Afghanistan 2019

Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Der bewaffnete Konflikt ging 2019 weiterhin mit zahlreichen Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstößen einher. Tausende Zivilpersonen wurden im Zuge der Auseinandersetzungen getötet oder verletzt, Hunderttausende vertrieben. Der Internationale Strafgerichtshof entschied, keine Untersuchung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten. Gegen diese Entscheidung wurden jedoch noch anhängige Rechtsmittel eingelegt. Menschenrechtsverteidiger_innen wurden eingeschüchtert, bedroht, festgenommen und getötet. Europäische und benachbarte Staaten schoben afghanische Asylsuchende und Flüchtlinge weiterhin ab. Aufgrund der mangelnden Umsetzung des Rechtsstaatsprinzips sowie der weiten Verbreitung von schädlichen traditionellen und kulturellen Praktiken ist die Zahl der geschlechtsspezifischen Gewalttaten an Frauen und Mädchen anhaltend hoch. Für Journalist_innen wurden die Arbeitsbedingungen immer schwieriger; sie waren Angriffen von bewaffneten Gruppen, Staatsbeamt_innen und Sicherheitskräften ausgesetzt. Mindestens fünf Journalist_innen wurden von den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen getötet.

Bewaffneter Konflikt

Nach Angaben der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) wurden in den ersten neun Monaten 2019 rund 2.563 Zivilpersonen getötet und 5.676 verletzt. Juli 2019 war der tödlichste Monat in den vergangenen zehn Jahren des Konflikts. Für den Großteil der zivilen Opfer 2019 waren "aufständische" Gruppen verantwortlich, die bei ihren Angriffen selbstgebaute Sprengsätze einsetzten. Außerdem sorgten Luft- und Sucheinsätze von regierungstreuen Kräften für einen Anstieg von Todesopfern.

Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Die Taliban töteten und verletzten Zivilpersonen, auch bei willkürlichen Angriffen. Die Gruppe Islamischer Staat Khorasan-Provinz (ISKP) hat bei Angriffen auf schiitische Gemeinden und die ethnische Gruppe der Hazara – vorwiegend Anhänger_innen des schiitischen Islam – bewusst die Zivilbevölkerung ins Visier genommen. Im August 2019 wurden bei einem Selbstmordanschlag des ISKP auf eine Hochzeit in Kabul mindestens 63 Zivilpersonen getötet und mehr als 200 verletzt. Bei einem Selbstmordanschlag vor einer Polizeiwache in einem vorwiegend schiitischen Viertel von West-Kabul, zu dem sich die Taliban bekannten, wurden mindestens 14 Personen getötet und 145 verletzt. Die meisten waren Zivilpersonen.
 

Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße regierungstreuer Kräfte

Nach Angaben der UNAMA töteten regierungstreue Kräfte in den ersten neun Monaten 2019 rund 1.149 Zivilpersonen und verletzten weitere 1.199. Aussagen über vorsätzliche rechtswidrige Tötungen, einschließlich möglicher außergerichtlicher Hinrichtungen, durch Spezialkräfte des afghanischen Inlandsgeheimdienstes (National Directorate of Security – NDS) sowie von der CIA ausgebildete Milizen blieben ungeprüft. Die meisten zivilen Todesopfer starben durch Luftangriffe.
 

Internationale Strafverfolgung

Im April 2019 entschied die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), keine Untersuchung der Völkerrechtsverbrechen der letzten 18 Jahre zu genehmigen. Diese Entscheidung fiel nur wenige Tage, nachdem die USA der Chefanklägerin des IStGH das Einreisevisum entzogen hatten. Diese wollte in die USA reisen, um dort zu Verbrechen in Afghanistan zu recherchieren, von denen einige mutmaßlich von US-Streitkräften begangen wurden. Die Richter_innen des IStGH begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Ermittler_innen perspektivisch mit einer herausfordernden Untersuchung, einer mangelnden Bereitschaft zur Mitarbeit seitens staatlicher Stellen sowie mit Haushaltszwängen zu kämpfen hätten. Am 17. September 2019 ließ die Vorverfahrenskammer II den Berufungsantrag der IStGH-Chefanklägerin gegen die Entscheidung der Vorverfahrenskammer zu.
 

Menschenrechtsverteidiger_innen

Menschenrechtsverteidiger_innen wurden von staatlichen wie nichtstaatlichen Akteuren bedroht. Sie wurden eingeschüchtert, bedroht, festgenommen oder sogar getötet. Die Schutzmaßnahmen für Menschenrechtsverteidiger_innen waren unzureichend und Übergriffe gegen sie wurden kaum untersucht. Im September 2019 verschleppten und erschossen die Taliban ein Mitglied der unabhängigen Menschenrechtskommission von Afghanistan, Abdul Samad Amiri. Bis zum Jahresende wurde niemand für die Tötung, die einem Kriegsverbrechen gleichkommt, zur Rechenschaft gezogen. Im November 2019 nahm der afghanische Inlandsgeheimdienst NDS zwei bekannte Menschenrechtsverteidiger willkürlich fest. Diese hatten zuvor einen Pädophilenring in der Provinz Logar aufgedeckt, nachdem sie in den sozialen Medien mehr als 100 Videos mutmaßlicher Missbrauchsfälle gefunden hatten. Wie in den Vorjahren wurden Frauenrechtlerinnen auch 2019 in ganz Afghanistan von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren bedroht und eingeschüchtert. Sie sind weiterhin besonders gefährdet. 

Im Juli 2019 erneuerte die Regierung das Mandat der Unabhängigen Menschenrechtskommission Afghanistans und ernannte neun neue Mitglieder, darunter auch die neue Vorsitzende.
 

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wurden im Jahr 2019 eine halbe Million afghanischer Staatsangehöriger aus den Nachbarländern nach Afghanistan zurückgeführt, davon mehr als 476.000 allein aus dem Iran. Auch aus Europa wurden Tausende afghanische Asylsuchende abgeschoben, entweder auf der Grundlage des Abkommens Gemeinsamer Weg vorwärts in Migrationsangelegenheiten mit der Europäischen Union oder bilateraler Abkommen mit der afghanischen Regierung. Außerdem hat die türkische Regierung bis September 2019 etwa 19.000 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Währenddessen wurden Berichte darüber bekannt, dass afghanische Asylsuchende in der Türkei unter sehr schlechten Bedingungen in Hafteinrichtungen festgehalten werden.

Nach ihrer Rückkehr waren viele der Abgeschobenen erneut Bedrohungen und gewalttätigen Übergriffen durch bewaffnete Gruppen und örtliche Milizen ausgesetzt, denen sie zu entkommen versucht hatten.

Im Mai 2019 drohte der stellvertretende iranische Außenminister mit der Rückführung aller afghanischen Flüchtlinge, falls die USA ihre Wirtschaftssanktionen weiter aufrechterhalten sollten.
 

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Afghanische Frauen und Mädchen erfuhren weiterhin im gesamten Land geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere in den Regionen, die von den Taliban kontrolliert wurden. Bei der Registrierung der Gewalt gegen Frauen ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Angezeigte Übergriffe wurden nur selten untersucht. Außerdem wurde Druck auf die Opfer ausgeübt, damit sie ihre Vorwürfe zurückziehen. Auch wurden Vermittler_innen eingesetzt, die die Angelegenheit außerhalb des rechtlichen Rahmens und ohne menschenrechtliche Schutzmaßnahmen lösen sollten. Die Verantwortlichen für die Übergriffe – darunter Schläge, Tötungen, Folter und andere Misshandlungen sowie Prügelstrafen wegen des Vorwurfs des Ehebruchs – genossen weiterhin Straffreiheit. 

Die Taliban setzten in den von ihnen kontrollierten Gebieten weiterhin mittelalterliche Bestrafungsmethoden gegen Frauen und Mädchen ein, die auch Steinigung und Erschießen einschlossen. Währenddessen richtete die Regierung in keiner der 34 Provinzen Gerichte und Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen ein. 
Der Frauenanteil des Unterhauses des afghanischen Parlaments lag bei 27 Prozent. Auch im Kabinett und in Provinzräten waren Frauen vertreten. Doch trotz Quotenregelungen waren Frauen im Vergleich zu Männern in der Politik auch weiterhin unterrepräsentiert: Unter den 18 Kandidaten für die Präsidentschaftswahl im September war keine einzige Frau.

 

Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Für Journalist_innen wurde es immer schwieriger, frei und uneingeschränkt zu arbeiten. Dutzende Journalist_innen wurden von Sicherheitskräften oder Mitgliedern bewaffneter Gruppen angegriffen. Im Laufe des Jahres wurden zehn Journalist_innen von Unbekannten erschossen, andere wurden von bewaffneten Gruppen entführt. Im Januar 2019 wurde der Journalist Javid Noori von Mitgliedern der Taliban angegriffen und erschossen, im Februar wurden zwei weitere Medienschaffende in einer Radiostation der Provinz Takhar von Unbekannten erschossen. Andere Journalist_innen wurden von Staatsbeamt_innen, Sicherheitskräften oder Mitgliedern bewaffneter Gruppen geschlagen, eingeschüchtert, bedroht und schikaniert. Drohungen und Angriffe gegen Journalist_innen wurden von den Behörden kaum untersucht. Im April 2019 wurden zwei Tatverdächtige wegen der Tötung des Kabul News-Journalisten Abdul Manan Arghand im Jahr 2018 zum Tode verurteilt. 

Im Juni 2019 erklärten die Taliban, dass Journalist_innen und Medienschaffende ein legitimes militärisches Ziel seien, so lange sich diese den Befehlen der Gruppe widersetzten und die Verbreitung Taliban-feindlicher Inhalte nicht einstellten. Im August 2019 veröffentlichten die Taliban auf ihrer Website Voice of Jihad eine Warnung an die Bevölkerung, dass sich diese von Wahlkampfveranstaltungen im Zuge der Präsidentschaftswahlen fern halten solle. Denjenigen, die nicht gehorchten, drohten sie mit Gewalt.
 

Kinderrechte

2018 trat das überarbeitete Strafgesetzbuch in Kraft, das die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern durch die Streitkräfte verbietet und unter Strafe stellt. Die Änderungen schließen auch die Praxis des Bacha Bazi ein, deren zentrale Komponente der sexualisierte Missbrauch von Jungen durch erwachsene Männer ist. Trotzdem gab es Hinweise, dass die Sicherheitskräfte auch weiterhin Kindersoldaten rekrutierten und dass die Regierung die Opfer des Bacha Bazi nicht schützte. Es wurden keine Schritte zur Abschaffung der Kinderehe unternommen. Armut und fehlende Arbeitsmöglichkeiten zwangen Kinder dazu, auf den Straßen von Kabul und anderen Städten zu arbeiten, um den Lebensunterhalt ganzer Familien zu bestreiten. Die von der Regierung bereitgestellten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sind unzureichend.
 

Armut und fehlende Rechtsstaatlichkeit

Schätzungsweise 55 Prozent der afghanischen Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze. Der Zugang zu grundlegenden Leistungen wie Bildungsangeboten, sauberem Trinkwasser oder einer adäquaten Gesundheitsversorgung ist begrenzt. Trotz des eingeschränkten Zugangs der Bevölkerung zu notwendigen Gesundheitsleistungen kündigten die Taliban im April 2019 ein "Verbot" der Aktivitäten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und der Weltgesundheitsorganisation in den von ihnen kontrollierten Gebieten an. Im September 2019 hob die Gruppe das Verbot wieder auf. Im Land wurden auch weiterhin traditionelle und informelle Formen der Rechtsprechung praktiziert, was dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechtsstandards und den afghanischen Gesetzen widerspricht.
 

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