Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Oman

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Dabei nutzten sie fehlerhafte Rechtsverfahren, um Zeitungen zu schließen und Journalisten aus strafrechtlichen oder administrativen Gründen festzunehmen, strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen. Familienangehörige von Menschenrechtsverteidigern wurden von den Behörden schikaniert und eingeschüchtert. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze diskriminiert. Arbeitsmigranten litten unter Ausbeutung und Misshandlungen. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Hinrichtungen.

Hintergrund

Bezüglich der Krise am Golf, die Anfang Juni 2017 ausbrach, als Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Ägypten ihre Beziehungen zu Katar abbrachen, nahm Oman eine neutrale Haltung ein. Dies galt auch für den Einsatz der von Saudi-Arabien geführten internationalen Militärallianz, die in den bewaffneten Konflikt im Jemen eingriff. 

Die Berichterstattung über Menschenrechtsthemen ging 2017 spürbar zurück. Der niedrige Ölpreis wirkte sich negativ auf die Wirtschaft des Landes aus, da die Haupteinnahmen aus dem Ölexport stammten. Das Staatsdefizit war relativ hoch; Subventionen – vor allem für Erdölprodukte – wurden gestrichen. Für einige staatliche Leistungen wurden höhere Gebühren erhoben, und im öffentlichen Sektor gab es einen zeitweisen Einstellungsstopp.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung in unangemessener Weise ein. Im Januar 2017 ordneten die Behörden die Entlassung eines Journalisten an, der über Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung im Land berichtet hatte. Einem weiteren Journalisten wurde die Zulassung entzogen, nachdem er darüber berichtet hatte, dass sich das Land um finanzielle Unterstützung durch seine Nachbarstaaten bemühe. Im Februar 2017 durften zwei Schriftsteller nicht an der jährlichen internationalen Buchmesse in der Hauptstadt Maskat teilnehmen. Hintergrund war offenbar ihre Kritik an der Regierung. Im April 2017 nahmen die Behörden mindestens zwei Personen im Zusammenhang mit Kommentaren auf Facebook vorübergehend fest. Im Mai blockierte die Regierung die Internetseite der Zeitung Mowaten. Ende 2017 war sie noch nicht wieder freigegeben worden.

Die Auswirkungen der Gerichtsverfahren gegen die Tageszeitung Azamn und deren Journalisten waren immer noch spürbar. Die Zeitung hatte 2016 zwei Artikel über mögliche Korruption in Kreisen der Regierung und im Justizwesen veröffentlicht. Die Behörden veranlassten die erneute zeitweise Schließung der Zeitung, obwohl ein Berufungsgericht Ende 2016 das Verbot der Zeitung aufgehoben hatte. Im Januar 2017 legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Freispruch des Azamn-Journalisten Zaher al-‘Abri vom Dezember 2016 ein. Er wurde im August 2017 gegen Kaution freigelassen. Der Chefredakteur der Zeitung, Ibrahim al-Maamari, und sein Stellvertreter Youssef al-Haj wurden im April bzw. im Oktober 2017 nach Verbüßung ihrer Haftstrafen freigelassen. Im Juni wandten sich Mitarbeiter der Zeitung an die Regierung und baten um finanzielle Unterstützung, nachdem die Zeitungsredaktion geschlossen worden war.

Im Januar 2017 hob das Hohe Gericht in Maskat die dreijährige Haftstrafe für den Journalisten Hassan al-Basham auf, u. a. aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands, und verwies den Fall an das Berufungsgericht zurück. Im November 2017 wurde die dreijährige Haftstrafe bestätigt. Das Urteil war wegen „Beleidigung“ Gottes und des Staatsoberhaupts ergangen und im Juni 2016 vom Berufungsgericht in Sohar bestätigt worden.

Ein Berufungsgericht in Maskat hob im Januar 2017 die dreijährige Haftstrafe und die Geldstrafe in Höhe von 1000 Omani Rial (etwa 2100 Euro) auf, die im Oktober 2016 gegen den Schriftsteller Hamoud al-Shukaily verhängt worden waren. Dem Mitglied der Omanischen Gesellschaft für Schriftsteller und Autoren war im Zusammenhang mit einem Kommentar auf Facebook im Jahr 2016 vorgeworfen worden, er habe zu Protestaktionen aufgerufen und die öffentliche Ordnung gestört. 

Im Fall des Schriftstellers und Filmkritikers Abdullah Habib verschob das Berufungsgericht seine Entscheidung mehrfach. Er war im November 2016 zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 2000 Omani Rial (etwa 4200 Euro) verurteilt worden. 

Am 23. Mai 2017 verurteilte ein Gericht den Schriftsteller und Wissenschaftler Mansour al-Mahrazi zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe. Man warf ihm vor, den „Staat unterminiert“ und gegen das Veröffentlichungsrecht verstoßen zu haben, indem er ein Buch schrieb und ohne Genehmigung im Libanon veröffentlichte. Das Rechtsmittelverfahren war Ende 2017 noch nicht abgeschlossen.

Frauenrechte

Frauen wurden weiterhin im Strafrecht, im Personenstandsrecht und im Familienrecht diskriminiert. So waren sie u. a. in Bezug auf Scheidung, das Sorgerecht für die Kinder, Erbschaftsangelegenheiten und die Übertragung der Staatsbürgerschaft auf die Kinder benachteiligt.

Arbeitnehmerrechte – Arbeitsmigranten

Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Hausangestellte, bei denen es sich überwiegend um Frauen aus Asien und Afrika handelte, beklagten, dass ihre Arbeitgeber, an die sie durch das Sponsorensystem (kafala) gebunden waren, ihre Pässe einbehielten. Sie wurden zu Überstunden ohne Freizeitausgleich gezwungen und erhielten weder ihren vollen Lohn noch angemessene Nahrung und Unterkunft. Aufgrund des Kafala-Systems galten für Hausangestellte nicht die Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts.

Todesstrafe

Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Straftaten in Kraft. Berichte über Todesurteile oder Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor.

Associated documents