Anfragebeantwortung zu Rumänien: Behandlungsmöglichkeiten von Tuberöser Hirnsklerose in der Nähe der Stadt Arad (Verfügbarkeit von Kindernotfallambulanzen, EEG-Kontrollen); Medikamentenverfügbarkeit: Sultanol Dosaer FCKW-Frei, Trileptal Ftbl 600 mg, Vimpat Ftbl 100 mg, Risperidon 1A Ftbl 1 mg, Fentrinol NA-TR, Clarithromycin Stad Ftbl 250 mg, Cefuroxim 1a Ftbl 500 mg, Votubia Tbl 10 mg, Parkemed Supp 500 mg, Mexalen Supp 500 mg, Stesolid Rek Tb 10 mg; Krankenversicherung und Medikamentenkosten; staatliche Unterstützung: Sozialhilfeleistungen, Pflegegeld [a-10988]

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21. Mai 2019

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Behandlungsmöglichkeiten von Tuberöser Hirnsklerose in der Nähe der Stadt Arad (Verfügbarkeit von Kindernotfallambulanzen, EEG-Kontrollen)

Das Notfallkrankenhaus des Landkreis Arad verfügt laut eigener Webseite unter anderem über eine neurologische und zwei pädiatrische Abteilungen. Die neurologische Abteilung spezialisiere sich jedoch auf Erwachsenenmedizin und die erste pädiatrische Abteilung auf Kinder im Alter zwischen ein und drei Jahren. Die Pädiatrie II sei für Kinder im Alter zwischen 12 Monaten und 18 Jahren zuständig und verfüge über 40 Betten für längerfristige Krankenhausaufenthalte. Die Personalausstattung dieser Abteilung entspreche einem grundlegenden-mittleren Standard („standardul bazal – mediu“). (Spitalul Clinic Judeţean de Urgenţă Arad, ohne Datum)

Ein weiteres, allerdings privates Krankenhaus in Arad ist die Hyperclinica MedLife-Genesys. Dieses Krankenhaus sei laut den Angaben auf der eigene Webseite Teil der MedLife Gruppe, des Marktführers für private medizinische Dienstleistungen in Rumänien, und verfüge über eine moderne medizinische Ausstattung, 51 Betten, eine Geburtenstation, ein Analyselabor, eine Apotheke und erfahrene ÄrztInnen 30 verschiedener Fachrichtungen:

„Hyperclinica MedLife-Genesys este cea mai moderna din Arad, din punct de vedere al dotarilor cu echipamente medicale si al conditiilor oferite.

Anul 2011 a reprezentat un prag important pentru Spitalul MedLife Genesys, acesta fiind integrat în grupul MedLife, liderul pieţei serviciilor medicale private din România. Parte a Sistemului Medical MedLife, Spitalul MedLife Genesys beneficiază de expertiza, experienţa şi know-how-ul unui operator medical solid, care continuă să investească în performanţa şi calitatea actului medical.

La ora actuală, MedLife Genesys cuprinde o hyperclinică de mari dimensiuni, un spital cu patru săli de operaţie şi 51 de paturi, maternitate, laborator de analize medicale şi o farmacie. […]

MedLife-Genesys integreaza peste 30 de specialitati medicale, precum si 5 saloane alocate internarilor de o zi, pentru pacientii care necesita investigatii si tratamente mai complexe.

In cadrul Spitalului MedLife Genesys exista posibilitatea de a solicita servicii de cazare pentru apartinatori, in limita locurilor disponibile.” (MedLife – Sistemul Medical, ohne Datum)

Die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien (ADZ) berichtet im Oktober 2017 über die Planung eines neuen Kinderkrankenhauses in Arad:

„40 Millionen Euro lässt sich die Nationale Gesellschaft für Investitionen ein neues Kinderkrankenhaus in der Stadt Arad kosten. Der Kreisrat Arad soll kommende Woche die Erstellung der technischen Dokumentation in die Wege leiten und deshalb eine Haushaltsumschichtung vornehmen.

Das neue Gebäude soll auf dem Gelände des bestehenden Kreiskrankenhauses gebaut werden. Dies geht aus einer Mitteilung des Arader Kreisrates hervor, die der ADZ vorliegt. Laut dem Arader Kreisratsvorsitzenden Iustin Cionca, habe die Kreisverwaltung mehrere Gespräche mit den Kinderärzten in Arad geführt, um sich ein genaueres Bild der Bedürfnisse eines modernen Kinderspitals machen zu können. Abteilungen für Kinderchirurgie, für Pädiatrie, Neonatologie und Gynäkologie sind vorgesehen.“ (ADZ, 20. Oktober 2017)

Die rumänische Nachrichtenseite Special Arad schreibt im Juni 2018 zur Verwirklichung des Kinderspitalbaus in Arad, dass in einer außerordentlichen Sitzung des Bezirksrates die Übernahme von rund 6.070 Quadratmeter Land im öffentlichen Bereich von Arad genehmigt worden sei und somit eine der wichtigsten Gesundheitsinvestitionen der letzten 40 Jahre, der Bau der neuen Kinderklinik, starten könne:

„În şedinţa extraordinară a Consiliului Judeţean, desfăşurată astăzi, consilierii judeţeni au aprobat trecerea unor parcele de teren, în suprafaţă de 6.070 m2, din domeniul public al Municipiului Arad în domeniul public al Judeţului Arad. Prin preluarea acestui teren, Consiliul Judeţean poate să demareze una dintre cele mai importante investiţii în domeniul Sănătăţii din ultimii 40: un spital pediatric nou!“ (Special Arad, 8. Juni 2018)

Es konnten keine Informationen bezüglich des Baufortschritts bzw. einer Eröffnung der neuen Kinderklinik in Arad gefunden werden.

 

In der laut Google Maps zirka eine Autostunde von Arad entfernten Stadt Timişoara befindet sich ein Notfallkrankenhaus für Kinder („Spitalul Clinic de Urgenta pentru Copii Louis Turcanu Timişoara”). Dieses Krankenhaus sei nach eigenen Angaben der Hauptanbieter pädiatrischer Dienstleistungen im Westen Rumäniens. Das Krankenhaus sei seit Jahrzehnten ein Referenzzentrum („centru medical metodologic de referinta”) für die Landkreise Arad, Hunedoara, Caras Severin, Mehedinti und Timis. Ein Beweis für den regionalen Charakter des Krankenhauses sei die hohe Anzahl an PatientInnen, die aus anderen Landkreisen bzw. aus dem gesamten Land kommen würden:

Spitalul Clinic de Urgență pentru Copii ‚Louis Țurcanu’ Timişoara este principalul furnizor de servicii medicale cu profil pediatric din zona de vest a României. […]

Spitalul nostru a fost decenii la rind centru medical metodologic de referinta pentru judetele ce i-au fost arondate din punct de vedere metodologic : Arad, Hunedoara, Caras Severin, Mehedinti, Timis.

Dovada caracterului regional al spitalului, este numarul de bolnavi internati ce provin din alte judete, din intregul areal geografic al tarii, pe langa judetele care traditional ni se adreseaza, prezentindu-se bolnavi din toate regiunile tarii. (peste 1/3 din totalul bolnavilor externati)“ (Spitalul Clinic de Urgenta pentru Copii Louis Turcanu Timisoara, ohne Datum (a))

Die vom Kindernotfallkrankenhaus in Timişoara angebotenen Dienstleistungen würden sich an PatientInnen medizinisch-chirurgischer Notfälle, PatientInnen mit akuten oder chronischen Erkrankungen und an solche, deren Erkrankung ambulant behandelt werden könne, richten. PatientInnen würden sich auch an die Abteilung für spezialisierte Konsultationen in der Ambulanz des Krankenhauses wenden können. Dort würden auch paraklinische Untersuchungen (dies umfasst üblicherweise auch elektrophysiologische Untersuchungen wie EKGs oder EEGs, Anm. ACCORD) durch das europäischen Normen entsprechende Labor für medizinische Analysen sowie radiologische Bildgebung angeboten. Zu den klinischen Dienstleistungen gehöre ein breites Spektrum an pädiatrisch-medizinischen Fachgebieten, darunter unter anderem auch die pädiatrische Neurologie und die Notfall-Pädiatrie:

Tipurile de servicii oferite de spitalul nostru sunt pentru pacientii care necesită internare pentru urgenţe medico - chirurgicale, boli acute, cronice şi cei a căror afecţiuni pot fi tratate prin spitalizare de zi.De asemenea, pacienţii se pot adresa unităţii noastre şi pentru consultaţii de specialitate în ambulatorul integrat al spitalului unde pot beneficia şi de investigaţii paraclinice prin laboratorul de analize medicale dotat la standarde europene precum şi de servicii imagistice prin laboratorul de radiologie.“ (Spitalul Clinic de Urgenta pentru Copii Louis Turcanu Timisoara, ohne Datum (b))

In einem Jahresbericht („Raport de activitate 2018“) der pädiatrisch-neurologischen Abteilung des Kindernotfallkrankenhauses Timişoara für das Jahr 2018 wird erwähnt, dass Fortbildungen zu Epileptologie und neurologisch-genetischen Erkrankungen, die sich nach den ermittelten Bedürfnissen der Abteilung richten würden, vorgeschlagen worden seien:

„De asemenea am formulat propuneri pentru formare profesională conform necesităților identificate: explorări funcționale, epileptologie și boli neurologice cu determinare genetică.“ (Spitalul Clinic de Urgenta pentru Copii Louis Turcanu Timisoara, 2018)

Auf der Webseite des Kindernotfallkrankenhaus Timişoara finden sich weiters Informationen zu den Dokumenten, die für eine Behandlung benötigt würden: 1. Überweisungsschein des Hausarztes/Facharztes, 2. Personalausweis/Geburtsurkunde, 3. Entlassungsschein bei zuvor bereits stationär behandelten PatientInnen, 4. medizinischer Brief für ambulant behandelte PatientInnen, 5. alle Dokumente, die für die Beurteilung des Gesundheitszustandes der PatientInnen relevant sein könnten (frühere Röntgenaufnahmen, Analyseergebnisse, Impfpass, frühere Entlassungsnotizen usw.):

 „Documente necesare:

1.      Bilet trimitere de la medicul de familie / bilet de internare de la medicul specialist

2.     Carte de identitate / certificat de nastere

3.     Bilet de externare pentru pacienti anterior internati

4.     Scrisoare medicala pentru pacientii tratati ambulatoriu

5.     Orice act ce ar putea fi semnificativ pentru evaluarea starii de sanatate a pacientului in momentul prezentarii la medicul specialist (radiografii anterioare, rezultate analize, carnet vaccinari, bilete de externare anterioare, etc.)” (Spitalul Clinic de Urgenta pentru Copii Louis Turcanu Timisoara, ohne Datum (c))

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) veröffentlicht im Mai 2019 eine Reportage zu Tuberöser Sklerose. Zu den medizinischen Bedürfnissen der Erkrankten und dem Behandlungsbedarf durch unterschiedliche SpezialistInnen ist darin das Folgende zu lesen:

„Tuberöse Sklerose ist nicht heilbar, aber die Symptome können behandelt werden. Das Krankheitsbild, das oft mit geistiger Behinderung einhergeht, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt: Eine Betroffene wurde Apothekerin, ein anderer hat sein Leben lang kein Wort gesprochen und keinen Schritt gehen können. Kennzeichen der Krankheit sind harmlose, aber entstellende Veränderungen der Haut, gutartige Tumorbildungen, vor allem am Herzen, an der Netzhaut und den Nieren. Bei drei von vier Patienten treten epileptische Anfälle auf, es besteht im Vergleich zur Normalbevölkerung auch ein höheres Risiko für seelische Störungen wie Autismus, Hyperaktivität, depressive Verstimmung. […]

Hier vor allem hat die Arbeit der Kochs [Freiwillige, die einen Verein zur Unterstützung von an Tuberöser Sklerose Erkrankten führen] begonnen, die dazu beitrug, die Krankheit bekannter zu machen und eine bessere ärztliche Versorgung anzustoßen. Denn nur eines von sechstausend Neugeborenen kommt mit tuberöser Sklerose zur Welt, die Krankheit war lange Zeit selbst unter Ärzten unbekannt. Da es sich um eine ‚Multisystemerkrankung‘ handelt, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mehrerer medizinischer Spezialisten.“ (FAZ, 2. Mai 2019)

Auf der Webseite des Vereins Tuberöse Sklerose Deutschland (TSDEV) wird betont, dass es sich bei Tuberöse Sklerose um eine seltene und unbekannte, jedoch auch um eine der komplexesten und schwerwiegendsten Erkrankungen handle:

Mit dem medizinischen Fortschritt der letzten Jahre wird die genetische Erkrankung von Ärzten heute zwar meist bereits im Kindesalter erkannt, mit einem von 5.000 bis 10.000 Neugeborenen, die von ihr betroffen sind, gehört sie aber nach wie vor zu den seltenen und im allgemeinen eher unbekannten Krankheiten. Dabei zählt sie zu einer der komplexesten und schwerwiegendsten unserer Zeit.“ (TSDEV, ohne Datum)

Auf der Webseite des deutschen Radiosenders Deutschlandfunk wird im April 2019 ein Artikel veröffentlicht, der sich mit der starken Ärzteabwanderung aus Rumänien befasst:

„Seit sieben Jahren belegt Rumänien den vorletzten Platz in der EU was die Anzahl von Ärzten pro Kopf der Bevölkerung angeht: 276 Ärzte auf hunderttausend Einwohner. Jährlich verlassen 3.500 Ärzte das Land, vor allem in Richtung Frankreich, Deutschland, Irland und Belgien. Um den seit Jahren anhaltenden Exodus der Ärzte aufzuhalten, suchte die derzeitige Regierung Zuflucht in deutlichen Lohnerhöhungen für Mediziner in staatlichen Krankenhäusern. Erhöhungen um teilweise 170 Prozent.

Eine Entwicklung, die Dr. Andrei Marin aufhalten wollte. Der frischgebackene Facharzt für plastische Chirurgie gründete – noch als Assistenzarzt – einen Verein von Kolleginnen und Kollegen, um die gesetzlichen Missstände bei der Postenvergabe für junge Ärzte zu bekämpfen. Der Exodus halte weiterhin an, obwohl es Lohnerhöhungen und auch Verbesserung bei den Jobchancen für Assistenzärzte gegeben habe.“ (Deutschlandfunk, 8. April 2019)

Medikamentenverfügbarkeit

Auf der Webseite der nationalen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte (ANMDM - Agenția Națională a Medicamentului și a Dispozitivelor) findet sich ein Verzeichnis von humanmedizinischen Medikamenten, das am 13. Mai 2019 zuletzt aktualisiert wurde. Das Verzeichnis beinhaltet unter anderem Informationen über den Handelsnamen der Medikamente, den darin enthaltenen Wirkstoff, die Darreichungsform und falls vorhanden, Informationen zu Einschränkungen der Verfügbarkeit.

Bei Sultanol Dosier FCKW-frei (Fluorchlorkohlenwasserstoff-frei) handelt es sich um einen Inhalator mit dem Wirkstoff Salbutamol (0,1 mg). Im Verzeichnis der rumänischen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte findet sich ein vergleichbares Produkt unter dem Namen „Ventolin 100 Inhaler CFC-Free“, ebenfalls ein FCKW-freier Inhalator mit 0,1 mg Salbutamol.

Trilebtal 600 mg in Form von Filmtabletten und Votubia 10 mg Tabletten sind laut dem Verzeichnis in Rumänien ebenfalls verfügbar.

Der Wirkstoff des Medikaments Vimpat ist Lacosamid. Ein äquivalentes Medikament mit diesem Wirkstoff wird in Rumänien dem Mediakmentenverzeichnis zufolge unter dem Handelsnamen Kanilad geführt. Kanilad ist ebenfalls in Filmtablettenform und in einer Dosierung von 100 mg erhältlich.

Risperidon enthält den gleichnamigen Wirkstoff und ist in Rumänien unter den Handelsnamen Rileptid, Rispen, Risperidona Arena, Risperidone Teva und Torendo in Filmtablettenform und in einer Dosierung von 1 mg verfügbar.

Medikamente mit dem Wirkstoff Clarithromycin (Filmtabletten, 250 mg) laufen in Rumänien unter den Handelsnamen Claritromicina Aurobindo, Claritromincina Hec Pharm, Fromilid, Klabax, Klacid, Klerimed und Lekoklar.

Cefuroxim enthält den gleichnamigen Wirkstoff und ist in Rumänien unter den Handelsnamen Axetine, Ceferoxan und Cefuroxima Aurobindo in Filmtablettenform und in einer Dosierung von 500 mg verfügbar.

Das Medikament Mexalen enthält den Wirkstoff Paracetamol. Suppositorien mit einer Dosierung von 500 mg Paracetamol sind in Rumänien unter dem Handelsnamen Paracetamol Sintofarm erhältlich.

Stesolid enthält den Wirkstoff Diazepam, dieser Wirkstoff ist in Rumänien in einer Dosierung von 10 mg in Form von Rektaltuben unter dem Handelsnamen Diazepam Destin verfügbar.

Der Wirkstoff von Pakemed, Mefenaminsäure, ist in Rumänien lediglich in Filmtablettenform in einer Dosierung von 500 mg unter dem Handelsnamen Vidan erhältlich.
Im Verzeichnis der rumänischen Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte finden sich weder ein Medikament mit dem Namen Fentrinol, noch Medikamente mit dem darin enthaltenen Wirkstoff (Amidefrin Mesilat). (ANMDM, Stand: 13.
 Mai 2019)

 

Informationen zu den konkreten Kosten dieser Arzneimittel finden sich im nächsten Abschnitt der vorliegenden Anfragebeantwortung.

 

Auf der Plattform des in Deutschland ansässigen Recherchezentrums correctiv.org findet sich ein Artikel vom Juli 2017 zum EU-weiten Medikamentenhandel durch Pharmahändler. Zu den Folgen für rumänische Apotheken und den daraus resultierenden Mangel am Epilepsiemedikament Trileptal finden sich darin folgende Informationen:

„Medikamente in Süd- und Osteuropa kosten oft nur die Hälfte. Pharmahändler kaufen sie dort auf und bringen sie in deutsche Apotheken. Den Preis für diese Schnäppchen zahlen Patienten in den Herkunftsländern, weil dort Medikamente nicht mehr lieferbar sind. […]

Bukarest, Rumänien: Die Wecker der Familie Stefan* klingeln dreimal am Tag gleichzeitig, seit einem Jahr: Um 7:00 Uhr, um 14:30 Uhr und um 19:00 Uhr. Der 13-jährige Sohn des Ehepaares leidet an Epilepsie. Er muss immer zu den gleichen Zeiten das Medikament Trileptal nehmen. ‚Das Leben meines Kindes hängt von diesem Arzneimittel ab‘, sagt sein Vater. Das Präparat gibt es kaum noch in den rumänischen Apotheken – obwohl der Hersteller Novartis das Medikament auch nach Rumänien liefert. In den Apotheken vor Ort ist Trileptal nur selten erhältlich. Für die Familie ein Desaster […]

Warum gibt es das Arzneimittel nicht in Rumänien? Was sind die Gründe für diese Engpässe?

Als der Vater bei den Apotheken nachfragt, heißt es, dass ein Teil der Medikamente ins Ausland verkauft wird. Vater Dumitru Stefan wendet sich an die Patientenvereinigung FABC. Sie stellt seit Jahren fest, dass lebenswichtige Medikamente wie Trileptal aus dem Land verschwinden.

Ursache dieser künstlichen Verknappung ist das Preisgefälle in Europa. Medikamentenpreise orientieren sich an der Kaufkraft eines Landes. Das führt dazu, dass in Rumänien die gleichen Präparate oft weniger als halb so viel kosten wie in Deutschland. Eine Packung Trileptal (300mg, 50 Tabletten) zum Beispiel kostet in Rumänien 9,69 Euro, in Deutschland dagegen 39,16 Euro. Pharmahändler kaufen diese Pillen in Ländern wie Rumänien auf, packen sie in eine deutsche Schachtel um, legen einen deutschen Beipackzettel rein und verkaufen sie in Deutschland, wo sie ganz regulär in Apotheken landen.“ (Correctiv, 27. Juli 2017)

Revista Politici de Sănătate, ein rumänisches Magazin zur Gesundheitspolitik, veröffentlicht im März 2017 einen Artikel zur Epilepsietherapie in Rumänien. Dem Titel des Artikels zu folge liege Rumänien diesbezüglich auf dem letzten Platz im europäischen Vergleich. In Rumänien gebe es etwa 180.000 Epilepsie-PatientInnen, aber die von den meisten PatientInnen benötigte Behandlung sei immer schwieriger bereitzustellen. Auch die regelmäßige Verfügbarkeit preiswerter Medikamente beginne zu stocken. Neuere Medikamente würden den PatientInnen nicht zur Verfügung stehen, da Verordnungen die Vergütung für innovative Medikamente einschränken würden. ÄrztInnen würden warnen, dass die Fortsetzung von Therapien oft sehr unsicher sei. Dr. Ioana Mîndruţă, Fachärztin für Neurologie am Notfallkrankenhaus der Universität Bukarest und Koordinatorin des nationalen Epilepsieprogramms, habe mitgeteilt, dass Medikamente in manchen Monaten zur Verfügung stehen würden, man im darauffolgenden Monat jedoch wiederum nicht wisse, ob man den PatientInnen dieselben Medikamente zur Verfügung stellen könne. Es gebe jeden Tag ein regelrechtes Rennen um die Beschaffung von Medikamenten, so die Ärztin:

 „România are aproximativ 180.000 de bolnavi diagnosticați cu epilepsie, însă tratamentul necesar majorității devine din ce în ce mai greu de găsit. Inclusiv medicamentele ieftine, uzuale, încep să lipsească, iar medicamentele de ultimă generație nu au nicio șansă să fie disponibile pacienților din cauza Ordinului care limitează compensarea medicației inovative.

Pentru a avea șanse să fie incluse pe lista de medicamente compensate acestea trebuie să demonstreze o economie bugetară de 5% sau măcar impact neutru comparativ cu prețul medicației de generație anterioară,de multe ori comparația de preț fiind făcută cu medicamente ieșite de sub protecția de patent, la care prețul a fost mult diminuat odată cu apariția versiunilor generice.

Continuarea terapiei, o incertitudine

Avertismentul nu vine de la firmele de medicamente, ci chiar de la medicii care se luptă zi de zi pentru a salva viețile bolnavilor și de la pacienți. ‚Suntem pe ultimul loc în Europa la tratamentul medicamentos al epilepsiei. Medicamentele sunt din ce în ce mai greu de găsit, continuarea terapiei devine o incertitudine: o lună avem medicamente, cealaltă nu știm dacă vom putea asigura aceleași medicamente pacienților noștri. Este o adevărată cursă în fiecare zi pentru obținerea medicamentelor’, a declarat dr. Ioana Mîndruță, medic specialist Neurologie la Spitalul Universitar de Urgență București, coordonator al Subprogramului național de epilepsie farmacorezistentă, în cadrul dezbaterii organizate de revista Politici de Sănătate în preambulul Zilei Mondiale de Conștientizare a Epilepsiei (26 martie).” (Revista Politici de Sănătate, 24. März 2017)

Im März 2018 berichtet Revista Politici de Sănătate erneut über Epilepsie in Rumänien. Nach offiziellen Angaben würden 200.000 Menschen eine Behandlung, die über die Nationale Krankenkasse erstattet werde, erhalten. Leider würden jedes Jahr Medikamente verschwinden, so die Neurologin Dr. Ioana Mîndruță. Man habe kein einziges originales Molekül mehr und seit zwölf Jahren keine neuen Produkte. Auf dem Markt gebe es nur Generika, die eine Therapie langfristig nicht unterstützen könnten. Es werde immer schwieriger, die von den PatientInnen benötigten Medikamente aufzutreiben und Therapieunterbrechungen könnten teils monatelang andauern, habe Dr. Mîndruță erklärt:

Potrivit datelor oficiale, alte 200.000 de persoane primesc tratament rambursat prin Casa Națională de Asigurări de Sănătate. Din păcate, ‚în fiecare an dispar medicamente, nu mai avem nicio moleculă originală, nu mai avem produse noi de peste 12 ani – pe piață sunt numai generice care nu pot susține o terapie pe termen lung. Medicamentele folosite de pacienți se găsesc din ce în ce mai greu și cu sincope care pot dura luni de zile. Nu există niciun fel de prediciție referitor la ce se poate întâmpla, ceea ce dăunează pacienților’, a atras atenția dr. Ioana Mîndruță, medic primar neurologie, coordonatorul Subprogramului Național de Epilepsie Farmacorezistentă.“ (Revista Politici de Sănătate, 27. März 2018)

Die deutsche Aidshilfe (DAH) erwähnt in einem im November 2018 auf ihrer Webseite veröffentlichten Artikel zum Fehlen von für die HIV-Therapie benötigten Medikamenten grundsätzliche Probleme bei der Beschaffung von Arzneimitteln in Rumänien, die auch andere Erkrankungen betreffen würden:

Hintergrund der Notsituation seien unter anderem verschleppte Entscheidungen auf ministerieller Ebene, erklärte Alina Dumitriu von den rumänischen HIV-Organisationen ‚Sens Pozitiv‘ und ARAS im Gespräch mit der DAH.

Seit eineinhalb Jahren fehle ein Verfahren für den zentralen Einkauf von Medikamenten. Zugleich haben Krankenhäuser eigene Bestellungen aufgeschoben, weil die Budgets für Medikamente nicht ausreichten.

Bereits in den Vorjahren hätten zum Jahresende viele Arzneimittel nicht mehr nachbestellt werden können. ‚Die Klinken geben auf Nachfrage dazu allerdings keine Auskunft‘, sagt Alina Dumitriu. ‚Sie halten es aber auch nicht für nötig, Patienten, für die sie keine Medikamente mehr zur Verfügung haben, an andere Krankenhäuser zu vermitteln oder diese direkt um Unterstützung zu bitten.‘

Betroffen von den Engpässen seien nicht nur HIV-, sondern beispielsweise auch Krebs-Patient_innen.“ (Deutsche Aidshilfe, 29. November 2018)

Krankenversicherung und Medikamentenkosten

Auf der Webseite der Europäischen Kommission finden sich folgende Informationen zur Krankenversicherung in Rumänien:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Jeder Bürger mit Hauptwohnsitz in Rumänien kann das rumänische Krankenversicherungssystem ab dem Anfangsdatum der Beitragszahlung in die Krankenkasse in Anspruch nehmen. Personen ohne Einkommen leisten 12 Monate den Krankenversicherungsbeitrag, der für sechs Bruttomindestlöhne zu zahlbar ist.

Folgende Personen sind kostenlos versichert:

-          Kinder zwischen null und 18 Jahren;

-          Jugendliche zwischen 18 und 26 Jahren, wenn sie Studenten sind und nicht arbeiten. Das gilt auch für Jugendliche, die keine Studenten sind, aber kein Arbeitseinkommen erzielen und keine Sozialhilfe beziehen;

-          Rentner;

-          Personen, die Arbeitslosengeld beziehen;

-          Personen, die Sozialhilfe beziehen. […]

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Krankenversicherten in Rumänien stehen Grundleistungen zur Behandlung von Krankheiten oder Unfällen zu, ab dem ersten Krankheits- oder Unfalltag bis zur Genesung. Das Grundleistungspaket wird regelmäßig vom Gesundheitsministerium aktualisiert. Das Paket umfasst folgende Leistungen:

-          Medizinische und chirurgische Behandlungen im Notfall;

-          Medizinische Prävention, Untersuchungen und Analyse des Krankheitsrisikos;

-          Medizinische Leistungen bei akuten Erkrankungen oder bei Verschlechterung chronischer Krankheiten;

-          Medizinische Leistungen bei chronischen Krankheiten, aktive Beobachtung chronischer Krankheiten wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Diabetes Typ 2, Bronchialasthma, chronisch obstruktive Lungenerkrankung, chronische Nierenerkrankungen;

-          Paraklinische Leistungen in der Fachambulanz;

-          Zahnärztliche Leistungen (ein kostenloser Zahnarztbesuch jährlich und einige andere kostenlose Leistungen);

-          Tagesklinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte;

-          Häusliche Krankenpflege;

-          Medikamente mit und ohne Selbstbeteiligung in der ambulanten Pflege;

-          Medizinische Sachleistungen.

Die Versicherten müssen für die notwendigen Medikamente bezahlen, wenn sie nicht stationär behandelt werden. Gewisse Medikamente sind kostenlos oder preisgünstiger (zuzahlungspflichtig) für bestimmte soziale Gruppen und für Rentner. Die Liste dieser Medikamente wird von der Nationalen Krankenkasse veröffentlicht.“ (Europäische Kommission, ohne Datum (a))

Im Bereich der häufig gestellten Fragen auf der Webseite der Bezirkskrankenkasse Arad (CNAS Arad - Casa Judeţeană de Asigurări de Sănătate Arad) findet sich unter anderem folgende Frage: „Von welchen medizinischen Leistungen profitiere ich?“. Die Antwort besteht aus einer Auflistung der bereits im vorhergehenden Zitat der Europäischen Kommission erwähnten Leistungen mit näheren Beschreibungen. In Bezug auf die erwähnten paraklinischen Leistungen wird hier ausgeführt, dass das EEG (neben Labor, Ultraschall, Röntgen, EKG, Tomographie, MRT, Szintigraphie) zu den im Grundpaket enthaltenen paraklinischen Untersuchungen zähle und Versicherte diese bei Überweisung durch den Hausarzt ohne Selbstbehalt in Anspruch nehmen könnten:

Servicii medicale paraclinice (analize medicale de laborator)

La recomandarea medicului de familie si a medicului de specialitate din ambulatoriu, asiguratii au dreptul la investigatii paraclinice in ambulatoriu (analize de laborator, ecografii, radiografii, EKG, EEG, tomografii, RMN, scintigrafii, etc.), fara contributie personala, incluse in pachetul de baza;” (CNAS, 16. April 2014)

Im Rahmen der Beantwortung der Frage nach den medizinischen Leistungen, von denen Versicherte profitieren würde, befasst sich ein weiterer Unterpunkt auf der Webseite der Bezirkskrankenkasse Arad mit den bereits erwähnten preisgünstigeren (zuzahlungspflichtigen) und kostenlosen Medikamenten. Diesen Informationen zufolge würden Versicherte von vom Haus- oder Facharzt verschriebenen Medikamenten mit oder ganz ohne Selbstbehalt in der ambulanten Behandlung profitieren. Pro Arztbesuch und Erkrankung könnten ein bis drei Medikamente verschrieben werden (dabei seien Kindern im Alter zwischen null und zwölf Monaten und Kinder, die in Gesundheitsprogrammen miteingeschlossen seien, bei denen die Anzahl der Medikamente dem jeweiligen Therapieschema entspreche, eine Ausnahme). Medikamente mit und ohne Selbstbehalt würden für drei bis fünf Tage bei akuten Erkrankungen, acht bis zehn Tage bei subakuten Erkrankungen und bis zu 30 Tage bei chronischen Erkrankungen verschrieben. Das bei der Entlassung aus dem Krankenhaus ausgestellte ärztliche Rezept umfasse Medikamente für bis zu 30 Tage. Die Versicherten würden von den zu 50, 90 und 100 Prozent subventionierten Medikamenten profitieren. Von der Krankenkasse getragen würden Medikamente ohne Selbstbehalt gemäß den gesetzlich geltenden Bestimmungen bei Kindern im Alter von null bis 18 Jahren; Jugendliche zwischen 18 und 26 Jahren, sofern es sich dabei um SchülerInnen, StudentInnen oder Lehrlinge handelt; Schwangere und Wöchnerinnen; Personen, für die gesonderte gesetzliche Bestimmungen gelten; Personen, bei denen eine Krankheit diagnostiziert wurde, die unter die Gebührenbefreiung fällt:

„Medicamente cu și fără contribuție personală (medicamente compensate și gratuite)

-          Persoanele asigurate beneficiaza de medicamente cu sau fara contributie personala, in tratamentul ambulatoriu, prescrise de catre medicii de familie si de catre medici specialisti;

-          La o consultatie, pentru fiecare afectiune, pot fi prescrise 1-3 medicamente (exceptie fac copiii cu varste intre 0-12 luni si bolnavii inclusi in programele de sanatate, pentru care numarul de medicamente corespunde schemei terapeutice);

-          Medicamentele cu si fara contributie personala se prescriu pentru 3-5 zile in afectiuni acute, 8-10 zile in afectiuni subacute, si pana la 30 de zile in afectiuni cronice (si pana la 60 de zile pentru diagnosticul de diabet zaharat);

-          Prescriptia medicala pentru afectiunile acute si subacute este valabila 24 de ore in mediul urban;

-          Prescriptia medicala care se elibereaza la externarea din spital cuprinde medicatia pentru maxim 30 de zile;

-          Asiguratii beneficiaza de medicamente compensate in proportie de 50%, 90% si 100%;

-          Se suporta medicamentele fara contributie personala, conform prevederilor legale in vigoare, pentru copii cu varste cuprinse intre 0 - 18 ani; tineri intre 18 - 26 ani daca sunt elevi, studenti sau ucenici; gravide si lauze; persoane prevazute in legi speciale; persoane diagnosticate cu boli care beneficiaza de gratuitate;” (CNAS, 16. April 2014)

Auf der Webseite der nationalen Krankenkasse (CNAS - Casa Naţională de Asigurări de Sănătate) finden sich Medikamentenlisten, die Aufschluss über die Kostenübernahme durch die nationale Krankenkasse geben. Die Liste, die mit 1. Jänner 2019 (A-B-C1-C3-D_01.01.2019.pdf) datiert ist, listet den Stand der zu 50 Prozent, zu 90 Prozent oder zu 100 Prozent durch die Krankenkasse subventionierten Medikamente für 2019. Die Liste, der Untergruppe C2, ebenfalls mit 1. Jänner 2019 datiert, führt jene Medikamente an, die spezifischen Gesundheitsprogrammen diverser Krankheiten zugeordnet werden. Die Listen, die mit 1. Februar 2019, 19. März 2019 und zuletzt mit dem 1. Mai 2019 datiert sind, beinhalten jene Medikamente, die entweder zu den subventionierten Medikamenten hinzugefügt bzw. davon entfernt wurden oder jene Medikamente, bei denen sich hinsichtlich der Kostenübernahme etwas geändert hat. Jede Aktualisierung erfolgt in Form von zwei Listen, die entweder mit „Lista medicamentelor A B C1 C3 D“ oder mit „Lista medicamentelor C2“ betitelt sind. (CNAS, ohne Datum) Diese beiden Listen scheinen sich insofern zu unterscheiden, dass sich die erste Liste auf Arzneimittel in ambulanter Behandlung bezieht („corespunzatoare medicamentelor de care beneficiaza asiguratii in tratamentul ambulatoriu cu si fara contributie“) und die zweite auf PatientInnen in nationalen Gesundheitsprogrammen in ambulanter als auch in stationärer Behandlung („care se acordă bolnavilor cuprinși in cadrul programele nationale de sănătate, in tratamentul ambulatoriu si spitalicesc“). (CNAS, 1. Jänner 2018 (a); CNAS, 1. Jänner 2018 (b))

Die Liste der Medikamente, die zu 100 Prozent subventioniert werden, (Teil der „Lista medicamentelor A B C1 C3 D“) ist in bestimmte Krankheitsbilder unterteilt, sie enthält neben der Stückanzahl pro Packung und dem Referenzpreis pro Stück auch Informationen über den maximalen Beitrag, den die Krankenversicherung bei versicherten Personen mit Anspruch auf 100 Prozent des Referenzpreises übernimmt („Val. maxima suportata de sistemul de asigurari sociale de sanatate / UT (pt. asiguratii care beneficiaza de compensare 100% din pretul de referinta)“), sowie über den maximalen Selbstbehalt von versicherten Personen mit Anspruch auf 100 Prozent des Referenzpreises („Contributie maxima a asiguratului / UT (pt. asiguratii care beneficiaza de compensare 100% din pretul de referinta)“). Trotz des Verweises auf die 100 Prozent des Referenzpreises liegt der Selbstbehalt nicht überall bei 0,00 RON. (CNAS, 1. Jänner 2018 (a); CNAS, 1. Mai 2019)

Folgende Tabelle enthält oben genannte Informationen zu den für diese Anfragebeantwortung relevanten Medikamenten, die unter den zu 100 Prozent subventionierten Arzneimitteln aufscheinen. Bei der Interpretation der Tabelle ist zu bedenken, dass sich sowohl der Krankenversicherungshöchstbetrag als auch der maximale Selbstbehalt auf versicherte Personen mit Anspruch auf 100 Prozent Entschädigung bezieht. Dem Referenzpreis wurde zur besseren Einordnung der rumänischen Preise die Umrechnung in Euro hinzugefügt:

(Basierend auf: CNAS, 1. Jänner 2018 (a))

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Die zweite Tabelle enthält jene für die Anfragebeantwortung relevanten Medikamente, die unter die zu 90 Prozent von der Krankenkasse subventionierten Arzneimittel fallen. Anders als in der ersten Liste bezieht sich hier der Krankenversicherungshöchstbetrag auf Versicherte mit Anspruch auf 90 Prozent Entschädigung. Der maximale Selbstbehalt unterscheidet sich je nach 90-prozentigem oder 100-prozentigem Entschädigungsanspruch des Versicherten:

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(Basierend auf: CNAS, 1. Jänner 2018 (a); CNAS, 1. Mai 2019)

 

Das Medikament Votubia findet sich in Liste C2 („Lista medicamentelor C2“) vom 1. Jänner 2018 unter dem nationalen Programm für die Diagnose und Behandlung von seltenen Krankheiten - Tuberöse Sklerose, allerdings nur in Tablettenform zu einer Dosierung von entweder 2,5, 3 oder 5 mg. Bei 5 mg Votubia Tabletten beträgt der maximale Großhandelsverrechnungspreis pro Stück 375,798 RON (umgerechnet ca. 78,93€), der Abrechnungspreis 410,892 RON (86,31€) und der maximale Versicherungsbeitrag („contribuție maximă asigurat/U.T.-farmacii comunitare“) 0,00 RON in Gemeindeapotheken. Ein weiteres Medikament mit demselben Wirkstoff (Everolismus) findet sich auch in einer 10 mg-Dosierung unter dem Handelsnamen Afinitor. Dieses scheint allerdings unter den Arzneimitteln des nationalen Programms der Onkologie auf. Bei 10 mg Afinitor Tabletten beträgt der maximale Großhandelsverrechnungspreis pro Stück 436,079333 RON (umgerechnet ca. 91,6€), der Abrechnungspreis 476,598666 RON (100,11€) und der maximale Versicherungsbeitrag 0,00 RON in Gemeindeapotheken. (CNAS, 1. Jänner 2018 (b))

Die Medikamente Fentrinol (Wirkstoff: Amidefrin Mesilat), Kanilad (Wirkstoff: Lacosmaid) und Paracetamol Sintofarm (Wirkstoff: Paracetamol) und deren Wirkstoffe konnten in den von der nationalen Krankenkasse veröffentlichten Listen nicht gefunden werden. (CNAS, ohne Datum)

 

Information zu Arzneimitteln, die in Rumänien entweder kostenlos oder durch die Krankenversicherung unterstützt erhältlich sind, finden sich zudem auf der Webseite www.medicamentecompensate.ro. Über die Betreiber der Webseite sind keine Informationen verfügbar. Laut dem Menü-Unterpunkt „Articole“ werden die auf der Webseite bereitgestellten Informationen allerdings immer zeitgleich mit der Veröffentlichung der Arzneimittellisten der nationalen Krankenkasse (CNAS) aktualisiert, 2019 also am 1. Jänner, 1. Februar, dem 19. März und dem 1. Mai. (Medicamente Compensate, 7. Jänner 2019; Medicamente Compensate, 5. Februar 2019; Medicamente Compensate, 20. März 2019; Medicamente Compensate, 30 April 2019) Auf der Startseite der Webseite muss in einem ersten Schritt die Art der Krankenversicherung ausgewählt werden. Die erste Option fasst unter anderem Angestellte, Rentner mit einer Pension von mehr als 990 RON, Mitversicherte, Freiberuflicher Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose zusammen, die zweite Auswahlmöglichkeit Kinder (bis 18 Jahre), Studierende (18-26 Jahre), Menschen mit Behinderung und Veteranen. Weiters gibt es die Möglichkeit „Rentner mit 0-990 RON pro Monat“ auszuwählen oder sich den Preis ohne Vergütung durch die Krankenversicherung anzeigen zu lassen. Folgende Tabelle veranschaulicht die für die relevanten Medikamente verfügbaren Preisinformationen laut www.medicamentecompensate.ro:

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(Basierend auf: Medicamente Compensate, Stand: 1. Mai 2019)

 

Die Medikamente Fentrinol (Wirkstoff: Amidefrin Mesilat), Kanilad (Wirkstoff: Lacosmaid) und Paracetamol Sintofarm (Wirkstoff: Paracetamol) und deren Wirkstoffe konnten auf der Webseite nicht gefunden werden. (Medicamente Compensate, Stand: 1. Mai 2019)

 

Im September 2017 veröffentlicht die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien (ADZ) einen von einer Rechtsanwältin verfassten Artikel zum Krankenversicherungssystem in Rumänien:

„Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder der Vertrag mit einer Krankenversicherung ist in Rumänien gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung). Zusätzlich kann man eine freiwillige Krankenversicherung abschließen (Individualversicherung). Viele private Kliniken, Arztpraxen und die Krankenhäuser erhalten ihre Finanzierung weiterhin meist über die öffentlichen Krankenkassen. Das heißt, dass sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer einen gewissen Prozentsatz ihrer Einkommen einzahlen müssen. Der besagte Prozentsatz beträgt 5,2% für den Arbeitgeber und 5,5% für den Arbeitnehmer. Dadurch werden die Kosten für ein medizinisches Grundpaket und für ärztliche Notdienste vollständig getragen. Gleichzeitig können die Rumänen auch weitere medizinische Dienstleistungen beziehen, wenn sie auch in ein privates Versicherungssystem Beiträge einzahlen. Dennoch dürfen sie nicht auf das öffentliche System verzichten. Die Krankenversicherungsprämie ist vom gewählten Leistungsangebot oder vom Einkommen des Versicherten abhängig.

‚Jede Person kann anhand seiner Personenidentifizierungszahl auf der Webseite der Nationalen Krankenkasse individuell überprüfen, ob sie versichert ist und ob auf ihren Namen eine Gesundheitskarte ausgestellt wurde‘, erklärte die Pressesprecherin der Kreigesundheitskasse Temesch, Mariana Marcu.“ (ADZ, 12. September 2017)

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet im November 2018 über eine Sozial-Ambulanz in Bukarest und erwähnt zur Unterfinanzierung der Gesundheitssystems und zur Krankenversicherung in Rumänien das Folgende:

„Gesundheitssystem chronisch unterfinanziert

Patienten für die Bukarester Sozialklinik gibt es viele in Rumänien. Hunderttausende verzichten im Land auf eine Krankenversicherung, weil ihre Einkommen nicht für ihre Existenzsicherung reichen. Sie leben von heute auf morgen. Hinzu kommt: Das öffentliche Gesundheitssystem ist chronisch unterfinanziert. Selbst wer in eine gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, muss lange Warteschlangen und hohe Zuzahlungen bei Medikamenten in Kauf nehmen. Chronisch kranke Patienten geraten damit häufig in schwere Finanzierungsnöte. Immer wieder rufen Familienangehörige in sozialen Netzwerken zu öffentlichen Spendenaktionen auf, damit sie eine lebenswichtige Behandlung bezahlen können.“ (MDR, 16. November 2018)

Staatliche Unterstützung: Sozialhilfeleistungen, Pflegegeld

Auf der Webseite der Europäischen Kommission finden sich folgende Informationen zur Sozialhilfe in Rumänien:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu können, dürfen Familien oder Alleinstehende über 18 Jahre, deren Nettomonatseinkommen unter der garantierten Mindesteinkommensgrenze liegt, keine der folgenden Vermögenswerte besitzen:

-          Gebäude oder andere Wohnräume, außer der Eigentumswohnung;

-          Eigentumswohnung abgrenzende Grundstücke und Höfe sowie Terrains über 1 000 m² in der Stadt und 2 000 m² auf dem Land;

-          Personenkraftwagen und/oder Kraftrad (Krafträder), die neuer als 10 Jahre sind, mit Ausnahme der Fahrzeuge, die von Personen mit Behinderung gefahren werden oder für deren Beförderung bestimmt sind;

-          Landwirtschaftliche Maschinen: Traktor, Mähdrescher;

-          Holz verarbeitende Maschinen: Gattersägen oder andere hydraulische, mechanische oder elektrische Holz verarbeitende Maschinen;

-          Geldanlagen über 3 000 RON;

-          Ackerflächen, Vieh und Geflügel mit Produktionswert von jährlich mehr als 1 000 EUR für Alleinstehende, bzw. 2 500 EUR für Familien;

-          Andere Güter aus dem Anlage 4 zum Regierungsbeschluss Nr. 50 vom 19. Januar 2011, die diese Leistung ausschließen.

Der Sozialleistungsempfänger ist verpflichtet, der Gemeindeverwaltung innerhalb von 15 Tagen ab Änderungseintritt jede Änderung bezüglich Wohnsitz, Einkommen, Anzahl der Familienangehörigen schriftlich mitzuteilen.

Um die Sozialleistung zu erhalten, muss einer der volljährigen, arbeitsfähigen Angehörigen der beantragenden Familie, der keine vollzeitschulische Ausbildung macht, auf Veranlassung der Gemeinde monatlich eine gemeinnützige Tätigkeit oder Arbeit leisten. Sollte diese Person vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig werden, kann die gemeinnützige Arbeit mit Zustimmung der Gemeinde auf einen anderen Familienangehörigen übertragen werden.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Die Sozialhilfe für einen Alleinstehenden oder für eine Familie beträgt den Unterschied zwischen der garantierten monatlichen Mindesteinkommensgrenze und dem monatlichen Nettoeinkommen eines Alleinstehenden oder einer Familie.

Die Höhe des garantierten monatlichen Mindesteinkommens hängt von der Anzahl der Familienangehörigen sowie vom sozialen Referenzindikator (SRI) ab, 500 RON [umgerechnet 105,04€, Anm. ACCORD] im Jahr 2018.

Der garantierte monatliche Mindesteinkommenswert wird wie folgt bemessen:

Personenzahl         SRI bezogenes               Betrag in Lei

                         Mindesteinkommen

1 Person                   0,283 SRI                142 RON [29,83€, Anm. ACCORD]

2 Personen               0,510 SRI                  255 RON [53,56€, Anm. ACCORD]

3 Personen               0,714 SRI                  357 RON [74,99€, Anm. ACCORD]

4 Personen                0,884 SRI                 442 RON [92,84€, Anm. ACCORD]

5 Personen                1,054 SRI                  527 RON [110,69€, Anm. ACCORD]

Für jede weitere Person über fünf Familienangehörige erhöht sich das garantierte monatliche Mindesteinkommen um 0,073 SRI (36,5 RON) [7,67€, Anm. ACCORD].

Der Mindestwert der Sozialhilfe beträgt 10 RON [2,1€, Anm. ACCORD] pro Monat.

Bei der Feststellung des monatlichen Nettoeinkommens eines Alleinstehenden oder einer Familie werden alle in dem Monat vor dem Beantragen der Leistung erzielten Einkommensarten des Alleinstehenden bzw. der Familienmitglieder berücksichtigt. Dazu gehören Leistungen der Sozialversicherung wie Renten, Arbeitslosengeld, Zulagen, Beihilfen und Unterstützungen mit dauerhaftem Charakter, Unterhaltspflichten und andere gesetzliche Forderungen.

Nicht berücksichtigt werden Familienbeihilfen, staatliche Kinderzulagen, Behindertenzulagen, staatliche Beihilfen für Landwirte, Studien- und Praktikumsstipendien, Geldbeträge für Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen, Lernanreize und die finanzielle Unterstützung für Schüler im Rahmen des nationalen Sozialschutzprojektes ‚Gymnasialgeld‘ sowie die gelegentlichen Einkommen der Tagelöhner.

Erwerbsfähige, die kein Arbeitseinkommen erzielen, zählen für die Feststellung der Familienangehörigenzahl als Bemessungsgrundlage des monatlichen Einkommens der Familie nur, wenn sie beweisen können, dass sie bei der Bezirksagentur für Beschäftigung angemeldet sind und kein Arbeitsangebot oder Arbeitsbeschäftigungs- oder Fortbildungsmaßnahmen der Agentur abgelehnt haben.

Um Sozialhilfe zu beziehen, muss der Alleinstehende oder der Familienvertreter bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einen entsprechenden Antrag stellen, dem gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung und die Unterlagen bezüglich der Familienangehörigen und ihres Einkommens beigefügt werden.

Die Gemeindeverwaltung veranlasst eine soziale Überprüfung innerhalb von maximal 15 Tagen ab Antragseingang und entscheidet dann innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Überprüfung über die Bewilligung oder die Ablehnung der Sozialhilfeleistung.

Wenn die Leistung bewilligt wird, fängt die Auszahlung der Sozialhilfe mittels Postanweisung oder Banküberweisung im darauf folgenden Monat an. Nach Feststellung des Anspruchs führen Bürgermeister halbjährlich oder bei Bedarf soziale Bewertungen durch. Von der Sozialhilfe werden keine Steuern und keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, aber die obligatorische Wohnungsversicherungsprämie gegen Erdbeben, Erdrutsch und Überschwemmungen. Die Krankenversicherungsbeiträge für Leistungsberechtigte werden von den zuständigen Bezirksagenturen für Zahlungen und soziale Inspektion getragen.“ (Europäische Kommission, ohne Datum (b))

In Bezug auf das Thema Langzeitpflege in Rumänien finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission folgende Informationen:

In welchen Situationen habe ich Anspruch auf Leistung? […]

Je nach Grad und Art der Behinderung stehen dem Anspruchsberechtigten häusliche Pflege durch einen persönlichen Betreuer (oder eine Beihilfe, die alternativ zu einem persönlichen Betreuer gewährt wird), teilstationäre Pflege, vollstationäre Pflege sowie Geldleistungen für Menschen mit Behinderung oder für Betreuer zu. […]

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die Leistung der Langzeitpflege steht Kindern und Erwachsenen mit Behinderung zu, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

-          Sie sind rumänische Staatsbürger oder ausländische Staatsbürger bzw. Staatenlose mit rechtmäßigem Wohnsitz in Rumänien.

-          Sie sind in einen Behinderungsgrad und in eine Behinderungsart eingestuft. Die Behinderungsgrade sind: leicht, mittelschwer, schwer und schwerst. Die Behinderungsarten sind: Körperbehinderung, Sehbehinderung, Hörbehinderung, Taubblindheit, psychische, somatische, geistige Behinderung, HIV/AIDS, mehrfache Behinderung, seltene Krankheiten.

-          Um persönliche Assistenz am Wohnsitz einer qualifizierten Kraft in Anspruch zu nehmen, darf der Erwachsene mit schwerer oder schwerster Behinderung über keinen eigenen Wohnraum verfügen und sein Einkommen muss niedriger als das nationale Durchschnittseinkommen sein. […]

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Häusliche Pflege (îngrijire la domiciliu)

Sowohl Menschen mit Behinderung, als auch pflegebedürftige Senioren können Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen, die sowohl von gewerbsmäßigen als auch von nicht gewerbsmäßigen Pflegern erbracht werden.

Pflegenden Ehepartnern und Verwandten eines pflegebedürftigen Seniors steht Teilzeit zu. Die Gemeindekasse übernimmt die restlichen Lohnansprüche. […]

Teilstationäre Pflege (îngrijire în centre de zi)

Menschen mit Behinderung können die Pflege- und Förderungsleistungen der Tagespflegestätten in Anspruch nehmen. Diese bieten soziale, medizinische, ausbildende und andere Dienste an. […]

Vollstationäre Pflege (îngrijire în centre rezidențiale)

Menschen mit Behinderung können ebenfalls Pflegeleistungen in vollstationären Einrichtungen in Anspruch nehmen. Sie werden dort mindestens 24 Stunden aufgenommen. Mit Ausnahme der Not- und Schutzeinrichtungen erfolgt die Aufnahme eines Menschen mit Behinderung in vollstationäre Pflege nur dann, wenn die Pflege oder der Schutz zu Hause nicht gewährleistet werden kann.

Menschen mit Behinderung in vollstationären Pflegeeinrichtungen müssen einen monatlichen Beitrag zahlen, der im Jahr 2018 auf 900 RON [189,04€, Anm. ACCORD] festgesetzt wurde. […]

Leistungen für Menschen mit Behinderung (indemnizație pentru persoanele cu handicap)

Unabhängig von ihrem Einkommen haben Menschen mit Behinderung Anspruch auf eine monatliche Leistung und auf eine monatliche Haushaltszulage. […]

Die Familie oder der gesetzliche Vertreter eines Kindes mit schwerster, schwerer oder mittelschwerer Behinderung hat ebenfalls Anspruch auf eine monatliche Haushaltszulage, solange sie für die Pflege, die Betreuung und den Unterhalt des Kindes sorgen.“ (Europäische Kommission, ohne Datum (c))

Die Europäische Kommission stellt zu den Voraussetzungen und der Höhe der Familienleistungen in Rumänien folgende Informationen auf ihrer Webseite zur Verfügung:

Wann kann ich Leistungen beantragen?

Familienbeihilfe (alocație pentru susținerea familiei)

Die Familienbeihilfe ist eine Sozialleistung zur Unterstützung der Familien mit geringem Einkommen, die Kinder unter 18 Jahren erziehen. Diese Beihilfe ergänzt das Familieneinkommen und sorgt für die Verbesserung der Bedingungen für die Erziehung, Pflege und Ausbildung der Kinder, die dadurch zum Besuch von Schulen motiviert werden sollen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Um die Familienbeihilfe zu erhalten, müssen Familien oder Alleinerziehende folgende Voraussetzungen erfüllen:

-          Ihren Wohnsitz in Rumänien haben;

-          Mit dem Kind/den Kindern, das/die sie erziehen, zusammenwohnen;

-          Das Kind/die Kinder muss/müssen ohne Unterbrechungen eine Schule besuchen und eine Note von mindestens acht (von 10) im Verhalten haben;

-          Das monatliche Durchschnittseinkommen pro Familienmitglied darf maximal 1,06 des sozialen Referenzindikators (d. h. 530 RON [111,32€, Anm. ACCORD]) betragen.

Welche Ansprüche habe ich und wo kann ich die Leistungen beantragen?

Der Betrag der Familienbeihilfe wird auf der Grundlage des sozialen Referenzindikators (SRI), des Nettodurchschnittseinkommens jedes Familienangehörigen und der Anzahl der Familienangehörigen berechnet. Der SRI wird in regelmäßigen Abständen von der Regierung festgelegt und beträgt zurzeit 500 RON [105,02€, Anm. ACCORD].

Um Beihilfe zu erhalten, müssen die Eltern bei der Gemeindeverwaltung einen entsprechenden Antrag stellen, dem eine eidesstattliche Erklärung und die Unterlagen bezüglich der Familienangehörigen und ihres Einkommens beigefügt werden und, gegebenenfalls, Unterlagen über den Schulbesuch der zu erziehenden Kinder.

Der Betrag der Familienbeihilfe für Familien mit Nettoeinkommen unter 0,40 SRI (d. h. 200 RON) [42.02€, Anm. ACCORD] pro Familienangehörigen beläuft sich auf:

Kinderzahl             Leistungsbetrag

1                            0,1640 SRI (82 RON) [17,22€, Anm. ACCORD]

2                           0,3280 SRI (164 RON) [34,45€, Anm. ACCORD]

3                           0,4920 SRI (246 RON) [51,67€, Anm. ACCORD]

4 oder mehr              0,6560 SRI (328 RON) [68,90€, Anm. ACCORD]

 

Der Betrag der Familienbeihilfe für Familien mit Nettoeinkommen zwischen 0,40 SRI (d. h. 200 RON) und 1,06 SRI (d. h. 530 RON [111,35€, Anm. ACCORD]) pro Familienangehörigen beläuft sich auf:

 

Kinderzahl             Leistungsbetrag

1                            0,1500 SRI (75 RON) [15,75€, Anm. ACCORD]

2                           0,3000 SRI (150 RON) [31,51€, Anm. ACCORD]

3                           0,4500 SRI (225 RON) [47,26€, Anm. ACCORD]

4 oder mehr              0,6000 SRI (300 RON) [63,01€, Anm. ACCORD]“ (Europäische Kommission, ohne Datum (d))

 

Die US Social Security Administration (SSA), eine unabhängige Behörde der USA, die regelmäßig Berichte zu den grundsätzlichen Aspekten der Sozialversicherungsprogramme in mehr als 170 Ländern veröffentlicht, erwähnt in seinem Bericht vom September 2018 zu Rumänien ebenfalls die Familienbeihilfe („alocație pentru susținerea familiei“) und ein garantiertes Mindesteinkommen („nivelul venitului minim garantat“) (von der Europäischen Kommission „Sozialhilfe“ genannt, Anm. ACCORD). In Bezug auf die Voraussetzungen und die Höhe dieser Beihilfen decken sich die Angaben dieser Quelle (in gekürzter Form) inhaltlich mit den von der Europäischen Kommission bereitgestellten Informationen zu Familienbeihilfe und Sozialhilfe:

„Family income supplement (Alocatie pentru sustinerea familiei, social assistance, income tested): Paid to families with children younger than age 18. Income test: Average monthly per capita family net income must not exceed 530 lei. […]

Family income supplement (Alocatie pentru sustinerea familiei, social assistance, income tested): If average monthly per capita family net income is up to 200 lei, 82 lei a month is paid for one child; 164 lei for two; 246 lei a month for three; or 328 lei a month for four or more children. If average monthly per capita family income is 201 lei to 530 lei, 75 lei a month is paid for one child; 150 lei a month for two; 225 lei a month for three; or 300 lei a month for four or more children.” (SSA, September 2018, S. 305-306)

“Guaranteed minimum income (Nivelul venitului minim garantat, social assistance, means tested): Paid to families and persons with income below a legally defined threshold. Means test: The means test is based on family income and property. […]

Guaranteed minimum income (Nivelul venitului minim garantat, social assistance, means tested): The difference between household income and the guaranteed minimum income is paid. The guaranteed minimum income varies depending on the size of the household: 142 lei a month for households with one person; 255 lei a month with two persons; 357 lei a month with three persons; 442 lei a month with four persons; 527 lei a month with five persons; plus 37 lei for each additional person above five persons.” (SSA, September 2018, S. 306)


 


Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 21. Mai 2019)