Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Uruguay

Es wurde weiterhin sehr häufig Untersuchungshaft verhängt. Für Verbrechen, die in der Vergangenheit verübt worden waren, herrschte nach wie vor Straflosigkeit, und Menschenrechtsverteidiger, die solche Verbrechen untersuchten, erhielten Morddrohungen. Sexuelle und reproduktive Gesundheitsleistungen waren in ländlichen Gebieten nur schwer zugänglich, und Abtreibungsgegner behinderten weiterhin den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen.

Hintergrund

Das Überwachungssystem, das seit Dezember 2016 Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen internationaler Organe an Uruguay erfasste (Sistema de Monitoreo de Recomendaciones), sah bislang keine Beteiligung der Zivilgesellschaft vor. Das ebenfalls 2016 geschaffene Interinstitutionelle Netzwerk zur Erstellung von Berichten und zur Überwachung der Umsetzung von Empfehlungen und Beobachtungen im Bereich der Menschenrechte war noch nicht vollständig umgesetzt worden.

Haftbedingungen

Im Rahmen seiner Aufgabe als nationaler Mechanismus zur Verhütung von Folter fuhr das Nationale Institut für Menschenrechte damit fort, Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen zu dokumentieren und darüber zu berichten. Es stellte u. a. Überbelegung und mangelnden Zugang zu Gesundheits- und Bildungsleistungen fest.

In den meisten Fällen wurde weiterhin Untersuchungshaft verhängt, und eine bedingte Freilassung bis zum Prozessbeginn wurde oft verweigert.

Eine vorgeschlagene Änderung des Kinder- und Jugendgesetzes drohte den Anteil der Fälle, in denen Untersuchungshaft vorgeschrieben ist, zu erhöhen und die Befristung einer derartigen Haft abzuschaffen. Dies würde die Rechte junger Menschen im Jugendstrafvollzug gefährden. 

Menschen mit psychosozialen Behinderungen wurden weiterhin gegen ihren Willen und isoliert in psychiatrischen Einrichtungen festgehalten.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte richtete 2017 mehrere Empfehlungen an Uruguay. Er schlug vor, die direkte Anwendbarkeit dieser Rechte im Justizsystem zu verbessern und Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung zu stärken. Außerdem empfahl er, ein Gesetz über psychische Gesundheit einzuführen, das internationale Standards erfüllt, ein umfassendes Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu verabschieden und das Recht auf Arbeit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Straflosigkeit

Im Februar 2017 berichteten Menschenrechtsverteidiger, die während der Militärregierung (1973–85) begangene Menschenrechtsverletzungen untersuchten, dass sie Morddrohungen erhalten hatten. Es wurden keine Ermittlungen angestrengt, um herauszufinden, wer hinter diesen Drohungen stand. Im Mai prangerten Menschenrechtsverteidiger diese Drohungen bei einer Anhörung vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission an; die staatlichen Stellen Uruguays nahmen an der Anhörung jedoch nicht teil. 

Die 2015 eingerichtete Arbeitsgruppe für Wahrheit und Gerechtigkeit erzielte 2017 keine konkreten Ergebnisse hinsichtlich der Entschädigung von Opfern vergangener völkerrechtlicher Verbrechen.

Im Oktober 2017 entschied der Oberste Gerichtshof, dass Verjährungsfristen auch auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit anwendbar seien. Damit hinderte das Gericht die Opfer daran, Gerechtigkeit zu erlangen, und es verhinderte die strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die mutmaßlich für diese Verbrechen verantwortlich waren.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Es gab nach wie vor keine umfassenden Antidiskriminierungsmaßnahmen, um Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche vor Gewalt in Schulen und im öffentlichen Raum zu schützen und sicherzustellen, dass sie Zugang zu Gesundheitsleistungen hatten.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Offiziellen Angaben zufolge gab es von Januar bis November 2017 insgesamt 27 Femizide. Die Verabschiedung und Umsetzung eines umfassenden Gesetzes gegen geschlechtsspezifische Gewalt, das laut Aktionsplan 2016–19 zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vorgesehen war, stand noch aus. 

Sexuelle und reproduktive Rechte

Es mangelte nach wie vor an staatlichen Maßnahmen, um den Zugang zu Gesundheitsleistungen in ländlichen Gebieten zu gewährleisten. Der Zugang zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsleistungen in diesen Gebieten war stark eingeschränkt.

Die Hindernisse für den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen blieben bestehen, da es keine Regelung für den Umgang mit Ärzten und anderem medizinischen Personal gab, die einen Schwangerschaftsabbruch aus Gewissensgründen ablehnten.

Die Schwangerschaftsrate unter Minderjährigen war weiterhin hoch, was u. a. auf das Fehlen angemessener sexueller und reproduktiver Gesundheitsleistungen und einen Mangel an Informationen über die Verhinderung ungewollter Schwangerschaften zurückzuführen war.

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