Amnesty Report 2024/25: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; Libanon 2024

Berichtszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Der bewaffnete Konflikt zwischen Israel und der libanesischen bewaffneten Gruppe Hisbollah forderte Tausende Menschenleben und hatte fatale Folgen für die Zivilbevölkerung im Libanon. Die israelischen Streitkräfte verstießen gegen das humanitäre Völkerrecht, u. a. durch wahllose Attacken und durch direkte Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte im Libanon. Die Hisbollah feuerte wiederholt ungelenkte Raketen auf den Norden Israels ab, was ebenfalls einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellte. Die libanesische Regierung konnte trotz einiger Reformen das Recht auf soziale Sicherheit nicht ausreichend garantieren. Weil viele Wohngebäude nicht die Mindestanforderungen für bauliche Sicherheit erfüllten, kam es zu Einstürzen, bei denen Menschen starben. Die Behörden griffen auf strafrechtliche Bestimmungen zu Verleumdung und Beleidigung zurück, um Journalist*innen und Regierungskritiker*innen zu schikanieren und einzuschüchtern. Die Regierung zeigte sich zunächst bereit, die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) für im Libanon verübte mutmaßliche Kriegsverbrechen anzuerkennen, widerrief diese Entscheidung aber später wieder. Die Ermittlungen zur Explosion im Beiruter Hafen im Jahr 2020 lagen weiter auf Eis. Die Behörden übten vermehrt Druck auf syrische Flüchtlinge aus, das Land zu verlassen. Frauen und Mädchen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.

Hintergrund

Dem Parlament gelang es auch 2024 nicht, einen neuen Staatspräsidenten zu wählen, und die Regierung war weiterhin nur geschäftsführend im Amt.

Der Konflikt zwischen Israel und der bewaffneten Gruppe Hisbollah im Libanon verschärfte sich erheblich. Am 23. September 2024 startete die israelische Armee unter dem Namen "Pfeile des Nordens" einen Militäreinsatz im Libanon. In den ersten 24 Stunden bombardierte die israelische Luftwaffe Tausende Ziele im gesamten Libanon und tötete dabei mehr als 500 Menschen. Bei israelischen Luftangriffen auf die libanesische Hauptstadt Beirut am 27. September wurde u. a. der Anführer der Hisbollah, Hassan Nasrallah, getötet. Am 1. Oktober drangen israelische Bodentruppen in den Südlibanon ein. Anfang Dezember teilten die libanesischen Behörden mit, seit Beginn des Konflikts am 8. Oktober 2023 seien im Libanon mehr als 4.047 Menschen getötet worden, darunter mindestens 240 Kinder, und mindestens 16.638 Menschen seien verletzt worden – die meisten davon ab September 2024. Der Konflikt führte im Libanon außerdem zur Vertreibung von mindestens 1,2 Mio. Menschen. In Israel wurden mehr als 100 Menschen durch Raketenangriffe der Hisbollah getötet und schätzungsweise 63.000 Menschen vertrieben. In den von Israel besetzten syrischen Golanhöhen tötete eine Rakete zwölf Kinder und Jugendliche.

Am 27. November 2024 einigten sich Israel und die Hisbollah auf eine Waffenruhe, doch wurden bereits wenige Tage später Verstöße dagegen gemeldet. Nach Schätzungen der Weltbank vom Oktober 2024 verursachte der Konflikt mit Israel im Libanon Sachschäden und wirtschaftliche Verluste in Höhe von 8,5 Mrd. US-Dollar (etwa 8,1 Mrd. Euro).

Laut Angaben des libanesischen Statistikamtes belief sich die durchschnittliche Inflationsrate für Verbraucherpreise für das Jahr 2024 auf 45,24 Prozent, ein Rückgang um beinahe 80 Prozentpunkte im Vergleich zum Durchschnittswert von 2023. Damit lag die Inflation 2024 erstmals wieder im zweistelligen Bereich, nachdem sie zuvor drei Jahre lang zwischen 100 und 300 Prozent betragen hatte. Der Rückgang wurde hauptsächlich der Stabilität des Wechselkurses seit August 2023 zugeschrieben.

Die israelischen Angriffe auf den Libanon vernichteten Zehntausende Olivenbäume und richteten schwere Schäden in der Landwirtschaft an. Zwischen dem 8. Oktober 2023 und November 2024 zerstörten israelische Brandbomben nach Angaben der libanesischen Regierung 2.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche und töteten 340.000 Nutztiere. Etwa 75 Prozent der von der Landwirtschaft lebenden Menschen verloren ihre Haupteinnahmequelle.

 

Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Die israelische Armee verstieß im Libanon gegen das humanitäre Völkerrecht, u. a. durch direkte Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Einrichtungen sowie durch wahllose und unverhältnismäßige Angriffe. Bei einigen dieser Angriffe handelte es sich wahrscheinlich um Kriegsverbrechen.

Die "Evakuierungsbefehle", die das israelische Militär den Einwohner*innen der südlichen Vororte von Beirut und der Bevölkerung im Südlibanon erteilte, waren unzureichend und in einigen Fällen auch irreführend. Israel verstieß damit gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden für die Zivilbevölkerung zu minimieren.

Die israelischen Bodentruppen richteten im Libanon vorsätzlich Verwüstungen an und machten teilweise ganze Dörfer dem Erdboden gleich. Im Süden des Landes zerstörten sie zivile Einrichtungen in zahlreichen Ortschaften und machten diese damit unbewohnbar. Amnesty International machte 21 Dörfer aus, die zwischen dem 1. Oktober und dem 7. November 2024 durch israelische Bodentruppen massiv beschädigt oder vollkommen zerstört wurden. In all diesen Ortschaften hatte die israelische Armee zivile Gebäude entweder durch manuell angebrachte Sprengladungen zerstört oder mit Baggern niedergerissen. Unter den zerstörten zivilen Einrichtungen befanden sich auch mindestens 16 religiöse Stätten, so z. B. ein 2.100 Jahre alter Schrein und zwei Friedhöfe.

Nach Erkenntnissen von Amnesty International verübten die israelischen Streitkräfte mindestens drei rechtswidrige Angriffe auf Wohngebäude: am 29. September 2024 im Dorf al-Ain im Norden der Bekaa-Ebene, am 14. Oktober in Aitou im Nordlibanon und am 21. Oktober in der Stadt Baalbek. Am 16. Oktober 2024 griff das israelische Militär in Nabatieh im Südlibanon rechtswidrig ein Treffen des Stadtrats an. Bei den Angriffen, die alle ohne Vorwarnung der israelischen Armee erfolgten, wurden mindestens 49 Zivilpersonen getötet, darunter ganze Familien. Es handelte sich wahrscheinlich um Kriegsverbrechen.

Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation wurden zwischen dem 8. Oktober 2023 und dem 22. November 2024 bei 137 israelischen Angriffen auf Gesundheitseinrichtungen und Krankenwagen im Libanon 226 Patient*innen und Beschäftigte des Gesundheitswesens getötet.

Amnesty International untersuchte vier israelische Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen und Krankenwagen in Beirut und im Südlibanon zwischen dem 3. und 9. Oktober 2024, bei denen 27 Beschäftigte des Gesundheitswesens und drei weitere Personen getötet wurden. Im Vorfeld dieser Angriffe hatte das israelische Militär die Hisbollah mehrfach beschuldigt, sie würde Krankenwagen für den Transport von Kämpfer*innen und Waffen einsetzen und Gesundheitszentren der Islamic Health Association nutzen, um "terroristische Aktivitäten zu verbergen". Amnesty International fand jedoch keine Beweise dafür, dass diese Einrichtungen zum Zeitpunkt der Angriffe für militärische Zwecke genutzt wurden, und kam zu dem Schluss, dass es sich somit wahrscheinlich um direkte Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Objekte handelte.

Im Oktober und November 2024 griff Israel im gesamten Libanon Filialen des Finanzinstituts Qard al-Hassan an, das mit der Hisbollah verbunden war. Da es keine Beweise dafür gab, dass diese Zweigstellen sich zu militärischen Zielen gewandelt hatten, handelte es sich bei den Angriffen um rechtswidrige direkte Angriffe auf zivile Objekte.

Am 17. September 2024 brachte Israel Tausende Pager-Geräte im Libanon zur Explosion. Dabei wurden mindestens 2.323 Menschen verletzt und 12 Personen getötet, darunter zwei Kinder und zwei Sanitäter. Einen Tag später explodierten Sprengsätze, die in zahlreiche Walkie-Talkies eingebaut waren. Sie töteten mindestens 25 Menschen und verletzten mindestens 608 weitere. Da diese Angriffe wahllos waren, könnten sie einem Kriegsverbrechen gleichkommen.

 

Recht auf soziale Sicherheit

Obwohl die Regierung 2024 begrenzte Reformen auf den Weg brachte, gab es im Libanon immer noch kein umfassendes Sozialsystem, das das Recht auf soziale Sicherheit für alle Menschen gewährleistete.

Inmitten der anhaltenden Wirtschaftskrise, für die zum großen Teil die Regierung verantwortlich war, gab es noch nicht einmal ein Minimum an sozialer Absicherung. Vielmehr brach das Sozialsystem, das bereits vor Beginn der Wirtschaftskrise 2019 lückenhaft, unzureichend und nicht für alle zugänglich war, 2024 vollends zusammen. Viele Menschen hatten keinen Zugang zu wichtigen Sozialleistungen wie z. B. einer erschwinglichen Krankenversicherung, ganz zu schweigen von Einkommenssicherheit für Familien mit Kindern sowie ältere oder arbeitsunfähige Menschen.

Nach jahrelangen Debatten beschloss die Regierung im Februar 2024 eine Nationale Sozialschutzstrategie. Sie sah wichtige Reformen vor wie z. B. eine Rentenversicherung für Beschäftigte in der Privatwirtschaft, Einkommenssicherheit für ältere Menschen und bessere medizinische Leistungen für Menschen mit Behinderungen.

Im November 2024 kündigte das Sozialministerium eine einmalige Zahlung von 100 US-Dollar (etwa 95 Euro) an Personen an, die eine Behinderung nachweisen konnten. Die Maßnahme wurde von der EU und den Niederlanden finanziert und von der Internationalen Arbeitsorganisation und UNICEF unterstützt. Sie war Teil eines Programms zur finanziellen Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, das im April 2023 lanciert worden war. Das Sozialministerium erklärte, es werde das Programm bis September 2025 fortsetzen und Menschen mit Behinderungen, die zwischen 1994 und 2009 geboren wurden, weiterhin monatlich 40 US-Dollar (etwa 38 Euro) zukommen lassen.

Recht auf Wohnraum

Landesweit entsprachen im Jahr 2024 zahlreiche Gebäude nicht den Mindestanforderungen für bauliche Sicherheit.

In der Hafenstadt Tripoli und in anderen Orten, die von den Erdbeben im Februar 2023 betroffen waren, lebten viele Menschen ein Jahr später immer noch in schwer beschädigten Häusern, weil sie sich weder eine Sanierung noch eine alternative Unterkunft leisten konnten. In Tripoli gab es besonders viele unsichere Gebäude: Von den 162 als einsturzgefährdet eingestuften Gebäuden im Libanon befanden sich 63 in Tripoli. Hinzu kamen 51 historische oder denkmalgeschützte Gebäude, die stark renovierungsbedürftig waren und von denen viele ebenfalls bewohnt waren. Die Maßnahmen der Behörden waren unzureichend und beschränkten sich auf die Zustellung von Räumungsbescheiden. In einigen Fällen mussten Menschen, die in unsicheren Gebäuden lebten, Geldbußen bezahlen.

Im Februar 2024 stürzten in Choueifat südlich von Beirut zwei Wohnhäuser ein: Die Bewohner*innen des Gebäudes, das am 11. Februar einstürzte, konnten sich wenige Minuten zuvor ins Freie retten, weil sie Risse bemerkten. Beim zweiten Gebäudeeinsturz am 19. Februar kurz nach Mitternacht kamen mindestens vier Menschen ums Leben, darunter ein Baby.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden griffen auch 2024 auf strafrechtliche Bestimmungen zu Verleumdung und Beleidigung zurück, um Journalist*innen und Kritiker*innen zu schikanieren, einzuschüchtern und anzugreifen.

Laut Angaben der Generaldirektion der Inneren Sicherheitskräfte ermittelte das Amt für Cyberkriminalität zwischen Januar 2019 und März 2024 zu 1.684 Fällen von Beleidigung oder Verleumdung; allein im Zeitraum Januar bis März 2024 waren es 18 Fälle.

Mindestens vier Personen, darunter drei Journalisten, wurden 2024 in Verbindung mit ihrer Arbeit von hochrangigen Behördenvertretern zu Verhören einbestellt. Bei den Verleumdungsanzeigen gegen sie handelte es sich offenbar um reine Vergeltungsmaßnahmen, weil sie sich nicht auf einen nachweisbaren Schaden bezogen, sondern auf Meinungsäußerungen, die gemäß internationalen Menschenrechtsnormen geschützt waren. In drei Fällen wurden die Vorgeladenen vor der Vernehmung nicht über die Vorwürfe gegen sie informiert, was gegen ihre Verfahrensrechte verstieß. Ende 2024 wussten zwei der Betroffenen nicht, ob man die Anklagen gegen sie fallen gelassen hatte oder nicht.

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Am 26. April 2024 beschloss die geschäftsführende Regierung, dass das Außenministerium gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eine Erklärung abgeben solle, wonach man die Zuständigkeit des Gerichts für mutmaßliche Kriegsverbrechen anerkenne, die seit dem 7. Oktober 2023 auf libanesischem Staatsgebiet verübt wurden. Am 28. Mai 2024 nahm die Regierung diese Entscheidung jedoch wieder zurück, was befürchten ließ, dass völkerrechtliche Verbrechen straflos bleiben könnten.

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Explosion im Beiruter Hafen im August 2020, bei der mindestens 236 Menschen ums Leben gekommen und mehr als 7.000 verletzt worden waren, lagen seit Dezember 2021 auf Eis. Am 16. Januar 2024 hob der Kassationsgerichtshof den Haftbefehl gegen den ehemaligen Verkehrsminister Youssef Fenianos auf, den der für die Ermittlungen zuständige Richter im September 2021 wegen vorsätzlicher Tötung und grober Fahrlässigkeit ausgestellt hatte.

Am 1. Juli 2024 richteten libanesische und internationale Menschenrechtsorganisationen gemeinsam mit den Familien der Opfer einen offenen Brief an den UN-Menschenrechtsrat. Darin forderten sie das Gremium auf, zu den Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Explosion im Hafen eine internationale, unabhängige und unparteiische Untersuchungskommission einzusetzen.

Folter und andere Formen der Misshandlung blieben 2024 größtenteils straflos. Ein Militärgericht zog mehrere Sicherheitskräfte, denen vorgeworfen wurde, den syrischen Flüchtling Bashar Abd Saud zu Tode gefoltert zu haben, nicht angemessen zur Rechenschaft. Das Gericht ließ die Anklagen gemäß dem Antifoltergesetz fallen und ersetzte sie durch Anklagen nach Paragraf 166 des Militärjustizgesetzes (Verstoß gegen Vorschriften, Anordnungen und allgemeine Anweisungen). Die Herabstufung der schweren Straftat zu reinem Fehlverhalten führte dazu, dass am 1. November 2024 alle Angeklagten zu relativ kurzen Gefängnisstrafen verurteilt wurden, die sie durch ihre Untersuchungshaft bereits verbüßt hatten.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Gemessen an seiner Bevölkerungszahl beherbergte der Libanon nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) auch 2024 die meisten Flüchtlinge weltweit. Vor der Eskalation der Kampfhandlungen zwischen Israel und der Hisbollah schätzten die libanesischen Behörden, dass sich 1,5 Mio. syrische Flüchtlinge im Land befanden.

Ab April 2024 verschärften die Behörden ihre feindseligen Äußerungen über Flüchtlinge und führten weitere restriktive Maßnahmen ein, um sie zu einer Rückkehr zu zwingen, obwohl die Situation in ganz Syrien weiterhin unsicher war. Ab Mai unternahmen die Sicherheitskräfte zahlreiche Razzien und schoben unzählige syrische Flüchtlinge ab. Am 2. Mai kündigte die Europäische Kommission ein Hilfspaket in Höhe von 1 Mrd. Euro für den Libanon an. Es sollte u. a. die libanesischen Sicherheitskräfte dabei unterstützen, Flüchtlinge davon abzuhalten, sich vom Libanon aus auf den Weg über das Mittelmeer nach Europa zu machen. Menschenrechtsgruppen zeigten sich besorgt und forderten, den Einsatz der Mittel an Bedingungen zu knüpfen und zu überwachen. Wenige Tage nach Unterzeichnung der Vereinbarung ergriff die libanesische Regierung weitere diskriminierende Maßnahmen gegen syrische Flüchtlinge.

Für mindestens 83 Prozent der syrischen Geflüchteten im Libanon war es nicht möglich, einen regulären Aufenthaltsstatus zu erhalten. Am 26. September 2024 kündigte der Allgemeine Sicherheitsdienst (General Security Office – GSO) neue Maßnahmen an, um Flüchtlinge, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen war oder die ohne die notwendigen Papiere eingereist waren, nach Syrien abzuschieben, obwohl hinreichend dokumentiert war, dass ihnen dort nach der Rückkehr Gefahr drohte, wie z. B. Folter, willkürliche Inhaftierung und Verschwindenlassen. Der UNHCR zeigte sich besorgt darüber, dass der GSO einigen der Betroffenen untersagte, erneut in den Libanon einzureisen.

Der Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah wirkte sich verheerend auf die Infrastruktur und die Arbeit der humanitären Organisationen aus, sodass viele Flüchtlinge in der Folge keinen Zugang mehr zu Unterkünften, medizinischer Versorgung, Nahrungsmitteln, Bargeldzuschüssen und anderweitigen Leistungen hatten.

Frauenrechte

Frauen und Mädchen wurden auch 2024 durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.

Frauenrechtsgruppen setzten sich weiterhin für ein einheitliches Personenstandsrecht und gleiche politische Rechte ein. Sie forderten u. a. gleiche Rechte bezüglich des Sorgerechts für ihre Kinder, einen umfassenden Schutz vor häuslicher Gewalt und die Möglichkeit, ihre Staatsangehörigkeit an ihre ausländischen Ehepartner und/oder Kinder weiterzugeben.

Veröffentlichungen von Amnesty International

Associated documents