Anfragebeantwortung zum Iran: Voraussetzungen für Ausstellung eines Reisedokuments durch die Botschaft, Reisepass über Verwandte im Iran, Bestätigung über das Nichterlangen eines Reisepasses [a-11113]

25. Oktober 2019

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Expertenauskünften, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Alle Übersetzungen stellen Arbeitsübersetzungen dar, für die keine Gewähr übernommen werden kann.

Wir empfehlen, die verwendeten Materialien im Original durchzusehen. Originaldokumente, die nicht kostenfrei oder online abrufbar sind, können bei ACCORD eingesehen oder angefordert werden.

 

Eine Auskunftsperson der Konsularabteilung der Iranischen Botschaft in Berlin gibt im Oktober 2019 gegenüber ACCORD Folgendes an: Um einen neuausgestellten Reisepass zu erhalten müsse die Person zu einer der Konsularabteilungen kommen. Dort müsse zunächst der Verbleib ihres alten Reisepasses, mit dem die Person aus dem Iran ausgereist sei, abgeklärt werden. Weiters sei das Vorlegen aller vorhandenen Dokumente erforderlich, darunter insbesondere der Personalausweis und die Geburtsurkunde.

Falls es dem/der AntragstellerIn nicht möglich sei, die erforderlichen Dokumente (insbesondere Personalausweis und Geburtsurkunde) vorzulegen, dann müsse die weitere Vorgehensweise fallspezifisch geklärt werden. Es sollte allerdings laut Angaben der Auskunftsperson für einen iranischen Staatsangehörigen bei Vorlegen eines iranischen Dokuments, wie etwa des Personalausweises, generell schon möglich sein, bei der Auslandvertretung einen Reisepass ausgestellt zu bekommen, allerdings könne es mitunter ein bürokratisch langwieriger Prozess sein. Falls es der Person aufgrund fehlender Dokumente nicht möglich sei, der Auslandsvertretung ihre iranische Staatsbürgerschaft nachzuweisen, könnten unter Umständen und je nach Einzelfall Familienmitglieder, die im Iran aufhältig seien, behilflich sein. Diese könnten den Behörden Dokumente vorlegen, die nachweisen würden, dass der Antragsteller iranischer Staatsbürger sei. Die Dokumente könnten dann an die Auslandsvertretung übermittelt werden.

Zur Möglichkeit der Ausstellung eines Dokuments, mit welchem die Auslandsvertretung bestätigt, dass dem/der AntragstellerIn die Ausstellung eines Reisepasses verweigert worden sei, wollte die Auskunftsperson keine allgemeingültigen Angaben machen.

Zur Erneuerung eines iranischen Reisepasses vom Ausland aus, konkret aus Deutschland, könne man sich auf der Webseite www.mikhak.mfa.ir registrieren. Dort sei ein Online-Formular auszufüllen und Personaldokumente müssten hochgeladen werden. Danach könne man mit einer online generierten Nummer und den Originaldokumenten zu einer der Konsularabteilungen kommen und dort seinen Reisepass erneuern lassen. (Konsularabteilung der Iranischen Botschaft in Berlin, 22. Oktober 2019)

 

Eine Auskunftsperson der Konsularabteilung der Iranischen Botschaft in Wien gibt im Oktober 2019 gegenüber ACCORD an, dass man für die Ausstellung eines Reisepasses durch die Auslandsvertretung sämtliche Dokumente vorlegen müsse. In der Regel seien dies der Personalausweis, die Geburtsurkunde sowie eine etwaige Heiratsurkunde. Bei Fehlen von Dokumenten müsse einzelfallabhängig vorgegangen werden, eine pauschalisierende Auskunft könne hierzu nicht gegeben werden. Auch zur Frage, ob bei Nicht-Ausstellung eines Reisepasses ein Dokument ausgestellt werden könne, das die Nicht-Erlangung bestätige, hielt die Auskunftsperson fest, dass hierzu keine pauschalisierende Auskunft möglich sei. (Konsularabteilung der Iranischen Botschaft in Wien, 22. Oktober 2019)

 

Das Danish National ID Center ist Teil des dänischen Ministeriums für Immigration und Integration und ist für die Unterstützung dänischer Behörden bei der Überprüfung von Personaldokumenten zuständig ist. In einem auf der Webseite des Zentrums abrufbaren Dokument vom Oktober 2018 wird unter Verweis auf verschiedene Quellen festgehalten, dass für die Ausstellung eines Reisepasses im Iran das Vorlegen der Geburtsurkunde und des Personalausweises nötig sei. Für verheiratete Frauen sei in der Regel darüber hinaus das Vorlegen der Einverständniserklärung ihres Ehemannes erforderlich (Zu den Ausnahmen von dieser letztgenannten Bestimmung siehe Originalzitat unten, Anm. ACCORD).

Zur Ausstellung eines Reisepasses vom Ausland aus wird festgehalten, dass iranische Auslandsvertretungen sowohl eine Erstausstellung, als auch eine Neuausstellung, als auch eine Erneuerung von Reisepässen durchführen könnten. Befinde sich die antragstellende Person im Ausland und habe ihren Reisepass verloren, so könne sie bei der iranischen Botschaft dieses Landes einen neuen beantragen. Die Person müsse dafür einen Polizeibericht zum Verbleib des alten Reisepasses sowie die Geburtsurkunde und den Personalausweis mitbringen:

Issuance in Iran

The passport is issued by the Immigration and Passport Police in Iran. To get the passport issued, citizens above 18 years of age must present the birth registration, the Shenasnameh, and their national ID card, the Melli Card. In addition, children below 18 years and unmarried women above 18 years must obtain the permission of the father or closest male relative.

Married women must present the husband’s permission in order to have a passport issued. There are three exceptions in which the wife does not need the approval of the husband to have a passport issued and travel: 1. If the woman’s right to travel without the company of her husband is stipulated in the marriage contract as a condition for the marriage, she can obtain a passport and use it to travel without the approval of the husband. 2. If the husband is stationed abroad. 3. If the husband is non-Iranian the wife can apply for a passport without the approval of the husband.

Passports issued in Iran will have ‘IMMIGRATION AND PASSPORT POLICE’ written as place of issue.

Issuance at Iranian representations abroad

Iranian representations abroad can handle first-time issuance, re-issuance and renewal of passports. In case the applicant is abroad and has lost his or hers passport and applies for a new at the Iranian embassy of that country, the applicant is required to bring a police report, the birth registration (shenasnameh) and the identity card (melli card).”

 

 

 


Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 25. Oktober 2019)

·      Danish National ID Center: Issuance procedures of the Iranian passport in Iran and abroad, 16 October 2018

·https://www.nidc.dk/-/media/nidc/Dokumenter/Notatbibliotek/23102018-Iran-Issuance-procedures-of-the-Iranian-passport-in-Iran-and-abroad.pdf?la=en&hash=6A0A50FBA18801B9D8767632E609C7C363DA630E

·      Konsularabteilung der Iranischen Botschaft in Berlin: Telefonische Auskunft, 22. Oktober 2019

·      Konsularabteilung der Iranischen Botschaft in Wien: Telefonische Auskunft, 22. Oktober 2019