Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Russland 2021

Amtliche Bezeichnung

Russische Föderation

STAATSOBERHAUPT

Wladimir Putin

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN

Michail Mischustin

Stand:

1|2022

Durch die Coronapandemie verschlechterte sich die desolate Lage des russischen Gesundheitswesens 2021 noch weiter. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden systematisch verletzt. Öffentliche Versammlungen der politischen Opposition waren fast vollständig verboten. Die Gesetze zu "ausländischen Agenten" und "unerwünschten ausländischen Organisationen" sowie Strafverfahren auf Grundlage erfundener Anklagen und andere Formen des Drucks wurden in großem Umfang genutzt, um abweichende Meinungen zu unterdrücken.

Drohungen und Angriffe auf Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Aktivist_innen blieben straflos. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas wurde intensiviert. Folter und andere Misshandlungen in der Haft waren nach wie vor an der Tagesordnung und wurden nur in seltenen Fällen geahndet. Aus Tschetschenien wurden Fälle von Verschwindenlassen gemeldet. Die Behörden gingen nicht angemessen gegen häusliche Gewalt vor. LGBTI+ wurden weiterhin diskriminiert. Es kam erneut zu willkürlichen Abschiebungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden.

Hintergrund

In Verbindung mit den Parlamentswahlen im September 2021 wurde ein beispielloser Druck auf unabhängige oppositionelle Kandidat_innen ausgeübt, u. a. indem man sie mit fadenscheinigen Begründungen von der Kandidatur ausschloss. Unabhängige Wahlbeobachter_innen meldeten an den drei Wahltagen eine Rekordzahl an Verstößen.

Korruption war nach wie vor an der Tagesordnung.

Aufgrund des raschen Anstiegs der Coronainfektionen und der geringen Akzeptanz des Impfstoffs sahen sich alle Regionalregierungen dazu veranlasst, für bestimmte Gruppen von Beschäftigten eine Impfpflicht einzuführen. Um die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen, rief die Regierung mehrfach bezahlte "arbeitsfreie Tage" aus. Die Unternehmen erhielten dafür nur begrenzt staatliche Unterstützung, sodass sie gezwungen waren, die Kosten größtenteils selbst zu tragen.

Nach einer Hitze- und Dürreperiode, die Rekordwerte erreichte, wüteten in Sibirien und im Osten des Landes Waldbrände von nie gekanntem Ausmaß. Der giftige Rauch breitete sich großflächig aus und verschlechterte die ohnehin schon schlechte Luftqualität in den Großstädten noch weiter.

Russland hielt weiterhin die Krim und andere Gebiete besetzt.

Recht auf Gesundheit

Die steigende Zahl von Coronainfektionen und Todesfällen verschärfte die Probleme des Gesundheitswesens, dessen Zustand in einigen Gebieten bereits zuvor katastrophal war. So wurden u. a. eine marode Infrastruktur, ein nachlässiger Umgang mit medizinischen Geräten und Unterfinanzierung als Gründe für den Tod von mindestens neun Patient_innen im August 2021 in einem nordossetischen Krankenhaus angeführt.

Die Patient_innen, die an lebenserhaltende Geräte angeschlossen waren, starben nach einer Unterbrechung der Sauerstoffversorgung. Obwohl aus allen Landesteilen Meldungen über einen Personalmangel im Gesundheitswesen eingingen, beschloss die Regierung weitere Kürzungen im Gesundheitsbereich. Aufgrund der hohen Zahl von Patient_innen, die an Covid-19 erkrankten, mussten die Krankenhäuser planbare Eingriffe verschieben.

Die Impfung von Obdachlosen und Migrant_innen ohne gültige Papiere wurde dadurch erschwert, dass sie Ausweise und Belege für eine Krankenversicherung vorlegen mussten, über die sie jedoch häufig nicht verfügten. Arbeitsmigrant_innen mit gültigen Papieren stießen ebenfalls auf Schwierigkeiten und mussten ihre Impfung in vielen Fällen selbst bezahlen.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Von der Opposition organisierte öffentliche Versammlungen wurden meist verboten, teilweise unter dem Vorwand, sie gefährdeten die öffentliche Gesundheit, während Massenveranstaltungen der Regierungspartei zugelassen wurden. Personen, die allein eine Mahnwache abhielten, wurden auf Grundlage des unangemessen restriktiven Versammlungsgesetzes regelmäßig festgenommen und strafrechtlich verfolgt.

Kundgebungen zur Unterstützung des Oppositionsführers Alexej Nawalny führten zu willkürlichen Festnahmen in beispiellosem Ausmaß sowie zu massenhaften Verfolgungen in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren aus fadenscheinigen Gründen. In Moskau wurden Berichten zufolge Technologien zur Gesichtserkennung eingesetzt, um friedliche Demonstrierende zu identifizieren und zu bestrafen.

Rechtswidriges gewaltsames Vorgehen der Polizei gegen friedliche Demonstrierende, z. B. mit Elektroschockwaffen, wurde nicht geahndet.

Die Behörden leiteten 2021 etwa zehn Strafverfahren wegen "wiederholter Verletzung der Vorschriften für öffentliche Versammlungen" ein. Im Oktober wurde der Umweltaktivist Vyacheslav Egorov wegen Organisierens eines friedlichen Protests zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Aufgrund einer erneuten Verschärfung der Gesetze zu "ausländischen Agenten" und "unerwünschten Organisationen" waren zivilgesellschaftliche Organisationen 2021 in noch stärkerem Maße Repressalien und Einschränkungen ausgesetzt. Die Neuregelung beinhaltet jetzt auch ein Verbot, mit "unerwünschten ausländischen Organisation" im Ausland zusammenzuarbeiten. Zudem wurden die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verschärft.

Im Juli 2021 übte die Venedig-Kommission des Europarats scharfe Kritik an den Neuregelungen des Gesetzes über "ausländische Agenten" und erklärte, die Regelungen stellten "schwere Verletzungen grundlegender Menschenrechte" dar. Die Kommission forderte Russland auf, die Gesetzgebung vollständig aufzuheben oder zumindest grundlegend zu revidieren. Die russische Regierung ignorierte diese Empfehlungen jedoch.

Die Behörden setzten 2021 acht weitere NGOs auf die Liste der "ausländischen Agenten", darunter die Allianz der Ärzte, eine unabhängige Gewerkschaft des Gesundheitspersonals. Außerdem wurden 18 weitere Organisationen als "unerwünscht" eingestuft, u. a. die International Partnership for Human Rights und das European Network of Election Monitors. Gegen Organisationen, die auf der Liste "ausländischer Agenten" standen, verhängten die Behörden weiterhin hohe Geldstrafen.

Im Juli 2021 gab die Menschenrechtsgruppe Team 29 ihre Schließung bekannt, nachdem ihre Website gesperrt worden war. Die Behörden warfen der Menschenrechtsgruppe vor, Materialien einer tschechischen NGO veröffentlicht zu haben, die kurz zuvor als "unerwünscht" eingestuft worden war. Um eine Strafverfolgung zu vermeiden, löschte die Gruppe ihre gesamten Online-Publikationen und ihr Internetarchiv.

Die Wahlbeobachtunggruppe Golos war im August 2021 die erste nicht formell registrierte öffentliche Vereinigung, die auf Grundlage der geänderten Bestimmungen als 'ausländischer Agent'" eingestuft wurde. Später folgten fünf weitere unregistrierte Gruppen. Im Dezember 2021 verfügten die Behörden die Auflösung der beiden ältesten und einflussreichsten Menschenrechtsorganisationen des Landes, Memorial International und Menschenrechtszentrum Memorial, wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz über "ausländische Agenten". Die beiden Organisationen legten Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein.

Die Bewegung Offenes Russland wurde weiterhin als "unerwünschte Organisation" strafrechtlich verfolgt, obwohl sie sich im Mai aufgelöst hatte, um ihre Aktivist_innen zu schützen. Im Februar 2021 verurteilte ein Gericht Anastasia Schewtschenko, die für Offenes Russland tätig war, zu einer vierjährigen Haftstrafe auf Bewährung, die im August im Rechtsmittelverfahren auf drei Jahre reduziert wurde. Im Mai 2021 wurde Andrej Piwowarow, der ehemalige Geschäftsführer der Bewegung, vor dem Abflug eines Flugzeugs in Richtung Warschau an Bord festgenommen, weil seine Facebook-Posts nach Ansicht der Behörden auf eine Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" schließen ließen. Der Prozess gegen ihn begann im November.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden griffen auch 2021 auf die Gesetze über "ausländische Agenten" und "unerwünschte ausländische Organisationen" zurück, um das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken und unabhängige Medien, Journalist_innen und Aktivist_innen zum Schweigen zu bringen. Es wurden Geldstrafen verhängt, wenn entsprechende Veröffentlichungen nicht deutlich mit dem vorgeschriebenen Hinweis "ausländischer Agent" gekennzeichnet waren.

Die Behörden erklärten 14 Medien und 70 Personen zu "ausländischen Agenten". Das Rechercheportal Projekt Media musste seine Tätigkeit einstellen, nachdem es als "unerwünschte ausländische Organisation" eingestuft worden war. Im Juni 2021 wurden bei dem Gründer des Projekts, Roman Badanin, der später zum "ausländischen Agenten" erklärt wurde, sowie bei zwei weiteren Journalist_innen im Zuge einer Verleumdungsklage Hausdurchsuchungen vorgenommen.

Die Journalistin Elena Milashina erhielt unverhohlene Morddrohungen, nachdem sie außergerichtliche Hinrichtungen und Folter durch die tschetschenische Polizei aufgedeckt hatte. Die Drohungen gegen sie wurden nicht gründlich untersucht.

Im August 2021 wiesen die Behörden eine Moskauer Korrespondentin der BBC aus, weil sie "eine Bedrohung der nationalen Sicherheit" darstelle, und untersagten ihr auf unbestimmte Zeit die Wiedereinreise.

Im April 2021 verhängten die Behörden gegen vier Journalist_innen des Studierendenmagazins DOXA wegen des Verdachts auf Straftaten Reisebeschränkungen. Weil sie in einem Video Studierende dazu aufgerufen hatten, sich trotz eines drohenden Ausschlusses aus der Hochschule weiter an friedlichen Protesten zu beteiligen, wurde ihnen vorgeworfen, sie hätten "Minderjährige in gefährliche Aktivitäten hineingezogen". Das Verfahren gegen sie begann im Dezember.

Musiker_innen, die abweichende Ansichten vertraten, mussten Konzerte absagen. Im Oktober 2021 fiel ein Konzert der Dichterin und Journalistin Tatyana Voltskaya aus, weil sie kurz zuvor zur "ausländischen Agentin" erklärt worden war.

Internetseiten wurden weiterhin willkürlich und ohne gerichtliche Entscheidung gesperrt, zugleich wurde der Anwendungsbereich der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen ausgeweitet. Im Juli 2021 blockierten die Behörden mehr als 40 Websites, die eine Verbindung zum Oppositionspolitiker Alexej Nawalny und dessen Aktivitäten gegen Korruption aufwiesen, unter dem Vorwand, sie würden "für verbotene extremistische Aktivitäten" genutzt.

Im September 2021 wies das Moskauer Schiedsgericht die Unternehmen Google und Yandex an, den Begriff "Smart Voting" (taktisches Wählen) nicht mehr in den Ergebnislisten ihrer Suchmaschinen anzuzeigen. Google und Facebook wurden wiederholt mit Geldstrafen belegt, weil sie "verbotene Inhalte" nicht entfernt hatten. Der Journalist Igor Khoroshilov wurde wegen "Propaganda für extremistische Symbole" zweimal zu je zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt, nachdem er "Smart Voting" auf Facebook erwähnt hatte.

Im September 2021 veröffentlichte der Inlandsgeheimdienst FSB eine umfangreiche Liste mit Themen, die nicht als geheim klassifiziert waren, die jedoch eine Einstufung als "ausländischer Agent" nach sich zogen, sollte sich eine Person damit beschäftigen. Die Liste der Themen reichte von Verbrechen in der Armee bis hin zu Verzögerungen bei Raumfahrtprogrammen. Die seit drei Jahrzehnten aktive Menschenrechtsorganisation Soldatenmütter von St. Petersburg kündigte daraufhin an, ihre Tätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen in der Armee einzustellen.

Der Chefredakteur der unabhängigen Zeitung Nowaja Gaseta, Dmitry Muratow, erhielt 2021 den Friedensnobelpreis. Das Nobelkomitee würdigte damit seinen Beitrag zur Verteidigung der Meinungsfreiheit in Russland trotz immer repressiverer Bedingungen.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Menschenrechtsverteidiger_innen waren weiterhin im ganzen Land verstärkten Repressalien ausgesetzt.

Im April 2021 wurde gegen den Menschenrechtsanwalt und Gründer der Anwaltsorganisation Team 29 Ivan Pavlov die willkürliche Anklage erhoben, er habe "die Ergebnisse eines Ermittlungsverfahrens preisgegeben". Er verließ Russland im September und wurde umgehend auf eine "Fahndungsliste" gesetzt. Außerdem drohte ihm der Entzug seiner Anwaltszulassung. Im November wurden er und vier seiner Kolleg_innen zu "ausländischen Agenten" erklärt.

In Komsomolsk am Amur begann im April der Prozess gegen die Feministin und LGBTI-Aktivistin Yulia Tsvetkova, die der "Verbreitung von Pornografie" beschuldigt wurde, weil sie Zeichnungen im Internet geteilt hatte, die weibliche Körper zeigten. Der Prozess war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

Gegen den prominenten Menschenrechtsverteidiger Ernest Mezak wurde im Juni 2021 der konstruierte Vorwurf "Missachtung des Gerichts" erhoben, weil er sich in den Sozialen Medien kritisch über die Rolle von Richter_innen bei der Strafverfolgung friedlicher Demonstrierender geäußert hatte.

Im Oktober 2021 wurde die Rechtsanwältin Galina Arapova zur "ausländischen Agentin" erklärt. Das von ihr geleitete Zentrum zur Verteidigung der Massenmedien war bereits 2015 in das Register "ausländischer Agenten" aufgenommen worden.

Straflosigkeit

Verbrechen gegen Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen wurden weiterhin nicht geahndet. Zahlreiche in der Vergangenheit verübte oder noch andauernde Straftaten blieben unaufgeklärt, weil keine Ermittlungen eingeleitet oder diese bewusst verschleppt worden waren.

Im August 2021 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die russischen Behörden hätten die Entführung und Ermordung der Journalistin Natalia Estemirova im Jahr 2009 nicht ausreichend untersucht. Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass sie unmittelbar für den Mord verantwortlich waren.

Im Oktober 2021 lief die 15-jährige Verjährungsfrist für die Ermordung der prominenten Enthüllungsjournalistin Anna Politkowskaja ab. Die Drahtzieher_innen des Mords wurden nie ermittelt.

Unterdrückung Andersdenkender

Nachdem sich die Behörden und die Regierungspartei Einiges Russland im Vorfeld der Parlamentswahl mit einer zunehmend kritischen Öffentlichkeit konfrontiert sahen, wurden die repressiven Maßnahmen gegen Oppositionelle und Andersdenkende verstärkt.

Anfang 2021 wurde der prominente Oppositionelle Alexej Nawalny bei seiner Rückkehr nach Russland festgenommen. Im Februar wurde in einem politisch motivierten Verfahren, die Strafaussetzung zur Bewährung aus einer früheren rechtswidrigen Verurteilung wegen angeblichen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen widerrufen.

Er verbüßt seitdem eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Im selben Monat gab der EGMR einem Antrag Nawalnys auf Erlass einstweiliger Maßnahmen statt und forderte die russische Regierung auf, ihn unverzüglich aus der Haft zu entlassen, weil Gefahr für Nawalnys Gesundheit und Leben bestehe. Die russische Regierung weigerte sich jedoch, der Forderung nachzukommen.

Nawalny erklärte, er werde unmenschlich und erniedrigend behandelt und erhalte nicht die erforderliche ärztliche Versorgung. Im Juni 2021 wurden die Regionalbüros seiner Bewegung Offenes Russland sowie zweier damit verbundener NGOs von einem Gericht als "extremistisch" eingestuft und verboten. Im September ignorierte Russland eine Aufforderung des Europarats, Nawalny freizulassen und die Urteile gegen ihn aufzuheben. Stattdessen kündigten die Behörden im Oktober fünf neue Strafverfahren gegen ihn, seine Mitarbeiter_innen und Unterstützer_innen an. Weitere Verbündete und Unterstützer_innen Nawalnys im ganzen Land wurden u. a. mit unbegründeten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgt.

Im April 2021 wurde in Archangelsk Andrey Borovikov wegen "Verbreitung von Pornografie" zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt. Die Anklage bezog sich auf ein Video der deutschen Band Rammstein, das er 2014 in den Sozialen Medien geteilt und bereits lange Zeit zuvor gelöscht hatte. In Murmansk nutzten die Behörden im Juli Quarantänevorschriften als Vorwand, um die Kremlkritikerin Violetta Grudina trotz eines negativen Coronatests zwangsweise für 19 Tage in ein Krankenhaus einzuweisen. Sie konnte deshalb nicht als unabhängige Kandidatin bei den Kommunalwahlen antreten. Der Aktivistin Lilia Tschanyschewa drohten zehn Jahre Haft wegen "Extremismus", weil sie früher als Regionalkoordinatorin von Nawalnys Büro in der Stadt Ufa gearbeitet hatte.

Auch andere kritische Stimmen wurden unterdrückt. Im Mai 2021 verurteilte ein Gericht Nikolay Platoshkin zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe und einer hohen Geldstrafe, weil er zu "Massenunruhen" aufgerufen und "wissentlich falsche Informationen" verbreitet habe. Platoshkin, der die Bewegung Für einen neuen Sozialismus anführte, hatte die Reaktion der Behörden auf die Coronapandemie kritisiert und friedliche Proteste geplant.

Dem Aktivisten Mikhail Iosilevich aus Nischni Nowgorod wurde zu Unrecht Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" und Bedrohung eines Zeugen vorgeworfen. Nach mehr als sechs Monaten in Untersuchungshaft wurde er im August 2021 unter Auflagen freigelassen. Sein Prozess begann im Dezember.

Der sibirische Schamane Aleksandr Gabyshev, der 2019 geschworen hatte, den Kreml von Präsident Putin zu "säubern", wurde im Januar 2021 in seinem Haus in Jakutsk von ca. 50 Polizist_innen gewaltsam festgenommen. Im Juli wies ihn ein Gericht auf unbestimmte Zeit zur Zwangsbehandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus ein. Im Oktober wurde er in ein Spezialkrankenhaus in Nowosibirsk verlegt, Tausende Kilometer von seinem Heimatort entfernt.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam der Sicherheitskräfte waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die dafür Verantwortlichen wurden nur in seltenen Fällen strafrechtlich verfolgt.

Personen, die bei Pro-Nawalny-Kundgebungen festgenommen wurden, klagten über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen, z. B. aufgrund starker Überbelegung, u. a. in einer Haftanstalt für Migrant_innen in Sacharowo außerhalb Moskaus.

In der Region Irkutsk waren 2020 zwar mehrere strafrechtliche Ermittlungen wegen Folter und Vergewaltigung von Häftlingen eingeleitet worden, sie wurden jedoch eingestellt, nachdem Opfer und Zeug_innen über Drohungen und Einschüchterungen geklagt hatten.

Im Februar 2021 wurden die Brüder Salekh Magamadov und Ismail Isaev in Nischni Nowgorod von der Polizei entführt und nach Tschetschenien gebracht. Dort kamen sie unter der falschen Anschuldigung, eine bewaffnete Gruppe unterstützt zu haben, in Untersuchungshaft. Sie klagten über Folter und andere Misshandlungen, doch weigerten sich die tschetschenischen Behörden, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten.

Der Aktivist Maksim Ivankin, der wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer fiktiven "terroristischen" Organisation namens Set (Netzwerk) zu 13 Jahren Haft verurteilt worden war, teilte seinen Rechtsbeiständen im Oktober mit, er sei bei der Verlegung in ein Gefängnis in einer anderen Region unter Folter gezwungen worden, einen Doppelmord zu gestehen.

Im Oktober 2021 veröffentlichten Aktivist_innen der Gruppe Gulagu.net herausgeschmuggelte Videos, die zeigten, wie Häftlinge im Gefängniskrankenhaus von Saratow und in anderen Strafvollzugsanstalten gefoltert und vergewaltigt wurden. Die umfangreiche Berichterstattung in den Medien und die öffentliche Empörung veranlassten die Behörden, Ermittlungen einzuleiten und einige Angehörige des Gefängnispersonals zu entlassen. Der Whistleblower Sergei Savelyev, der die Aufnahmen beschafft hatte, wurde bedroht und verließ Russland daraufhin.

Verschwindenlassen

Es gingen neue Berichte über Fälle von Verschwindenlassen ein, insbesondere aus Tschetschenien. Das Schicksal und der Verbleib von Salman Tepsurkayev waren weiterhin unbekannt. Der Kritiker der tschetschenischen Behörden und Administrator des Telegram-Kanals 1ADAT war im September 2020 entführt worden. Nach seinem Verschwinden war in den Sozialen Medien ein Video aufgetaucht, das zeigte, wie Tepsurkayev gefoltert wurde. Im Oktober 2021 urteilte der EGMR, dass die russischen Behörden für seine willkürliche, unbestätigte Inhaftierung und die Folter verantwortlich seien und für eine gründliche Untersuchung des Falls hätten sorgen müssen.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Seit die Zeugen Jehovas 2017 als "extremistisch" eingestuft wurden, hat sich ihre Verfolgung verschärft. In ganz Russland und auf der besetzten Krim wurden im Verlauf des Jahres 2021 Hausdurchsuchungen durchgeführt und Strafverfahren gegen Angehörige der Zeugen Jehovas eingeleitet. Mindestens 105 Personen wurden schuldig gesprochen, und die Haftstrafen wurden zunehmend länger.

Im Oktober 2021 verurteilte ein Gericht in Astrachan Olga Ivanova zu dreieinhalb Jahren Haft sowie Rustam Diarov, Sergej Klikunov und Jevgeni Ivanov zu je acht Jahren. Es waren die bisher längsten gegen Angehörige der Zeugen Jehovas verhängten Strafen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im August 2021 stellte eine Studie des Consortium of Women’s NGOs fest, dass 66 Prozent der zwischen 2011 und 2019 ermordeten Frauen Opfer häuslicher Gewalt geworden waren. Es gab keine ernsthaften Bemühungen, das Problem anzugehen, und der Gesetzentwurf zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt, der seit Jahren auf Eis lag, stand weiterhin nicht auf der parlamentarischen Tagesordnung. Die Situation der Überlebenden häuslicher Gewalt verschärfte sich durch die pandemiebedingten restriktiven Maßnahmen noch zusätzlich.

Im September urteilte der EGMR im Fall Wolodina gegen Russland Nr. 2, dass die Behörden die Klägerin nicht vor Gewalt im Internet geschützt, die Übergriffe gegen sie nicht gründlich untersucht und den Täter nicht zur Rechenschaft gezogen hatten. Nach Ansicht des Gerichts weckte die Straffreiheit Zweifel an der "Fähigkeit des staatlichen Apparats, eine hinreichend abschreckende Wirkung zu erzielen, um Frauen vor Gewalt im Internet zu schützen".

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

Die Diskriminierung von LGBTI+ war nach wie vor weitverbreitet. Eine führende Rolle spielte dabei das homosexuellenfeindliche "Propagandagesetz".

Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen

Auch 2021 waren Flüchtlinge und Asylsuchende von Abschiebung in Länder betroffen, in denen ihnen möglicherweise Menschenrechtsverletzungen drohten.

Im September 2021 wurde Valentina Chupik, eine aus Usbekistan geflüchtete Menschenrechtsverteidigerin, die sich für die Rechte von Migrant_innen einsetzte, bei ihrer Rückkehr nach Russland in der Transitzone des Flughafens Scheremetjewo festgenommen. Man erkannte ihr den Flüchtlingsstatus ab und erteilte ihr ein 30-jähriges Einreiseverbot. Ihr drohte die Abschiebung nach Usbekistan. Erst nach breitem öffentlichem Protest wurde ihr im Oktober die Ausreise nach Armenien gestattet.

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