Jahresbericht 2019 - Vereinigte Staaten von Amerika [AMR 01/1353/2020]

Im Jahr 2019 verstieß die Trump-Regierung mit diskriminierenden politischen Maßnahmen gegen die Menschenrechte der schutzbedürftigsten Personen und Bevölkerungsgruppen in den USA. Auf nationaler wie internationaler Ebene machte sich die US-Regierung daran, den Menschenrechtsschutz im Bereich der sexuellen und reproduktiven Rechte sowie den Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche (LGBTI) und andere Personen einzuschränken. An der mexikanischen Grenze wurden Zehntausende Asylsuchende, die um internationalen Schutz nachsuchten, von den US-Behörden unter Verstoß gegen nationales und internationales Recht inhaftiert, misshandelt und zurückgeschickt. In der Folge waren unbegleitete Minderjährige, ganze Familien, LGBTI und andere Personengruppen, die im Niemandsland in Nordmexiko strandeten oder in US-Abschiebezentren inhaftiert wurden, von Menschenrechtsverstößen bedroht. Des Weiteren griff die Trump-Regierung verstärkt auf strafrechtliche Mittel zurück, um Whistleblower, Menschenrechtsverteidiger_innen und politische Gegner_innen einzuschüchtern.

Hintergrund

Im September 2019 leitete das US-Repräsentantenhaus Ermittlungen für ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Trump ein, um die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Amtsmissbrauchs zu klären. Im Vorfeld der Wahlen im November 2020 nahm der politische Diskurs im Land immer polarisierendere und schärfere Züge an, und oft wurden dabei die Menschenrechte der schwächsten Bevölkerungsgruppen in Frage gestellt.

Internationale Menschenrechtsmechanismen

Die US-Regierung hat sich in den vergangenen Jahren weitgehend aus dem internationalen Menschenrechtssystem zurückgezogen. So räumte sie ihren Sitz im UN-Menschenrechtsrat und reduzierte ihren Beitrag zum Gesamthaushalt der UN. Seit Januar 2018 haben die USA weder auf Mitteilungen von UN-Expert_innen noch auf Anfragen nach Einladungen zu offiziellen Besuchen reagiert. Im Juli 2019 erklärte die US-Regierung in einem Schreiben an Amnesty International, sich nur noch der Menschenrechtsverfahren der Vereinten Nationen zu bedienen, wenn diese "den außenpolitischen Zielen der USA dienen". Damit lehnt sie die Mitwirkung an einer Prüfung der Menschenrechtslage in den USA durch die UN ab.

Des Weiteren schränkte die US-Regierung ihr Engagement in der Interamerikanischen Menschenrechtskommission ein. Im Juli 2019 kündigte das US-Außenministerium die Einrichtung einer neuen Kommission für unveräußerliche Rechte (Commission on Unalienable Rights) an, die sich im Oktober zu ihrer ersten Sitzung traf. Mit dieser Kommission verfolgte die US-Regierung die erklärte Absicht, die Unterstützung für international anerkannte Menschenrechte zurückzufahren. Es ist zu erwarten, dass die Kommission eine unilaterale Neudefinition der Menschenrechtskonzepte vornehmen wird, die den Definitionen gemäß dem Völkerrecht widersprechen; dadurch könnte auch der Diskriminierungsschutz für Frauen, LGBTI und andere benachteiligte Gruppen eingeschränkt werden.

Im April 2019 entzogen die USA der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), die Ermittlungen zu möglichen US-Kriegsverbrechen in Afghanistan durchführte, das Einreisevisum. Vorausgegangen waren diesem Schritt eine entsprechende Ankündigung des Außenministeriums im gleichen Jahr und bereits 2018 eine Androhung des US-Sicherheitsberaters, Mitarbeiter_innen des IStGH, die zu möglichen US-Kriegsverbrechen ermittelten, mit Einreiseverboten, der Beschlagnahme von Vermögenswerten und Strafverfolgung zu begegnen.  

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant_innen

Keine weitere Aufnahme von Flüchtlingen

Neue Maßnahmen der Trump-Regierung wie verschärfte Überprüfungsverfahren (enhanced vetting procedures), ein diskriminierendes Einreiseverbot für Bürger_innen einiger muslimischer Staaten ("Muslim ban") und die Absenkung der Obergrenzen für die Aufnahme neuer Flüchtlinge zielten vor allem auf Flüchtlinge aus überwiegend muslimischen Ländern und aus Mittelamerika ab. In der Folge nahm die Zahl der Flüchtlinge, die in den USA aufgenommen wurden, drastisch ab. Im September 2019 erklärte die Regierung, die Zahl der neu aufzunehmenden Flüchtlinge für das Haushaltsjahr 2020 auf 18.000 zu senken, den niedrigsten Wert seit Einführung des US-Flüchtlingsprogramms im Jahr 1980. Im Oktober 2019, dem ersten Monat des Haushaltsjahrs 2020, nahmen die USA überhaupt keine Flüchtlinge auf.

Externalisierung der Asylverfahren an der südlichen Landesgrenze

Die USA griffen zu immer drakonischeren Maßnahmen, um an der mexikanischen Grenze den Zugang zum Asylverfahren drastisch einzuschränken. Damit wurde Tausenden Menschen und Familien ein nicht wieder gutzumachender Schaden zugefügt. Zu den Maßnahmen gehörten die als Refoulement zu bewertenden rechtswidrigen Rückschiebungen zehntausender Asylsuchender an der mexikanischen Grenze und ihre Abschiebung nach Mexiko im Rahmen des sogenannten Migrantenschutzprotokolls, auch bekannt als "Bleibt in Mexiko"-Politik. Im Jahr 2019 zwangen die US-Behörden über 50.000 Asylsuchende, zurück nach Mexiko zu gehen und dort oft monate- oder jahrelang die Entscheidung über ihren Asylantrag abzuwarten. Diese migrationspolitischen Maßnahmen setzten Asylsuchende unnötigen und potenziell tödlichen Gefahren aus, beinhalteten das Risiko von Ketten-Abschiebungen durch die US-amerikanischen und mexikanischen Behörden, und verletzten das Recht der Betroffenen, Asyl zu suchen.

Willkürliche Inhaftierung und Misshandlung von Asylsuchenden

Die US-Behörden trennten Tausende asylsuchende Familien ohne deren Einverständnis und fügten den Betroffenen damit vorsätzlich so großes Leid zu, dass es in einigen Fällen als Folter zu bewerten ist. Im Januar 2019 bestätigte eine US-Aufsichtsbehörde Erkenntnisse von Amnesty International, nach denen die Behörden eine noch viel größere Zahl von Familien getrennt hatten als zuvor angegeben.

Asylsuchende wurden willkürlich und unbegrenzt inhaftiert, um sie von einem Asylantrag abzuhalten bzw. sie dazu zu bringen, ihren Antrag nicht weiter zu verfolgen. Dies kam grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich. Kinder, Frauen, ältere Menschen, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen oder akuten Krankheiten waren durch die willkürliche Inhaftierung in unzureichenden Hafteinrichtungen besonders gefährdet. Manche Asylsuchende saßen mehrere Jahre lang in Haft ohne die Möglichkeit, während des laufenden Asylverfahrens auf freien Fuß zu kommen. Entsprechende Anträge wurden von der US-Einwanderungsbehörde grundsätzlich abgelehnt.

Unbefristete bzw. unangemessen lange Inhaftierung minderjähriger Asylsuchender

In der größten Notunterkunft für minderjährige Geflüchtete in Homestead, Florida, wurden minderjährige Asylsuchende über einen langen Zeitraum oder auch unbefristet festgehalten, in vielen Fällen weitaus länger als die in den USA zulässigen 20 Tage.

Auf Druck mehrerer Kongress-Abgeordneter sowie von Amnesty International und anderen Organisationen schloss die Regierung im Januar 2019 ihre einzige andere Notunterkunft für unbegleitete Minderjährige, das Zeltlager im texanischen Tornillo. Gleichzeitig verdoppelten die Behörden die Zahl der Jugendlichen in der Einrichtung in Homestead auf über 2.000, verlegte diese aber im August 2019 in andere Zentren. Im Juni wurde im texanischen Carrizo Springs eine neue Notunterkunft für bis zu 1.300 minderjährige Flüchtlinge eingerichtet. Sie sollten dort bleiben, bis Personen gefunden waren, die die Verantwortung für sie übernahmen, zum Beispiel erwachsene Angehörige, die bereits in den USA leben.

Eine am 23. August 2019 erlassene neue Verordnung könnte dazu führen, dass Minderjährige und Familien im Zuge von Migrationsmaßnahmen unbegrenzt festgehalten werden.

Geschlecht, Sexualität und Identität

Sexuelle und reproduktive Rechte

Die zentrale Regierung in Washington und die Regierungen mehrerer Bundesstaaten unternahmen verstärkt Anstrengungen, sexuelle und reproduktive Rechte einzuschränken, indem u.a. Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert und der Zugang zu Dienstleistungen der reproduktiven Gesundheit schwieriger gestaltet wurden. Dadurch drohte die ohnehin schon hohe Müttersterblichkeitsrate weiter zu steigen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Für indigene Frauen war das Risiko einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs weiter unverhältnismäßig hoch. In einer aktuellen Studie dokumentierte das Urban Indian Health Institute die Fälle von mehr als 500 indigenen Frauen und Mädchen, die in 71 Städten landesweit getötet worden waren oder als vermisst galten. Angesichts der mangelhaften Datenlage bei den Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtenmedien dürfte diese Zahl jedoch noch weitaus höher liegen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI)

Nach amtlichen Daten war die Zahl der Fälle von Hassverbrechen aus Gründen der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität 2018 zum vierten Mal in Folge gestiegen. People of Colour, die ihre weibliche Trans-Identität auslebten, wurden besonders häufig Opfer von gewalttätigen Hassverbrechen. In vielen Bundesstaaten enthielten Gesetze, die für Verbrechen mit Hassmotiv höhere Strafen vorsehen, keinen Verweis auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität als Tatmotiv.

Auf Bundesebene gab es keinen arbeitsrechtlichen Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität. Die Regierung versuchte mit politischen und juristischen Maßnahmen, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Bildungswesen, dem Militär, dem Arbeitsleben und anderen Bereichen abzubauen.

Menschenrechtsverteidiger_innen

Die US-Regierung führte eine mit Drohungen, Schikanen und strafrechtlichen Ermittlungen verbundene politisch motivierte und rechtswidrige Einschüchterungskampagne gegen Dutzende von Menschen durch, die die Rechte von Migrant_innen, Flüchtlingen und Asylsuchenden an der mexikanischen Grenze verteidigten, und verstieß damit gegen das Recht der Betroffenen auf Schutz vor Diskriminierung wegen ihrer politischen oder sonstigen Anschauungen. Das Heimatschutzministerium und das Justizministerium missbrauchten die Strafjustiz dazu, alle diejenigen abzuschrecken und zu bestrafen, die systematische Menschenrechtsverletzungen der US-Behörden an Migrant_innen und Asylsuchenden dokumentierten oder anprangerten.

Im Juni 2019 wurde der Geografielehrer und freiwillige Helfer für die Organisation No More Deaths, Dr. Scott Warren, der in dem Wüstenort Ajo in Arizona humanitäre Hilfe in Form von Wasser, Lebensmitteln, sauberer Kleidung und Bettzeug geleistet hatte, vor Gericht gestellt. Die Geschworenen konnten sich nicht auf ein einstimmiges Urteil einigen. Im Fall eines Schuldspruchs hätten ihm bis zu zehn Jahre Haft gedroht. Im Juli kündigte die Bundesstaatsanwaltschaft eine Neuverhandlung wegen des "Gewährens von Unterschlupf" in zwei Fällen an. Im November 2019 sprach ein Gericht Dr. Scott Warren von den Anklagen frei. In einem separaten Verfahren wurden ihm Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen, weil er Wasser und humanitäre Hilfe für Migrant_innen in der Wüste deponiert hatte, aber auch hier ergingen Freisprüche.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im September 2019 bemühte sich Präsident Trump nach einem anonymen Hinweis auf Machtmissbrauch im Amt, die Identität eines Whistleblowers im US-Geheimdienst zu ermitteln. Er sagte, solche Whistleblower seien Spione, und was sie taten, sei Hochverrat. In der Vergangenheit sei man mit solchen Menschen "ein bisschen anders" umgegangen.

Im Mai 2019 wurden gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange nach dem Spionagegesetz (Espionage Act) 17 neue Anklagen erhoben; die US-Regierung bemühte sich weiter um seine Auslieferung aus Großbritannien in die USA, um ihm dort den Prozess zu machen. Die Julian Assange zur Last gelegten Taten gehören zur üblichen Arbeitsweise investigativer Journalist_innen, und die Anklagen gegen ihn sollen wohl vor allem von der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung abschrecken.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Unter Verstoß gegen das Völkerrecht wurden auf der US-Marinebasis in Guantánamo Bay noch immer 40 Personen willkürlich und unbegrenzt festgehalten. Seit der Überstellung von 18 Häftlingen in aufnahmewillige Länder im Januar 2017 wurde nur eine einzige Person aus Guantánamo Bay verlegt. Fünf Häftlinge, deren Freilassung seit mindestens 2016 vorgesehen war, befanden sich Ende 2019 noch immer in Haft, und die Regierung Trump schaffte das eigens für ihre Überstellung eingeführte Verfahren ab. Keiner der verbliebenen 40 Häftlinge hatte Zugang zu angemessener ärztlicher Versorgung, und diejenigen, die Folterungen durch US-Militärangehörige überlebt hatten, erhielten keine angemessenen Rehabilitationsleistungen.

Verfahren vor Militärkommissionen

Sieben der Guantánamo-Häftlinge drohte ein Verfahren vor einer Militärkommission. Es verstößt gegen das Völkerrecht und internationale Standards, Zivilpersonen vor Militärgerichte zu stellen. Zudem wird das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt, wenn Verfahrensschutzmaßnahmen von der Nationalität abhängig gemacht werden, denn US-Bürger können nicht vor Militärgerichte gestellt werden. In Prozessen vor Militärkommissionen kann die Todesstrafe verhängt werden, und wenn dies mit einem Verstoß gegen die internationalen Standards für ein faires Verfahren verbunden ist, kommt es einem willkürlichen Entzug des Lebens gleich. Das Verfahren gegen die im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 Angeklagten soll am 11. Januar 2021 beginnen.

Zivile Opfer und mögliche rechtswidrige Tötungen

Die USA wandten im Zuge ihrer fragwürdigen Doktrin vom "globalen Krieg" in verschiedenen Ländern wiederholt tödliche Gewalt an. So setzten sie unter Missachtung ihrer Verpflichtungen gemäß dem humanitären Völkerrecht bewaffnete Drohnen ein. Dokumentationen von Nichtregierungsorganisationen, UN-Expert_innen und Nachrichten-Medien zeigten, wie bei solchen Attacken (in bewaffneten Konfliktzonen und außerhalb) Personen, die unter den Schutz der Genfer Konventionen fallen, darunter auch Zivilpersonen, willkürlich ihres Rechts auf Leben beraubt wurden. In vielen Fällen kann von rechtswidrigen Tötungen und Verletzungen ausgegangen werden, in einigen Fällen auch von Kriegsverbrechen.

Die Schwächung der Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung bei tödlichen Einsätzen ließ die Wahrscheinlichkeit rechtswidriger Tötungen ansteigen, erschwerte die Bewertung der Rechtmäßigkeit solcher Attacken und verhinderte nicht nur, dass die Täter_innen zur Verantwortung gezogen werden konnten, sondern auch, dass den Opfern wirksame Rechtsmittel und der Anspruch auf angemessene Entschädigung zur Verfügung standen. So behauptete die US-Regierung zum Beispiel, dass in Somalia keine Zivilpersonen verletzt oder getötet worden seien, obwohl sich die Zahl der dort durchgeführten Luftangriffe im Jahr 2018 verdreifacht hatte. Erst nach der Veröffentlichung eines Berichts von Amnesty International, der unwiderlegbare Beweise für solche Tötungen enthielt, räumte die Regierung im April 2019 die Verantwortung für solche Todesfälle ein. Ungeachtet der Ersuchen von UN-Menschenrechtsexpert_innen und anderen Fachleuten um Klarstellung der rechtlichen und politischen Standards und Kriterien für den Einsatz tödlicher Gewalt außerhalb der USA verhielt sich die Regierung weiterhin weder kooperativ noch transparent.

Folter und andere Misshandlungen

Ein Jahrzehnt nach dem von 2001 bis 2009 autorisierten, mit systematischen Menschenrechtsverletzungen wie Folterung und Verschwindenlassen verbundenen CIA-Programm rechtswidriger Überstellungen und geheimer Inhaftierungen waren die mutmaßlichen Verantwortlichen noch immer nicht vor Gericht gestellt worden. Es wurden nur sehr spärliche Ermittlungen vorgenommen, die zu keiner Anklageerhebung führten.

Waffengewalt

Durch das Versagen der US-Regierung beim Schutz der Bevölkerung vor der weitverbreiteten Waffengewalt wurden den Menschen im Land nach wie vor wichtige Menschenrechte wie die Rechte auf Leben, persönliche Sicherheit und Freiheit von Diskriminierung vorenthalten. Die USA verzeichneten 2019 sowohl absolut als auch pro Kopf die größte Zahl von Waffenbesitzern weltweit. Ungehinderter Zugang zu Schusswaffen, ungenügende Waffengesetze und mangelhafte Bestimmungen für Erwerb, Besitz und Verwendung von Schusswaffen sorgten dafür, dass diese Art der Gewalt nicht zurückging.

2017, das Jahr, zu dem die aktuellsten Daten vorlagen, starben 39.773 Menschen durch Schussverletzungen, weitere 134.000 überlebten solche Verletzungen. Aufgrund der hohen Kosten gab es keine speziellen Programme mit entsprechenden Gesundheits- und Rehabilitationsangeboten für die Opfer dieser Gewalt, die laufend ärztliche und insbesondere psychologische Versorgung benötigen, und der Anspruch auf Entschädigung war gering.

People of Colour waren nach wie vor unverhältnismäßig häufig von Tötungsdelikten mit Schusswaffengebrauch betroffen. In 58,5% der Fälle waren die Opfer Afroamerikaner_innen, vor allem junge schwarze Männer, während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lediglich bei 13% liegt; für männliche Schwarze zwischen 15 und 34 Jahren waren Tötungsdelikte mit Schusswaffengebrauch auch 2019 die häufigste Todesursache.

Exzessive Gewaltanwendung

2018 wurden fast 1.000 Personen von Beamt_innen mit Polizeibefugnissen unter Einsatz ihrer Schusswaffe getötet, und nach vorläufigen Statistiken dürfte die Zahl 2019 ähnlich hoch sein. Die begrenzten vorliegenden Daten legen nahe, dass Afroamerikaner_innen unverhältnismäßig häufig von tödlicher Polizeigewalt betroffen waren. 23% der Getöteten kamen aus dieser Bevölkerungsgruppe, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lag jedoch nur bei 13%. Die Regierung ließ auch weiterhin keine Statistik zur Anzahl solcher Todesfälle pro Jahr erstellen. Das Gesetz über die Dokumentation von Todesfällen in Gewahrsam (2014 Death in Custody Reporting Act), in dem die landesweite Sammlung und Verbreitung dieser Daten vorgesehen ist, war noch nicht vollständig umgesetzt.

Eine von Amnesty International durchgeführte Prüfung der gesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Bundesstaaten zum Einsatz von tödlicher Gewalt durch Beamt_innen mit Polizeibefugnissen (so vorhanden) zeigt, dass keine dieser Bestimmungen dem Völkerrecht und den internationalen Standards zum Einsatz von tödlicher Gewalt entspricht, wonach tödliche Gewalt nur als letztes Mittel bei unmittelbar drohender Gefahr von Tod oder schwerer Verletzung eingesetzt werden darf.

Todestrafe

Während sich in einigen Bundesstaaten die Tendenz zur Abschaffung der Todesstrafe fortsetzte, ordnete die Generalstaatsanwaltschaft nach einer Pause von 16 Jahren wieder fünf Hinrichtungen an.

Seit der Verabschiedung der neuen Todesstrafengesetze im Jahr 1977 sind in den USA insgesamt mehr als 1.500 Todesurteile vollstreckt worden, über 100 davon seit 2015. Studien zeigen, dass die Hautfarbe, vor allem die des Opfers, eine Rolle dabei spielt, wer zum Tode verurteilt wird.

Seit 1977 wurden mindestens 156 Gefangene wegen erwiesener Unschuld aus dem Todestrakt entlassen – mehr als die Hälfte von ihnen gehörte einer ethnischen Minderheit an. In zahlreichen Fällen wurden Gefangene hingerichtet, obwohl erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gerichtsverfahren bestanden, oft wegen unzureichender Rechtsvertretung. Auch gegen Menschen mit schwerwiegenden geistigen Behinderungen wurde – unter Verstoß gegen das Völkerrecht – die Todesstrafe verhängt.

Veröffentlichungen von Amnesty International

Middle East: ‘The mountain is in front of us and the sea is behind us’: The impact of US policies on refugees in Lebanon and Jordan (MDE 02/0538/2019)

USA: ‘You Don’t Have Any Rights Here’: Illegal Pushbacks, Arbitrary Detention, and Ill-treatment of Asylum-Seekers in the United States (AMR 51/9101/2018)

USA: Government must stop illegal pushbacks of asylum seekers to Mexico (News story, 11 April)

USA: No home for children: The Homestead ‘temporary emergency’ facility (AMR 51/0714/2019)

USA: Trump’s Global Gag Rule a Blow for Women’s Rights and Lives (News story, 5 January)

USA: ‘Saving lives is not a crime’: Politically motivated legal harassment against migrant human rights defenders by the USA (AMR 51/0583/2019)

USA: Dr. Scott Warren new trial slated for November (AMR 51/0688/2019)

Somalia: The hidden US war in Somalia: civilian casualties from airstrikes in Lower Shabelle (AFR 52/9952/2019).

War in Raqqa: Rhetoric versus Reality (2019)

USA: Scars of survival: Gun violence and barriers to reparations in the USA (AMR 51/0566/2019)

Associated documents