenständlichen Produkt handelt es sich um die Länderinformation zu einem Land, das in Asylverfahren in Österreich seltener als Herkunfts- oder Drittstaat in Erscheinung tritt und daher hinsichtlich des Bedarfs als von verringerter Relevanz klassifiziert ist. Im Sinne eines effizienten Einsatzes von Ressourcen unterliegt die gegenständliche Länderinformation folglich Einschränkungen in Umfang und Aktualisierung. Die gegenständliche Länderinformation beschränkt sich inhaltlich auf jene Themen und Quellen, die von der Staatendokumentation als die für das Asylverfahren in Österreich generell relevantesten identifiziert worden sind.
Bei der gegenständlichen Länderinformation erfolgt die Aktualisierung ausschließlich auf Zuruf von Bedarfsträgern, aufgrund von Relevanz in anhängigen Asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren, nicht jedoch in fixen Intervallen. Die Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Folglich können auch verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Länderinformation mittels einer Übersetzungssoftware in eine von der Nutzerin/dem Nutzer festgelegte Zielsprache. Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer/der Nutzerin direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Eindruck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendeten Quellen zu erlangen. Die Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Übersetzung. Sollte das Produkt von der Nutzerin/dem Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen, die Übersetzung durch einen professionellen Übersetzer/eine professionelle Übersetzerin kontrollieren bzw. durchführen zu lassen.
Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten qualitätsgesicherten automatischen Übersetzungen von Produkten (i. d. R. ins Englische) handelt es sich um informelle Arbeitszusammenfassungen. Anders als bei den rein automatischen Übersetzungen (siehe oben) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen.
Übersetzungen, welche nicht als "automatische Übersetzungen" ausgewiesen sind, wurden entweder von einer professionellen Übersetzerin/einem professionellen Übersetzer oder einer sprachkundigen Person qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung entstehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der qualitätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation unter BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf.
Das Produkt wird im Sinne des § 4 IFG (proaktive Veröffentlichung) auf der Homepage der Staatendokumentation (https://www.staatendokumentation.at) – eine Kooperation mit ACCORD vom Roten Kreuz – öffentlich gemacht.
Letzte Änderung 2025-12-03 07:43
Chiles Staatsaufbau ist zentralistisch. Chile ist in 16 Regionen, 54 Provinzen und 346 Gemeinden untergliedert (AA 19.3.2025a).
Chile ist eine Präsidialdemokratie. Der Präsident, zugleich Regierungschef, wird für vier Jahre gewählt. Die unmittelbare Wiederwahl ist unzulässig. Der Präsident bestimmt die Richtlinien der Politik und ernennt und entlässt die Kabinettsmitglieder. Er kann innerhalb eines festgelegten Rahmens Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen (AA 19.3.2025a). Die Präsidentschaftswahlen in Chile sind frei und fair (FH 2024).
Der Kongress besteht aus 2 Kammern: Senat (50 Sitze) und Abgeordnetenkammer (155 Sitze) (AA 19.3.2025b).
Chile ist ein demokratischer Rechtsstaat, der sich uneingeschränkt der Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet fühlt (AA 19.3.2025a), und hat seit der Rückkehr zur Zivilregierung im Jahr 1990 eine bedeutende Ausweitung der politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten erlebt (FH 13.10.2025).
Im Oktober 2024 führte Chile seine ersten Regional- und Kommunalwahlen gemäß einem Gesetz aus dem Jahr 2022 durch, das die Wahlpflicht einführte. Bei dieser Wahl wurden zum ersten Mal 16 Regionalgouverneure und 302 Regionalratsmitglieder gleichzeitig gewählt. Auf kommunaler Ebene wurden Bürgermeister und Ratsmitglieder für 345 Städte und Gemeinden gewählt. Die Mitte-Rechts-Oppositionskoalition Chile Vamos errang den größten Anteil an Sitzen. Die Verluste der Koalition des linksgerichteten Präsidenten Gabriel Boric wurden nicht als große Niederlage angesehen, und das Ergebnis der extremen Rechten blieb hinter den Erwartungen zurück (FH 13.10.2025).
Der im Mai 2023 gewählte Verfassungsrat zeichnete sich durch eine ausgewogene Geschlechterverteilung unter seinen 50 Mitgliedern aus, jedoch waren keine Sitze automatisch für indigene Völker reserviert. Besondere Regeln begünstigten jedoch die Wahl von mindestens einem indigenen Vertreter in den Rat (FH 2024).
Frauen sind in der Regierung vertreten, und das Wahlsystem sieht eine Quote für Frauen in der Legislative vor (FH 2024).
Die Bevölkerung Chiles besteht laut einer Schätzung aus dem Jahr 2012 aus: Weiße und Nicht-Indigene 88,9 Prozent, Mapuche 9,1 Prozent, Aymara 0,7 Prozent, andere indigene Gruppen 1 Prozent (einschließlich Rapa Nui, Likan Antai, Quechua, Colla, Diaguita, Kawesqar, Yagan oder Yamana), nicht näher bezeichnete Gruppen 0,3 Prozent (CIA 30.9.2025). Die Interessen der indigenen Mapuche-Minderheit sind im politischen Leben präsent. Mapuche-Aktivisten erheben regelmäßig bei Straßendemonstrationen ihre Stimme. Dieser Aktivismus hat jedoch bislang nicht zu einer bedeutenden legislativen Macht geführt (FH 2024).
Quellen
Letzte Änderung 2025-12-02 13:57
Chile gilt grundsätzlich als eines der sichereren Länder in Südamerika. Dennoch ist Chile ein Land mit politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich großen Gegensätzen. Soziale Ungleichheiten führen dazu, dass sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung auch in öffentlichen Protesten niederschlagen kann. Demonstrationen sind in der Regel friedlich, in der Vergangenheit kam es aber auch zu teils heftigen Auseinandersetzungen mit der Polizei (AA 4.11.2025; vgl. EDA 4.11.2025).
Die Regierung kann kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen (EDA 4.11.2025).
Die Grenzgebiete zu Peru, Bolivien und Argentinien sind noch teilweise vermint, ferner sind verschiedene, gewaltbereite Schmuggel- und Drogenbanden aktiv (EDA 4.11.2025).
Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Chile nicht ausgeschlossen werden (EDA 4.11.2025).
In der Umgebung von Temuco in der 9. Region (Araucanía) und in der 8. Region (Bio Bio) sowie Los Lagos und Los Rios (ca. 500 – 900 km südlich von Santiago), traditionelles Siedlungsgebiet der Mapuche-Gemeinschaften, ist die Sicherheitslage angespannter als im Rest des Landes. Radikale Aktivistengruppen verüben immer wieder Gewaltakte gegen die Holzindustrie, Grundbesitzer, Transportunternehmer, Regierungsvertretungen und Sicherheitskräfte sowie Brandanschläge auf Häuser, Kirchen und Schulen (AA 4.11.2025).
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Rucksack- und Handtaschenraub kommt insbesondere in Santiago-Zentrum oder Valparaíso, Viña del Mar, Calama und San Pedro de Atacama vor; in letzter Zeit vermehrt auch unter Gewaltanwendung. Die Gefahr ist in Armenvierteln und bei Dunkelheit besonders hoch. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen und auch Tricks wie das Überschütten von potenziellen Opfern mit Flüssigkeiten zwecks Ablenkung und Raub finden des Öfteren Anwendung. Auch Betrugsversuche über das Telefon (Scams) und Kreditkartenbetrug sind verbreitet (AA 4.11.2025).
Obwohl Chile nach wie vor eine der niedrigsten Kriminalitätsraten in Lateinamerika und der Karibik aufweist, hat die Zahl der Morde in den letzten Jahren zugenommen, und Kriminalität ist für die Chilenen ein großes Problem (HRW 11.1.2024; vgl. EDA 4.11.2025).
Es gab keine Berichte darüber, dass die Regierung oder ihre Vertreter im Laufe des Jahres willkürliche oder rechtswidrige Tötungen begangen hatten (USDOS 12.8.2025). Es gab keine Berichte über gewaltsame Verschleppungen durch oder im Auftrag von Regierungsbehörden (USDOS 12.8.2025).
Quellen
Letzte Änderung 2025-12-03 07:43
Die Verfassung sah eine unabhängige Justiz vor, und die Regierung respektierte im Allgemeinen die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz (USDOS 23.4.2024; vgl.FH 2024).
Die Verfassung und das Gesetz garantieren das Recht auf ein faires und öffentliches Gerichtsverfahren, und die Justiz setzt dieses Recht im Allgemeinen durch (USDOS 23.4.2024). Es gab keine Berichte über politische Gefangene oder Häftlinge (USDOS 23.4.2024).
Das Recht auf Rechtsbeistand ist verfassungsrechtlich garantiert, und in Zivil- und Strafsachen herrscht im Allgemeinen ein ordnungsgemäßes Verfahren. Allerdings erhalten mittellose Angeklagte nicht immer eine angemessene rechtliche Vertretung (FH 2024).
Die Verfassung verbot willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen und sah das Recht jeder Person vor, die Rechtmäßigkeit ihrer Festnahme oder Inhaftierung vor Gericht anzufechten. Die Regierung hielt sich im Allgemeinen an diese Vorgaben (USDOS 12.8.2025).
Der Oberste Gerichtshof entscheidet im Zivil- und Strafrecht in letzter Instanz. Daneben gibt es ein Verfassungsgericht, das über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet. Verfassungsbeschwerden einzelner Bürger sind nicht vorgesehen (AA 19.3.2025a).
Quellen
Letzte Änderung 2025-12-02 14:41
Die Verfassung und das Gesetz verbieten Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, aber es gab glaubwürdige Berichte, dass Regierungsbeamte sie anwendeten. Die Regierung unternahm glaubwürdige Schritte, um Beamte, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, zu identifizieren und zu bestrafen. Es gab jedoch Berichte, wonach nichtstaatliche Akteure solche Gewalt und Schikanen angestiftet, begangen, geduldet oder toleriert haben (USDOS 12.8.2025).
Die Verfassung sah Meinungsfreiheit vor, auch für Angehörige der Presse und anderer Medien, und die Regierung respektierte dieses Recht im Allgemeinen. Unabhängige Medien, eine effektive Justiz und ein funktionierendes demokratisches politisches System trugen gemeinsam zur Förderung der Meinungsfreiheit bei (USDOS 12.8.2025).
Das Gesetz gab den Bürgern die Möglichkeit, ihre Regierung durch freie und faire regelmäßige Wahlen zu wählen, die in geheimer Abstimmung und auf der Grundlage des allgemeinen und gleichen Wahlrechts durchgeführt wurden (USDOS 23.4.2024).
Das Gesetz sah vor, dass Arbeitnehmer mit einigen Einschränkungen das Recht hatten, unabhängige Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen und ihnen beizutreten, Tarifverhandlungen zu führen und Streiks durchzuführen. Angehörigen der Polizei, des Militärs und Beamten, die für die Justiz tätig waren, war es untersagt, Gewerkschaften beizutreten (USDOS 12.8.2025).
Das Gesetz sah die Freiheit der friedlichen Versammlung und Vereinigung vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024). Die Behörden verlangten eine vorherige Genehmigung für öffentliche Versammlungen im öffentlichen Raum, wodurch Demonstranten gezwungen waren, solche Versammlungen anzumelden und Hindernisse bei der Ausübung ihres Versammlungsrechts in Kauf zu nehmen (AI 29.4.2025).
Die Verfassung garantiert Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Trennung von Religion und Staat. Das Gesetz verbietet religiöse Diskriminierung und sieht zivilrechtliche Rechtsbehelfe für Opfer von Diskriminierung vor (USDOS 26.6.2024). Nach Schätzungen von ONAR (National Office of Religious Affairs) aus dem Jahr 2021 bekennen sich 70 Prozent der Bevölkerung zum katholischen Glauben, und schätzungsweise 18 Prozent bezeichnen sich als „evangelikal“, ein Begriff, der in diesem Land für nicht-katholische christliche Gruppen verwendet wird, darunter Episkopale, jedoch nicht die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Kirche Jesu Christi), Zeugen Jehovas, orthodoxe Kirchen (einschließlich armenischer, griechischer, palästinensischer, persischer, serbischer und ukrainischer Gemeinschaften) und Siebenten-Tags-Adventisten (USDOS 26.6.2024). Die jüdische Gemeinde umfasste etwa 20.000 Personen. Die jüdische Gemeinde meldete im Laufe des Jahres 2024 eine Zunahme antisemitischer Inhalte in Beiträgen in sozialen Medien (USDOS 12.8.2025).
Die Verfassung verbietet willkürliche oder unrechtmäßige Eingriffe in die Privatsphäre, die Familie, die Wohnung oder den Briefwechsel, und es gab keine Berichte darüber, dass die Regierung diese Verbote missachtet hatte (USDOS 23.4.2024). Im Dezember 2024 wurden Änderungen der Anti-Terror-Gesetzgebung verabschiedet, die den Einsatz von Technologien zum Abfangen von Nachrichten, Anrufen, Metadaten und Massen-Georeferenzierung ermöglichen, ohne dass angemessene Schutzmaßnahmen für deren Nutzung und Zugriff darauf festgelegt wurden (AI 29.4.2025).
Die chilenische Regierung erfüllt die Mindeststandards für die Bekämpfung des Menschenhandels in vollem Umfang. Die Regierung hat während des Berichtszeitraums weiterhin ernsthafte und nachhaltige Anstrengungen unternommen (USDOS 29.9.2025).
Chile gehört zu jenen Ländern, in denen die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft wurde (FD 3.2025).
Das Gesetz sah strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, und die Regierung setzte das Gesetz im Allgemeinen wirksam um. Es gab vereinzelte Berichte über Korruption in der Regierung (USDOS 23.4.2024). Der Corruption Perceptions Index 2024 von Transparency International listet Chile auf Rang 32 von 180 Staaten auf (TI 2025).
Das Land verfügte über ein hybrides Strafvollzugssystem, in dem die Regierung Eigentümerin der meisten Haftanstalten war und private Unternehmen Konzessionen für die Erbringung von Dienstleistungen, darunter Wäscherei und elektronische Überwachung, erhielten. Menschenrechtsorganisationen berichteten, dass Überbelegung, unzureichende Gesundheitsversorgung, Gewalt und Misshandlungen durch Wachpersonal in mehreren Haftanstalten Probleme darstellten (USDOS 23.4.2024).
Inländische und internationale Menschenrechtsgruppen konnten im Allgemeinen ohne Einschränkungen durch die Regierung die Menschenrechtslage oder einzelne Fälle beobachten und untersuchen und ihre Ergebnisse veröffentlichen. Regierungsbeamte zeigten sich kooperativ und gingen auf ihre Standpunkte ein (USDOS 23.4.2024).
Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung waren ausdrücklich in der Verfassung verankert. Es gab Berichte über Diskriminierung von ethnischen Minderheiten und Einwanderern im Gesundheitswesen, Arbeitsleben und im Bildungswesen (USDOS 23.4.2024).
Es gab keine Gesetze, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen, Cross-Dressing oder andere sexuelle oder geschlechtsbezogene Verhaltensweisen unter Strafe stellten. Gesetze wurden nicht unverhältnismäßig auf sexuelle Minderheiten angewendet (USDOS 23.4.2024). Das Gesetz verbot Diskriminierung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure aufgrund der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale (USDOS 23.4.2024). LGBT+-Personen sind trotz eines Antidiskriminierungsgesetzes aus dem Jahr 2012, das sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität abdeckt, weiterhin gesellschaftlichen Vorurteilen ausgesetzt. Im Jahr 2018 unterzeichnete der Präsident ein Gesetz zur Geschlechtsidentität, das die Änderung der Geschlechtsidentität im Personenstandsregister ermöglicht. Sexuelle Minderheiten sind in zivilgesellschaftlichen Organisationen organisiert, aber nur wenige werden in politische Ämter gewählt (FH 2024).
Im Jahr 2024 erzielte Chile bedeutende Fortschritte bei der Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Chile verabschiedete eine nationale Politik für Kinder und Jugendliche für den Zeitraum 2024–2032 und einen begleitenden Aktionsplan zur Umsetzung dieser Politik (USDOL 1.10.2025).
Quellen
Letzte Änderung 2025-12-02 14:42
Die Verfassung sah innerstaatliche Bewegungsfreiheit, Auslandsreisen, Auswanderung und Rückkehr vor, und die Regierung respektierte diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024).
Quellen
Letzte Änderung 2025-12-02 14:52
Das Gesetz sah einen über der Armutsgrenze liegenden nationalen Mindestlohn vor (USDOS 12.8.2025). Die Maßnahmen zum Schutz vor Armut wurden im Laufe der Zeit erheblich verstärkt. Die Regierung ergänzt außerdem die Löhne von Niedrigverdienern (garantiertes Mindesteinkommen) und stellt so sicher, dass Arbeitnehmer im formellen Sektor über ein verfügbares monatliches Einkommen von etwa 430 US-Dollar (Januar 2023) verfügen. Es gibt eine Arbeitslosenversicherung mit individuellen Entschädigungskonten, die durch eine Solidaritätskomponente ergänzt wird. Darüber hinaus gibt es etwa 80 Sozialprogramme, die sich an sozial benachteiligte Menschen richten, darunter befristete bedingte Geldtransfers für Familien, die in extremer Armut leben. Weitere Subventionen und Programme konzentrieren sich auf Bildung und Wohnen (BS 2024).
Das durchschnittliche Monatseinkommen beträgt in Chile 1.213 Euro pro Kopf (Laenderdaten 10.2025).
Die Inflationsrate in Chile betrug im Jahr 2024 rund 3,90 Prozent (Laenderdaten 10.2025).
Geschätzte 6,5 Prozent der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (2022) (CIA 30.9.2025).
Die größten Wirtschaftszweige sind Eisen, Stahl, Kupfer, Lithium und andere Mineralien, Lebensmittel, Fischverarbeitung, Holz und Holzprodukte, Zement und Textilien (Laenderdaten 10.2025). Die wichtigsten Agrarprodukte sind Trauben, Milch, Äpfel, Weizen, Tomaten, Kartoffeln, Hühnerfleisch, Mais, Zuckerrüben, Schweinefleisch (2023) (CIA 30.9.2025).
Chile kann sich vollständig selbst mit Energie versorgen. Die Gesamtproduktion aller Anlagen zur Elektrizitätsgewinnung liegt bei 88 Mrd kWh, also 105 Prozent des Eigenbedarfs. Den Rest des selbst erzeugten Stroms exportiert Chile in andere Länder oder nutzt ihn gar nicht. Neben dem reinen Verbrauch spielen auch die Produktion, Import und Export eine Rolle (Laenderdaten 9.2025).
100 Prozent der städtischen und ländlichen Bevölkerung haben Zugang zu sauberem Wasser, das frei von fäkaler und chemischer Verunreinigung und in weniger als 30 Minuten erreichbar ist (2022) (CIA 30.9.2025).
Das Rentensystem, dessen Hauptpfeiler seit den 1980er-Jahren die privaten Rentenfondsverwalter sind, wurde aufgrund der immer offensichtlicher werdenden Mängel des privaten Systems durch eine zweite Säule ergänzt, die vom Staat bereitgestellt wird. Im Jahr 2008 wurde eine steuerfinanzierte Mindestrente für Personen über 65 Jahre aus den ärmsten 60 Prozent der Haushalte eingeführt. Seit 2022 heißt dieses Programm "Universelle Garantierente" und wurde erheblich verbessert. Die Mindestrente wurde auf etwa 250 Dollar angehoben, was in etwa der Armutsgrenze entspricht, während die Deckung nahezu universell wurde und alle Personen über 65 Jahre (mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 20 Jahren im Land) umfasst (BS 2024).
Das Bildungssystem, das nach sozioökonomischem Status trennt, wird als eines der größten Hindernisse für die Lösung des Problems der Ungleichheit angesehen (BS 2024).
Quellen
Letzte Änderung 2025-12-02 14:55
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Die medizinische Versorgung ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch (AA 4.11.2025; vgl. EDA 4.11.2025) und auch wegen der Distanzen und geringen Bevölkerungsdichte nicht überall gewährleistet (EDA 4.11.2025).
Das chilenische Gesundheitssystem, das von einer öffentlichen Einrichtung verwaltet wird, deckt den Gesundheitsbedarf von rund 78 Prozent der Bevölkerung ab. Parallel zum öffentlichen Gesundheitssystem gibt es ein privates System, das etwa 22 Prozent der Bevölkerung versorgt. Dieses System funktioniert ähnlich wie eine private Versicherung und wird von privaten Einrichtungen, den sogenannten ISAPRES, verwaltet. Dieses System bietet den Menschen bessere Leistungen, wie z. B. bessere Krankenhäuser und einen schnelleren Zugang zu Fachärzten (BS 2024).
In staatlichen Gesundheitseinrichtungen bestanden weiterhin Hindernisse beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, selbst wenn diese gesetzlich erlaubt waren (AI 29.4.2025).
Quellen
Letzte Änderung 2025-12-02 14:56
Die Regierung arbeitete mit dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen oder Asylsuchenden sowie anderen betroffenen Personen Schutz und Hilfe zu gewähren (USDOS 12.8.2025). Siehe auch Kapitel zur Bewegungsfreiheit.
Quelle
Letzte Änderung 2025-12-02 15:02
Die freiwillige Rückkehr hat für das Bundesministerium für Inneres (BMI) oberste Priorität. Sie stellt im Sinne einer effektiven und humanen Rückkehrpolitik sowie entsprechend der EU-Rückführungsrichtlinie den Grundpfeiler der nationalen Rückkehrstrategie dar. Aus diesem Grund werden seitens des BMI seit Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die freiwillige Rückkehr intensiv zu unterstützen und zu fördern. Die Maßnahmen bauen dabei auf ein umfassendes 4 Säulenmodell bestehend aus Informationstools, Rückkehrberatung, Rückkehrunterstützung und Reintegrationsangeboten auf und erfolgen unter bestmöglicher Nutzung von Ko-Finanzierungsmöglichkeiten durch bestehende EU-Fördertöpfe des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Eine Kooperation besteht dabei seitens des BMI bereits seit Jahren mit anerkannten Partnern im Migrationsbereich wie der Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie der Caritas. Grundsätzlich ist eine freiwillige Rückkehr in jedem Verfahrensstadium möglich. Besteht ein behördlicher Auftrag zur Ausreise, hat diese innerhalb der festgelegten Frist zu erfolgen, da ansonsten Zwangsmaßnahmen von der zuständigen Behörde ergriffen werden. Auch Personen, die sich in einem laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahren befinden oder rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, können sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden. Bei einer freiwilligen Ausreise kann die betroffene Person selbständig und ohne polizeiliche Begleitung Österreich verlassen. Sie ist weniger eingriffsintensiv und damit auch nachhaltiger. Endet ein Asylverfahren oder fremdenrechtliches Verfahren mit einer Rückkehrentscheidung, wird im Regelfall eine Frist zur freiwilligen Ausreise eingeräumt und genießt diese Option Vorrang gegenüber dem staatlichen Vollzug. Die Frist für die freiwillige Rückkehr beträgt in der Regel 14 Tage ab Rechtskraft des Bescheides (BMI 3.11.2024).
Die Rückkehrhilfe enthält folgende Unterstützungsleistungen:
Auf die Gewährung von Rückkehrhilfe besteht auch bei Vorliegen der Kriterien kein Rechtsanspruch (BMI 3.11.2024).
Reintegrationsunterstützung:
Für ca. 40 relevante Herkunftsländer können freiwillige Rückkehrer*innen ganz nach dem Leitgedanken „Rückkehr mit Perspektiven“ Reintegrationsunterstützung im Wert von bis zu € 3.500 beantragen. Zusammen mit Hauptkooperationspartnern sowie unzähligen lokalen Organisationen unterstützt Österreich durch Reintegrationsprogramme die Wiedereingliederung von Rückkehrenden in die Gesellschaft des Herkunftsstaats. Personen, die sich zu einer freiwilligen Ausreise entscheiden, haben die Möglichkeit – bei Erfüllung der allgemeinen sowie projektspezifischen Voraussetzungen – Unterstützungsleistungen zu bekommen. „Rückkehr mit Perspektiven“ bedeutet individuelle Unterstützung vor Ort. Rückkehrende werden bei der Wiedereingliederung im Herkunftsland wirtschaftlich, sozial und psychosozial unterstützt. Die Programme erleichtern durch Beratung, Sachleistungen (z.B. landwirtschaftliche Geräte), Weiterbildung, Finanzierung einer Geschäftsidee, Bezahlung einer Unterkunft oder medizinische Unterstützung einen Neustart in der Heimat. Andererseits leisten die Unterstützungsprogramme etwa durch Stärkung der Wirtschaft auch einen Beitrag zum Aufbau von Strukturen in den Herkunftsländern, da oftmals Unternehmensgründungen in den Bereichen Handel, Handwerk oder Dienstleistung gefördert werden. Anreize für (erneute) Migration sollen durch die bis zu einem Jahr andauernde Begleitung im Reintegrationsprozess nachhaltig minimiert werden – für Einzelpersonen als auch die Gesamtgesellschaft (BMI 3.11.2024).
Das BMI fördert aktuell vier Reintegrationsprogramme in rund 40 Ländern und bietet eine umfangreiche Reintegrationsunterstützung für freiwillige Rückkehrer*innen an:
Quelle
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Amtssignatur – Bildmarke (117,7 KB)
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