Anfragebeantwortung zu Syrien: Registrierung einer Eheschließung beim Schariagricht; Vorgehen, wenn sich Ehepartner im Ausland befinden [a-11270]

13. Mai 2020

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Expertenauskünften, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Alle Übersetzungen stellen Arbeitsübersetzungen dar, für die keine Gewähr übernommen werden kann.

Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.

 

Allgemeine Informationen zur Registrierung einer Ehe am Schariagericht finden sich in folgender ACCORD-Anfragebeantwortung vom Februar 2019:

·      ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Behörden zur Registrierung von Ehen: Fristen, Anwesenheitserfordernisse, VertreterInnen, Vollmacht, Heilung von Mängeln [a-10868], 4. Februar 2019
https://www.ecoi.net/de/dokument/1457524.html

Weitere Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen bei Eheschließungen finden sich auch in folgendem Bericht des norwegischen Herkunftsländerinformationszentrums Landinfo vom August 2018 (englische Übersetzung):

·      Landinfo – Norwegian Country of Origin Information Centre: Temanotat Syria: Ekteskaps lovgivning og ekteskapstradisjoner, 22. August 2018
https://www.ecoi.net/en/file/local/1454015/1788_1544606711_2208.pdf

Die folgenden Quellen enthalten Informationen zur Vorgehensweise bei Registrierungen von Ehen durch SyrerInnen im Ausland:

Das niederländische Außenministerium (Netherlands Ministry of Foreign Affairs) veröffentlicht im Dezember 2019 einen Bericht zu verschiedenen in Syrien ausgestellten Dokumenten. Eine Ehe eines syrischen Paares, die im Ausland geschlossen worden sei, könne im syrischen Zivilstandsregister registriert werden, wenn sie mit der Gesetzgebung des Landes, in dem die Ehe geschlossen worden sei, übereinstimme und nicht das syrische Gesetz verletze. Das Paar müsse die Ehe an der syrischen Botschaft mithilfe der offiziellen Heiratsdokumente, die von den Behörden des betreffenden Landes ausgestellt worden seien, nachweisen. Daraufhin informiere die Botschaft die Hauptzentrale der Behörde für Zivilangelegenheiten in Damaskus und die Ehe werde dann ins syrische Zivilstandsregister eingetragen:

„3.6 Registration of marriages contracted abroad

A marriage entered into by Syrians abroad can be included in the Syrian civil registry provided that it is registered in accordance with the legislation of the country concerned and does not violate Syrian law. The marriage must be substantiated at the Syrian embassy by means of official marriage documentation issued by the authorities of the country in question. The embassy then informs the headquarters of the Civil Affairs Directorate in Damascus, after which the marriage is recorded in the Syrian civil registry. If the country where the marriage takes place does not have Syrian diplomatic representation, the couple can send the marriage documentation directly to the headquarters of the Civil Affairs Directorate in the Syrian capital.” (Netherlands Ministry of Foreign Affairs, Dezember 2019, S. 24)

Rozana, ein von syrischen JournalistInnen im Exil in Paris gegründeter Radiosender, erklärt in einem Artikel vom Dezember 2019 den Prozess der Eheregistrierung für SyrerInnen, die im Ausland leben. Wenn beide Ehepartner im Ausland leben würden, müssten sie über die syrische Botschaft oder das syrische Konsulat eine spezielle Vollmacht für die Ehe beantragen, die dann über die Botschaft oder das Konsulat an einen Anwalt in Syrien mit Spezialisierung auf Personenstandsrecht übertragen werde. Sobald der Anwalt die Vollmacht erhalten habe, führe er die notwendigen Schritte zur Eheregistrierung durch und erhalte eine offizielle Heiratsurkunde sowie eine offizielle Ehebestätigung. Dieses Prozedere sei mittlerweile leichter, da der Bevollmächtigte nicht mehr zusätzlich um eine Genehmigung der Sicherheitsbehörden ansuchen müsse. Nachdem man bei der Botschaft oder beim Konsulat einen Termin reserviert habe, würden dort die folgenden Dokumente für eine Registrierung benötigt: die Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten in Syrien sowie dessen Adresse und die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebenden. Die Gebühren der Vollmachtausstellung würden etwa 100 US-Dollar (etwa 92 Euro, Anm. ACCORD) betragen. Die Anwaltsgebühren würden sich nach der individuellen Vereinbarung richten.

Wenn zwei Eheleute ihre Ehe registrieren wollten und sich einer von ihnen im Ausland und der andere in Syrien befinde, dann sei die Vorgehensweise komplizierter. In diesem Fall müsse die Ehefrau, die sich in Syrien befinde, über einen Rechtsanwalt eine Klage gegen ihren Ehemann (Klage auf Bestätigung der Ehe – daawa tathbit sawadsch) einreichen. Die Familie des Ehemannes werde dann vom Gericht über die Klage benachrichtigt und diese Benachrichtigung werde auch im Amtsblatt veröffentlicht. Wenn nach zwei bis drei Monaten die Familie des Beklagten (des Ehemannes) nicht auf diese Benachrichtigung reagiert habe, dann erkenne das Gericht die Ehe automatisch an uns stelle per Gerichtsurteil eine Ehebescheinigung aus. Manche Ehefrauen würden sich von einem Arzt eine gefälschte Schwangerschaftsbestätigung ausstellen lassen, dann würde die Ehe sofort bestätigt, ohne dass man drei Monate warten müsse. Dies sei jedoch gesetzeswidrig, da bei dieser Vorgehensweise medizinische Dokumente gefälscht würden. (Rozana, 9. Dezember 2019)

Die syrische Zeitung Al-Watan veröffentlicht im Jänner 2018 ein Video, in dem Mahmoud Al-Maarawi, vorsitzender Richter am Schariagericht in Damaskus, die Vorgehensweise bei Ehebestätigungen erklärt, wenn der Ehemann sich im Ausland und die Ehefrau sich in Syrien befinden würden. Auch hier spricht Al-Maarawi die Möglichkeit der Ehefrau an, eine Klage einzureichen. Jedoch weichen seine Informationen etwas von der oben beschriebenen Vorgehensweise ab. Nachdem die Frau ihre Klage eingereicht habe, werde der Vater des Ehemannes von der Klage in Kenntnis gesetzt und komme mit zwei Zeugen zu Gericht. Dort würden sie bezeugen, dass ein Ehevertrag geschlossen worden sei und würden Details unter anderem zur Höhe des Brautgeldes vorbringen. Wenn die Familie des Ehemannes nicht die erforderlichen Dokumente vorzeigen könne, dann erlasse der zuständige Richter eine bedingte Ehebestätigung, die erst dann im Personenstandsregister eingetragen werde, wenn eine Schwangerschaft der Ehefrau bestehe oder ein Kind aus der Ehe hervorgegangen sei. (Al-Watan, 23. Jänner 2018)

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 13. Mai 2020)

·      ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Anfragebeantwortung zu Syrien: Behörden zur Registrierung von Ehen: Fristen, Anwesenheitserfordernisse, VertreterInnen, Vollmacht, Heilung von Mängeln [a-10868], 4. Februar 2019
https://www.ecoi.net/de/dokument/1457524.html

·      Al-Watan: Auf diese Weise erfolgt die Bestätigung einer Ehe, wenn der Ehemann im Ausland und die Ehefrau in Syrien sind [هكذا يتم تثبيت الزواج اذا كان الزوج خارج سورية والزوجة داخلها..], 23. Jänner 2018
https://www.alwatanonline.com/%D9%87%D9%83%D8%B0%D8%A7-%D9%8A%D8%AA%D9%85-%D8%AA%D8%AB%D8%A8%D9%8A%D8%AA-%D8%A7%D9%84%D8%B2%D9%88%D8%A7%D8%AC-%D8%A7%D8%B0%D8%A7-%D9%83%D8%A7%D9%86-%D8%A7%D9%84%D8%B2%D9%88%D8%AC-%D8%AE%D8%A7%D8%B1/

·      Landinfo – Norwegian Country of Origin Information Centre: Temanotat Syria: Ekteskaps lovgivning og ekteskapstradisjoner, 22. August 2018
https://www.ecoi.net/en/file/local/1454015/1788_1544606711_2208.pdf

·      Netherlands Ministry of Foreign Affairs: Country of Origin Information Report Syria; Documents, Dezember 2019
https://www.ecoi.net/en/file/local/2029603/TAB+Documenten+Syrie+Engels+%28definitieve+versie%29.pdf

·      Rozana: Für SyrerInnen im Ausland – Auf diese Weise könnt ihr eure Ehe bestätigen und Geburten registrieren lassen [للسوريين خارج البلاد.. بهذه الطرق يمكنكم تثبيت زواجكم وتسجيل الولادات], 9. Dezember 2019
https://www.rozana.fm/ar/stories/2019/12/09/%D9%84%D9%84%D8%B3%D9%88%D8%B1%D9%8A%D9%8A%D9%86-%D8%AE%D8%A7%D8%B1%D8%AC-%D8%A7%D9%84%D8%A8%D9%84%D8%A7%D8%AF-%D8%A8%D9%87%D8%B0%D9%87-%D8%A7%D9%84%D8%B7%D8%B1%D9%82-%D9%8A%D9%85%D9%83%D9%86%D9%83%D9%85-%D8%AA%D8%AB%D8%A8%D9%8A%D8%AA-%D8%B2%D9%88%D8%A7%D8%AC%D9%83%D9%85-%D9%88%D8%AA%D8%B3%D8%AC%D9%8A%D9%84-%D8%A7%D9%84%D9%88%D9%84%D8%A7%D8%AF%D8%A7%D8%AA