Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Uganda

Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Journalisten und Kritiker des Präsidenten oder seiner Familie wurden festgenommen, inhaftiert und schikaniert. Die Zahl getöteter Frauen nahm stark zu, einige von ihnen waren Opfer sexualisierter Gewalt. Die Regierung erklärte, dass sie gegen die Verantwortlichen Ermittlungen aufnehmen und sie strafrechtlich verfolgen werde. Ein Gesetzentwurf zur Reform der verfassungsmäßigen Bestimmungen über Landrechte räumte der Regierung erweiterte Befugnisse zur Enteignung privaten Landes ein. Uganda beherbergte die größte Zahl von Flüchtlingen in der Region, u. a. über 1 Mio. Menschen aus dem Südsudan.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Am 19. März 2017 hinderten Grenzschutzbeamte die Universitätsdozentin Stella Nyanzi am Internationalen Flughafen Entebbe daran, einen Flug in die Niederlande anzutreten, um an einer Konferenz teilzunehmen. Sie hatte zuvor den Präsidenten und dessen Frau, die Bildungsministerin des Landes, kritisiert, weil die Regierung ihr im Jahr 2015 gegebenes Versprechen, Mädchenschulen mit kostenlosen Damenbinden zu versorgen, nicht eingehalten habe.

Am 8. April nahm die Polizei Stella Nyanzi unter dem Vorwurf fest, Präsident Yoweri Kaguta Museveni in sozialen Medien beleidigt zu haben. Sie wurde nach den Bestimmungen des Gesetzes über Computermissbrauch aus dem Jahr 2011 angeklagt und 33 Tage lang im Hochsicherheitsgefängnis Luzira in der Hauptstadt Kampala inhaftiert, bevor sie gegen Kaution freikam. Später wurden die gegen sie erhobenen Anklagen fallengelassen. 

Am 8. April wurde die Journalistin Gertrude Tumusiime Uwitware entführt, nachdem sie sich in sozialen Medien mit Stella Nyanzi solidarisch erklärt hatte. Die unbekannten Täter verbanden der Journalistin, die für den Fernsehsender Nation TV arbeitet, die Augen und verhörten sie mehrere Stunden lang. Der Sprecher der Polizei von Kampala (Kampala Metropolitan Police) versprach, den Vorfall zu untersuchen. Am Jahresende lagen jedoch keine Informationen über den Fortschritt der Ermittlungen vor. 

Am 27. September drohte die staatliche Regulierungsbehörde (Uganda Communications Commission – UCC) Medienunternehmen den Entzug oder die Suspendierung ihrer Lizenz an, wenn sie die Parlamentsdebatten über die vorgeschlagene Verfassungsänderung zur Aufhebung der bestehenden Altersgrenze von 75 Jahren für das Amt des Präsidenten live übertragen sollten. Die Kommission begründete ihr Vorgehen damit, dass derartige Übertragungen eine „Kultur der Gewalt“ fördern würden. Die Opposition sah in der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ein Mittel, um Präsident Museveni die Wiederwahl im Jahr 2021 zu ermöglichen. Museveni ist bereits seit 31 Jahren an der Macht. 

Am 10. Oktober lud die Polizei Arinaitwe Rugyendo sowie Charles Bichachi wegen Artikeln vor, die sie über die Debatte zur Altersbegrenzung von Präsidenten veröffentlicht hatten. Arinaitwe Rugyendo ist Herausgeber der Zeitung Red Pepper sowie der Online-Ausgabe des Daily Monitor und Charles Bichachi Chefredakteur des vom Medienhaus Nation Media Group publizierten Daily Monitor. Die Polizei befragte sie im Zusammenhang mit einer von einem Parlamentsabgeordneten erstatteten Anzeige. Der Abgeordnete war federführend bei der Kampagne für die Aufhebung der Altersbegrenzung und sah seinen Ruf durch die Artikel der beiden Journalisten beschädigt. Sie wurden aufgrund seiner Anzeige nach Paragraph 27A des Polizeigesetzes angeklagt. 

Nachdem am 24. November in der Zeitung Red Pepper ein Artikel erschienen war, in dem angedeutet wurde, dass der Präsident in ein Komplott zum Sturz des Präsidenten von Ruanda verwickelt sein könnte, durchsuchte die Polizei das Büro der Zeitung – einschließlich der Computer und Mobiltelefone – und ordnete ihre Schließung an. Gleichzeitig wurden Arinaitwe Rugyendo und die Mitarbeiter Richard Kintu, James Mujuni, Patrick Mugumya, Richard Tusiime, Johnson Musinguzi, Ben Byarabaha und Francis Tumusiime festgenommen. Alle befanden sich am Jahresende noch in Haft. 

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Am 20. September 2017 durchsuchten etwa 20 Polizei- und Sicherheitsbeamte die Büros der NGO ActionAid Uganda in Kansanga, einem Stadtviertel von Kampala, und hinderten die Mitarbeiter mehrere Stunden lang daran, das Gebäude zu verlassen. Im Durchsuchungsbeschluss der Polizei hieß es, dass ActionAid wegen „rechtswidriger Geldüberweisungen zur Unterstützung ungesetzlicher Aktivitäten“ durchsucht werde. Die Polizei nahm Dokumente mit und beschlagnahmte die Laptops der Organisation und die Mobiltelefone der Mitarbeiter. Am 6. Oktober wies die Bank von Uganda an, die Bankkonten von ActionAid einzufrieren. Am 13. Oktober sandte das dem Ministerium des Inneren unterstellte NGO-Büro ein amtliches Schreiben an 25 mit Entwicklungsfragen befasste NGOs, in dem sie zur Nennung ihrer Bankverbindungen aufgefordert wurden. 

Am 20. September durchsuchte die Polizei die Büroräume der NGO Great Lakes Institute for Strategic Studies. Der Durchsuchungsbeschluss erlaubte die Durchsuchung von Computern und Mobiltelefonen sowie Finanz- und Bankdokumenten. Die Aktion wurde durchgeführt, nachdem sich der Geschäftsführer der Organisation, Godber Tumushabe, gegen den Vorschlag zur Aufhebung der Altersbegrenzung des Präsidenten ausgesprochen hatte. 

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Nach Angaben der Polizei wurden in der Stadt Entebbe (Distrikt Wakiso) 28 Frauen getötet. Medienberichten zufolge hatte ein Mann gestanden, acht dieser Frauen im Auftrag eines ortsansässigen Geschäftsmanns ermordet zu haben. Am 3. September erklärte der Polizeisprecher in einer öffentlichen Stellungnahme, dass die Morde vier Kategorien zuzuordnen seien und man 13 Personen im Zusammenhang mit den Tötungen festgenommen und angeklagt habe. Zwölf Opfer wurden vor ihrer Tötung vergewaltigt oder anderweitig sexuell missbraucht; vier wurden von ihren Ehemännern oder Partnern getötet. Eine Frau wurde von ihren beiden Brüdern ermordet, wobei es sich nach Ansicht der Polizei um einen Racheakt handelte. Die anderen Fälle klassifizierte die Polizei als „Ritualmorde“.

Die Leiche eines der Opfer, Rose Nakimuli, wurde am 24. Juli in einer Bananenplantage im Distrikt Wakiso aufgefunden. 

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen

Im Juli 2017 brachte die Regierung einen Gesetzentwurf zur Reform von Artikel 26(2) der Verfassung auf den Weg. Sollte das Gesetz beschlossen werden, könnte die Regierung Privatgrundstücke zum Zwecke der Errichtung von Infrastrukturprojekten zwangsenteignen, ohne die Eigentümer vorab, unverzüglich und fair zu entschädigen. Auch könnten Enteignungen bereits stattfinden, während noch Verhandlungen über eine Entschädigung im Gange sind. 

Nach geltendem Gesetz kann die Regierung privates Land nur enteignen, nachdem eine „faire und angemessene“ Entschädigung geleistet wurde. Wenn der Eigentümer dem Entschädigungsangebot widerspricht, kann das Hohe Gericht die Enteignung des Landes so lange blockieren, bis eine Einigung erreicht ist. Sollte das neue Gesetz beschlossen werden, könnte dies zu einer erhöhten Gefahr von Zwangsräumungen und zur Aushöhlung des Rechts auf Landeigentum führen. Gleichzeitig würden transparente und faire Verhandlungen über Entschädigungen sowie die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, verhindert. Davon wären marginalisierte Bevölkerungsgruppen, darunter verarmte und in ländlichen Gebieten lebende Menschen, besonders betroffen. 

Recht auf Gesundheit

Am 10. Oktober 2017 erklärte die Ärzte-Gewerkschaft Uganda Medical Association (UMA) einen unbefristeten Streik, um gegen die niedrigen Gehälter und den Mangel an Grundausstattung zu protestieren. Die Ärzte kümmerten sich jedoch weiterhin um Kinder und schwangere Frauen und übernahmen die Notfallversorgung von Unfallopfern. 

Präsident Museveni erklärte, dass der Streik illegal sei, und wies die Ärzte an, ihre Arbeit wiederaufzunehmen. Im Falle der Weigerung müssten sie mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Die Regierung teilte den Streikenden mit, dass sie die Gehälter erst erhöhen werde, wenn das Ergebnis einer Überprüfung der Gehälter aller öffentlich Bediensteten durch eine vom Präsidenten ernannte Kommission vorliege.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Ende September befanden sich 1381207 Flüchtlinge und Asylsuchende in Uganda. 343429 der insgesamt 1034106 aus dem Südsudan stammenden Schutzsuchenden waren zwischen Januar und September ins Land gekommen. 61 % von ihnen waren Minderjährige. 236572 Flüchtlinge stammten aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), 39041 aus Burundi (siehe Länderbericht Burundi), 35373 aus Somalia und 36115 aus anderen Ländern. 

Asylsuchenden aus dem Südsudan und der DR Kongo wurde umgehend (prima facie) der Flüchtlingsstatus gewährt, während Angehörige anderer Staaten ein vom Ausschuss zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Refugee Eligibility Committee) durchgeführtes Verfahren zur individuellen Feststellung des Flüchtlingsstatus durchlaufen mussten. Im Juni hob die Regierung die automatische Anerkennung des Flüchtlingsstatus für Asylsuchende aus Burundi auf. 

Nach dem Flüchtlingsgesetz von 2006 und den Flüchtlingsverordnungen von 2010 genießen Flüchtlinge eine relativ große Bewegungsfreiheit, haben gleichberechtigten Zugang zu Grundversorgungsleistungen wie Grundschulbildung und Gesundheitsversorgung und dürfen arbeiten oder ein Geschäft gründen. 

Im Mai 2017 sah sich das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen dazu gezwungen, die Getreiderationen für über 800000 südsudanesische Flüchtlinge um die Hälfte zu kürzen. 

Aufrufe an internationale Geber, finanzielle Mittel zur Bewältigung der regionalen Flüchtlingskrise bereitzustellen, hatten nicht den erhofften Erfolg. Die unzureichende Finanzierung erwies sich als die größte Herausforderung für Ugandas Hilfsprogramm für Flüchtlinge. Im Juni hatten die Teilnehmer des in Uganda durchgeführten Gipfeltreffens zur Solidarität mit Flüchtlingen (Uganda Solidarity Summit on Refugees) die internationale Gemeinschaft aufgerufen, ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. Für den von der ugandischen Regierung und dem Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) gemeinsam getragenen Plan zur Unterstützung von Flüchtlingen aus dem Südsudan (South Sudan Refugee Response Plan) wurden jedoch nur 68 % der benötigten Finanzmittel bereitgestellt. In Bezug auf das Hilfsprogramm für Flüchtlinge aus Burundi (Burundi Refugee Response Plan) kamen lediglich Finanzierungszusagen für 20 % der benötigten Gelder zusammen. 

Im Oktober kam es aufgrund von Verzögerungen bei der Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Geberländer und -organisationen zu einer zeitweiligen Reduzierung der Nahrungsmittelhilfe für Flüchtlinge um 50 %. Die Kürzungen hatten Ausschreitungen und Proteste der Flüchtlinge in der Siedlung Nyumanzi im Distrikt Adjumani zur Folge.

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