Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Ukraine 2021

Amtliche Bezeichnung

Ukraine

STAATSOBERHAUPT

Wolodymyr Selensky

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN

Denys Schmyhal

Stand:

1|2022

Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Es herrschte nach wie vor weitgehende Straflosigkeit bei Folter. Geschlechtsspezifische Gewalt blieb weitverbreitet, auch wenn ein neues Gesetz rechtliche Bestimmungen beseitigte, die Militär- und Polizeiangehörige zuvor faktisch davor bewahrt hatten, wegen häuslicher Gewalt strafrechtlich verfolgt zu werden.

Es gab weiterhin homosexuellenfeindliche Angriffe durch Gruppen, die Diskriminierung und Gewalt propagierten. Angriffe auf Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen wurden nur schleppend und häufig erfolglos untersucht. Ein Gesetzentwurf sah zusätzliche Überwachungsbefugnisse für die Geheimdienste ohne rechtliche Schutzmaßnahmen vor. Auf der besetzten Krim setzte sich das harte Vorgehen gegen Andersdenkende und Menschenrechtler_innen fort. Nach wie vor fanden keine Untersuchungen zu den in der Ostukraine von beiden Seiten begangenen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht statt.

Hintergrund

Die Wirtschaft konnte sich 2021 teilweise von den Verlusten erholen, die sie im Jahr zuvor durch die Coronapandemie und den fortdauernden Konflikt im Donbass erlitten hatte. Die Korruption im Land sorgte weiterhin für Besorgnis: In den Pandora Papers, die geheime Offshore-Geschäfte enthüllten, wurde neben 37 weiteren Personen aus der ukrainischen Politik auch der amtierende Präsident als ehemaliger Nutznießer von Offshore-Firmen genannt. Im Oktober 2021 ersetzte das Parlament den Parlamentspräsidenten, nachdem dieser sich gegen die rasche Verabschiedung eines Gesetzes ausgesprochen hatte, das den Einfluss von Oligarch_innen begrenzen sollte. Im Dezember 2021 wurde der ehemalige ukrainische Präsident Petro Poroschenko in einem Fall von Hochverrat als Verdächtiger genannt.

Obwohl Impfungen gegen Covid-19 weitverbreitet und kostenlos zur Verfügung standen, war die Impfquote niedrig. In dem von der Regierung kontrollierten Gebiet waren nur etwa 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung geimpft.

Im Mai 2021 verabschiedete das Parlament Änderungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, um diese an das internationale Strafrecht anzugleichen. Die Reform sah vor, Verbrechen der Aggression, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere spezifische Kriegsverbrechen umfassender zu definieren, die Verjährung dieser Verbrechen aufzuheben und die Anwendung des Weltrechtsprinzips einzuführen. Am Jahresende hatte der Präsident die Änderungen allerdings noch nicht unterzeichnet, und die Ratifizierung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs stand immer noch aus.

Im Donbass beschuldigten sich Regierungstruppen und von Russland unterstützte bewaffnete Gruppen wiederholt gegenseitig, die Waffenruhe verletzt zu haben. Russland weigerte sich, das Mandat der Sonderbeobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) an zwei russisch kontrollierten Grenzübergängen zu verlängern, und zog wiederholt seine Truppen in der Nähe der ukrainischen Grenze zusammen, was Befürchtungen auslöste, es könne zu einer russischen Invasion kommen. Die Krim war weiterhin von Russland besetzt.

Folter und andere Misshandlungen

2021 wurden einige Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung in Verbindung mit den Todesfällen während der "Euromaidan"-Proteste im Jahr 2014 gemeldet. Dazu gehörte auch der Prozess gegen mehrere für die Polizei tätige Agenten (Titushki) und einige ehemalige Polizisten, gegen die zum Teil in Abwesenheit verhandelt wurde. Für die meisten Opfer polizeilicher Übergriffe während der damaligen Proteste gab es jedoch keine Hoffnung auf Gerechtigkeit.

In Fällen von Folter und anderen Misshandlungen war Straflosigkeit weiterhin vorherrschend. Ermittlungen zu jüngeren Vorwürfen verliefen schleppend und häufig erfolglos. Von Januar bis Dezember 2021 meldete die Generalstaatsanwaltschaft 79 neue Fälle mutmaßlicher Folter und 1.918 Fälle mutmaßlichen Amtsmissbrauchs durch Ordnungskräfte. Gegen 51 Personen wurde daraufhin wegen einschlägiger Straftaten Anklage erhoben.

Im Januar 2021 griff eine aufgebrachte Menschenmenge zwei junge Männer in der Region Schytomyr an, denen sie vorwarf, ein Auto gestohlen zu haben. Als ein Polizist vor Ort eintraf, gesellte er sich zu der Menge und tat so, als wolle er einen der jungen Männer mit seiner Pistole hinrichten. Im Juli klagte die Staatsanwaltschaft den Polizisten und drei weitere Personen wegen Folter an. Gegen einen weiteren Polizisten wurde Anklage wegen Falschaussage erhoben.

Im März 2021 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) habe bis zu diesem Zeitpunkt in 115 Fällen zugunsten der Kläger_innen und gegen die Ukraine entschieden, indem er urteilte, dass Haftbedingungen den Tatbestand der Folter oder anderweitiger Misshandlung erfüllten. 71 dieser Fälle befanden sich noch unter der Aufsicht des Ministerkomitees des Europarats und waren von der Ukraine noch nicht umgesetzt worden. In 120 weiteren Fällen stand das Urteil noch aus.

Im Mai 2021 entschied der EGMR im Fall Debelyy und andere gegen die Ukraine, dass die Polizei in der Ukraine die drei Kläger Andrey Debelyy, Roman Korolev und Oleksandr Rafalsky unmenschlicher und erniedrigender Behandlung unterzogen habe.

Geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung, insbesondere gegen Frauen, sowie häusliche Gewalt waren 2021 nach wie vor weitverbreitet. Die Hilfsangebote für Überlebende sowie die rechtlichen und politischen Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt waren trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren immer noch unzureichend. Keine Fortschritte gab es bezüglich der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Von Januar bis Dezember 2021 leiteten die Behörden 2.432 strafrechtliche Ermittlungen wegen häuslicher Gewalt ein, erklärten 2.176 Personen zu Tatverdächtigen und brachten 2.136 Fälle vor Gericht. Von Januar bis Juni wurden gegen 54.890 Personen Verwaltungsverfahren wegen häuslicher Gewalt eingeleitet.

Im Juli 2021 trat ein neues Gesetz in Kraft, das die rechtlichen Bestimmungen beseitigte, die Militär- und Polizeiangehörige zuvor faktisch davor bewahrt hatten, wegen häuslicher Gewalt verwaltungs- oder strafrechtlich verfolgt zu werden. Das Gesetz verschärfte auch die Bestimmungen für Notfallschutzanordnungen. Außerdem verlängerte es die Verjährungsfrist für häusliche Gewalt als Ordnungswidrigkeit auf sechs Monate und führte neue Strafen ein, darunter einen Arbeitsdienst und eine Haftstrafe von bis zu zehn Tagen.

Eine Untersuchung der Vorwürfe von Oberleutnantin Valeria Sikal, der ersten ukrainischen Ex-Soldatin, die 2018 sexuelle Belästigung durch einen befehlshabenden Angehörigen der Streitkräfte gemeldet hatte, führte jedoch zu keinem Ergebnis. Ihr Fall wurde weiter verschleppt, indem man ihn an die Ermittlungsbehörde der Region Chmelnyzkyj übergab, die ihn nicht weiterverfolgte.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LBGTI+)

Ein im Mai 2021 ins Parlament eingebrachter Gesetzentwurf sah vor, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als spezifische Gründe für Hassverbrechen in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Doch gab es das gesamte Jahr über homosexuellenfeindliche Angriffe durch Gruppen, die Diskriminierung und Gewalt propagierten und nur in seltenen Fällen zur Rechenschaft gezogen wurden.

Im März 2021 beschmutzten vier Personen das Begegnungszentrum der NGO Sphere in Charkiw mit Dreck. Im August wurde die Fassade des Zentrums mit homosexuellenfeindlichen Graffiti beschmiert.

Allein im Mai 2021 kam es zu vier Angriffen dieser Art. Am 27. Mai schlug eine Gruppe von Männern ein Fenster in einem Gebäude ein, in dem die Kiewer Pride-Gruppe einen Film vorführte, und warf eine Fackel und einen Gaskanister hinein. Die Polizei leitete strafrechtliche Ermittlungen wegen "Rowdytums" ein, stufte den Vorfall jedoch nicht als Hassverbrechen ein.

Am 29. Mai 2021 griff eine aufgebrachte Menge das Begegnungszentrum der LGBTI-Gruppe Insight in Kiew an. Am selben Tag wurde in Odessa eine feministische Lesung der Insight-Leiterin Olena Shevchenko von einem Mob gestört und beendet. Andernorts in der Stadt bewarfen sieben maskierte, schwarz gekleidete Männer das Büro der LGBTI-Vereinigung LIGA mit Steinen und beschädigten eine ihrer Überwachungskameras. Die Polizei weigerte sich, strafrechtliche Ermittlungen zu diesen Vorfällen einzuleiten, und begann erst damit, nachdem Aktivist_innen wegen der Untätigkeit der Polizei Klage eingereicht hatten.

Die sechs Personen, die im Jahr 2018 Vitalina Koval angegriffen hatten, genossen weiterhin Straffreiheit. Sie hatten die Menschenrechtsverteidigerin bei einer Demonstration mit roter Farbe beworfen, die ihr die Augen verätzte. Im März 2021 entschied ein Gericht, dass die Anklage wegen "leichter Körperverletzung" gegen zwei Angreiferinnen verjährt sei, und stellte das entsprechende Verfahren ein. Eine parallele Untersuchung wegen eines Hassverbrechens ("Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz") war anhängig, schien jedoch keine Fortschritte zu machen. Vier Männer, die an dem Angriff beteiligt waren, blieben ohne Anklage.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Medien waren im Allgemeinen pluralistisch und frei. Die Behörden gingen jedoch gezielt gegen einige wenige vor, die sie als prorussisch einstuften und denen der Inlandsgeheimdienst (Sluschba Bespeky Ukrajiny – SBU) vorwarf, einen "Informationskrieg" gegen die Ukraine zu führen.

Der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat, ein staatliches Beratungsgremium, verhängte sogenannte "persönliche Sanktionen" gegen den Abgeordneten Taras Kozak. Sie richteten sich gegen seine Firmen, darunter drei Fernsehsender, denen man die Sendelizenzen entzog. Die vom Präsidenten befürwortete Entscheidung rief Kritik hervor, weil sie ohne richterlichen Beschluss erfolgte, sich willkürlich gegen Medienunternehmen richtete und sich auf ein Gesetz berief, das Sanktionen gegen ausländische Unternehmen vorsah, das in diesem Fall aber gegen einen ukrainischen Staatsangehörigen und seine in der Ukraine ansässigen Unternehmen zur Anwendung kam.

Das haltlose strafrechtliche Verfahren gegen Vasily Muravitsky, einen ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen, wurde fortgesetzt. Angesichts einer drohenden Inhaftierung und der Gefahr körperlicher Angriffe durch Gruppen, die Diskriminierung und Gewalt propagierten, sah er sich dazu gezwungen, die Ukraine zu verlassen.

Im November 2021 stellte der Eigentümer der unabhängigen Wochenzeitung Kyiv Post die Herausgabe der Zeitung mit sofortiger Wirkung ein. Die Redaktion gab bekannt, sie sei wegen ihrer unabhängigen Berichterstattung entlassen worden. In Kommentaren hieß es, die Entscheidung des Eigentümers sei auf Druck der Präsidialverwaltung erfolgt.

Angriffe auf Journalist_innen und Menschenrechtsverteidiger_innen bis hin zu Tötungen wurden nur schleppend untersucht und führten häufig zu keinem Ergebnis. Der viel beachtete Prozess gegen drei Personen, denen man vorwarf, im Juli 2016 den belarussisch-russisch-ukrainischen Journalisten Pavel Sheremet mit einer Autobombe getötet zu haben, ging weiter. Kommentator_innen und Journalist_innen äußerten Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ermittlungsergebnisse. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe und bestanden darauf, dass die Anklage politisch motiviert sei. Im Januar 2021 wurde Beweismaterial veröffentlicht, das nahelegte, dass die belarussischen Behörden die Tötung geplant hatten.

Am Morgen des 3. August 2021 fand man den bekannten belarussischen Exilanten Witali Schischow, der die Organisation Belarussisches Haus in der Ukraine leitete, erhängt in einem Park in Kiew auf. Er hatte zuvor im Kollegenkreis darüber geklagt, dass der belarussische Geheimdienst ihn verfolge und ihm Vergeltungsmaßnahmen angedroht habe. Die ukrainischen Behörden untersuchten seinen Tod, weil er ihnen verdächtig erschien, Ende 2021 lagen jedoch noch keine Ergebnisse vor.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Zwar konnte das Recht auf friedliche Versammlung im Allgemeinen uneingeschränkt ausgeübt werden, doch mussten sich LGBTI-Aktivist_innen und andere Personen, die im Visier gewalttätiger Gruppen standen, auf die Bereitschaft der Behörden verlassen, friedliche Demonstrierende während und nach ihren Kundgebungen zu schützen.

Am 8. März 2021 griffen gewalttätige Gegendemonstrierende die Teilnehmenden einer Demonstration zum Internationalen Frauentag in Kiew an. Unbekannte rempelten die Frauenrechtler_innen nach der Kundgebung an, beschimpften sie und versuchten ihnen ihre Plakate zu entreißen. Die Aktivist_innen zeigten dies bei der Polizei an, die sich jedoch weigerte, Ermittlungen einzuleiten, bis sich Rechtsbeistände einschalteten. Eine formelle Untersuchung war Ende 2021 noch im Gang.

Von Juli bis September 2021 fanden in Krywyj Rih, Odessa, Charkow, Kiew und weiteren Städten die alljährlichen Kundgebungen zur Unterstützung der Rechte von LGBTI+ statt. Sie verliefen friedlich und wurden von der Polizei wirksam geschützt, obwohl weiterhin eine Stimmung herrschte, in der Einschüchterungen und homosexuellenfeindliche Angriffe drohten und die Teilnehmenden Gefahr liefen, auf dem Rückweg von der Kundgebung angegriffen zu werden. Am 30. Juli 2021 hielten LGBTI-Aktivist_innen eine Pride-Veranstaltung vor dem Amtssitz des Präsidenten in Kiew ab.

Diskriminierung

Im Juli 2021 beschloss die Regierung eine nationale Strategie für den Zeitraum bis 2030, um die Diskriminierung von Rom_nja zu bekämpfen. Die anhaltende Coronapandemie wirkte sich jedoch besonders stark auf diese Bevölkerungsgruppe aus, da viele Rom_nja auf unregelmäßige Verdienstmöglichkeiten in informellen Bereichen der Wirtschaft angewiesen waren.

Frühere Angriffe auf Rom_nja, wie z. B. ein gewaltsamer Angriff und die Zerstörung einer informellen Siedlung im Naturschutzgebiet Lysa Hora in Kiew im Jahr 2018, wurden nicht gründlich untersucht. Die Generalstaatsanwaltschaft teilte Amnesty International im August 2021 mit, sie habe eine Entscheidung zur Einstellung der Ermittlungen aufgehoben. Doch gab es keine Angaben über weitere Fortschritte.

Recht auf Privatsphäre

Das Parlament nahm einen Gesetzentwurf zur Reform des Geheimdiensts SBU in erster Lesung an. Er betraf einige Probleme, die seit Langem für Kritik gesorgt hatten, und sah z. B. vor, die Ermittlungsfunktion des Geheimdiensts bis 2025 abzuschaffen. Die weitreichenden Befugnisse des SBU im Hinblick auf die Festnahme, Inhaftierung und Vernehmung von Personen sowie die Anwendung tödlicher Gewalt blieben jedoch bestehen, ohne dass neue und wirksamere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht eingeführt wurden.

Außerdem räumte der Gesetzentwurf dem SBU zusätzliche Überwachungsbefugnisse ein, einschließlich der Erlaubnis, öffentliche und private Kommunikation sowie Informationen von Einzelpersonen und Organisationen abzufangen und zu speichern. Im Gesetzentwurf waren keine rechtlichen Schutzmechanismen verankert, die einen Missbrauch verhindern und das Recht auf Privatsphäre gewährleisten würden. Darüber hinaus erteilte der Gesetzentwurf dem SBU die Befugnis, in bestimmten Fällen Websites zu blockieren, ohne dass hierfür eine richterliche Entscheidung erforderlich war.

Krim

Unterdrückung Andersdenkender

Die De-facto-Behörden auf der Halbinsel Krim gingen 2021 weiterhin hart gegen freie Meinungsäußerungen und jegliche Form von Kritik vor. Freie Medien wurden unterdrückt, und deren Mitarbeiter_innen waren schweren Repressalien ausgesetzt.

Am 10. März 2021 inhaftierte der russische Geheimdienst FSB den freien Journalisten Vladyslav Yesypenko und warf ihm Spionage und das Mitführen von Munition vor. Am 18. März strahlte ein staatlicher russischer Fernsehsender auf der Krim das "Eingeständnis" des Journalisten aus, er habe sein Filmmaterial an ukrainische Geheimdienste weitergegeben. Die Behörden verweigerten ihm 27 Tage lang – bis zu seiner Anhörung vor dem Untersuchungsgericht – den Zugang zu einem unabhängigen Rechtsbeistand. Bei der Anhörung erhob Vladyslav Yesypenko den Vorwurf, die Sicherheitskräfte hätten bei seiner Festnahme eine Granate in seinem Auto deponiert und sein gefilmtes "Geständnis" sei durch Folter und anderweitige Misshandlungen erpresst worden.

Nach Angaben von Menschenrechtsbeobachter_innen war der Zugang zu mindestens 27 Online-Medien auf der Krim vollständig gesperrt. Dies galt auch für Websites von Organisationen, die Russland willkürlich als "extremistisch" eingestuft und verboten hatte, darunter der Medschlis, eine von der krimtatarischen Volksversammlung gewählte Vertretung, sowie die Zeugen Jehovas. Jegliche Verbindung zu diesen Organisationen galt als Straftat.

Im April 2021 verurteilte ein Gericht den Aktivisten und Chefredakteur der auf Krimtatarisch erscheinenden Zeitung Qirim, Bekir Mamutov, wegen "Missbrauchs der Medienfreiheit" nach dem russischen Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zu einer Geldstrafe. Er hatte den Bericht des UN-Generalsekretärs aus dem Jahr 2020 über die Menschenrechtslage auf der Krim veröffentlicht, in dem der Medschlis erwähnt wird, ohne ihn mit dem nach russischem Recht obligatorischen Hinweis zu versehen, dass diese Organisation in Russland als "extremistisch" gilt.

Auch andere noch auf der Krim verbliebene kritische Stimmen wurden Opfer von Verfolgung und Inhaftierung. Im September nahmen die Behörden den krimtatarischen Aktivisten Nariman Dschelal in Verbindung mit der mutmaßlichen Beschädigung einer Gasleitung willkürlich fest. Der einstige stellvertretende Vorsitzende des Medschlis war das ranghöchste noch auf der Krim verbliebene Mitglied des verbotenen Gremiums.

Die krimtatarischen Menschenrechtsverteidiger und gewaltlosen politischen Gefangenen Emir-Usein Kuku und Server Mustafayev sowie zahlreiche weitere Personen, die Opfer politisch motivierter Strafverfolgung durch die De-facto-Behörden auf der Krim geworden waren, befanden sich weiterhin in russischen Gefängnissen – oft unter unmenschlichen und erniedrigenden Haftbedingungen.

Verschwindenlassen

Das Schicksal und der Aufenthaltsort der Personen, die 2014 dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren, als Russland die Krim besetzte, waren weiterhin unbekannt. Kein einziger dieser Fälle wurde wirksam untersucht.

Donbass

In den Gebieten der Ostukraine, die unter der Kontrolle bewaffneter Gruppen standen, die von Russland unterstützt wurden, gab es 2021 weiterhin Repressionen gegen Andersdenkende und Einschränkungen für die Zivilgesellschaft. Die UN-Beobachtermission für Menschenrechte in der Ukraine (UN Human Rights Monitoring Mission in UkraineHRMMU) teilte mit, notwendige Einrichtungen und Hilfsangebote für Überlebende häuslicher Gewalt würden fehlen. Zudem sei das persönliche Risiko der Aktivist_innen, die sich für die Rechte von Frauen einsetzten, sehr hoch, da ihnen Festnahme und Strafverfolgung drohten. Die HRMMU berichtete auch über willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt über längere Zeiträume hinweg und fortgesetzte rechtswidrige Inhaftierungen von Frauen und Männern durch die De-facto-Behörden. Haftzentren in Gebieten, die nicht unter der Kontrolle der ukrainischen Regierung standen, waren für die Beobachtermission nicht zugänglich, trotz "weitverbreiteter und glaubwürdiger Vorwürfe über Folter und andere Misshandlungen in einer Reihe von Einrichtungen". Nach Angaben der HRMMU wurden außerdem mindestens neun Zivilpersonen von Angehörigen des SBU willkürlich festgenommen.

Straflosigkeit

Zu zahlreichen in früheren Berichten aufgeführten Fällen von Verstößen beider Konfliktparteien gegen das humanitäre Völkerrecht gab es nach wie vor keine Ermittlungen.

In den Fällen von Menschen, die zwischen 2014 und 2016 in der Ostukraine vom SBU rechtswidrig inhaftiert oder gefoltert worden oder dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren, bestand nach wie vor keine Aussicht auf Gerechtigkeit, und die Existenz von Geheimgefängnissen wurde von offizieller Seite weiterhin geleugnet. Bei einer noch andauernden Untersuchung war bisher kein einziger mutmaßlicher Verantwortlicher ermittelt worden.

Recht auf Gesundheit

Der Mangel an unabhängigen Informationen und der fehlende Zugang zu den Gebieten, die unter der Kontrolle bewaffneter Gruppen standen, erschwerten die Versuche, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die ukrainische Regierung bot Besucher_innen, die aus Gebieten jenseits der Konfliktlinie kamen, kostenlose Impfungen an, u. a. in Impfzentren an den Grenzkontrollstellen. Die De-facto-Behörden schränkten jedoch die Einreise in Gebiete, die von der Regierung kontrolliert wurden, weiterhin willkürlich ein. Sie erlaubten und verwendeten nur Impfstoffe, die aus Russland stammten. Berichten zufolge reichten die entsprechenden Lieferungen aber bei Weitem nicht aus. Im September 2021 stieg die Zahl der Intensivpatient_innen offenbar so drastisch an, dass die lokalen medizinischen Einrichtungen, die zudem unter einem erheblichen Mangel an medizinischem Personal und Material litten, überfordert waren.

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