Sierra Leone 2019

Die Bestimmungen zu Verleumdung und Aufruhr im Gesetz über die öffentliche Ordnung dienten weiterhin dazu, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. Bei Amnesty International gingen Berichte über Menschenrechtsverletzungen an Menschenrechtsverteidiger_innen ein. Die Polizei setzte unverhältnismäßige Gewalt ein und beging auch weitere Menschenrechtsverletzungen. Frauen, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI) wurden 2019 nach wie vor diskriminiert.

 

Hintergrund

Das Hohe Gericht erklärte am 31. Mai 2019 die Wahl von 10 Parlamentsabgeordneten der Oppositionspartei All Peoples Congress (APC) wegen Verstößen gegen das Wahlrecht bei den Parlamentswahlen im März 2018 für ungültig. Daraufhin kam es am Sitz der Parteizentrale in der Hauptstadt Freetown zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen der Polizei und Anhänger_innen des APC. Am 25. August 2019 annullierte die Wahlkommission die Ergebnisse der Nachwahl im Wahlkreis 110, im Südosten von Freetown, da es in einigen Wahllokalen zu Gewalttaten gekommen war.
 

Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit

Öffentliche Funktionsträger_innen griffen nach wie vor auf die Bestimmungen über Verleumdung und Aufruhr von Teil V des Gesetzes über öffentliche Ordnung zurück, um Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Menschen, die sie kritisierten, mundtot zu machen.

Das Kabinett stimmte einem Änderungsantrag auf Abschaffung von Teil V des Gesetzes zu. Das Parlament verabschiedete Empfehlungen, die 2020 weiter beraten werden sollen. Zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten jedoch die Befürchtung, dass weitere drakonische Bestimmungen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken, im Gesetz bleiben können.

Auf einer Konferenz im Februar 2019 thematisierten lokale und internationale NGOs ihre Bedenken über den vom Kabinett im Dezember 2018 beschlossenen Rahmen für Entwicklungszusammenarbeit, in dem die Tätigkeit von NGOs geregelt wurde. Danach mussten sich alle NGOs bei dem NGO-Verband Sierra Leone Association of Non-Governmental Organizations (SLANGO) registieren lassen. Außerdem war darin festgelegt, dass 70 % der Gebermittel der NGOs an die Zielgruppen der Begünstigten gehen müssen und 30 % für Verwaltungskosten verwendet werden dürfen. Als Reaktion auf die von zivilgesellschaftlichen Organisationen formulierten Bedenken nahm das Ministerium für Planung und wirtschaftliche Zusammenarbeit die verpflichtende Registrierung bei SLANGO zurück und erklärte sich bereit, 2020 weitere Gesprächen mit den NGOs zu führen.

Polizei und Sicherheitskräfte

Die Besorgnis über die Maßnahmen der sierra-leonischen Polizeikräfte zum Schutz der öffentlichen Ordnung nahm zu. Am 21. Januar 2019 wurden bei bewaffneten Zusammenstößen zwischen Angehörigen lokaler Gemeinschaften und Sicherheitskräften im Chiefdom Sahn Malen (Bezirk Pujehun) zwei Menschen erschossen. Dieser Vorfall löste besonders viel Empörung aus. Am 31. Mai trieben Polizisten Teilnehmende an einem Protest auf dem Gelände des APC mit exzessiver Gewalt – einschließlich des Einsatzes von Tränengas – auseinander und verletzen dabei mehrere Personen schwer. Der Protest richtete sich gegen die Annullierung der Wahl einiger APC-Abgeordneter bei den Parlamentswahlen 2018. Im Dezember 2019 wurden im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Minderjährigen durch einen Polizeibeamten in Kenema, im Osten des Landes, Ermittlungen aufgenommen.

Am 26. April 2019 sicherten die staatlichen Stellen die Einleitung rechtlicher Reformen zu, mit dem Ziel, der Unabhängigen Beschwerdestelle der Polizei mehr Befugnisse und mehr Eigenständigkeit zu geben.

Frauenrechte

Sexualisierte Gewalt war nach wie vor ein großes Problem. Nach Angaben der Rainbo Initiative wurden den Erstaufnahmestellen der Organisation von Januar bis Juli 2019 insgesamt 2264 Fälle von sexualisierten Übergriffen gemeldet. Damit lag die Zahl der sexualisierten Übergriffe über der von 2018, wo im Jahresverlauf landesweit insgesamt 2900 Fälle gemeldet worden waren. Das Ausmaß der Vergewaltigungen und der sexualisierten Gewalt veranlasste Staatspräsident Bio dazu, am 19. Februar 2019 den "Notstand für Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt" auszurufen. Auslöser für den Notstand war die wachsende Empörung der Öffentlichkeit nach der Vergewaltigung mehrerer Minderjähriger, darunter ein fünfjähiges Mädchen. Das Parlament hob den Notstand am 19. Juni wieder auf. Am 19. September verabschiedete es das neue Gesetz über Sexualverbrechen. Dieses Gesetz sieht vor, dass alle Fälle von Sexualverbrechen vor dem Hohen Gericht verhandelt werden, ohne dass die Beweiskraft von einem erstinstanzlichen Gericht überprüft werden muss. Das Gesetz sieht bei der Vergewaltigung Minderjähriger nun als Höchststrafe die lebenslängliche Haft vor.

Am 15. Oktober 2019 veröffentlichte das Ministerium für Primar- und Sekundarbildung eine Erklärung, in der klargestellt wurde, dass schwangere Mädchen nun zwar an Prüfungen teilnehmen könnten, jedoch vom Schulbesuch weiter ausgeschlossen seien. Der Gerichtshof der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) stellte am 12. Dezember 2019 in einem Urteil fest, dass das 2015 von der sierra-leonischen Regierung verhängte Verbot, mit dem sie schwangeren Mädchen die Teilnahme an Prüfungen und den Besuch von Regelschulen untersagt hatte, rechtswidrig sei. Das Gericht befand, dass diese Maßnahme schwangere Schülerinnen diskriminiere und gegen regionale und internationale Menschenrechtsnormen verstoße.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Gleichgeschlechtliche Beziehungen wurden nach Artikel 61 des Gesetzes über Straftaten gegen Personen immer noch mit Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslänglicher Haft geahndet. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche wurden in ihren Gemeinden und in Gesundheitszentren auch im Jahr 2019 diskriminiert und stigmatisiert.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Nach wie vor gingen auch Berichte ein, denen zufolge die Rechte von Menschen verletzt wurden, die sich für den Schutz von Landrechten engagierten. Am 21. Januar 2019 kam es im Chiefdom Sahn Malen (Bezirk Pujehun) zu Zusammenstößen zwischen Angehörigen lokaler Gemeinschaften und Sicherheitskräften, die die Palmöl-Plantagen der Agrarfirma Socfin Group bewachten. Dabei erschossen die Sicherheitskräfte zwei Menschen. Nach dem Vorfall überfielen die Sicherheitskräfte mehrere Ortschaften und plünderten das Hab und Gut der Bewohner_innen. Neunzehn Mitglieder des Verbands der Landbesitzer und Landnutzer des Chiefdoms Malen (Malen Land Owners and Users Association – MALOA) wurden festgenommen und wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung des Eigentums der Socfin Group und Angriffen auf die Polizei angeklagt. Die Verfahren gegen sie waren mit Stand vom 31. Dezember 2019 immer noch anhängig.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Menschenrechts-NGOs forderten die staatlichen Stellen mehrfach auf, die Diskussion über die Empfehlungen des Verfassungsausschusses wieder aufzunehmen. Der Ausschuss hatte 2017 empfohlen, die Verfassung an internationale Menschenrechtsnormen anzupassen.

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