Amnesty International Report 2022/23; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Algerien 2022

Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

AMTLICHE BEZEICHNUNG

Demokratische Volksrepublik Algerien

STAATSOBERHAUPT

Abdelmadjid Tebboune

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF*IN

Aïmene Benabderrahmane

Stand:
1/2023

Die Behörden nahmen Personen, die im Internet abweichende Meinungen äußerten oder an Protesten teilnahmen, fest und verfolgten sie strafrechtlich. Nach wie vor wurde auf Antiterrorgesetze zurückgegriffen, um friedliche Aktivist*innen und Journalist*innen zu verfolgen. Zudem wurden Vereinigungen geschlossen oder mit der Schließung bedroht. Gefängnisangestellte folterten Gefangene und setzten sie anderweitigen Misshandlungen aus, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Behörden ordneten die Schließung von drei Kirchen an und verweigerten Lizenzen für weitere Gebetsstätten. Darüber hinaus schränkten die Behörden das Recht auf Freizügigkeit einiger Aktivist*innen und Journalist*innen ein. Drei Rechtsbeistände wurden strafrechtlich verfolgt, weil sie politische Aktivist*innen verteidigt bzw. wegen eines verdächtigen Todesfalls in Gewahrsam protestiert hatten. Es wurden 37 Femizide gemeldet, und die Gesetze zum Schutz von Frauen waren nach wie vor unzureichend. Gerichte verhängten weiterhin die Todesstrafe, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.

Hintergrund

Am 4. Juli 2022, dem 60. Jahrestag der algerischen Unabhängigkeit von Frankreich, begnadigte Präsident Tebboune 1.076 Gefangene und erließ weitere Begnadigungsmaßnahmen für 70 Personen, die wegen ihrer Teilnahme an der als Hirak bekannten friedlichen Massenprotestbewegung in den Jahren 2019 bis 2022 angeklagt, aber nicht verurteilt worden waren.

Im Juli 2022 forderte der marokkanische König die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen mit Algerien. Algerien hatte die Beziehungen im August 2021 wegen "feindseliger Handlungen" im Zusammenhang mit dem langjährigen Streit um die Westsahara ausgesetzt (siehe Länderkapitel Marokko/Westsahara).

Im September 2022 verschob die algerische Regierung zum achten Mal seit 2011 den geplanten Besuch des UN-Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Die Unterdrückung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung nahm 2022 weiter zu, und die Behörden erstickten jede Form von Dissens im Keim. Am Ende des Jahres befanden sich mindestens 280 Aktivist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Demonstrierende wegen Anklagen im Zusammenhang mit der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Haft.

Im März 2022 verurteilte ein Gericht in der Hauptstadt Algier fünf junge Hirak-Aktivisten, darunter Mohamed Tadjadit und Malik Riahi, zu zwei Jahren Haft, weil sie 2021 ein Video veröffentlicht hatten, in dem ein 15-jähriger Junge angab, von Polizeikräften sexuell missbraucht worden zu sein. Mohamed Tadjadit kam im August 2022 frei, das Gericht von Sidi M’hamed in Algier ließ ihn jedoch im Oktober zum vierten Mal innerhalb von drei Jahren in Untersuchungshaft nehmen. Eine Woche später wurde der Aktivist wieder freigelassen.

Im April 2022 verurteilte ein Strafgericht in der Stadt Adrar im Südwesten Algeriens den Umweltaktivisten Mohad Gasmi wegen "Weitergabe vertraulicher Informationen ohne die Absicht des Landesverrats" zu drei Jahren Gefängnis. Die Verurteilung stand im Zusammenhang mit E-Mails über die Erschließung von Schiefergasvorkommen in Algerien. Er verbüßte zur Zeit des Urteils bereits eine Haftstrafe wegen "Verherrlichung des Terrorismus" aufgrund eines Facebook-Beitrags, in dem er die Radikalisierung eines prominenten algerischen Aktivisten auf das Versäumnis der Behörden, dem Volk Gerechtigkeit und Würde zukommen zu lassen, zurückgeführt hatte.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Behörden suspendierten mindestens eine politische Partei und drohten mit der Auflösung von mindestens zwei Vereinigungen. Darüber hinaus wurden gegen Mitglieder von Oppositionsparteien und Bewegungen, die als oppositionell galten, fingierte Anklagen wegen terrorismusbezogener Straftaten erhoben. Ein neues Gesetz über Vereinigungen befand sich in Vorbereitung.

Am 20. Januar 2022 suspendierte der Staatsrat auf Anweisung des Innenministeriums die Sozialistische Arbeiterpartei (Parti Socialiste des Travailleurs – PST) und zwang sie, alle Aktivitäten einzustellen und ihre Räumlichkeiten zu schließen. Die PST legte Rechtsmittel gegen die Suspendierung ein, dieses blieb bis zum Jahresende jedoch unbeantwortet. Ebenfalls im Januar ersuchte das Innenministerium den Staatsrat, die Arbeit von zwei weiteren politischen Parteien auszusetzen. Das Ersuchen bezog sich auf die Union für Wandel und Fortschritt (Union pour le Changement et le Progrès – UCP) und die Sammlungsbewegung für Kultur und Demokratie (Rassemblement pour la Culture et la Démocratie – RCD).

Im April wurde Abderrahmane Zitout, der jüngere Bruder eines Angehörigen der von den Behörden als "terroristisch" eingestuften Oppositionsbewegung Rachad, aufgrund mehrerer Anklagen inhaftiert. Vor Gericht wurden bisher keinerlei Beweise für die gegen ihn erhobenen Terrorismusvorwürfe eingebracht. Um gegen seine Inhaftierung zu protestieren, trat er mehrmals in den Hungerstreik.

Folter und andere Misshandlungen

Es kam 2022 weiterhin zu Folterungen und anderweitigen Misshandlungen, für die niemand zur Rechenschaft gezogen wurde.

Der ehemalige Militärangehörige und Whistleblower Mohamed Benhlima, der die Korruption hochrangiger algerischer Militärs aufgedeckt und im Internet darüber berichtet hat, wurde im April in das Militärgefängnis von El-Blida, eine Stadt südwestlich von Algier, verlegt. Dort wurde er in Einzelhaft festgehalten, gefoltert und anderweitig misshandelt. Zudem verbot man ihm, sich Lebensmittel, Kleidung oder Bücher von seiner Familie ins Gefängnis bringen zu lassen.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Die Behörden beriefen sich weiterhin auf Dekret 06-03, um Angehörige der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts (Religion Ahmadi de Paix et de Lumière) strafrechtlich zu verfolgen. Das Dekret, das die Ausübung anderer Religionen als des Islam einschränkt, wurde zudem genutzt, um mindestens drei protestantische Kirchen zu schließen, womit sich die Zahl der seit 2018 geschlossenen Kirchen auf 29 erhöhte. Die Behörden hatten bereits seit 2006 keine Genehmigungen mehr für nichtmuslimische Gottesdienste erteilt.

Die Behörden weigerten sich, der Evangelischen Kirche von Algerien (Eglise Protestante d’Algérie), die 47 Kirchen im ganzen Land unterhält, Baugenehmigungen zu erteilen.

Im Januar 2022 wies die Regierung die Auffassung der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen zurück, dass die Verurteilung des Christen Hamid Soudad nicht mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vereinbar sei. Er war wegen "Beleidigung des Islam" gemäß Paragraf 144 Absatz 2 des algerischen Strafgesetzbuchs zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Regierung erklärte stattdessen, der Paragraf schütze die öffentliche Ordnung.

Im Juni 2022 erhob das erstinstanzliche Gericht in Bejaia im Osten Algiers Anklage gegen 18 Gläubige der Ahmadi-Religion des Friedens und des Lichts wegen "Mitgliedschaft in einer nichtgenehmigten Gruppe" und "Verunglimpfung des Islam" gemäß Paragraf 46 des Gesetzes über Vereinigungen bzw. Paragraf 144 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs. Der Richter ordnete die Inhaftierung von drei der Angeklagten an, die anderen kamen bis zum Abschluss der Ermittlungen auf freien Fuß. Im November wurden alle Anklagen gegen die 18 Personen fallen gelassen. Am 16. November erließ das Ministerium für religiöse Angelegenheiten eine Fatwa gegen die 18 Gläubigen, in der sie als "Ketzer" bezeichnet wurden. In der Fatwa hieß es weiter, dass sie "gemäß dem Gesetz verurteilt und bestraft" werden sollten.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) wurden von Januar bis Mitte September 2022 mehr als 140 Flüchtlinge und Asylsuchende festgenommen oder abgeschoben. Zudem registrierte der UNHCR im Jahr 2022 die Abschiebung von mindestens 21.870 Menschen nach Niger.

Im November 2022 brachten die Behörden mehr als 60 syrische und palästinensische Erwachsene und Kinder unter Zwang über die nigrische Grenze und ließen sie in der Wüste zurück.

Recht auf Freizügigkeit

Mindestens fünf Aktivist*innen und Journalist*innen wurden ohne entsprechende gerichtliche Anordnung daran gehindert, das Land zu verlassen. Dies stellte einen Verstoß gegen ihr Recht auf Freizügigkeit dar.

Im Februar 2022 wurde Lazhar Zouaimia, ein algerisch-kanadischer Staatsbürger und Mitglied von Amnesty International in Kanada, wegen vermeintlicher Verbindungen zu Rachad und zur Bewegung für die Selbstbestimmung der Kabylei (Movement pour l’Autodétermination de la Kabylie – MAK) wegen "Terrorismus" angeklagt. Die Behörden hinderten ihn zwei Mal an der Ausreise aus Algerien, bevor sie ihm im Mai erlaubten, nach Kanada zu reisen. In der Stadt Constantine verurteilte ein Gericht Lazhar Zouaimia im September in Abwesenheit zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe.

Im August 2022 wurden der Aktivist Kaddour Chouicha und die Journalistin Jamila Loukil vom Personal des Flughafens Oran und von Behördenvertreter*innen verhört und an der Reise zu einer UN-Konferenz in der Schweiz gehindert.

Recht auf ein faires Gerichtsverfahren

Die Behörden nahmen willkürlich Strafverteidiger*innen fest und untergruben damit das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Im Juni 2022 verurteilte das erstinstanzliche Gericht der Stadt Tebessa im Nordosten Algeriens den Rechtsanwalt Abderraouf Arslane zu drei Jahren Haft, von denen zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er war im Mai 2021 festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Gegen ihn war im Zusammenhang mit der Verteidigung von drei Hirak-Aktivist*innen wegen "Verbreitung von Falschinformationen" und terrorismusbezogener Straftaten Anklage erhoben worden.

Im Mai 2022 nahmen die Behörden die Anwälte Abdelkader Chohra und Yassine Khlifi fest, weil sie wegen des verdächtigen Todes eines Aktivisten in Haft protestiert hatten. Gegen sie wurde Anklage wegen "Verbreitung von Falschinformationen" und "Anstiftung zu unbewaffneten Versammlungen" erhoben. Am 15. August wurden beide jeweils zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und noch am selben Tag freigelassen.

Frauenrechte

Sowohl das Strafrecht als auch das Familienrecht diskriminierten Frauen weiterhin in unzulässiger Weise in den Bereichen Erbschaft, Heirat, Scheidung, Sorgerecht für Kinder und Vormundschaft. Die "Vergebungsklausel" im Strafgesetzbuch ermöglichte es Vergewaltigern noch immer, einer Verurteilung zu entgehen, sofern ihre Opfer ihnen vergaben, und das algerische Recht erkannte Vergewaltigung in der Ehe weiterhin nicht ausdrücklich als Straftat an.

Die Frauenrechtsgruppe Feminicides Algérie verzeichnete im Jahr 2022 37 gemeldete Femizide.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

Das Strafgesetzbuch stellte einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen weiterhin unter Strafe und ahndete sie mit Freiheitsentzug von zwei Monaten bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe.

Rechte von Arbeitnehmer*innen

Das Arbeitsgesetz schränkte auch 2022 das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften ein.

Die Behörden verweigerten dem unabhängigen Allgemeinen Gewerkschaftsbund algerischer Arbeiter*innen (Confédération Générale Autonome des Travailleurs Algériens), der bereits 2013 erstmals einen Antrag gestellt hatte, weiterhin die Zulassung.

Am 30. April 2022 lud die Polizei in der Stadt Bejaia den Regionalkoordinator der Nationalen Autonomen Gewerkschaft des Verwaltungspersonals (Syndicat National Autonome des Personnels de l’Administration), Nacer Kassa, vor und forderte ihn auf, eine Protestaktion für eine Stärkung der Rechte von Arbeitnehmer*innen abzusagen. Die Gewerkschaft hielt ihren Protest nicht ab, verurteilte jedoch das Verbot. Im Oktober verweigerten die lokalen Behörden von Bejaia der Gewerkschaft ohne Angabe von Gründen die Genehmigung für die Abhaltung ihrer Generalversammlung.

Todesstrafe

Die Gerichte in Algerien verhängten weiterhin Todesurteile, auch aus politischen Gründen. Seit 1993 waren jedoch keine Hinrichtungen mehr vollzogen worden.

Im Oktober 2022 wurde Mohamed Abderrahmane Semmar, Herausgeber des Online-Nachrichtenmagazins Algérie Part, wegen "Hochverrats" zum Tode verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, Informationen über algerische Ölgeschäfte weitergegeben zu haben.

Im November verurteilte das erstinstanzliche Strafgericht von Dar El Beida in Algier eine Gruppe von Personen wegen des Mordes an Djamel Ben Smail zum Tode. Der Aktivist war im August 2021 in der Region Kabylei im Nordosten Algeriens von einer Menschenmenge gelyncht worden. Der Richter verurteilte fünf der Angeklagten in Abwesenheit wegen mehrerer Anklagepunkte, u. a. ihrer mutmaßlichen Verbindungen zur MAK, die von den Behörden als "terroristische" Organisation eingestuft wurde.

Klimakrise

Algerien hat seine Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contribution – NDC) zur Verringerung der CO2-Emissionen bis 2030 nicht an das 1,5-Grad-Ziel angepasst. Die nationalen Rechtsvorschriften reichten nicht aus, um das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt zu schützen und zu fördern.

Durch Flächenbrände wurden im August rund 10.000 Hektar Wald zerstört und 43 Menschen getötet.

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