Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Griechenland 2021

Amtliche Bezeichnung

Hellenische Republik

STAATSOBERHAUPT

Katerina Sakellaropoulou

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN

Kyriakos Mitsotakis

Stand:

1|2022

Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Es trafen weiterhin Berichte über rechtswidrige Gewaltanwendung gegen friedlich Demonstrierende ein. Ein jugendlicher Rom wurde bei einer Verfolgungsjagd von der Polizei erschossen. Trotz systematischer Leugnung durch die Behörden kam es nach wie vor zu Pushbacks und Verletzungen der Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrant_innen. Die Behörden gingen nach wie vor mit großer Härte gegen NGOs und Personen vor, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Die Rechte von Militärdienstverweigerern wurden weiterhin verletzt. Gewalt gegen Frauen eskalierte, und das Parlament verabschiedete ein umstrittenes Sorgerechtsgesetz, das Betroffene von häuslicher Gewalt noch stärker gefährden könnte.

Hintergrund

Griechenland sah sich 2021 einer ökologischen Katastrophe gegenüber, nachdem durch Waldbrände über 900.000 Hektar Wald und Ackerland zerstört worden waren.

Folter und andere Misshandlungen

Es gab immer wieder Berichte über unnötige und exzessive Gewaltanwendung gegen friedlich Demonstrierende und andere Personen durch die Polizei. Im März 2021 sorgten Videoaufnahmen, die die rechtswidrige Anwendung von Gewalt durch einen Polizisten bei der Kontrolle der Coronadokumente eines jungen Mannes zeigten, für öffentliche Empörung, die sich in zahlreichen Demonstrationen äußerte. Nach einer Disziplinaruntersuchung wurde ein Polizist vom Dienst suspendiert. Zudem ordnete ein Athener Staatsanwalt eine strafrechtliche Untersuchung an. Zwei Demonstrierende, die an einem der Proteste im März teilgenommen hatten, berichteten, dass sie während ihrer Vernehmung in der Generaldirektion der Polizei von Attika gefoltert wurden, und erstatteten Strafanzeige.

Im April 2021 befand ein Athener Gericht, dass die Polizei für die lebensbedrohlichen Verletzungen verantwortlich sei, die der Demonstrierende Yiannis Kafkas im Mai 2011 erlitten hatte, und sprach ihm eine Entschädigung zu. Im September legten die Behörden Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.

Recht auf Leben

Im Oktober 2021 nahm ein Athener Gericht die Verhandlung im Fall von zwei Zivilpersonen und vier Angehörigen der Sicherheitskräfte wieder auf, die wegen des Todes des LGBTI-Aktivisten Zak Kostopoulos im September 2018 unter Anklage standen.

Im selben Monat wurde der 18-jährige unbewaffnete Rom Nikos Sambanis bei einer Verfolgungsjagd von der Polizei erschossen. Ein 16-jähriger Rom, ebenfalls unbewaffnet, erlitt bei dem Vorfall schwere Verletzungen. Sieben Polizisten wurden wegen bedingt vorsätzlichen Mordes angeklagt. Die Behörden wurden aufgefordert, gründliche disziplinarische und strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen, und zwar auch im Hinblick auf mögliche rassistische Motive.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen

Pushbacks

An den Land- und Seegrenzen kam es entgegen der systematischen Leugnung durch die griechischen Behörden weiterhin zu rechtswidrigen Pushbacks und Verletzungen der Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrant_innen.

Im Juni 2021 berichtete Amnesty International anhand der Aussagen von 16 Betroffenen über 21 Vorfälle von Gruppen-Pushbacks in die Türkei im Jahr 2020, die sowohl von Personen durchgeführt wurden, die offenbar den Ordnungskräften angehörten, als auch von Personen in ziviler oder nicht gekennzeichneter Kleidung. Von den Vorfällen waren schätzungsweise rund 1.000 Menschen betroffen. Viele von ihnen wurden willkürlich festgenommen und Misshandlungen unterzogen, die in einigen Fällen Folter gleichkamen. Keine der Betroffenen, mit denen Amnesty International gesprochen hatte, bekamen die Möglichkeit, Asyl zu beantragen oder Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung einzulegen. Die Untersuchung, die mit den Erkenntnissen anderer seriöser Quellen übereinstimmt, hat gezeigt, dass Pushbacks de facto das wichtigste Instrument der griechischen Grenzschutzpolitik sind. In der zweiten Jahreshälfte wurden weitere Pushbacks dokumentiert.

Im August 2021 erklärte die Europäische Kommission, dass die Freigabe zusätzlicher Mittel für Grenzkontrollmaßnahmen in Griechenland von der Einrichtung eines unabhängigen Grenzüberwachungsmechanismus durch das Land abhängig gemacht werde. Bis Ende 2021 war ein solcher Mechanismus noch nicht eingerichtet worden, doch die Regierung schlug vor, die Nationale Transparenzbehörde solle die Untersuchung der Pushback-Fälle übernehmen. Dies wurde von NGOs kritisiert, die die Unabhängigkeit der Transparenzbehörde anzweifelten.

Mehrere Pushback-Vorfälle waren noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem UN-Menschenrechtsausschuss anhängig.

Zugang zu Asyl

Im Juni 2021 stufte die Regierung die Türkei als "sicheres Land" für Asylsuchende aus Afghanistan, Pakistan, Bangladesch und Somalia ein, wie dies bereits für syrische Staatsangehörige im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung über Migration der Fall war. Diese Einstufung bedeutet, dass nunmehr Asylanträge von Schutzsuchenden aus diesen Ländern in Griechenland als unzulässig betrachtet und die Antragsteller_innen in die Türkei zurückgeschickt werden könnten. Bei dieser Entscheidung wurde die Tatsache außer Acht gelassen, dass die Türkei seit März 2020 Rücknahmen im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung verweigerte. Die Entscheidung berücksichtigte auch nicht die Schwierigkeiten, mit denen Asylsuchende und Migrant_innen in der Türkei konfrontiert sind, wie z. B. rechtswidrige Rückführungen und Hindernisse beim Zugang zu Flüchtlingsschutz.

Aufnahmebedingungen

Die Ankünfte auf dem Seeweg gingen im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin stark zurück, sodass sich die Zahl der Flüchtlinge und Migrant_innen auf den Ägäischen Inseln verringerte. Mindestens 86 Menschen, die 2021 das Mittelmeer zu überqueren versuchten, wurden als tot oder vermisst gemeldet. Nach der Zerstörung des Lagers Moria durch Brände im Jahr 2020 wurde damit begonnen, die offenen Lager durch von der EU finanzierte "geschlossene Zentren mit kontrolliertem Zugang" (KEDN) zu ersetzen. Ab November hielten die Behörden auf der Insel Samos einige Bewohner_innen des KEDN rechtswidrig fest und hinderten sie daran, die Einrichtung zu verlassen. Diese Maßnahme betraf Asylsuchende ohne den nötigen Registrierschein ("Asylkarte") – darunter auch Neuankömmlinge, denen noch keine solche Asylkarte ausgestellt worden war – und Personen, deren Asylanträge abgelehnt worden waren.

Im Dezember 2021 entschied ein örtliches Gericht im Fall eines afghanischen Bewohners des KEDN, dass das Verbot des Verlassens der Einrichtung rechtswidrig sei, und ordnete die Aufhebung des Verbots an. Dennoch wurden KEDN-Bewohner_innen ohne Asylkarte Ende des Jahres im Allgemeinen nach wie vor am Verlassen der Einrichtung gehindert. Die Bedingungen im provisorischen Lager von Mavrovouni auf Lesbos, in dem die ehemaligen Bewohner_innen des Lagers Moria seit den Bränden lebten, waren weiterhin besorgniserregend.

Kinderrechte

Im Januar 2021 stellte der Europäische Ausschuss für soziale Rechte fest, dass Griechenland gegen eine Reihe von Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta verstößt. Die Entscheidung konzentrierte sich auf die unangemessene Unterbringung und den unzureichenden Schutz begleiteter und unbegleiteter minderjähriger Migrant_innen und Asylsuchender. Der Ausschuss wies zudem darauf hin, dass die Kinderrechte auch durch das Fehlen eines wirksamen Vormundschaftssystems, die Inhaftierung unbegleiteter minderjähriger Migrant_innen im Rahmen der "Schutzhaft"-Regelung, die fehlende Möglichkeit einer formalen Bildung auf den Inseln und den mangelhaften Schutz des Rechts auf Gesundheit verletzt würden.

Recht auf Gesundheit

NGOs, die sich für den Zugang zu Covid-19-Impfstoffen für Menschen ohne gültige Papiere einsetzen, berichteten über anhaltende Schwierigkeiten. Eine im Oktober 2021 verabschiedete Rechtsvorschrift erleichterte es Migrant_innen ohne gültige Dokumente, sich für die Impfung registrieren zu lassen und das nötige Zertifikat zu erhalten. Zudem wurden damit Schutzmechanismen gegen Abschiebungen eingeführt. Im Dezember wurde ein Ministerialbeschluss umgesetzt, auf dessen Grundlage zivilgesellschaftliche Gruppen gefährdeten Menschen ohne Papiere die Impfung verabreichen konnten.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Im März 2021 äußerten drei UN-Sonderberichterstatter_innen ihre Besorgnis über die neuen restriktiven Registrierungsanforderungen, die im Jahr 2020 für NGOs, die sich um Migrant_innen und Flüchtlinge kümmerten, eingeführt worden waren.

Im November, Jahre nach ihrer ersten Festnahme und ihrer Freilassung auf Kaution im Jahr 2018, standen die Menschenrechtsverteidigerin Sarah Mardini und der Menschenrechtsverteidiger Séan Binder zusammen mit 22 anderen Mitgliedern der NGO Emergency Response Centre International wegen einiger der gegen sie erhobenen Vorwürfe auf Lesbos vor Gericht. Dazu gehörten Spionage, gesetzeswidrige Nutzung von Funkfrequenzen und Fälschung. Die Anklagen standen im Zusammenhang mit ihrem Einsatz zur Rettung und Unterstützung von Flüchtlingen. Das Gerichtsverfahren wurde vertagt und die Angelegenheit an ein höheres Gericht verwiesen; die Ermittlungen zu den verbleibenden Vorwürfen gegen die Gruppe waren noch nicht abgeschlossen.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die griechischen Behörden unternahmen nichts, um die Beschränkungen des Rechts auf friedliche Versammlung zu lockern, und griffen weiterhin unrechtmäßig in dieses Recht ein. Ende Januar 2021 erließ der Polizeichef ein generelles Verbot für öffentliche Versammlungen im Freien mit mehr als 100 Personen und rechtfertigte es mit der Notwendigkeit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Im Laufe des Jahres wurden mehrere friedliche Versammlungen von der griechischen Polizei aufgelöst.

Diskriminierung

Im April 2021 meldete das Netzwerk zur Aufzeichnung rassistischer Gewalt für das Jahr 2020 107 Vorfälle rassistisch motivierter Gewalt. Zwischen August und Oktober 2021 wurden auf Kreta sowie in Athen und Thessaloniki Hassverbrechen von Mitgliedern rechtsextremer Gruppen und anderen Personen gegen Migrant_innen, Studierende und Mitglieder politischer Parteien gemeldet.

Militärdienstverweiger_innen

Die Rechte von Militärdienstverweigerern wurden weiterhin schwerwiegend verletzt, u. a. durch wiederholte Strafverfolgung, Geldstrafen und Inhaftierungen. Gegen die diskriminierende Ablehnung von Anträgen auf Anerkennung als Militärdienstverweigerer waren Ende 2021 einige Klagen beim Obersten Verwaltungsgericht anhängig. Der UN-Menschenrechtsausschuss warf Fragen zu den Rechten von Militärdienstverweigerern sowie zum strafenden und diskriminierenden Charakter des "Ersatzdienstes" auf, die im nächsten periodischen Staatenbericht zu Griechenland berücksichtigt werden sollen. Griechenland erhielt auch Empfehlungen zu diesem Thema im Rahmen der Allgemeinen regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat.

Im Fall des Militärdienstverweigerers Lazaros Petromelidis stellte der UN-Menschenrechtsausschuss im Dezember in einer wegweisenden Entscheidung fest, dass Griechenland in mehreren Punkten gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen hatte.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im Jahr 2021 wurden 17 Frauen von ihren Partnern oder ehemaligen Partnern getötet. Ihre Tötung warf ein Schlaglicht auf das Problem der häuslichen Gewalt und führte zu erneuten Forderungen von Frauenrechtsgruppen, den Begriff "Femizid" in der öffentlichen Debatte und in der Gesetzgebung zu verwenden. Ab Januar 2021 machte die griechische #MeToo-Bewegung zahlreiche Berichte über Vergewaltigung und sexuelle Belästigung in den Bereichen Sport und Kultur publik, und viele Frauen sprachen öffentlich über ihre Missbrauchserfahrung.

Zwischen März und Mai forderten Frauen- und Menschenrechtsgruppen die Rücknahme eines Gesetzentwurfs zum Sorgerecht für Kinder, der Überlebende häuslicher Gewalt noch stärker gefährden und gegen den Grundsatz des Kindeswohls verstoßen würde. Der umstrittene Gesetzentwurf, der im Mai als Gesetz in Kraft trat, birgt die Gefahr, dass Gewalt- und Missbrauchstäter Zugang zu den Betroffenen erhalten, und zwar über einen längeren Zeitraum hinweg.

Recht auf Gesundheit

Anfang November 2021, als Griechenland die höchste an einem Tag registrierte Zahl an Infektionen mit dem Coronavirus seit Beginn der Pandemie meldete, forderten die Gewerkschaften des medizinischen Personals mehr finanzielle Mittel und eine spürbare Aufstockung der Zahl festangestellter Mitarbeiter_innen, um das geschwächte nationale Gesundheitssystem zu stärken.

Anfang Dezember nahm das Parlament eine Rechtsvorschrift an, die Personen über 60 Jahren eine monatliche Geldstrafe von 100 Euro auferlegte, wenn diese sich der Impfpflicht widersetzten. Die Bestimmung wurde als diskriminierend und unverhältnismäßig kritisiert.

Rechte von Inhaftierten

Im Januar 2021 trat Dimitris Koufondinas, Mitglied der bewaffneten Gruppe Revolutionäre Organisation 17. November, in einen Hungerstreik, um gegen die Entscheidung der Regierung zu protestieren, ihn in das Domokos-Gefängnis zu verlegen und nicht in das Korydallos-Gefängnis, wie es das nationale Recht vorsieht. Obwohl sich sein Gesundheitszustand deutlich verschlechterte, weigerten sich die Behörden, seinem Antrag stattzugeben. Im März beendete Dimitris Koufondinas seinen Hungerstreik.

Ende August äußerte die Initiative für die Rechte von Gefangenen Besorgnis über Meldungen einer Zunahme von Covid-19-Fällen in Gefängnissen bei gleichzeitig begrenzter Anzahl von medizinischem Personal und überfüllten Haftanstalten.

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