Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Ukraine

Eine Untersuchung zu den Geheimgefängnissen, die der Inlandsgeheimdienst der Ukraine (Sluschba bespeky Ukrajiny – SBU) mutmaßlich betrieb, machte keinerlei Fortschritte. Angehörige der Strafverfolgungsbehörden wandten weiterhin Folter und andere Misshandlungen an. Die ukrainischen Behörden erhöhten den Druck auf Journalisten und Aktivisten, die Korruption anprangerten, sowie auf andere Kritiker und unabhängige NGOs. Die Behörden leiteten strafrechtliche Ermittlungen ein und verabschiedeten Gesetze, die u. a. die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränkten. Die De-facto-Behörden in den von Separatisten kontrollierten Gebieten gingen nach wie vor mit rechtswidrigen Festnahmen und Inhaftierungen gegen Kritiker vor. Im November 2017 ordnete das oberste De-facto-Gericht in Donezk die Hinrichtung eines Mannes an. Auf der von Russland besetzten Halbinsel Krim wurden Kritiker eingeschüchtert, schikaniert und strafrechtlich verfolgt. Die Pride-Parade von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI) in der Hauptstadt Kiew wurde von der Polizei wirksam geschützt. Es kam im ganzen Land zu vermehrten Angriffen auf LGBTI-Veranstaltungen. Die Regierung ging nicht entschieden gegen sexualisierte und häusliche Gewalt vor. Die Behörden kündigten an, die Ukraine werde Waffenlieferungen an den Südsudan bis auf weiteres einstellen.

Hintergrund

Die soziale Unzufriedenheit nahm 2017 weiter zu. Wachsende wirtschaftliche Probleme, das langsame Reformtempo und weitverbreitete Korruption sorgten regelmäßig für Proteste in Kiew, bei denen es teilweise zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam. An einigen Protesten beteiligten sich Hunderte von Menschen. Im April 2017 stellte die Weltbank fest, dass die ukrainische Wirtschaft nicht weiter schrumpfe. Sie prognostizierte für 2017 ein Wachstum von 2 % und drängte auf weitere Reformen. Am 14. Juni hob die EU die Visumpflicht für ukrainische Staatsangehörige auf. Die Regierung verabschiedete umfassende Reformen in den Bereichen Gesundheit und Bildung, dabei wurden erstmals auch die Menschenrechte in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen.

Im Osten der Ukraine gingen die Gefechte zwischen Separatisten und ukrainischen Regierungskräften trotz des Waffenstillstandsabkommens von 2015 weiter. Die Zahl der Opfer des Konflikts erhöhte sich 2017. Nach Angaben der UN wurden von Mitte April 2014 bis Mitte August 2017 insgesamt 10225 Personen getötet, darunter 2505 Zivilpersonen. Am 27. Dezember kamen im Rahmen eines Gefangenenaustauschs zwischen der Regierung und den Separatisten insgesamt 380 Personen frei. 

Die UN-Beobachtermission für Menschenrechte in der Ukraine stellte in ihrem Bericht vom September 2017 fest, dass sich die zunehmende Armut und Arbeitslosigkeit in Verbindung mit extrem hohen Lebensmittelpreisen auf das Leben der 3,8 Mio. Menschen in den Konfliktgebieten auswirke. Hinzu kämen die täglichen Entbehrungen aufgrund der bewaffneten Auseinandersetzungen und der damit einhergehenden Politik aller Seiten. In den Vorjahren eingeführte Gesetze sorgten für eine weitere Einschränkung des Zugangs zu sozialen Rechten und Altersrenten für die Menschen in den Konfliktgebieten.

Die Krim war weiterhin von Russland besetzt. Die russischen Behörden verwehrten internationalen Menschenrechtsbeobachtern nach wie vor den Zugang zu der Halbinsel.

Folter und andere Misshandlungen

Angehörige der Strafverfolgungsbehörden setzten weiterhin Folter und andere Misshandlungen ein und verübten weitere Menschenrechtsverletzungen. Verletzungen des humanitären Völkerrechts wurden nach wie vor nicht geahndet, das galt auch für Verbrechen, die in der Vergangenheit begangen worden waren. 

Am 15. August 2017 nahm der Geheimdienst die in Russland lebende Ukrainerin Daria Mastikasheva fest, als sie ihre Mutter in der Ukraine besuchte, und hielt sie zwei Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Ihr wurden Hochverrat und illegaler Waffenbesitz vorgeworfen. Fotos, die ihr Anwalt außerhalb des Gerichts von ihr machte, deuteten darauf hin, dass sie von SBU-Angehörigen geschlagen und gefoltert worden war. Ihr Anwalt berichtete auch, man habe Mastikasheva gedroht, gegen ihre Mutter und ihren Sohn vorzugehen, bis sie einwilligte, eine sich selbst belastende Erklärung vorzulesen, die aufgezeichnet wurde. Sie befand sich Ende 2017 noch immer in Haft und wartete auf ihr Verfahren. 

Am 16. November 2017 wurde endlich der Leiter der neuen staatlichen Ermittlungsbehörde ernannt, die geschaffen worden war, um unabhängig von anderen Strafverfolgungsbehörden zu ermitteln. Ende des Jahres fehlte es der Behörde jedoch noch an Personal, und sie konnte ihre Arbeit noch nicht aufnehmen. 

Sexualisierte Gewalt

In einem Bericht vom Februar 2017 dokumentierte die UN-Beobachtermission für Menschenrechte in der Ukraine Fälle von sexualisierter Gewalt im Zusammenhang mit dem Konflikt. Die Beobachtermission warf der Justiz vor, die Überlebenden im Stich zu lassen, und wies darauf hin, dass es an angemessenen Betreuungs- und Beratungsangeboten mangele. In der Mehrzahl der dokumentierten Fälle wurden Männer und Frauen, die von Regierungskräften oder bewaffneten Gruppen inhaftiert worden waren, Opfer sexualisierter Gewalt.

Inhaftierungen

Die Ermittlungen des Obersten Militärstaatsanwalts zu den Vorwürfen geheimer Inhaftierungen durch den SBU in der Ostukraine waren wirkungslos. Die 2016 von internationalen NGOs veröffentlichten Beweise, die diese Praxis belegten, wurden von den Behörden weitgehend ignoriert. 

Inhaftierungen von Zivilpersonen im Konfliktgebiet

Am 27. April 2017 veröffentlichte der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter einen Bericht über seinen Besuch der Ukraine im Jahr 2016. Darin hieß es, der SBU habe das Mandat des Unterausschusses behindert, indem er den Zugang zu einigen seiner Einrichtungen verweigert habe. Der Unterausschuss habe seinen Besuch im Mai deshalb vorzeitig abbrechen müssen. Als der Unterausschuss seinen Besuch im September fortsetzte, gewann er „den eindeutigen Eindruck, dass einige Räumlichkeiten geräumt worden waren, um nahezulegen, dass sie nicht für Inhaftierungszwecke genutzt worden waren". Die fraglichen Einrichtungen, insbesondere in Charkiw, sollen als geheime Gefängnisse genutzt worden sein; die Inhaftierten waren vermutlich in eine andere nicht offizielle Einrichtung verlegt worden, bevor man den Besuchern den Zugang gestattete. In den selbsternannten und von Russland unterstützten Volksrepubliken Donezk und Lugansk in der Ostukraine wurde dem Unterausschuss der Zugang zu Hafteinrichtungen verweigert.

Die De-facto-Behörden in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk gingen weiterhin mit Festnahmen und Inhaftierungen gegen Kritiker und andere Personen vor, denen sie vorwarfen, die Ukraine zu unterstützen. Am 3. Mai 2017 verurteilte ein De-facto-Gericht in Donezk den bekannten Wissenschaftler Ihor Kozlovski zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Grundlage war eine konstruierte Anklage, die ihm Waffenbesitz vorwarf. Ihor Kozlovsky befand sich seit Januar 2016 in Haft und kam am 27. Dezember 2017 im Rahmen eines Gefangenenaustauschs frei. 

Am 31. Januar 2017 wurden die russischen Aktivisten und Performancekünstler Seroe Fioletovoe und Viktoriya Miroshnichenko zwei Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, nachdem sie von der Volksrepublik Donezk kontrolliertes Territorium betreten hatten. Nach einer internationalen Kampagne, die ihre Freilassung forderte, wurden sie am 14. Februar von Angehörigen des De-facto-Staatssicherheitsministeriums (MGB) an die russische Grenze eskortiert und freigelassen. 

Am 2. Juni 2017 wurde der freie Journalist Stanislav Aseev, der anonym aus der Volksrepublik Donezk berichtet hatte, in Donezk Opfer des Verschwindenlassens. Die De-Facto-Behörden bestritten wochenlang, ihn in ihrem Gewahrsam zu haben. Am 16. Juli erzählte ein MGB-Mitarbeiter der Mutter von Stanislav Aseev, ihr Sohn befinde sich wegen Spionagevorwürfen im Gewahrsam des MGB. Ende 2017 befand er sich noch immer in Haft, und die Ermittlungen dauerten an.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Zivilgesellschaftlich engagierte Personen und Mitglieder von NGOs wurden regelmäßig schikaniert und Opfer von Gewalt. Dies betraf insbesondere jene, die Korruption anprangerten. Es wurde weithin angenommen, dass Angehörige der Behörden und in manchen Fällen Sicherheitskräfte die treibenden Kräfte hinter diesen Vorfällen waren. Eine wirksame Untersuchung fand in der Regel nicht statt. 

Ein im März 2017 verabschiedetes Gesetz verpflichtete Aktivisten, die Korruption anprangerten, darunter auch Mitglieder von NGOs und Journalisten, zur Abgabe jährlicher Einkommenserklärungen wie bei Staatsbediensteten, um keine strafrechtlichen Vorwürfe und Haftstrafen zu riskieren. 

Im Juli 2017 legte die Präsidialverwaltung zwei Gesetzentwürfe vor, die vorsahen, NGOs, deren Jahresbudget das 300-fache des sogenannten Existenzminimums überschritt, zur Erstellung öffentlicher Finanzberichte zu verpflichten, die aufwendig waren und eine starke Einmischung darstellten. Das gesetzlich festgelegte und regelmäßig überprüfte Existenzminimum lag Ende 2017 bei 1700 Griwna (etwa 50 Euro). NGOs sollten außerdem zur Offenlegung aller Zahlungen an Mitglieder, Personal und Berater verpflichtet werden. Bei Verstößen drohten schwere Strafen, darunter der Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus und das Einfrieren von Konten. Die beiden Gesetzentwürfe lagen Ende 2017 dem Parlament zur Prüfung vor.

Am 11. Oktober durchsuchte die Steuerpolizei die Büros der NGO Patients of Ukraine und des Ukrainischen Netzwerks von Menschen mit HIV/AIDS. Beide NGOs sind dafür bekannt, dass sie fragwürdige Praktiken im Beschaffungswesen des staatlichen Gesundheitssystems aufdecken. Die Behörden warfen den NGOs vor, sie hätten internationale Gelder zweckentfremdet, obwohl sich die NGOs einer unabhängigen Buchprüfung unterzogen hatten. Den Gerichtsakten zufolge wurden sie außerdem beschuldigt, durch die Finanzierung von Patientenorganisationen auf der Krim „Terrorismus zu unterstützen“.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Ermittlungen zu den Tötungen der Journalisten Oles Buzina 2015 und Pavel Sheremet 2016 verliefen ergebnislos. Die Behörden versuchten weiterhin, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, indem sie aufgrund konstruierter Vorwürfe Strafverfahren gegen Journalisten einleiteten, die ausbleibende Reformen und die Ostukrainepolitik der Regierung kritisierten. Im Juni 2017 hob der Oberste Sondergerichtshof der Ukraine die Entscheidung eines Berufungsgerichts vom Juli 2016 auf, das den Journalisten und gewaltlosen politischen Gefangenen Ruslan Kotsaba freigesprochen hatte. Er war wegen Hochverrat und Behinderung der ukrainischen Streitkräfte angeklagt worden, nachdem er den Konflikt in der Ostukraine kritisiert hatte.

Behörden durchsuchten im Juni 2017 im Zuge von Ermittlungen wegen mutmaßlichen Verrats von Staatsgeheimnissen die Büros der Online-Zeitung Strana.ua. Im August folgten Hausdurchsuchungen beim Chefredakteur Ihor Guzhva und bei einem weiteren Journalisten. Im Juli wurden die Räume des Medienunternehmens Vesti im Rahmen von Betrugsermittlungen durchsucht. Beide Medien waren bekannt für ihre kritische Berichterstattung über die ukrainischen Behörden und deren Vorgehen in der Konfliktregion Donbass. 

Im August verwies der SBU in drei unterschiedlichen Fällen insgesamt vier internationale Journalisten wegen „Schädigung der nationalen Interessen der Ukraine“ des Landes. Gegen die zwei spanischen und zwei russischen Journalisten wurde außerdem eine dreijährige Einreisesperre verhängt. Die Sprecherin des Geheimdienstes, Olena Gitlyanska, warf der am 30. August ausgewiesenen russischen Journalistin Anna Kurbatova vor, sie habe Material produziert, das „dem nationalen Interesse der Ukraine schade“, und kündigte an, dass jede Person ausgewiesen werde, „die es wagt, die Ukraine zu diskreditieren“. Im Oktober hob der SBU das Einreiseverbot für die spanischen Journalisten auf.

Im August nahm der SBU den freien Journalisten Vasily Muravitsky aus Zhytomyr fest, der für mehrere russische Medien arbeitete. Der SBU beschuldigte ihn, auf Geheiß Moskaus „Ukraine-feindliches“ Material erstellt und in Umlauf gebracht zu haben. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Ende 2017 war er noch in Untersuchungshaft.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche

Die Pride-Parade am 18. Juni 2017 in Kiew war der bislang größte Marsch für die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI). Tausende Menschen nahmen daran teil, es gab aber auch mehrere Dutzend Gegendemonstranten. Die Polizei schirmte die Gegendemonstranten wirkungsvoll von den Paradeteilnehmern ab, so dass es während der Demonstration zu keinen Zwischenfällen kam. Nach dem Marsch wurden mehrere Paradeteilnehmer von Mitgliedern rechtsextremer Gruppen angegriffen und geschlagen. Insgesamt nahm die Anzahl gewaltsamer Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche 2017 zu. In Saporischja verprügelte eine Gruppe rechtsgerichteter Protestierender im September mehrere Personen, die an einem LGBTI-Festival teilnahmen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Das Parlament hatte das 2011 unterzeichnete Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) auch 2017 noch nicht ratifiziert.

Krim

Auf der Halbinsel Krim waren die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2017 weiterhin extrem eingeschränkt. Nach wie vor standen vor allem ethnische Krimtataren im Visier der Behörden. Das willkürliche Verbot des Medschlis, eine von der krimtatarischen Volksversammlung gewählte Vertretung, blieb bestehen. Im Zuge einer Kampagne zur Einschüchterung von Personen, die die Besatzung der Krim kritisierten, durchsuchte der russische Inlandsgeheimdienst Dutzende Häuser von Krimtataren – vorgeblich auf der Suche nach illegalen Waffen, Drogen und „extremistischer“ Literatur. Die wenigen Rechtsbeistände, die bereit waren, die Verteidigung von Kritikern auf der Krim zu übernehmen, wurden von den russischen Behörden schikaniert. 

Am 26. Januar 2017 wurde der Anwalt Emil Kurbedinov festgenommen und von einem De-facto-Gericht in Simferopol, der Hauptstadt der Krim, zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Man warf ihm vor, er habe mit einem Beitrag in den sozialen Medien, der aus der Zeit vor der Besetzung der Krim stammte, gegen die russischen Gesetze gegen Extremismus verstoßen. Es handelte sich um ein Video von einer Demonstration der muslimischen Organisation Hizb ut-Tahrir, die in Russland verboten ist, in der Ukraine jedoch nicht. Am 8. August ging die Polizei in Simferopol mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Server Karametov vor, weil er vor dem Gebäude des Obersten Gerichtshofs der Krim mit einem Schild gegen die Repressalien protestierte, denen Krimtataren ausgesetzt waren, und nahm ihn fest. Er wurde zu zehn Tagen Gefängnis verurteilt. Am 22. September wurde der ukrainische Journalist Mykola Semena verurteilt, weil er nach Ansicht des Gerichts mit seinen Publikationen die „territoriale Integrität der Russischen Föderation bedroht“ hatte. Er erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren auf Bewährung und darf sich drei Jahre lang nicht an „öffentlichen Aktivitäten“ beteiligen. Im September wurden die führenden Vertreter der Krimtataren, Ahtem Chiygoz und Ilmi Umerov, wegen ihres friedlichen Aktivismus zu Gefängnisstrafen verurteilt. Am 25. Oktober wurden beide ohne offizielle Erklärung in die Türkei ausgeflogen und dort freigelassen. Ahtem Chiygoz hatte 34 Monate in Haft verbracht, und Ilmi Umerov war seit August oder September 2016 zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Bei beiden handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene.

Waffenhandel

Am 28. September 2017 gab Olexander Turtschynow, Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats, den Beschluss ukrainischer Staatsunternehmen bekannt, Waffenlieferungen an den Südsudan einzufrieren. Die Ankündigung erfolgte einige Tage nachdem Amnesty International einen Bericht veröffentlicht hatte, der Vertragsdokumente und Endabnehmerzertifikate enthielt, in denen der staatliche ukrainische Waffenexporteur Ukrinmash als potenzieller Lieferant des südsudanesischen Verteidigungsministeriums für Kleinwaffen und leichte Waffen im Wert von 169 Mio. US-Dollar (etwa 138 Mio. Euro) genannt war. Als Reaktion auf den Bericht erklärte die ukrainische Ausfuhrkontrollbehörde, der betreffende Vertrag sei nicht erfüllt worden, man habe keine Waffen aus der Ukraine an den Südsudan geliefert. In den Vorjahren hatte die Ukraine stets Exporte von Kleinwaffen sowie leichten und schweren Waffen an die Regierung des Südsudans gemeldet. 

Die Ukraine hatte den internationalen Waffenhandelsvertrag, den sie im September 2014 unterzeichnet hatte, noch nicht ratifiziert.

Berichte von Amnesty International

Put an end to impunity for detention-related abuses in the context of the armed conflict in Ukraine (EUR 50/5558/2017

From London to Juba, a UK-registered company’s role in one of the largest arms deals to South Sudan (ACT 30/7115/2017)

Associated documents