Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Palestine (State of)

Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten 2017 das Recht auf freie Meinungsäußerung noch stärker ein. In beiden Gebieten waren Sicherheitskräfte für Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten verantwortlich, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die Behörden im Westjordanland verhängten Strafmaßnahmen gegen die De-facto-Verwaltung der Hamas, was den Zugang der Bevölkerung des Gazastreifens zu lebenswichtigen Versorgungsleistungen behinderte und die humanitäre Krise verschärfte, die durch die israelische Blockade des Gazastreifens ausgelöst worden war. Frauen und Mädchen litten in beiden Gebieten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte nach wie vor Todesurteile, und die Hamas ordnete öffentliche Hinrichtungen an. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen.

Hintergrund

Die israelischen Streitkräfte hielten die seit Juni 2007 ununterbrochene Luft-, Land- und Seeblockade des Gazastreifens 2017 weiterhin aufrecht. Die anhaltenden Exportbeschränkungen lähmten die Wirtschaft und trugen zu einer weiteren Verarmung der etwa 2 Mio. Einwohner des Gazastreifens bei. Ägypten hielt den Grenzübergang Rafah fast das gesamte Jahr über geschlossen, was die Auswirkungen der israelischen Blockade noch verstärkte. 

Die Auseinandersetzungen zwischen der „Nationalen Einheitsregierung“ in Ramallah und der De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen hielten fast das gesamte Jahr über an. Die palästinensischen Behörden im Westjordanland versuchten, die Kontrolle über den Gazastreifen wiederzuerlangen, indem sie Strafmaßnahmen gegen die Hamas verhängten, die Ende des Jahres noch in Kraft waren.

Nach Vermittlung der ägyptischen Regierung hielt die „Nationale Einheitsregierung“ Anfang Oktober 2017 eine Kabinettssitzung im Gazastreifen ab. Zuvor hatte die Hamas ihre Bereitschaft erklärt, das Verwaltungskomitee aufzulösen, das den Gazastreifen regierte, und sich für Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Westjordanland und im Gazastreifen ausgesprochen. Mitte Oktober unterzeichneten die beiden rivalisierenden politischen Parteien Hamas und Fatah in Kairo ein Versöhnungsabkommen, das die jahrzehntelange Spaltung zwischen dem Westjordanland und dem von der Hamas verwalteten Gazastreifen beenden sollte. Im November 2017 übernahm die „Nationale Einheitsregierung“ die Kontrolle des Grenzübergangs zwischen dem Gazastreifen und Ägypten sowie von Kontrollpunkten nahe den Grenzübergängen nach Israel.

Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Vor dem Hintergrund der internen politischen Machtkämpfe gingen sowohl die Behörden im Westjordanland als auch die im Gazastreifen mit Drohungen und Einschüchterungen gegen Aktivisten und Journalisten vor, um eine kritische Berichterstattung und andere friedliche Meinungsäußerungen zu unterbinden. Nach Angaben der NGO Palestinian Center for Development and Media Freedoms (MADA) waren die palästinensischen Behörden im Westjordanland 2017 für 147 Angriffe auf die Medienfreiheit verantwortlich. Dazu zählten willkürliche Festnahmen, Misshandlungen während Verhören, die Beschlagnahmung von Ausrüstungsgegenständen, tätliche Angriffe, Berichterstattungsverbote und das Verbot von 29 Internetseiten, die den Behörden des Westjordanlandes kritisch gegenüberstanden. Die Verwaltungsbehörden der Hamas im Gazastreifen waren für 35 derartige Angriffe verantwortlich. 

Im Januar 2017 lösten die Sicherheitskräfte im Gazastreifen gewaltsam eine Protestaktion im Flüchtlingslager Jabalia auf, die sich gegen das Missmanagement der Hamas während der Elektrizitätskrise (siehe unten) richtete. Aktivisten wurden festgenommen, bedroht und in einigen Fällen sogar gefoltert, weil sie die Proteste organisiert hatten. Der Aktivist Mohammad al-Talowli kam wegen seiner Rolle bei der Organisation der Proteste im Laufe des Jahres dreimal in Haft und erhielt Morddrohungen.

Journalisten, die für Medien arbeiteten, die den Behörden des Westjordanlandes nahestanden, konnten im Gazastreifen nicht ungehindert arbeiten. Am 6. Juni 2017 wurde Fouad Jaradeh, Korrespondent des Fernsehsenders Palestine TV, von der Internen Sicherheitsbehörde der Hamas festgenommen und wegen „Kollaboration mit Ramallah“ vor ein Militärgericht gestellt. Er kam im August wieder frei.

Im Juli 2017 wurde das Gesetz zur Internetkriminalität (Gesetz Nr. 16/2017) verabschiedet. Es erlaubt die willkürliche Inhaftierung von Journalisten, Whistleblowern und anderen Personen, die im Internet die Behörden kritisieren. Das Gesetz sieht für Personen, die nach Ansicht der Behörden die „öffentliche Ordnung“, die „nationale Einheit“ oder den „sozialen Frieden“ gestört haben, Gefängnisstrafen und Zwangsarbeit von bis zu 25 Jahren vor. Ein verbesserter Gesetzentwurf schlug vor, einige der repressiven Bestimmungen zu streichen, andere jedoch beizubehalten, die eine willkürliche Beschränkung der Rechte auf Meinungsfreiheit, Privatsphäre und Datenschutz erlaubten. Ende 2017 war der Gesetzentwurf noch nicht veröffentlicht worden. 

Im Juni und Juli 2017 mussten mindestens zehn Journalisten beim Präventiven Sicherheitsdienst zum Verhör erscheinen, weil sie das Gesetz öffentlich kritisiert hatten. Menschenrechtsverteidiger wurden wegen ihrer Kritik an dem Gesetz und ihrer sonstigen Arbeit verhört, schikaniert und bedroht. Im August wurden sechs palästinensische Journalisten auf der Grundlage des Gesetzes zur Internetkriminalität angeklagt.

Der bekannte Menschenrechtsverteidiger Issa Amro wurde im September 2017 eine Woche lang inhaftiert und wegen mehrerer Verstöße gegen das Gesetz zur Internetkriminalität und gegen das jordanische Strafgesetzbuch von 1960, das im Westjordanland noch immer in Kraft war, angeklagt.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren 2017 sowohl im Westjordanland als auch im Gazastreifen weit verbreitet. Die palästinensische Polizei und andere Sicherheitskräfte im Westjordanland wurden dafür ebenso wenig zur Verantwortung gezogen wie die Polizei und andere Sicherheitskräfte der Hamas im Gazastreifen. Die offizielle palästinensische Menschenrechtskommission (Independent Commission for Human Rights – ICHR) erhielt Hunderte Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen im Westjordanland und im Gazastreifen. 

Im September 2017 starben ein 16-jähriger Junge und ein weiterer Gefangener unter ungeklärten Umständen in zwei von der Hamas kontrollierten Haftzentren in Gaza-Stadt. Die Staatsanwaltschaft im Gazastreifen kündigte die Einleitung einer Untersuchung an, die jedoch zum Jahresende noch nicht abgeschlossen war.

Mindestens ein Aktivist, der wegen seiner Rolle als Anführer der Proteste gegen das Missmanagement der Hamas während der Elektrizitätskrise inhaftiert war, gab an, von Angehörigen der Internen Sicherheitsbehörde der Hamas im Gewahrsam gefoltert worden zu sein. Er berichtete, man habe ihn mit einem Plastikrohr geschlagen, seine Augen verbunden und ihn gezwungen, etwa vier Tage lang in schmerzhaften Positionen und in Handschellen zu verharren. Andere Gefangene berichteten, dass sie misshandelt worden seien.

Exzessive Gewaltanwendung

Die Sicherheitskräfte setzten 2017 exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen im Westjordanland und im Gazastreifen zu beenden. 

Am 12. März 2017 gingen palästinensische Sicherheitskräfte mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen eine friedliche Kundgebung vor dem Bezirksgericht Ramallah im Westjordanland vor. Dabei wurden mindestens 13 Männer und acht Frauen verletzt, darunter vier Journalisten, die über die Protestaktion berichten wollten. 17 Menschen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Verletzten trugen Prellungen davon, nachdem sie mit Schlagstöcken heftig geschlagen oder von Tränengaskanistern getroffen worden waren. Der Rechtsanwalt, Menschenrechtsverteidiger und Leiter des ICHR-Büros in Bethlehem, Farid al-Atrash, berichtete, er sei von der Polizei mit Schlagstöcken zu Boden geprügelt worden. 

Ministerpräsident Rami Hamdallah setzte zur Untersuchung des Vorfalls eine Ermittlungskommission ein. Diese stellte fest, dass die Gewaltanwendung zur Beendigung der Protestaktion Regierungsverordnungen verletzt habe. Die Kommission unterbreitete eine Reihe von Empfehlungen, darunter Entschädigungszahlungen und Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht. Obwohl sich der Ministerpräsident bereit erklärt hatte, den Empfehlungen Folge zu leisten, wurden diese nicht umgesetzt. Keiner der für die Gewaltanwendung verantwortlichen Polizisten wurde zur Rechenschaft gezogen.

Frauenrechte

Frauen und Mädchen wurden 2017 weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Sie waren immer noch unzureichend gegen sexualisierte Gewalt und andere geschlechtsspezifische Gewalttaten, z. B. sogenannte Ehrenmorde, geschützt. Berichten aus der Zivilgesellschaft zufolge wurden 2017 mindestens 28 Frauen und Mädchen von männlichen Verwandten im Namen der „Familienehre“ ermordet. 

Das jordanische Strafgesetzbuch ermöglichte es Richtern, stereotype Vorstellungen über die weibliche Sexualität heranzuziehen, um das Strafmaß für Männer, die wegen Mord im Namen der „Familienehre“ verurteilt worden waren, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Paragraph 308 des jordanischen Strafgesetzbuchs blieb in Kraft. Er sichert Männern, die eine Frau vergewaltigt oder sexuell genötigt haben, Straffreiheit zu, wenn sie ihr Opfer heiraten.

Mehr als drei Jahre nach dem Beitritt des Staates Palästina zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau war die nationale Gesetzgebung noch immer nicht an die Vorgaben der Konvention angepasst. Das geltende jordanische Recht diskriminierte weiterhin Frauen in Bezug auf Heirat, Erbschaftsangelegenheiten, Scheidung, Sorgerecht für die Kinder und Eigentumsrechte.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die palästinensische Regierung in Ramallah verhängte 2017 mehrere Strafmaßnahmen gegen den Gazastreifen, um damit Druck auf die Verwaltung der Hamas auszuüben, die Kontrolle des Gazastreifens aufzugeben. Die Maßnahmen behinderten den Zugang der Zivilbevölkerung zu medizinischer Versorgung, lebenswichtigen Versorgungsleistungen wie Trinkwasser und Elektrizität sowie zum Bildungssystem und trugen damit zu Verletzungen der Rechte auf Gesundheit, einen angemessenen Lebensstandard und Bildung bei. 

Im Mai 2017 teilten die Behörden des Westjordanlandes Israel mit, sie könnten nur 70 % der monatlichen Kosten für israelische Stromlieferungen an den Gazastreifen erstatten, da entsprechende Zahlungen der Hamas an das Westjordanland nicht erfolgt seien. Die Stromversorgung im Gazastreifen wurde daraufhin von etwa acht Stunden auf nur noch zwei bis vier Stunden pro Tag reduziert. 

Die Behörden des Westjordanlandes kürzten die Löhne und Gehälter der rund 60000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Gazastreifen um 30 %, was deren Recht auf einen angemessenen Lebensstandard aushöhlte und Massenproteste auslöste.

Nach Angaben des UN-Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten stellten die Behörden im Westjordanland im März 2017 die Zahlungen für die Verlegung von Patienten ein, die außerhalb des Gazastreifens behandelt werden mussten, und verschleppten die Verlegung von rund 1400 Patienten. NGOs berichteten, dass mehrere Patienten aufgrund der Verzögerungen starben, darunter auch Säuglinge. Die Vereinten Nationen berichteten außerdem über Verzögerungen bei der Lieferung von wichtigen Medikamenten und medizinischen Gütern an Krankenhäuser im Gazastreifen, was langfristige Folgen für den Zustand von Patienten hatte. Die Behörden der Hamas meldeten Engpässe bei Säuglingsnahrung und machten die Behörden des Westjordanlandes dafür verantwortlich.

Todesstrafe

Im Gazastreifen kam die Todesstrafe zur Anwendung. 2017 wurden sechs Männer hingerichtet, nachdem Zivil- und Militärgerichte Todesurteile gegen sie verhängt hatten. Sie waren wegen „Kollaboration mit Israel“ und anderer Verstöße für schuldig befunden worden. 

Im Mai 2017 richtete die Hamas im Gazastreifen drei Männer hin. Sie sollen einen hochrangigen Befehlshaber der Hamas ermordet haben. Die Todesurteile ergingen nach einem Gerichtsverfahren, das eine Woche dauerte und aus vier kurzen Anhörungen bestand. Die Strafen wurden auf einem öffentlichen Platz in Gaza-Stadt vollstreckt. Zwei der Männer wurden gehenkt, der dritte von einem Erschießungskommando hingerichtet. Die Hinrichtungen waren live in den sozialen Netzwerken zu sehen. 

Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen.

Straflosigkeit

Menschenrechtsverstöße wie rechtswidrige Tötungen und Folter blieben im Westjordanland und im Gazastreifen an der Tagesordnung, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Im Fall von Fares Halawa und Khaled al-Aghbar, die im August 2016 in Nablus von palästinensischen Sicherheitskräften getötet worden waren, gab es keine strafrechtlichen Ermittlungen. Die Umstände legten nahe, dass es sich um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt hatte. Auch für den Tod von Ahmad Izzat Halawa, der im August 2016 unter Folter im Jeneid-Gefängnis in Nablus gestorben war, wurde niemand vor Gericht gestellt. 

Im Gazastreifen leiteten die Behörden der Hamas keine Schritte ein, um Angehörige der Hamas und ihres militärischen Flügels, der ‘Izz al-Din al-Qassam-Brigaden, für außergerichtliche Hinrichtungen zur Rechenschaft zu ziehen, die sie in den Jahren 2014 und 2016 begangen hatten.

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