Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Frankreich 2021

Amtliche Bezeichnung

Französische Republik

STAATSOBERHAUPT

Emmanuel Macron

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN

Jean Castex

Stand:

1|2022

Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Es gab Bedenken, dass die Gesetze zur "globalen Sicherheit" und zur "Stärkung der republikanischen Grundsätze" zu Massenüberwachung führen und die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzen könnten. Die Behörden griffen auch weiterhin auf vage und zu weit gefasste strafrechtliche Bestimmungen zurück, um friedliche Demonstrierende festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen. Außerdem setzten sie bei der Überwachung öffentlicher Versammlungen gefährliche Waffen wie Blendgranaten ein. Im Juni 2021 ging die Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Hunderte Menschen vor, die sich friedlich zu einem Musikfestival versammelt hatten.

Im Juli reichte ein Zusammenschluss von Organisationen eine Sammelklage gegen die Regierung ein, weil sie nichts gegen systemische rassistische Diskriminierung und die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien (Racial Profiling) durch die Polizei unternommen habe. Transgeschlechtliche Menschen hatten auch weiterhin keinen Zugang zu künstlicher Befruchtung. Die französischen Behörden schoben ethnische Tschetschen_innen nach Russland ab, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverletzungen drohten. Im Februar 2021 urteilte ein französisches Verwaltungsgericht in einem bahnbrechenden Verfahren, dass die Untätigkeit der Behörden in Bezug auf den Klimanotstand rechtswidrig sei.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im April 2021 verabschiedete das französische Parlament ein Gesetz zur "globalen Sicherheit". Dieses enthielt u. a. eine Bestimmung, die das Recht auf die Verbreitung von Bildern, auf denen Angehörige der Polizei zu erkennen sind, einschränkte. Es gab Bedenken, dass Presse und Menschenrechtsverteidiger_innen in der Folge daran gehindert werden könnten, im öffentlichen Interesse Informationen über mutmaßliche Verstöße durch Polizist_innen zu veröffentlichen. Im Mai erklärte das Verfassungsgericht die Bestimmung für verfassungswidrig.

Im Juli 2021 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur "Stärkung der republikanischen Grundsätze", das im August in Kraft trat. Das Gesetz stellte die Veröffentlichung von Informationen über das Berufs- oder Privatleben aller Personen, einschließlich Ordnungskräfte, unter Strafe, wenn dies zu einer direkten Gefährdung der jeweiligen Personen oder ihrer Familienangehörigen führen könnte. Das Gesetz sah zwar gesonderte Bestimmungen für die Presse vor, dennoch gab es Bedenken wegen möglicher unverhältnismäßiger Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die französischen Behörden griffen auch weiterhin auf vage und zu weit gefasste strafrechtliche Bestimmungen zurück, um friedliche Demonstrierende festzunehmen und strafrechtlich zu verfolgen, auch im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen gegen das neue Gesetz zur "globalen Sicherheit". Im Mai 2021 sprach ein Gericht den Gewerkschafter Frédéric Vuillaume frei, der im Dezember 2020 friedlich gegen das Gesetz protestiert hatte. Die Behörden hatten ihn wegen der Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung angeklagt, die ihrer Ansicht nach eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellte.

Im Juni 2021 ging die Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Hunderte Menschen vor, die sich in Redon in der Bretagne friedlich zu einem Musikfestival versammelt hatten. Die Polizei setzte vor allem in der Nacht Waffen wie Tränengas und Blendgranaten ein. Infolge des Polizeieinsatzes erlitten mehrere Menschen schwere Verletzungen, darunter ein Mann, der eine Hand verlor. Der Vorfall verstieß gegen nationales und internationales Recht, wonach die Anwendung von Gewalt notwendig und verhältnismäßig sein muss. Ende des Jahres hatten die Behörden noch keine wirksame und unabhängige Untersuchung des Polizeieinsatzes in Redon eingeleitet.

Im September 2021 kündigte Präsident Macron Maßnahmen an, um sicherzustellen, dass Polizist_innen für von ihnen begangene Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die angekündigten Maßnahmen umfassten eine Kontrollinstanz auf parlamentarischer Ebene, allerdings nicht die Schaffung eines völlig unabhängigen Überwachungsmechanismus.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Im August 2021 wurden mit dem Gesetz zur "Stärkung der republikanischen Grundsätze" umstrittene neue Gründe für die Auflösung von Organisationen eingeführt. Dazu gehörte beispielsweise die Anstiftung zu Diskriminierung oder Gewalt durch Mitglieder einer Organisation, wenn die Leitung der Organisation die Anstiftung nicht verhindert hat. Schon vor Einführung dieses Gesetzes konnte die Regierung eine Organisation aus vagen Gründen und ohne vorherige gerichtliche Prüfung auflösen.

Mit dem neuen Gesetz wurde auch die Auflage eingeführt, dass Organisationen bei der Beantragung öffentlicher Mittel einen "republikanischen Vertrag" unterzeichnen müssen, in dem sie sich zu den "Grundsätzen der Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Achtung der Menschenwürde" verpflichten. Die Verteilung von Geldmitteln von diesen vagen Grundsätzen abhängig zu machen, barg die Gefahr einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.

Diskriminierung

Ethnische und religiöse Minderheiten

Zivilgesellschaftliche Organisationen meldeten auch weiterhin Vorwürfe über polizeiliches Racial Profiling. Im Juni 2021 kam das Pariser Berufungsgericht zu dem Urteil, dass drei Schüler, die ethnischen Minderheiten angehörten, 2017 diskriminiert worden waren, als die Polizei sie auf dem Rückweg von einem Schulausflug anhielt, um ihre Identität zu überprüfen. Im Juli 2021 reichte ein Zusammenschluss aus Organisationen eine Sammelklage vor dem französischen Staatsrat ein. Darin warfen sie der Regierung vor, nichts gegen systemische rassistische Diskriminierung und Racial Profiling durch die Polizei unternommen zu haben.

Während der öffentlichen Debatten über das Gesetz zur "Stärkung der republikanischen Grundsätze" äußerten Staatsbedienstete stereotype Ansichten und Vorurteile gegenüber Muslim_innen. Mit dem Ziel, die Neutralität und den "Säkularismus" zu schützen, wurde durch das Gesetz das Verbot der Bekundung von Religion oder Weltanschauung im öffentlichen Dienst verschärft. Dies betraf auch Personen, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt, aber in dessen Auftrag tätig waren. Nach internationalen Menschenrechtsnormen waren dies keine legitimen Ziele zur Rechtfertigung der Einschränkung des Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

Im Juni 2021 verabschiedete das französische Parlament ein Gesetz zur Bioethik, das den Zugang zu künstlicher Befruchtung unabhängig von sexueller Orientierung oder Familienstand erlaubte. Transgeschlechtliche Menschen hatten jedoch nach wie vor keinen Zugang zu künstlicher Befruchtung.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen

Die französischen Behörden schoben auch weiterhin ethnische Tschetschen_innen nach Russland ab, obwohl diese dort Gefahr liefen, Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen zu werden. Im April 2021 entführte die tschetschenische Polizei Magomed Gadaev, Flüchtling und Hauptzeuge in einem öffentlichkeitswirksamen Verfahren gegen die tschetschenischen Behörden wegen mutmaßlicher Folterungen, zwei Tage nachdem er von Frankreich nach Russland abgeschoben worden war. Die Abschiebung Magomed Gadaevs erfolgte, obwohl das nationale Asylgericht Frankreichs (Cour nationale du droit d’asile) sich im März 2021 gegen diese Maßnahme ausgesprochen hatte.

Im September 2021 äußerte die Nationale beratende Kommission für Menschenrechte (Commission Nationale Consultative des Droits de l’Homme – CNCDH) Bedenken hinsichtlich einer Rede, die Präsident Macron während der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan gehalten hatte. Er hatte darin die Notwendigkeit betont, den Schutz von Asylsuchenden zu gewährleisten und gleichzeitig die "irreguläre Migration" aus Afghanistan zu bekämpfen. Die CNCDH forderte die Regierung auf, die Einrichtung eines europäischen Mechanismus zu unterstützen, um gemeinsam Verantwortung für den Schutz afghanischer Staatsangehöriger, die nach Europa fliehen, zu übernehmen, und um Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen. Auch nach der Einnahme von Kabul durch die Taliban am 15. August 2021 stellte Frankreich weiterhin Abschiebungsanordnungen für afghanische Staatsangehörige aus. Im September bestätigte das Innenministerium, dass seit der Machtergreifung der Taliban in Afghanistan mindestens 20 afghanische Staatsangehörige im Rahmen der Dublin-Verordnung in andere EU-Länder überstellt worden waren. Am 29. September wurden vier Afghanen nach Bulgarien überstellt. Die bulgarische Regierung wies Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen weiterhin als unbegründet ab.

Migrant_innen und Asylsuchende waren weiterhin erniedrigender Behandlung ausgesetzt. Dies war insbesondere in Calais der Fall, wo Polizei und lokale Behörden ihren Zugang zu humanitärer Hilfe einschränkten und sie schikanierten, aber auch in Menton und Briançon, wo Migrant_innen das Recht verweigert wurde, Asyl zu beantragen. Am 24. November ertranken mindestens 27 Personen bei dem Versuch, von Calais aus das Vereinigte Königreich per Boot zu erreichen. Die Zahl der Versuche, den Ärmelkanal zu überqueren, nahm weiter zu. Dies lag u. a. daran, dass es in Frankreich keinen wirksamen Zugang zu Asylverfahren gab, die Familienzusammenführung eingeschränkt war und es keine anderen sicheren und legalen Wege gab, um in das Vereinigte Königreich einzureisen und dort Asyl zu beantragen.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Im September 2021 verurteilte ein französisches Gericht einen Polizisten, der den Menschenrechtsverteidiger Tom Ciotkowsky 2018 in Calais tätlich angegriffen hatte. Im selben Monat sprach ein Berufungsgericht sieben Menschenrechtsverteidiger_innen frei, die 2018 in Briançon wegen Beihilfe zur Ein- und Weiterreise von Migrant_innen ohne regulären Aufenthaltsstatus für schuldig befunden worden waren.

Massenüberwachung

Im April 2021 wurde mit dem Gesetz zur "globalen Sicherheit" die öffentliche Videoüberwachung ausgeweitet. Zudem enthielt das Gesetz eine Bestimmung, die es den Behörden erlaubte, unter einer Vielzahl von Umständen, mit wenigen Ausnahmen und ohne unabhängige Kontrolle, Drohnen zur Videoaufzeichnung von Personen einzusetzen. Im Mai wurde diese Bestimmung jedoch vom französischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Im Juli 2021 legte die Regierung einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit und nationalen Sicherheit vor, der erneut eine Bestimmung enthielt, die Videoaufnahmen durch Drohnen unter einer Vielzahl von Umständen erlaubt. Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien wurde zwar ausdrücklich ausgeschlossen, aber ein unabhängiger Kontrollmechanismus für den Einsatz von Drohnen war nicht vorgesehen. Die Entscheidung über den Gesetzentwurf lag zum Jahresende noch dem Parlament vor.

Recht auf Freizügigkeit

Im Mai 2021 bestätigte das Berufungsgericht von Riom die gegen Kamel Daoudi verhängten Überwachungsmaßnahmen und seine Verurteilung wegen Missachtung der Ausgangssperre im Jahr 2020, nachdem es im Februar 2021 beschlossen hatte, ihn gegen Kaution freizulassen und seinen Fall erneut zu prüfen. Kamel Daoudi unterlag seit 2008 Überwachungsmaßnahmen, die seine Rechte auf Freizügigkeit und Privatleben einschränkten.

Rechte von Inhaftierten

Im Juni 2021 äußerte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter Besorgnis über Gewalt und Misshandlungen gegen Menschen in französischer Untersuchungshaft, einschließlich mutmaßlicher rassistischer und homofeindlicher Beleidigungen durch Polizist_innen.

Beunruhigt war der Ausschuss auch angesichts der Überbelegung und anderer schlechter Bedingungen in französischen Gefängnissen sowie hinsichtlich der Tatsache, dass psychisch kranke Menschen aufgrund des Mangels an geeigneten Einrichtungen in normalen Gefängnissen untergebracht wurden.

Rüstungsexporte

Im September 2021 zogen zivilgesellschaftliche Organisationen vor Gericht, um zu erreichen, dass in Bezug auf Waffenlieferungen von Frankreich nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate Transparenz sichergestellt wird und Informationen zugänglich gemacht werden. Grund dafür war das erhebliche Risiko, dass die Waffen zur Begehung oder Erleichterung schwerer Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jemen-Konflikt verwendet werden. Regierung und Parlament konnten sich nicht auf die Einrichtung eines parlamentarischen Kontrollmechanismus für Waffenlieferungen einigen.

Unternehmensverantwortung

Im September 2021 nahm der Senat einen Änderungsantrag zum Entwurf des Gesetzes über "Vertrauen in das Justizsystem" an, um Handelsgerichte für Streitigkeiten über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen zuständig zu machen. Bei der unternehmerischen Sorgfaltspflicht handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung für größere Unternehmen, jährliche Sorgfaltspläne zu veröffentlichen, um etwaigen nachteiligen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt vorzubeugen. Zivilgesellschaftliche Organisationen forderten, dass Zivilgerichte für Angelegenheiten dieser Art zuständig sein sollten.

Am 21. Oktober lehnte ein gemeinsamer Ausschuss den Änderungsantrag des Senats ab und stellte damit sicher, dass die Auswirkungen von Unternehmen auf Menschenrechte und Umwelt vor dem Pariser Zivilgericht verhandelt werden. Im Dezember erkannte das französische Kassationsgericht die Zuständigkeit der Zivilgerichte für die erste Klage an, die auf der Grundlage des Gesetzes über die unternehmerische Sorgfaltspflicht erhoben wurde.

Klimakrise

Im Februar 2021 entschied ein französisches Verwaltungsgericht in einem bahnbrechenden Verfahren, dass die Untätigkeit der Behörden bei der Bekämpfung des Klimanotstands rechtswidrig sei und die Regierung zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

Der Amnesty International Report 2021/22
Hier findest du die Regional- und Länderkapitel des Reports zur weltweiten Lage der Menschenrechte im Jahr 2021

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