Amnesty Report 2024/25: Zur Lage der Menschenrechte weltweit; Bangladesch 2024

Berichtszeitraum: 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde weiterhin mittels des drakonischen Gesetzes über Cybersicherheit (CSA) unterdrückt, das dem Völkerrecht und internationalen Standards zuwiderlief. Die Polizei, Streitkräfte und mit der Partei Awami-Liga verbundene Gruppen gingen mit Gewalt gegen von Studierenden angeführte Proteste vor. Hunderte Menschen starben und Tausende wurden verletzt, was sowohl innerhalb des Landes als auch international vehemente Forderungen nach Reformen hervorrief. Die neue Übergangsregierung begann zwar damit, gegen das Verschwindenlassen vorzugehen, Familien von "Verschwundenen" warteten jedoch noch immer auf Wahrheit und Gerechtigkeit. Geflüchtete Rohingya waren noch immer unter erbärmlichen Bedingungen in Lagern untergebracht, wo sie keinen Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen hatten. Angehörige religiöser Minderheiten und indigener Gemeinschaften waren Gewalt ausgesetzt. Textilarbeiter*innen wurden weiterhin eingeschüchtert und drangsaliert und konnten ihre Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit nur eingeschränkt wahrnehmen.

Hintergrund

Am 5. August 2024 trat Premierministerin Sheikh Hasina nach wochenlangen von Studierenden angeführten Protesten zurück und floh nach Indien. Am 8. August wurde eine Übergangsregierung bestehend aus "Berater*innen" (Advisers) vereidigt. Berichten zufolge kam es im Anschluss daran zu öffentlichen Unruhen, bei denen Gewalt gegen Personen mit Verbindungen zur Awami-Liga – der politischen Partei von Sheikh Hasina – sowie gegen Angehörige von Minderheiten wie z. B. indigenen Gemeinschaften ausgeübt wurde. Die Übergangsregierung lud das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte ein, die zwischen dem 1. Juli und dem 15. August 2024 begangenen Menschenrechtsverstöße zu untersuchen.

Im August 2024 führten flutartige Überschwemmungen und heftige Monsunniederschläge zu der laut Behörden "schlimmsten Klimakatastrophe der jüngeren Vergangenheit". Die klimabedingten Überschwemmungen betrafen fast sechs Millionen Menschen; mindestens 500.000 Personen wurden vertrieben.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Auf zunehmenden nationalen und internationalen Druck hin hatte die Regierung 2023 das Gesetz über digitale Sicherheit (Digital Security Act – DSA) durch das ebenso drakonische Gesetz über Cybersicherheit (Cyber Security Act – CSA) ersetzt. Dennoch gab es 2024 laut Medienberichten bis in den April hinein Fälle, in denen das bereits aufgehobene DSA weiter angewandt wurde. Im Februar 2024 nahm das Gericht für Cyber-Angelegenheiten in Rangpur Ermittlungen gegen den Herausgeber einer lokalen Zeitung und zwei weitere Personen auf. Alle wurden später unter dem DSA angeklagt und inhaftiert.

Das CSA übernahm zahlreiche problematische Bestimmungen aus dem DSA. 58 der 62 Bestimmungen wurden beibehalten, davon 28 sogar wortwörtlich. Das Gesetz ermöglichte schwerwiegende Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Freiheit und Privatsphäre. Im Februar 2024 wurden sieben Männer, darunter der in Frankreich im Exil lebende Blogger Pinaki Battacharya unter dem CSA angeklagt. Ihnen wurde vorgeworfen, Bilder der damaligen Premierministerin Sheikh Hasina entstellt und in den Sozialen Medien gepostet zu haben. Im Juni 2024 erging Anklage gegen weitere elf Männer unter dem CSA, weil sie in den Sozialen Medien "abfällige Bemerkungen" über Sheikh Hasina gemacht haben sollen.

Am 24. Dezember 2024 stimmte die Übergangsregierung dem Entwurf einer neuen Cyberschutzverordnung (Cyber Protection Ordinance – CPO) zu, die das CSA aufhob und ersetzte. Zivilgesellschaftliche Vertreter*innen kritisierten die CPO für ihre vagen, übermäßig breit gefassten und repressiven Bestimmungen, die zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit genutzt werden könnten.

Am 4. November 2023 war Selim Khan, ein 19-jähriger atheistischer Blogger, festgenommen und unter dem CSA inhaftiert worden, nachdem er sich in einer privaten Facebook-Gruppe kritisch über den Islam geäußert hatte. Ein Antrag auf Freilassung gegen Kaution wurde mehrfach abgelehnt, bevor das Hohe Gericht ihn schließlich am 13. März 2024 bewilligte. Dennoch wurde Selim Khan erst am 13. August aus der Haft entlassen. Sein Fall war zum Ende des Jahres weiter anhängig.

Am 14. August 2024 wurde die Investigativjournalistin Rozina Islam vom Vorwurf freigesprochen, vertrauliche Dokumente gestohlen zu haben. Sie war im Mai 2021 unter dem Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen (Official Secrets Act) und dem Strafgesetzbuch in Haft genommen und eine Woche lang festgehalten worden, bevor sie gegen Kaution freikam. Die Behörden legten keine Beweise vor, um die gegen sie erhobenen Anschuldigungen zu belegen.

Am 18. Juli 2024 verhängten die Behörden eine sechstägige Internetsperre im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten, die von Juli bis September anhielten. Auch nach den sechs Tagen gab es Berichte über anhaltende Beschränkungen des Internetzugangs. Die Regierung behauptete, die Sperre habe dazu gedient, die Verbreitung von Fehlinformationen zu verhindern. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten jedoch, dass die Sperre die Beobachtung der Menschenrechtslage erschwert und die Möglichkeiten für Bürger*innen eingeschränkt habe, Fehlinformationen entgegenzuwirken.

Recht auf friedliche Versammlung

Im Juni 2024 wurde eine Quotenregelung wiedereingeführt, der zufolge 30 Prozent der Regierungsjobs an Nachkommen von Personen vergeben werden sollten, die 1971 zur Unabhängigkeit des Landes beigetragen hatten. Anfang Juli gingen Studierende aus Protest gegen die Regelung auf die Straße und verlangten Chancengleichheit und eine leistungsbasierte Stellenvergabe. Viele Protestierende befürchteten, dass die Quote Unterstützer*innen der Regierungspartei begünstigte. Die Proteste fanden vor dem Hintergrund einer hohen Arbeitslosenquote – auch unter Hochschulabsolvent*innen – statt.

Am 15. Juli 2024 setzte die Polizei rechtswidrige Gewalt ein, um eine friedliche Demonstration aufzulösen. Einige der Protestierenden sollen von Mitgliedern der Bangladesh Chhatra League (BCL), eine mit der Awami-Liga verbundene Gruppe, angegriffen worden sein. Laut Angaben von Studierenden, die sich im Krankenhaus behandeln lassen mussten, wurden die BCL-Mitglieder dabei von Sicherheitskräften unterstützt, die mit Schlag- und Bambusstöcken sowie mit Schusswaffen gegen die Protestierenden vorgingen.

Am 16. Juli 2024 wurde der Student Abu Sayed von Polizisten vorsätzlich und rechtswidrig erschossen, obwohl er auf der gegenüberliegenden Straßenseite stand und keine Gefahr darstellte. Abu Sayed wurde ins Krankenhaus gebracht, wo er für tot erklärt wurde. Insgesamt starben am 16. Juli sechs Menschen.

Im ganzen Land gingen Menschen aus Solidarität mit den Studierenden auf die Straße, um von Sheikh Hasina eine Entschuldigung für die Gewalt zu fordern. Bei einigen Protesten kam es zu Gewaltausbrüchen, bei denen Berichten zufolge auch Bahnhöfe und Straßen beschädigt wurden. Am 19. Juli 2024 um Mitternacht trat eine landesweite Ausgangssperre in Kraft. Streitkräfte wurden eingesetzt und die Behörden gaben Anweisungen, auf jede Person zu schießen, die sich draußen aufhielt.

Amnesty International dokumentierte wiederholt Fälle von rechtswidriger Waffengewalt durch staatliche Akteur*innen. Dabei wurden u. a. Sturmgewehre mit tödlicher Munition sowie Gummigeschosse und Schrotflinten eingesetzt. Zudem kam es zum Einsatz von Tränengas in geschlossenen Räumen. Die Angriffe mit tödlichen und weniger tödlichen Waffen auf unbewaffnete Studierende verstießen gegen die Verpflichtungen Bangladeschs nach dem Völkerrecht und internationalen Standards.

Medienberichten zufolge wurden zwischen dem 17. und 29. Juli 10.000 Protestierende festgenommen und inhaftiert, darunter Studierende, Protestkoordinator*innen, Unbeteiligte sowie Menschen, die die Protestierenden mit Essen und Trinken versorgten. Die Studenten Arif Sohel, Rony Sheikh und Sabir Rahman wurden im Juli 2024 festgenommen. Ihre Familien und Rechtsbeistände gaben an, keinen Zugang zu ihnen erhalten zu haben, was einen Verstoß gegen ihre verfahrensrechtlichen Garantien darstellte. Sabir Rahman kam Ende Juli, Rony Sheikh am 2. August und Arif Sohel am 3. August frei. Alle mussten eine Kaution hinterlegen. Die meisten Studierenden wurden aufgrund von Sammelanzeigen festgenommen, in denen sie nicht namentlich aufgeführt waren.

Laut der lokalen zivilgesellschaftlichen Organisation Human Rights Support Society starben im Zusammenhang mit den Protesten zwischen dem 16. Juli und dem 9. September mindestens 875 Menschen, mindestens 52 Prozent davon Studierende. Die Medien berichteten von mindestens 111 Todesfällen, die sich allein am 4. August ereigneten.

Ab August 2024 wurde bei den Protesten die Forderung nach dem Rücktritt von Premierministerin Sheikh Hasina laut. Am 5. August, als die Proteste in einem "Langen Marsch nach Dhaka" ihren Höhepunkt erreichten, floh Sheikh Hasina nach Indien und trat nach 15 Jahren im Amt zurück.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen spielten 2024 bei den Studierendenprotesten eine wichtige Rolle. Sie erlebten rechtswidrige Gewalt durch die Polizei und meldeten gewaltsame Angriffe von Gruppen, die der Awami-Liga nahestanden. In Gesprächen mit Amnesty International gaben Frauen an, dass man ihnen dabei gegen die Brüste, in den Magen und gegen den Kopf getreten habe. In Medienberichten wurde gemutmaßt, dass die Angriffe Frauen und Mädchen davon abhalten sollten, an den Protesten teilzunehmen.

Journalistinnen gaben an, aufgrund ihrer Berichterstattung über die Proteste von Polizeikräften sowie von der Awami-Liga nahestehenden Gruppen und sogar von Protestierenden gezielt angegriffen worden zu sein.

Am 27. Juli 2024 wurde Nusrat Tabbasum, eine Studentin und leitende Protestkoordinatorin, gemeinsam mit weiteren Koordinator*innen willkürlich festgenommen und inhaftiert. Die Regierung gab an, sie "zu ihrer eigenen Sicherheit in Gewahrsam genommen zu haben". Nusrat Tabbasum kam am 1. August 2024 gemeinsam mit fünf weiteren Personen frei, nachdem sie 32 Stunden lang mit einem Hungerstreik gegen ihre Inhaftierung protestiert hatten. Die Koordinator*innen gaben an, dass man sie im Polizeigewahrsam gezwungen habe, die Proteste für beendet zu erklären.

Verschwindenlassen

Laut der bangladeschischen Menschenrechtsorganisation Odhikar wurden zwischen Januar und Juni 2024 zehn Fälle des Verschwindenlassens gemeldet.

Nach dem Rücktritt von Sheikh Hasina wurden drei Männer, deren Verbleib mehrere Jahre lang unbekannt gewesen war, aus einer geheimen Hafteinrichtung entlassen. Bei ihnen handelte es sich um Michael Chakma, der sich für die Rechte von Indigenen eingesetzt hatte und 2019 "verschwand"; den pensionierten Brigadegeneral Abdullahil Aman Azmi, Sohn des ehemaligen Vorsitzenden der Partei Jamaat-e-Islami, dessen Verbleib seit 2016 unbekannt gewesen war; und Ahmad Bin Quasem, einen Anwalt am Obersten Gerichtshof, der ebenfalls 2016 Opfer des Verschwindenlassens geworden war.

Am 27. August 2024 richtete die Übergangsregierung eine fünfköpfige Kommission ein und betraute sie mit der Untersuchung mutmaßlicher Fälle des Verschwindenlassens zwischen dem 6. Januar 2009 und August 2024. Am 14. Dezember 2024 veröffentlichte die Kommission einen internen Zwischenbericht, der die rechtliche Situation darlegte und auf die Muster des Verschwindenlassens in Bangladesch einging.

In einem begrüßenswerten Schritt trat die Übergangsregierung am 29. August 2024 dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen bei. Da es sich bei Bangladesch um ein dualistisches Land handelt, in dem völkerrechtliche Verträge in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden müssen, bevor sie Geltung erlangen, hatte der Beitritt jedoch noch keine unmittelbare Wirkung. Entsprechende nationale Gesetze waren zum Ende des Jahres noch nicht verabschiedet worden.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Bangladesch beherbergte 2024 nahezu eine Million Rohingya-Flüchtlinge, die vor Gewalt und Verfolgung in Myanmar geflohen waren. In den Lagern herrschten weiterhin erbärmliche Bedingungen, die sich weiter verschlechterten, als immer mehr Menschen vor der Gewalt in Myanmar nach Bangladesch flohen. Die in den Lagern untergebrachten Geflüchteten litten unter Ernährungsunsicherheit, und es gab weder genug Unterkünfte noch ausreichenden Zugang zu grundlegenden Diensten wie Gesundheitsleistungen. Zudem hatten Rohingya keine Möglichkeit, sich beim UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) registrieren zu lassen. Zahlreiche Flüchtlinge wurden an der Einreise nach Bangladesch gehindert und rechtswidrig an der Grenze zurückgeschoben, was gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) verstieß.

Während heftiger Monsunregenfälle kam es zu Überschwemmungen und Schlammlawinen in den Lagern. Bei einem Großbrand im Januar 2024 brannten mindestens 800 Unterkünfte nieder. Fast 7.000 Flüchtlinge waren in der Folge obdachlos. Laut dem UNHCR stellten die bangladeschischen Behörden und humanitäre Organisationen Notunterkünfte, Nahrung, medizinische Versorgung und psychologische Hilfe für die Betroffenen bereit.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Die Behörden schützten Angehörige von Minderheiten nicht vor Gewalt, Diskriminierung und Schikane. Insbesondere am 5. und 6. August 2024 kam es zu einer Reihe von Angriffen gegen Hindu- und Ahmadiyya-Gemeinschaften. Häuser, Gebetsstätten und Geschäfte von Angehörigen religiöser Minderheiten wurden angegriffen und mindestens ein Hindu getötet.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Im April und Mai 2024 wurden im Rahmen eines Militäreinsatzes in der Bergregion der Chittagong Hill Tracts im Südosten von Bangladesch mehr als 100 Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Bawm willkürlich festgenommen[W1] . Einer der Gründe war der Vorwurf der "Aufwiegelung" gemäß dem drakonischen Sicherheitsgesetz (Special Powers Act). Sie befanden sich Ende 2024 weiterhin in Haft.

Am 20. September kam es zu Gewaltausbrüchen zwischen bengalischen Siedler*innen und Angehörigen der Gemeinschaft der Jumma in den zu den Chittagong Hill Tracts gehörenden Distrikten Khagrachari und Rangamati. Mindestens drei Menschen starben bei den Auseinandersetzungen, 15 wurden verletzt und mindestens 50 Häuser und Geschäfte brannten nieder.

Arbeitnehmer*innenrechte

Textilarbeiter*innen waren weiterhin Unterdrückung und starken Einschränkungen ihrer Rechte auf Vereinigungsfreiheit, friedliche Versammlung und friedlichen Protest ausgesetzt.

Während der landesweiten Proteste im Juli und August 2024 kamen neben anderen Arbeiter*innen mindestens neun Textilarbeiter*innen durch den Einsatz rechtswidriger Gewalt seitens der Behörden ums Leben. Unter den Opfern befanden sich auch Kinder. Zahlreiche Textilfabriken wurden in dieser Zeit für längere Zeiträume geschlossen und die Arbeiter*innen nicht bezahlt. Die Betroffenen protestierten daraufhin für eine Gehaltsnachzahlung.

Arbeiter*innen mussten mit willkürlichen Anklagen und rechtswidriger Gewalt rechnen, was Angst vor Festnahmen und Inhaftierungen schürte. Am 30. September 2024 kam es bei einem zunächst friedlichen Protest für höhere Löhne zu Ausschreitungen. Dabei wurde ein Textilarbeiter von Polizeikräften erschossen und mindestens 41 weitere Textilarbeiter*innen wurden verletzt.

Mindestens 40.000 Textilarbeiter*innen drohte weiterhin die Festnahme und Inhaftierung aufgrund von Anklagen, die im Zusammenhang mit Protesten für Lohnerhöhungen im September und November 2023 gegen sie erhoben worden waren. Am 24. September 2024 kündigte die Übergangsregierung an, die Anklagen gegen die Betroffenen fallen zu lassen. Bis zum Ende des Jahres war dies jedoch nur in sehr wenigen Fällen offiziell geschehen.

Am 11. September 2024 versprach der Verband der Textilunternehmen in Bangladesch (Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association) die Abschaffung einer Datenbank, in der Informationen über Arbeiter*innen gesammelt wurden. Zuvor hatte der Verband bestritten, dass die Datenbank genutzt worden war, um eine "Schwarze Liste" von Arbeiter*innen zu erstellen, die mit Gewerkschaften oder Protesten in Verbindung gebracht wurden.

Associated documents