Document #2115215
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Author)
11. September 2024
Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen, sowie gegebenenfalls auf Auskünften von Expert·innen und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.
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Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe nach Scheidung neuerlich gültig geschlossen werden?
Existenz einer Stellvertreterehe; Kann sich der Ehemann, in Österreich lebend, im Iran bei der (neuerlichen) Eheschließung vertreten lassen
Quellen
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Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe nach Scheidung neuerlich gültig geschlossen werden?
Adleiran, eine in Teheran ansässige Rechtsberatungsorganisation unter anderem im Bereich Familienrecht, erklärt in einem undatierten Beitrag, dass die erneute Heirat eines Ex-Partners nicht verboten sei. Die Art, in der die Scheidung erfolgt sei, habe jedoch Auswirkungen auf eine erneute Heirat. Es müsse daher zunächst festgestellt werden, ob die Frau sich in der nachehelichen Wartezeit (Idda)[1] befinde. Falls die Scheidung widerrufbar sei (Redscheyi) dann könne der Mann während der Wartezeit zu seiner Frau zurückkehren. Dann habe das Paar einen Monat Zeit, die Behörden darüber zu informieren. In so einem Fall müsse weder ein neuer Ehevertrag aufgesetzt noch eine neue Mitgift bestimmt werden. Anders sei es, wenn die Wartezeit der Frau beendet sei oder sowohl die Scheidung unwiderruflich sei (Bayin) als auch die Wartezeit verstrichen sei. In diesem Fall müsse das Paar alle Schritte der Eheschließung erneut vollziehen. Es müsse also erneut eine Mitgift bestimmt werden und das Paar müsse mit Zeugen zu einem Notariat[2] gehen. Die Wartefrist für die Frau (Idda) betrage drei Menstruationszyklen, also in etwa 100 Tage (Adleiran, ohne Datum).
Vakiel ist ein Blog, in dem rechtliche Sachverhalte im Iran erklärt werden und in dem eine Person namens Pouya Abdi, die eine Kontaktnummer mit der Vorwahl von Teheran angibt, Einträge zu verschiedenen rechtlichen Themen postet. Ein wahrscheinlich im Dezember 2023 veröffentlichter Blogeintrag von Abdi macht die gleiche Unterscheidung in Bezug auf die Wartezeit der Frau: Eine Redscheyi-Scheidung erlaube eine Rückkehr in die Ehe. Wenn sich die Ehepartner während der Wartezeit der Frau (Idda), also innerhalb von drei Monaten nachdem die Scheidung ausgesprochen worden sei, versöhnen würden, dann könnten sie die Ehe fortführen. Man müsse weder ein Notariat aufsuchen noch eine Mitgift festlegen. Die Eheleute würden vor dem Gesetz wieder als verheiratet gelten. Der Ehemann müsse lediglich innerhalb eines Monats nach der Versöhnung das Notariat über das erneute Bestehen der Ehe informieren. Wenn die Wartezeit der Frau allerdings verstrichen sei, dann gebe es keine rechtliche oder religiöse Möglichkeit der Versöhnung mehr. Das bedeute, dass man die Eheschließung erneut vollziehen müsse, indem man das Notariat aufsuche, und durch das Festlegen einer neuen Mitgift vor gesetzlichen Zeugen, einen neuen Ehevertrag abschließe (Vakiel, wahrscheinlich Dezember 2023, siehe auch Dina, ohne Datum).
Eine von Univ.-Prof. Dr. Ebrahim Afsah an der Universität Wien verfasste Informationsbroschüre zum Islamischen Familienrecht von 2020 erklärt widerrufbare und unwiderrufliche Scheidung sowie die Wartezeit der Frau laut iranischem Recht folgendermaßen:
„Die Scheidung heißt widerrufliche Scheidung während der Wartezeit der Frau, außer es war schon die dritte Verstoßung, und berechtigt den Mann, die Frau wieder zu sich zu nehmen und dadurch die Ehe weitergehen zu lassen. Die unwiderrufliche Scheidung liegt vor, wenn es die dritte Verstoßung ist, die Wartezeit der Frau abgelaufen ist, die Scheidung vor Vollzug der Ehe ausgesprochen wurde, die Scheidung einverständlich war oder die Scheidung gerichtlich ausgesprochen wurde.“ (Afsah, 2020, S. 40-41)
„Die Ehefrau hat nach einer Scheidung eine gewisse Wartefrist (siehe auch Glossar) abzuwarten, bevor sie erneut heiraten darf. Sie beginnt mit der Eintragung der Scheidung in das amtliche Ehescheidungsregister. Die Dauer der Wartefrist liegt bei drei Menstruationsperioden, in der Regel werden 100 Tage angenommen, bei einer Zeitehe ist die Wartefrist auf zwei Menstruationsperioden beschränkt. Ist die Frau schwanger, darf die nächste Ehe nicht vor der Entbindung eingegangen werden.“ (Afsah, 2020, S. 42)
Die Regelungen bezüglich widerrufbarer und unwiderruflicher Scheidungen sowie zur Wartezeit der Frau finden sich in Artikeln 1143 bis 1157 im iranischen Zivilgesetzbuch (Civil Code of the Islamic Republic of Iran, 23. Mai 1928).
Existenz einer Stellvertreterehe; Kann sich der Ehemann, in Österreich lebend, im Iran bei der (neuerlichen) Eheschließung vertreten lassen
Laut Artikel 1071 des iranischen Zivilgesetzbuches kann sowohl die Frau als auch der Mann einen Stellvertreter einsetzen, um in ihrem/seinen Namen den Ehevertrag zu schließen (Civil Code of the Islamic Republic of Iran, 23. Mai 1928, Art. 1071).
Univ.-Prof. Dr. Ebrahim Afsah führt in der oben genannten Informationsbroschüre zum Islamischen Familienrecht von 2020 folgendes zum Iran aus:
„Die Ehe kommt als zivilrechtlicher Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, bei dem beide Eheleute ausdrücklich ihren Willen äußern müssen. Die Eintragung der Ehe beim Notar ist keine Gültigkeitsvoraussetzung, aber sie ist gesetzlich geboten. Um die Heiratsurkunde als offizielles Dokument anerkennen zu lassen, müssen bei der Eheschließung zwei Zeugen anwesend sein. […]
Für die Eheschließung ist allerdings nicht die gleichzeitige Anwesenheit der Ehewilligen bzw. ihre persönliche Abgabe der Willenserklärung notwendig. Die Stellvertretung bei der Eheschließung ist ausdrücklich erlaubt. Eine notarielle Bevollmächtigung des Stellvertreters ist notwendig, wobei beide Eheleute durchaus denselben Stellvertreter bestellen können.“ (Afsah, 2020, S. 38-39)
Solook, eine in Teheran ansässige Firma, die Beratungen bezüglich Kriminalrecht und Familienrecht anbietet, veröffentlicht im Februar 2023 einen Beitrag zur Eheschließung in Abwesenheit (Ezdewadsch-e Ghiyabi). Hierbei handle es sich um eine Art der Eheschließung, bei der entweder einer oder beide Ehepartner nicht anwesend seien, wenn sich zum Beispiel einer der Eheleute im Ausland befinde. In solchen Fällen könne die Eheschließung problemlos mit einer Vollmacht durchgeführt werden. In der Regel würden die Eltern der Eheleute mit einer solchen Vollmacht ausgestattet. Die Person im Ausland erteile entweder einem Familienmitglied oder einem Anwalt eine Vollmacht. Der Anwalt könne sowohl von der Frau als auch vom Mann eine Vollmacht bekommen und so die Eheschließung vollziehen (Solook, 22. Februar 2023, siehe auch Beytoote, ohne Datum).
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 11. September 2024)
· Adleiran: Ist es möglich, den Ehepartner erneut zu heiraten? [Persisch], ohne Datum
https://adleiranian.co/remarrying-an-ex-spouse/
· Afsah, Ebrahim: Islamisches Familienrecht in grenzüberschreitenden Ehen, Österreichischer Integrationsfonds (Hg.), 2020
https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/content/AT/Fotos/Publikationen/Broschuere/OEIF_Islamisches_Familienrecht.pdf
· Beytoote: Das Verfahren und die Bedingungen für eine Ehe in Abwesenheit [Persisch], ohne Datum
https://www.beytoote.com/wedlock/danestani/absentee02-marriage.html
· Civil Code of the Islamic Republic of Iran, veröffentlicht am 23. Mai 1928, mit Abänderungen bis 29. Dezember 1985, inoffizielle englische Übersetzung (verfügbar auf Refworld)
https://www.refworld.org/legal/legislation/natlegbod/1928/en/102142
· Dina: Erneute Heirat nach Scheidung [Persisch], ohne Datum
https://www.heyvalaw.com/web/articles/view/3670/%D8%A7%D8%B2%D8%AF%D9%88%D8%A7%D8%AC-%D9%85%D8%AC%D8%AF%D8%AF-%D8%A8%D8%B9%D8%AF-%D8%A7%D8%B2-%D8%B7%D9%84%D8%A7%D9%82.html
· Islam Wissen: Die Eheauflösungsfrist (’Iddah العدة), ohne Datum
https://www.islam-wissen.com/publikationen/islamologische-enzyklopaedie/gebote-der-bekleidung-ernaehrung-und-personenstandsangelegenheiten/die-eheaufloesungsfrist-iddah-%D8%A7%D9%84%D8%B9%D8%AF%D8%A9/
· Solook: Eheschließung in Abwesenheit [Persisch], 22. Februar 2023
https://edalatsolook.ir/single-blog.php?id=131
· Unger Rechtsanwälte: Eheschließung – Heirat im Iran, ohne Datum
https://www.ungerrechtsanwaelte.de/de/iranisches-familienrecht/eheschliessung-heirat-im-iran
· Vakiel: Erneute Heirat nach Scheidung – Bedingungen für eine erneute Heirat mit dem Ex-Partner [Persisch], wahrscheinlich Dezember 2023
http://vakiel.parsiblog.com/Posts/1795/%D8%A7%D8%B2%D8%AF%D9%88%D8%A7%D8%AC+%D9%85%D8%AC%D8%AF%D8%AF+%D8%A8%D8%B9%D8%AF+%D8%A7%D8%B2+%D8%B7%D9%84%D8%A7%D9%82+%7C+%D8%B4%D8%B1%D8%A7%D9%8A%D8%B7+%D8%A7%D8%B2%D8%AF%D9%88%D8%A7%D8%AC+%D9%85%D8%AC%D8%AF%D8%AF+%D8%A8%D8%A7+%D9%87%D9%85%D8%B3%D8%B1+%D8%B3%D8%A7%D8%A8%D9%82/
[1] Idda bezeichnet im islamischen Recht die Frist, die sich an die Eheauflösung durch Scheidung oder Tod des Ehemannes anschließt, innerhalb derer die Frau keine erneute Ehe eingehen darf (siehe Islam Wissen, ohne Datum).
[2] „Die Ehe im Iran wird vor einem Notar geschlossen, und zwar regelmäßig im Beisein von Familie, Freunden sowie zwei Religionsgelehrten“ (Unger Rechtsanwälte, ohne Datum).