Türkei: Berufungsgericht hebt Urteile gegen Amnesty-Vertreter*Innen auf

Das türkische Kassationsgericht hat die absurden "Terrorismus"-Verurteilungen gegen führende Vertreter*innen von Amnesty International aufgehoben. Damit ist die politisch motivierte Verfolgung jedoch nicht zu Ende. Das Verfahren von Taner Kılıç, Amnesty-Ehrenvorsitzender in der Türkei, wurde wegen "unvollständiger Ermittlungen" an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen.

Das oberste türkische Berufungsgericht hat heute die Urteile gegen Taner Kılıç, den Ehrenvorsitzenden der türkischen Amnesty-Sektion, İdil Eser, die frühere Amnesty-Direktorin, sowie die beiden langjährigen Amnesty-Mitglieder Günal Kurşun und Özlem Dalkıran aufgehoben. Das Kassationsgericht entschied damit über den Widerspruch der vier Menschenrechtsverteidiger*innen gegen ihre Verurteilungen zu Haftstrafen aufgrund haltloser "Terrorismus"-Vorwürfe.

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, begrüßt den Richterspruch:

"Die Aufhebung der unfairen Urteile gegen führende Amnesty-Vertreter*innen war überfällig. Unsere Kolleg*innen hätten nie angeklagt werden dürfen, alle Vorwürfe gegen sie sind konstruiert und wurden vor Gericht widerlegt. Allerdings hat die willkürliche Verfolgung von Vertreter*innen einer internationalen Menschenrechtsorganisation mit der heutigen Entscheidung kein Ende. Die Entscheidung des Gerichts, dass im Fall von Taner Kılıç weitere Ermittlungen nötig seien und das Verfahren an die erste Instanz zurücküberwiesen wurde, ist enttäuschend. Unsere Kolleg*innen werden seit fünf Jahren für ihre legitime und wichtige Menschenrechtsarbeit verfolgt. Gerichte in der Türkei handeln vielfach als der verlängerte Arm der repressiven Regierung, das hat auch dieser absurde Prozess immer wieder deutlich gezeigt. Jetzt ist das Gericht, an welches das Verfahren zurücküberstellt wurde, in der Pflicht, die politisch motivierte Verfolgung der Menschenrechtsverteidiger*innen endlich zu beenden. Wir stehen weiter solidarisch an der Seite von Taner Kılıç und allen verfolgten Menschenrechtsverteidiger*innen in der Türkei.
Nach wie vor geht die Türkei systematisch gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Oppositionelle vor. Amnesty International mahnt die Europäische Union und die Bundesregierung, alle bestehenden Verbindungen zur Türkei zu nutzen, und entschiedener auf ein Ende der Unterdrückung der Menschenrechte, wie Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, hinzuwirken. Es ist die Verantwortung von EU und Bundesregierung, viel, viel entschiedener auf die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu drängen, sowie auf den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen in der Türkei."

Peter Steudtner, Menschenrechtstrainer und ehemaliger Mitangeklagter im Verfahren, sagt: "Mit dieser Entscheidung zeigt das Kassationsgericht deutlich, dass die politische Repression gegen Taner Kılıç, İdil Eser, Özlem Dalkıran und Günal Kurşun nicht weitergeführt werden kann. Noch hält die belastende Ungewissheit für die vier Menschenrechtsverteidiger*innen sowie ihre Familien und Unterstützer*innen an. Ihnen gilt unsere Solidarität. Den juristischen und politischen Kampf gegen diese Menschenrechtsverletzungen führen wir weiter, bis auch alle in letzter Instanz freigesprochen sind."

Steudtner war von 2017 bis 2020 gemeinsam mit Taner Kılıç und anderen als "Istanbul 10" bekannt gewordenen Menschenrechtsverteidiger*innen angeklagt und verbrachte fast vier Monate in türkischer Untersuchungshaft.

Hintergrund zum Verfahren

Elf Menschenrechtsverteidiger*innen wurden im Sommer 2017 unter absurden "Terrorismus"-Vorwürfen festgenommen. Im Oktober 2017 begann der Prozess gegen Taner Kılıç und die als "Istanbul 10" bekannt gewordenen Menschenrechtler*innen. Acht der Menschenrechtsverteidiger*innen, darunter İdil Eser, Günal Kurşun, Özlem Dalkıran und Peter Steudtner, saßen fast vier Monate in Untersuchungshaft. Taner Kılıç verbrachte über 14 Monate in Untersuchungshaft.

Im Verlauf von zehn Anhörungen seit Prozessauftakt im Oktober 2017 wurden die "Terrorismus"-Vorwürfe gegen die elf Angeklagten umfassend widerlegt, sogar durch eigene Beweise der türkischen Behörden. Trotzdem verurteilte ein Strafgericht in Istanbul Taner Kılıç am 3. Juli 2020 zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen der "Mitgliedschaft in einer Terrororganisation". Die ehemalige türkische Amnesty-Direktorin İdil Eser sowie die langjährigen Amnesty-Mitglieder Özlem Dalkıran und Günal Kurşun wurden zu zwei Jahren und einem Monat Haft wegen der "Unterstützung einer Terrororganisation" verurteilt. Der deutsche Menschenrechtstrainer Peter Steudtner und sechs weitere angeklagte Menschenrechtsverteidiger*innen wurden freigesprochen.

Im Mai 2022 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Untersuchungshaft von Taner Kılıç rechtswidrig und willkürlich war und ebenso wie das Strafverfahren gegen ihn unmittelbar mit seiner Tätigkeit als Menschenrechtsverteidiger zusammenhängt. Das Urteil wurde im Oktober rechtskräftig.

Das Kassationsgericht hat die Urteile gegen Taner Kılıç, İdil Eser, Günal Kurşun und Özlem Dalkıran nun aufgehoben. Die vier Fälle werden jetzt vor einem Strafgericht in Istanbul neu verhandelt. Die Justiz in der Türkei wird seit Jahren instrumentalisiert, um die Zivilgesellschaft einzuschüchtern und mundtot zu machen.

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