Amnesty International Report 2020/21; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; Afghanistan 2020

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Amtliche Bezeichnung

Islamische Republik Afghanistan

STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN

Mohammad Ashraf Ghani

Stand:

1/2021

Der bewaffnete Konflikt in Afghanistan ging in sein zwanzigstes Jahr und forderte erneut viele zivile Opfer. Die Taliban und andere bewaffnete Gruppen richteten ihre Angriffe gezielt gegen Zivilpersonen und zivile Objekte, wie zum Beispiel Schulen oder eine Entbindungsklinik, und verstießen damit gegen das humanitäre Völkerrecht. Doch herrschte nach wie vor Straflosigkeit für solche Verbrechen, und niemand wurde dafür zur Verantwortung gezogen. Frauen und Mädchen waren auch 2020 Gewalt, Belästigungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Auch Gewalt gegen Kinder war an der Tagesordnung. Afghanische Asylsuchende wurden weiterhin gegen ihren Willen in ihr Herkunftsland zurückgeführt, vor allem aus dem Iran. Einige von ihnen wurden von den dortigen Sicherheitskräften angegriffen. Die afghanische Regierung gründete eine Gemeinsame Kommission zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen und zivilgesellschaftlichen Aktivist_innen unter dem Vorsitz des Zweiten Vizepräsidenten Mohammad Sarwar Danish. Ihr gehören neben Aktivist_innen auch die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission an.

Hintergrund

Im Februar 2020 unterzeichneten die afghanischen Taliban und die USA ein Friedensabkommen, das einen schrittweisen Abzug der US-Truppen vorsah. Es beinhaltete außerdem die Zusage, dass "bis zu 5.000" Taliban-Kämpfer gemäß einer Liste, die den USA übergeben werden sollte, aus afghanischen Gefängnissen freikommen würden. Im Gegenzug versprachen die Taliban, 1.000 Angehörige der afghanischen Sicherheitskräfte freizulassen, die sich in ihrer Gewalt befanden. Die afghanische Regierung weigerte sich jedoch, 400 Kämpfer auf der Liste freizulassen, denen schwere Verbrechen zur Last gelegt wurden. Die geplante Freilassung bestimmter Taliban-Kämpfer löste auch in Frankreich und Australien Besorgnis aus, da sich darunter Personen befanden, die Soldaten aus diesen beiden Ländern getötet hatten. Auf Druck der USA wurden aber auch diese Kämpfer freigelassen. Einige derjenigen, denen man die Tötung ausländischer Staatsangehöriger zur Last legte, wurden anschließend nach Katar überstellt. Letztlich kamen mehr als 5.000 Taliban aus der Haft frei, darunter auch Gefangene, denen schwere Verbrechen vorgeworfen wurden.

Das Friedensabkommen zwischen den USA und den Taliban klammerte die Frage einer politischen Lösung für Afghanistan aus und überließ sie direkten Gesprächen zwischen afghanischen Regierungsvertretern und verschiedenen, mehrheitlich politischen Gruppen einerseits sowie Vertretern der Taliban andererseits. Diese sogenannten "innerafghanischen Gespräche" begannen im September in Doha, der Hauptstadt von Katar. Der Regierungsdelegation gehörten nur wenige Frauen an, aufseiten der Taliban war keine einzige Frau an den Gesprächen beteiligt. Auch Opfer des bewaffneten Konflikts waren nicht vertreten, obwohl Menschenrechtsgruppen dies gefordert hatten. Bis Dezember hatten sich die Verhandlungsteams lediglich auf interne Leitlinien für den Verhandlungsprozess geeinigt.

Bewaffneter Konflikt

Trotz der Friedensgespräche ging der bewaffnete Konflikt 2020 weiter und führte das gesamte Jahr über zu Verletzten und Toten unter der Zivilbevölkerung. Auch die Zahl der Binnenvertriebenen nahm zu. Nach Angaben der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) wurden in den ersten neun Monaten 2.177 Zivilpersonen getötet und 3.822 verletzt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ging die Zahl der Verletzten um fast ein Drittel zurück, die Zahl der zivilen Todesopfer blieb jedoch nahezu gleich.

Laut UNAMA waren die Taliban für 45 % der zivilen Opfer im genannten Zeitraum verantwortlich und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat Khorasan-Provinz für 7 %. Bewaffnete Gruppen trugen auch die Verantwortung für die gezielte Tötung von Lehrer_innen, Beschäftigte des Gesundheitswesens, humanitäre Helfer_innen, Richter_innen, Stammes- und Religionsführer und andere Zivilpersonen und Staatsbedienstete. Die gezielten Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Objekte verstießen gegen das humanitäre Völkerrecht und stellten teilweise Kriegsverbrechen dar. Im Mai 2020 überfielen Bewaffnete eine Entbindungsklinik im Stadtteil Dasht-e-Barchi im Westen der Hauptstadt Kabul. Die Angreifer töteten 24 Menschen, darunter Neugeborene, schwangere Frauen und medizinisches Personal. Zu dem Anschlag bekannte sich niemand.

Regierungstreue Kräfte waren für mehr als ein Viertel der Opfer (602 Tote und 1.038 Verletzte) zwischen Januar und September verantwortlich. Dazu zählten auch 83 Tote und 30 Verletzte, die Opfer von Operationen internationaler Streitkräfte wurden. Nach Angaben von UNAMA stieg die Zahl der Zivilpersonen, die von der afghanischen Armee getötet oder verletzt wurden, gegenüber dem Vorjahr. Dies war vor allem auf Luftangriffe und Bodenkämpfe zurückzuführen. UNAMA stellte außerdem fest, dass die Gewalt im Vorfeld der Friedensgespräche zunahm.

Nach wie vor rekrutierten bewaffnete Gruppen, regierungsnahe Milizen sowie die örtliche Polizei für die Kämpfe auch Minderjährige, die dann sexualisierter Gewalt und anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Afghanistan war laut UNAMA weiterhin "eines der tödlichsten Länder für Kinder weltweit". Sowohl regierungstreue als auch regierungsfeindliche Kräfte waren für jeweils mehr als 700 minderjährige Opfer verantwortlich. Im Oktober ordnete der Erste Vizepräsident Amrullah Saleh die Inhaftierung einer Person an, die über einen Luftangriff der afghanischen Armee auf eine Schule berichtet hatte, bei dem zwölf Kinder getötet worden waren. Später berichtete der Sprecher des Provinzgouverneurs von Takhar, dass er seines Amtes enthoben worden sei, weil er über die Tötung von minderjährigen Zivilist_innen durch afghanische Sicherheitskräfte berichtet hatte.

Straflosigkeit

Im Friedensabkommen zwischen den USA und den Taliban spielten weder Menschenrechte noch Frauenrechte eine Rolle. Zudem hielten beide Seiten die Straffreiheit für schwere völkerrechtliche Verbrechen aufrecht. Im September 2020 bekräftigte die US-Regierung diese Position, als sie Sanktionen gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs verhängte und unter anderem ihre Konten einfror, weil sie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersuchen wollte, die seit 2003 von allen Konfliktparteien verübt wurden.

Recht auf Gesundheit

Das schwache Gesundheitssystem Afghanistans war völlig überfordert, als die Corona-Pandemie ausbrach. Offiziellen Angaben zufolge gab es insgesamt 52.011 Erkrankungen und 2.237 Todesfälle, diese Zahlen dürften aber wohl kaum das ganze Ausmaß der Pandemie im Land wiedergeben. In den meisten afghanischen Provinzen konnten keine Corona-Tests durchgeführt werden, und die Blutproben mussten zum Testen in die Hauptstadt gebracht werden. Die mit Unterstützung internationaler Geldgeber ergriffenen Maßnahmen der Regierung stießen auf heftige Kritik. Neben Korruptionsvorwürfen wurde beklagt, dass sie diejenigen Menschen nicht erreichten, die die Hilfe am dringendsten benötigten. Berichten zufolge standen viele in Armut lebende Familien, die sich in Quarantäne befanden, nicht auf den Listen für Brotverteilung, weil sie nicht Mitglieder der örtlichen Moscheegemeinde waren, während besser gestellte Familien Brot erhielten.

Für Binnenvertriebene, die bereits vor der Pandemie unter prekären Bedingungen gelebt hatten, war es besonders schwer, Zugang zum Gesundheitssystem zu erlangen und sich mit dem Nötigsten zu versorgen. Die Zahl der unter der Armutsgrenze lebenden Menschen im Land war mit 55 % der Bevölkerung nach wie vor hoch, und es war davon auszugehen, dass sie aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Pandemie noch steigen würde.

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Der Iran, Pakistan, die Türkei und viele EU-Länder schoben noch immer Migrant_innen und Asylsuchende nach Afghanistan ab und verstießen damit gegen das Non-Refoulement-Prinzip, wonach niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in dem dieser Person Menschenrechtsverletzungen drohen.

Die Zahl der Abschiebungen ging zwar während der Pandemie vorübergehend zurück, sie war jedoch nach wie vor alarmierend hoch angesichts der medizinischen Situation, des anhaltenden Konflikts und der weit verbreiteten Armut in Afghanistan.

Die iranischen Behörden schoben von Januar bis Oktober fast 700.000 Menschen nach Afghanistan ab. Iranische Grenzposten waren auch für Übergriffe auf afghanische Migrant_innen verantwortlich. So gab es im Mai Fälle von Folter und Ertränken und im Juni einen Brandanschlag auf ein Fahrzeug mit Migrant_innen. Keiner dieser Vorfälle wurde untersucht, und die Täter blieben straflos.

Die Internationale Organisation für Migration ging 2020 von 4 Mio. Binnenvertriebenen in Afghanistan aus. 2013 hatte ihre Zahl 500.000 betragen, 2016 waren es 1,2 Mio. Menschen. Sie mussten wie in all den Jahren zuvor um ihr Überleben kämpfen. Die meisten lebten in überfüllten Lagern und hatten kaum Zugang zu sauberem Wasser, medizinischer Versorgung und Beschäftigung. Durch die Corona-Pandemie verschärfte sich ihre Lage noch zusätzlich.

Rechte von Frauen und Mädchen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen waren auch 2020 in ganz Afghanistan geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt, insbesondere in Gebieten unter Kontrolle der Taliban. Dort wurden ihre Rechte ungestraft verletzt, und bei vermeintlichen Verstößen gegen islamisches Recht, wie es die bewaffnete Gruppe auslegte, drohten ihnen brutale Strafen.

Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurden nach wie vor viel zu selten angezeigt. Die betroffenen Frauen fürchteten oft Repressalien und hatten kein Vertrauen in die Behörden, wenn sie die Täter_innen anzeigten. Nach Angaben der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission wurden im Jahr 2020 mehr als 100 Frauen ermordet. Auch in Fällen, die der Polizei gemeldet wurden, fanden keine Ermittlungen statt. Manchmal wurden die Opfer von ihrem Umfeld oder von Staatsbediensteten sogar gedrängt, ihre Anzeige zurückzuziehen, oder es wurde versucht, die Beschwerde durch "Vermittlung" außergerichtlich beizulegen. Dies führte dazu, dass Täter_innen, die eine Frau oder ein Mädchen schlugen, misshandelten, folterten, prügelten oder töteten, keine Strafe befürchten mussten.

 

Beteiligung von Frauen an der Regierung

Trotz einiger wichtiger Verbesserungen für Frauen in den vergangenen zwanzig Jahren waren ihre Möglichkeiten zur politischen Mitwirkung auf Regierungsebene nach wie vor sehr begrenzt. Ihre Beteiligung beschränkte sich im Wesentlichen auf wenige Funktionen in Provinz- und Kommunalverwaltungen, und dort vor allem auf die Bereiche Soziales und Bildung. Die wenigen Frauen, die höhere Funktionen innehatten, waren Einschüchterungen, Belästigungen und Diskriminierungen ausgesetzt. Ihnen standen nicht dieselben Ressourcen zur Verfügung wie ihren männlichen Kollegen, und sie durften keine bezahlten Überstunden leisten. Darüber hinaus waren sie nicht gleichberechtigt an Entscheidungsprozessen beteiligt, und die Übergriffe, die sie während ihrer Arbeit erlebten, wurden nur selten untersucht, sodass die Täter_innen straffrei blieben.

Kinderrechte

Kinder erlitten nach wie vor Schikanen und sexualisierte Gewalt. Obwohl der sexuelle Missbrauch von Kindern in der breiten Öffentlichkeit Thema war und die Praxis des "bacha bazi", des sexuellen Missbrauchs von Jungen durch ältere Männer, seit 2018 eine Straftat darstellte, unternahmen die Behörden wenig, um die Straflosigkeit zu beenden und die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Kindern mangelte es zudem an Möglichkeiten, ihr Recht auf Bildung wahrzunehmen. Nach Angaben von UNICEF besuchten 2020 mehr als zwei Mio. Mädchen keine Schule, und offiziellen Statistiken zufolge hatten etwa 7.000 Schulen im Land keine geeigneten Gebäude. Außerdem mussten noch immer viele Kinder Zwangsarbeit leisten oder auf der Straße betteln.

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Journalist_innen, Medienschaffenden und Aktivist_innen befanden sich 2020 aufgrund der zunehmenden Unsicherheit im Land in einer schwierigen Lage. Zudem waren sie – ebenso wie moderate Religionsgelehrte – Ziel von Mordanschlägen. Journalist_innen beklagten, dass ihnen Informationen verwehrt wurden und sie keinen ausreichenden Schutz erhielten vor Angriffen bewaffneter Gruppen. Die Regierung legte einen Gesetzentwurf zu Massenmedien vor, der das Recht auf freie Meinungsäußerung noch weiter eingeschränkt hätte, sah sich nach vehementer Kritik von allen Seiten jedoch gezwungen, den Entwurf zurückzuziehen.

Das Parlament debattierte weiter über einen Gesetzentwurf zu öffentlichen Versammlungen, Streiks und Demonstrationen, der das Recht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränken würde, sollte er verabschiedet werden.

Gegen den dritten Entwurf eines NGO-Gesetzes, der unnötige Einschränkungen für NGOs vorsah, was deren Registrierung und operative Unabhängigkeit betraf, äußerte Amnesty International Bedenken. Daraufhin lehnte das Kabinett den Entwurf ab.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Angriffe auf und gezielte Tötungen von Aktivist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und Journalist_innen nahmen zu. Auch 2020 wurden Menschenrechtsverteidiger_innen eingeschüchtert, angegriffen oder getötet. Im März attackierten Staatsbedienstete in der Provinz Helmand Menschenrechtsverteidiger_innen, die Korruptionsvorwürfe erhoben hatten, so massiv, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. Im Mai wurde in der Provinz Zabul der Vertreter der zivilgesellschaftlichen Dachorganisation Civil Society Joint Working Group, Mohammad Ibrahim Ebrat, von unbekannten Bewaffneten angegriffen. Er starb einige Tage später an seinen Verletzungen. Im Juni wurden die beiden Mitglieder der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission, Fatima Khalil und Jawad Folad, bei einem Anschlag auf ihr Auto in Kabul getötet.

Im Dezember setzte die afghanische Regierung eine Gemeinsame Kommission zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen und Aktivist_innen der afghanischen Zivilgesellschaft ein. Den Vorsitz übernahm der Zweite Vizepräsident Mohammad Sarwar Danish; Mitglieder sind Aktivist_innen sowie die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission. Es konnte noch nicht beurteilt werden, ob es der Kommission gelingen würde, Aktivist_innen wirksam zu schützen und dafür zu sorgen, dass bei Angriffen und Bedrohungen künftig Ermittlungen eingeleitet und die Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden.

Associated documents