Anfragebeantwortung zu Somalia: Informationen zu Mischehen zwischen Tumaal und Ashraf; gesellschaftlicher Status der Tumaal und der Ashraf [a-11095]

20. September 2019

Das vorliegende Dokument beruht auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen sowie gegebenenfalls auf Expertenauskünften, und wurde in Übereinstimmung mit den Standards von ACCORD und den Common EU Guidelines for processing Country of Origin Information (COI) erstellt.

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Gesellschaftlicher Status der Tumaal und berufsständischer Minderheiten

Mehrere Quellen zählen die Tumaal zu den berufsständischen Minderheiten in Somalia (MRG, 23. November 2010, S. 8; SEM, 31. Mai 2017, S. 16-17; ÖIF, Dezember 2010, S. 23-24). Laut einem im März 2018 aktualisierten Eintrag auf der Webseite der internationalen NGO Minority Rights Group International (MRG), die sich für benachteiligte Minderheiten und indigene Völker einsetzt, gehören die Tumaal zu den berufsständischen Minderheiten und würden ihren Namen vom somalischen Wort „tum“ ableiten, was soviel bedeute wie „schlagen" oder „hämmern". Tumaal seien Schmiede und Zimmerleute gewesen:

„The occupational minorities in Somalia, consisting of Gaboye, Tumal and Yibir, include weavers, potters, smiths, hunters, tanners, and others, with each group having its own name: for example, Tumal derive their name from the Somali word tum, meaning ‘to beat’ or ‘to hammer’. […] Tumal were blacksmiths and carpenters […]” (MRG, März 2018)

Das Schweizerische Staatssekretariat für Migration (SEM) veröffentlichte im Mai 2017 einen Bericht zu Somalia, in dem unterschiedliche Bezeichnungen für die berufsständischen Minderheiten angeführt werden. Es gebe viele Bezeichnungen für die berufsständischen Minderheiten, diese könnten sich regional unterscheiden. Häufig verwendet würden die Begriffe Waable, Sab, Madhibaan und Boon, aber auch Midgaan, was so viel wie unberührbar bedeute und von den Betroffenen als beleidigend empfunden werde. Im Süden des Landes würden sie oft als Gacan Walaal, im Norden des Landes als Gabooye bezeichnet. Der Begriff Gabooye umfasse zwar nicht alle Berufsgruppen, aber zumindest vier untereinander nicht verwandte Clans der berufsständischen Gruppen, unter diesen auch die Tumaal. (SEM, 31. Mai 2017, S. 16)

 

Der SEM-Bericht enthält auch Informationen zum sozialen Status der berufsständischen Gruppen. Unter Verweis auf mehrere Quellen fasst das SEM wie folgt zusammen:

„Die berufsständischen Gruppen stehen auf der untersten Stufe der sozialen Hierarchie der somalischen Gesellschaft. Sie unterscheiden sich in ethnischer, sprachlicher und kultureller Hinsicht nicht von der Mehrheitsbevölkerung, sind aber traditionell in Berufen tätig, die von den Mehrheitsclans als ‚unrein‘ oder ‚unehrenhaft‘ angesehen werden. Diese Berufe und andere ihrer Praktiken (z.B. Fleischverzehr) gelten darüber hinaus als unislamisch (haram). Im Gegensatz zu den Mehrheitsclans können sie ihre Abstammung nicht auf den Propheten Mohammed zurückverfolgen. Generell ist ein ‚Makel‘ im Stammbaum aus Sicht der ‚nob- len‘ Somali wohl der Hauptgrund für den niedrigen Stellenwert der berufsständischen Gruppen.“ (SEM, 31. Mai 2017, S. 14-15)

Genaue Darstellungen zu den berufsständischen Gruppen und den Tumaal findet sich auch in folgenden Quellen:

Gesellschaftlicher Status der Ashraf

Das SEM schreibt in seinem im Mai 2017 veröffentlichten Bericht, dass die Ashraf teilweise als ethnische Minderheit angesehen, sich aber eher durch einen speziellen religiösen Status von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden würden:

Teilweise werden auch die Ashraf und die Sheikal (Sheikash) zu den ethnischen Minderheiten gezählt. In kultureller und sprachlicher Hinsicht sind sie aber schwerer von der somalischen Mehrheitsbevölkerung zu unterscheiden. Stattdessen haben sie einen speziellen religiösen Status (u.a. Durchführung von Riten) und spielen traditionell eine wichtige Rolle bei der Konfliktlösung.” (SEM, 31. Mai 2017, S. 14)

In einem Bericht zu Süd- und Zentralsomalia vom August 2014 schreibt das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office, EASO), eine Agentur der Europäischen Union zur Förderung der praktischen Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Asylbereich, dass die Gruppe der Ashraf (ebenso wie die berufsständischen Gruppen) nicht zu den sogenannten „noblen“ Mehrheitsclans zähle:

„Several minority groups with different backgrounds do not belong to the ‘noble’ majority clans. These are the ethnic and religious minorities and the occupational groups. The ethnic and religious minorities generally have a different origin and, in some cases, even their own languages. The biggest groups are Bantu (Jareer), Benadiri, Sheikhal and Ashraf.“ (EASO, August 2014, S. 21)

Laut dem SEM seien sowohl die ethnischen als auch die berufsständischen Minderheiten aufgrund ihrer geringeren Anzahl schwächer als die „noblen“ Mehrheitsclans, da die Sicherheit einer Gruppe im Zusammenhang mit ihrer Größe stehe. Minderheiten seien tendenziell marginalisiert, jedoch nicht alle im gleichen Maße:

„Als ‚Minderheiten‘ werden jene Gruppen bezeichnet, die aufgrund ihrer geringeren Anzahl schwächer als die ‚noblen‘ Mehrheitsclans sind. Dazu gehören Gruppen mit nichtsomalischer ethnischer Abstammung, Gruppen, die traditionell als unrein angesehene Berufe ausüben, sowie die Angehörigen ‚nobler‘ Clans, die nicht auf dem Territorium ihres Clans leben oder zahlenmässig klein sind. Da der Schutz einer Gruppe von ihrer Grösse abhängt, sind die Minderheiten tendenziell marginalisiert, wobei sich das Ausmass der Marginalisierung je nach Gruppe unterscheidet. In den letzten Jahren hat sich ihre gesellschaftliche Situation verbessert, als Ausnahme bleiben aber Mischehen mit den Mehrheitsclans weiterhin ein Tabu –wobei es hier Ausnahmen und regionale Unterschiede gibt.“ (SEM, 31. Mai 2017, S. 5)

In einer Anfragebeantwortung zu den Ashraf in Somalia vom 10. August 2018 behandelt das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo den Status der Ashraf in Somalia. Traditionell seien sie aufgrund der zugeschriebenen Verwandtschaft zum Propheten respektiert und es werde ihnen eine ausgeprägte religiöse Verbindung und religiöses Wissen zugeschrieben. Das bedeute aber nicht, dass sie religiöser als andere Somalis seien. Traditionell hätten die Ashraf in Clankonflikten eine Vermittlerrolle innegehabt oder religiöse Positionen eingenommen. Die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, Traditionen und Rollen seien aber nicht statisch, sondern würden sich durch politische, soziale und technologische Einflüsse verändern. Während des Bürgerkriegs und der Konflikte in Südsomalia in den 1990er Jahren seien laut Landinfo auch die Ashraf, wie viele andere Gruppen, Opfer von Missbrauch und Raub geworden. Nur wenig deute darauf hin, dass ihr traditioneller Status sie zu diesem Zeitpunkt geschützt hätte. Ohne Zweifel seien aber die Verletzlichkeit und das Risiko von Übergriffen von der Situation abhängig, und durch die Normalisierung der Zustände im Land dürften wie andere Somali auch die Ashraf profitiert haben. Da Traditionen und der Islam immer noch eine starke Position in allen Teilen des Landes innehätten, impliziere dies, dass sich der Respekt für die Gruppe der Ashraf und die spezifischen sozialen Aufgaben einzelner Ashraf nicht bedeutend verändert hätten:

„What is the status of the Ashraf in Somalia? Because of the (supposed) relationship with the Prophet, the Ashraf in Somalia have traditionally been respected and considered to have a distinct religious affiliation and knowledge. However, it does not mean that the Ashraf generally have religious duties or are greater believers than other Somalis. Traditionally, the leading Ashraf have mediated in clan conflicts and/or had religious positions. However, the various communities, traditions and roles are not static. They develop and change according to political, social and technological changes. How the different developments have impacted on the Ashraf in Somalia is hard to say. During the civil war and conflicts in southern Somalia in the 1990s, the Ashraf, like many other groups, were subject to abuse. Armed militia groups robbed the properties of many Ashraf, and little suggests that their traditional status protected them at the time. However, vulnerability and risk of abuse are undoubtedly situational, and the normalisation of conditions in the country appears to benefit the Ashraf in the same way as other Somalis. Traditions and Islam still have a strong position in all parts of the country. This implies that respect for the Ashraf in general and the specific social tasks of individual Ashraf has not significantly changed.“ (Landinfo, 10. August 2018, S. 1-2)

Der oben zitierte Bericht von Landinfo enthält ausführliche Darstellungen zu den Ashraf:

 

Markus Höhne, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Ethnologie an der Universität Leipzig, schreibt in einer E-Mail-Auskunft vom 20. Februar 2015 Folgendes zur Lage der Ashraf:

„[…] generell denke ich, sind Asharaf immer noch mit eine der schwächsten Gruppen in Somalia. Sie werden sicher nicht mehr systematisch verfolgt. Aber im allgemeinen sozialen, politischen, ökonomischen und militärischen Gefüge des Südens, der immer noch weit von Stabilität und Frieden entfernt ist, sind Asharaf anfällig gegenüber Ausbeutung, Übergriffen, Kriminalität, sexueller Gewalt etc. Sie haben keine Miliz, die sie verteidigt. Die Regierung ist bei weitem nicht stabil genug, die Sicherheit Ihrer BürgerInnen zu garantieren. Und noch immer operieren Al Shabaab und Kriminelle sowie undisziplinierte Soldaten in Teilen Südsomalias. Mein Fazit ist: Mitglieder dieser Gruppe sind einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Diese ist aber eher allgemeiner Natur und dadurch bedingt, dass Asharaf politisch und vor allem militärisch nicht stabil verankert sind.“ (Höhne, 20. Februar 2015)

Ein älterer von ACCORD im Jahr 2009 veröffentlichter Bericht zu Clans in Somalia (basierend auf einem Vortrag von Dr. Joakim Gundel) geht folgendermaßen auf die Ashraf ein:

„Die Asharaf werden häufig als Minderheit kategorisiert. Hier wird in erster Linie auf die Digil-Mirifle-Asharaf Bezug genommen und nicht auf die Benadiri-Asharaf. Weitere Asharaf-Gruppen leben zusammen mit anderen somalischen Clans in verschiedenen Regionen des Landes. Die Asharaf gelten allgemein als religiös bzw. als religiöse Lehrer, die von der Tochter des Propheten Mohammed, Fatima, abstammen. Meist sind sie in die Gruppen, mit denen sie zusammen siedeln (Digil-Mirifle oder Benadiri) integriert und werden normalerweise von diesen wegen ihres besonderen religiösen Status als Nachkommen des Propheten beschützt. Sie werden daher nicht als Minderheit im engeren Sinne angegriffen, doch können sie an den selben Problemen, mit denen ihre ‚Gastgeber‘- Clans konfrontiert sind, leiden. So wurden sie in den frühen Bürgerkriegsjahren zusammen mit den Benadiri zum Ziel von Angriffen. Heute ist einer der wichtigsten Minister und Verbündeten von Präsident Sheikh Sharif, Sharif Hassan, ein Angehöriger der Asharaf. Derzeit können die Digil-Mirifle-Asharaf zum Ziel von Übergriffen durch die islamistische Gruppe Al-Shabaab werden, da letztere den religiösen Status der Asharaf nicht anerkennen und Sharif Hassan, der zusammen mit Präsident Sheikh Sharif die treibende Kraft hinter dem Dschibuti-Abkommen von 2008 war.” (ACCORD, 15. Dezember 2009, S. 22)

Mischehen

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine Informationen zu Eheschließungen zwischen Mitgliedern der Ashraf mit Mitgliedern der Tumaal gefunden werden. Im Folgenden finden sich Informationen zu Mischehen zwischen Mitgliedern von Mehrheits- und Minderheitenclans:

 

Landinfo erwähnt in einem Bericht vom Juni 2018 eine Aussage von RepräsentantInnen der Gabooye in einem Gespräch im April 2016, wonach es für die große Mehrheit der Somalis undenkbar sei, eine Person, die einer marginalisierten Minderheitengruppe wie zum Beispiel den Tumal angehöre, zu heiraten. Landinfo ergänzt, dass es wenige konkrete Beispiele dazu gebe, was jenen Menschen passiere, die dieses Tabu brechen:

„Marriages with people from the marginalised minority groups in Somalia, i.e. occupational or low-status groups such as the midgan, yibir, yahar and tumaal (called gabooye in Somaliland) or Somali bantu (jareer), is unthinkable to the vast majority of Somalis who do not belong to these groups (representatives of the gabooye, meeting in Hargeisa 18 April 2016). Traditionally, many Somalis have regarded members of these occupational or low status groups as impure. This perception has been linked to the occupations the groups have engaged in – which Somalis do not want to perform – and myths about unknown or uncertain origin or the consumption of impure food (Landinfo 2016). There are few concrete examples of what actually happens to those who break the taboo and marry a person from these groups.” (Landinfo, 14. Juni 2018, S. 17)

Die Herkunftsländerinformationsstelle der finnischen Einwanderungsbehörde (Finnish Immigration Service) besuchte im Rahmen einer Fact-Finding Mission im Jänner 2018 Mogadishu und Nairobi. Im daraus entstandenen Fact-Finding-Mission-Bericht wird erläutert, dass Eheschließungen von zwei Personen, von denen eine einem mächtigen und die andere einem verachteten (despised) Minderheitenclan angehöre, selten seien. Vor allem in ländlichen Gebieten könne es in solchen Fällen dazu kommen, dass eine Tochter oder ein Sohn, der/die eine Person aus einer Minderheit heirate, von der Familie verstoßen werde. Nichtsdestotrotz fänden solche Eheschließungen statt und seien zumindest in Mogadishu, wo alle Clans repräsentiert seien, möglich. Das sei auch der Ort, an den ein Paar, das gegen den Willen der Eltern geheiratet hat, übersiedeln könne. Eine gemischte Ehe wäre für eine Weile Gesprächsstoff, würde aber früher oder später akzeptiert werden:

„Somalia has some clans that are looked down on, and parents feel that men/boys and women/girls who belong to them would make a poor spouse for their own son/daughter. Individuals in such despised clans are regarded as second-class citizens, and communities exert strong pressure on their members not to marry a member of such a group. Such attitudes are so negative and discriminatory that children in powerful clans may not even play with children from these groups. In rural areas in particular, a family may abandon a daughter or son who marries a person belonging to a minority group. Mixed marriages between individuals in marginal groups and powerful clans are rare. They do occur, however, and they are possible at least in Mogadishu, which has a heterogenous clan background and where all clans are represented. It is also the place to where a couple that has married against the parents’ will can move. A mixed marriage would be a talking point for a while, but would be accepted sooner or later.“ (Finnish Immigration Service, 5. Oktober 2018, S. 26)

Das Schweizerische Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt auf Basis von Ergebnissen einer Fact-Finding Mission im März und April 2017 zu Mischehen Folgendes:

„5.2.1. Mischehen

Alle dazu befragten Gesprächspartner der Fact-Finding Mission waren sich darin einig, dass Mehrheitsclans Mischehen mit Angehörigen berufsständischer Gruppen meist nicht akzeptieren. Dies stimmt auch mit den Angaben in der Literatur überein. Dabei richtet sich dieses Tabu ausschließlich gegen diese Art von Minderheiten. In der traditionell exogamen somalischen Gesellschaft (siehe Kapitel 2.4) ist dies ein Nachteil, da es den Minderheitenclans verunmöglicht, Allianzen auf Augenhöhe zu schließen und Netzwerke aufzubauen. Als besonders problematisch wird es angesehen, wenn eine Mehrheits-Frau einen Minderheiten-Mann heiratet, da dann ihre Kinder der Minderheit angehören werden. Der umgekehrte Fall ist weniger problematisch, da die Kinder eines Mehrheiten-Mannes trotz einer Minderheiten-Mutter dem Mehrheitsclan angehören. Der Druck auf Mischehen ist insbesondere in ländlichen Gebieten ausgeprägt, während er in den Städten etwas abgenommen haben dürfte. Eine Quelle der Fact-Finding Mission gab gar an, dass eine Mischehe in kosmopolitischen Städten wie Mogadischu oder Kismayo ‘keine grosse Sache‘ sei. Mischehen zwischen Mehrheitsclans und berufsständischen Gruppen kommen nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Gesprächspartner der Fact-Finding Mission ‘sehr, sehr selten‘vor – insbesondere zwischen Mehrheits-Frauen und Minderheits-Männern. […] Es kommt vor, dass Sheikhs von Mehrheitsclans das Schliessen von Mischehen verweigern. Bei den Sheikhs der Minderheiten ist dies hingegen nicht der Fall. Kommt eine Mischehe zustande, kommt es gemäss den befragten Gesprächspartnern der Fact-Finding Mission häufig vor, dass die Familienangehörigen auf der Seite des Mehrheits-Clans die betroffene Person verstossen: Sie besuchen sie nicht mehr, kümmern sich nicht um ihre Kinder oder brechen den Kontakt gar ganz ab.“ (SEM, 31. Mai 2017, S. 44-46)

 

 

Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 20. September 2019)