Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Malawi

Im Jahr 2017 kam es erneut zu Angriffen auf Menschen mit Albinismus. Zwei Menschen mit Albinismus wurden ermordet. Geschlechtsspezifische Gewalt nahm zu. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche mussten weiterhin in Angst vor Drangsalierungen und anderen Übergriffen leben. Es lagen Gesetzentwürfe vor, die drohten, NGOs und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für verantwortliche Regierungsführung und den Schutz der Menschenrechte engagieren, zum Schweigen zu bringen.

Diskriminierung – Menschen mit Albinismus

Nach einer Pause von sieben Monaten kam es ab Januar 2017 wieder zu Angriffen auf Menschen mit Albinismus. Zwei Menschen wurden ermordet. Am 10. Januar wurde der Jugendliche Madalitso Pensulo in der Ortschaft Mlonda (Bezirk Thyolo) getötet. Im Februar wurde in der Hauptstadt Lilongwe Mercy Zainabu Banda tot aufgefunden. Man hatte ihr eine Hand, die rechte Brust und die Haare entfernt. Im März wurden in Nsanje zwei Brüder mit Messerstichen verletzt. Mit Stand vom 30. August 2017 belief sich die Zahl der nicht aufgeklärten Morde, denen Menschen mit Albinismus seit 2014 zum Opfer gefallen waren, auf 20 Fälle.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die geschlechtsspezifische Gewalt hielt an. Allein zwischen August und September 2017 sollen sieben Frauen ermordet worden sein. Am 14. September 2017 protestierten etwa 150 Frauen mit einem landesweiten Marsch gegen das alarmierende Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt. Das Ministerium für Geschlechterfragen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und Soziales äußerte sich besorgt über die Morde. Eine der protestierenden Frauen, Beatrice Mateyo, wurde festgenommen, weil sie ein Plakat mit „beleidigenden und obszönen Worten“ getragen habe. Die Anklage lautete auf „Verletzung des Schamgefühls einer Frau“ nach Artikel 137 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs. Beatrice Mateyo wurde noch am Tag ihrer Festnahme gegen Kaution freigelassen. Im Fall eines Schuldspruchs droht ihr bis zu einem Jahr Gefängnis.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtliche

Die Repressalien und Angriffe gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche hielten auch im Jahr 2017 an. Im Januar erklärte Kenneth Msonda, Sprecher der Volkspartei (People’s Party), öffentlich, Schwule seien schlimmer als Hunde und müssten getötet werden. Menschenrechtsverteidiger zeigten ihn wegen Anstiftung zur Gewalt gegen Schwule und Lesben an. Das Verfassungsgericht befasste sich Ende des Jahres mit der Frage, ob Kenneth Msonda angeklagt werden solle.

Im August 2017 ging ein zwölf Jahre alter Junge nicht mehr zur Schule, nachdem er dort wiederholt drangsaliert und angegriffen worden war. So hatten ihn Personen mit Steinen beworfen und auf ihn uriniert. Der Junge und seine Familie befürchteten, dass er getötet werden könnte.

Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen waren weiterhin strafbar. Die malawische Generalstaatsanwältin intervenierte jedoch im April 2017, nachdem führende Politiker und kirchliche Funktionsträger eine Protestaktion gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche veranstaltet hatten. Die Menschenrechtskommission Malawis erklärte, dass sie öffentliche Konsultationen über eine mögliche Gesetzesreform abhalten werde.

Menschenrechtsverteidiger

Dem Parlament lagen Änderungsentwürfe für das NGO-Gesetz vor. Die Änderungen, die umfangreiche, exzessive, übergriffige und willkürliche Kontrollbefugnisse vorsahen, könnten kritische Stimmen, auch die von Menschenrechtsgruppen, zum Schweigen bringen. Sollte der Gesetzentwurf Rechtskraft erlangen, würde eine mit umfangreichen Ermessungsbefugnissen ausgestattete NGO-Behörde eingerichtet, die dem Ministerium für Geschlechterfragen, Kinder, Menschen mit Behinderungen und Soziales unterstellt wäre. Diese Behörde wäre u. a. dazu befugt, Förderanträge von NGOs an Gebereinrichtungen zu genehmigen und zu verlangen, dass diese Anträge der Regierungspolitik entsprechen und im „öffentlichen Interesse sind“. NGOs müssten von der NGO-Behörde zugelassen werden, die auch die Befugnis hätte, Zulassungen zu widerrufen. Zudem müssten NGOs vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit in einer Gemeinde mit der jeweiligen Kommunalverwaltung Absichtserklärungen unterzeichnen.

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