Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Nicaragua

Geschlechtsspezifische Tötungen erfolgten auf immer brutalere Weise. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin angegriffen. Das ausnahmslose Abtreibungsverbot blieb in Kraft. Die Verantwortlichen für Gewalttaten gegen indigene Bevölkerungsgruppen blieben nach wie vor straffrei. Die Behörden verweigerten Gemeinschaften, deren Lebensbedingungen durch den Bau des Großen Interozeanischen Kanals negativ beeinflusst werden könnten, auch weiterhin einen echten und effektiven Konsultationsprozess. 

Hintergrund

Im Januar 2017 trat Daniel Ortega zum dritten Mal in Folge das Amt des Präsidenten an. Seine Ehefrau Rosario Murillo Zambrana übernahm zum ersten Mal das Amt der Vizepräsidentin.

Frauenrechte

Die NGO Katholikinnen für das Recht zu entscheiden (Católicas por el Derecho a Decidir – Nicaragua) berichtete, dass im Jahr 2017 insgesamt 55 Frauen aus geschlechtsspezifischen Gründen getötet worden seien. Nach Ansicht der NGO waren diese Morde brutaler als in den Vorjahren und wurden zumeist von Tätern verübt, die aus einer Gruppe heraus agierten. 

Im Juni 2017 stimmte die Nationalversammlung für eine Änderung des Allgemeinen Gesetzes über Gewalt gegen Frauen (Ley Integral contra la Violencia hacia las Mujeres), mit der die Definition des Straftatbestands Femizid eingeschränkt wurde. Nunmehr gilt ein von einem Mann verübter Mord an einer Frau nur dann als Femizid, wenn er im Privatbereich im Rahmen einer Beziehung zwischen Ehe- oder Lebenspartnern stattfindet. Kritiker vertraten die Ansicht, dass die neue Definition die Realität von Femiziden verleugne, da diese ja auch im öffentlichen Raum begangen würden. 

Schwangerschaftsabbrüche waren weiterhin ausnahmslos verboten. Angaben des UN-Bevölkerungsfonds zufolge wies Nicaragua weiterhin eine der höchsten Raten von Teenager-Schwangerschaften und Müttersterblichkeit in der Region Amerika auf.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Obwohl die Interamerikanische Menschenrechtskommission wie auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2015 angeordnet hatten, dass Nicaragua alle notwendigen Maßnahmen ergreifen solle, die in der Autonomen Region Nordatlantik verübten Verbrechen gegen Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen zu untersuchen, blieben Verbrechen wie Tötungen, Vergewaltigungen, Entführungen, Fälle des Verschwindenlassens, Morddrohungen und Vertreibungen weiterhin straflos.

Menschenrechtsverteidiger

Bei einer im September 2017 durchgeführten öffentlichen Anhörung vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission berichteten Menschenrechtsverteidigerinnen, dass sie weiterhin gezielt attackiert würden. Zivilgesellschaftliche Frauenorganisationen gaben an, dass sie Morddrohungen erhalten hätten und in Komplizenschaft mit Beamten oder mit deren Duldung willkürlich inhaftiert und angegriffen worden seien.

Im März 2017 verkündete der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil im Fall Acosta und andere gegen Nicaragua. Nach Ansicht des Gerichts war der Staat dafür verantwortlich, dass das Recht auf Gerechtigkeit, Wahrheit und physische Unversehrtheit der Menschenrechtsverteidigerin María Luisa Acosta nach der Ermordung ihres Ehemanns Francisco García Valle verletzt wurde. Die Behörden hatten noch keine Schritte unternommen, um dem Urteil Folge zu leisten. Dazu gehörten insbesondere die strafrechtliche Verfolgung der Mörder von Francisco García Valle sowie die Gewährleistung des Rechts auf Gerechtigkeit und Wahrheit für María Luisa Acosta. 

Im August 2017 ordnete die Interamerikanische Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen für Francisca Ramírez und ihre Familie an, nachdem sie zur Vergeltung für ihren aktiven Widerstand gegen den Bau des Großen Interozeanischen Kanals Opfer von Morddrohungen, Schikanen und Angriffen geworden waren.

Großer Interozeanischer Kanal

Wie in den Vorjahren wurde auch 2017 unter Verletzung internationaler Menschenrechtsprinzipien kein echter und effektiver Konsultationsprozess mit den Bevölkerungsgruppen durchgeführt, auf die der Bau des Großen Interozeanischen Kanals negative Auswirkungen haben könnte. 

Laut Angaben des Zentrums zur rechtlichen Unterstützung indigener Bevölkerungsgruppen (Centro de Asistencia Legal a Pueblos Indígenas) wurde das Recht der indigenen und afro-nicaraguanischen Gemeinschaften (Rama-Kriol) auf freiwillige, vorherige und informierte Zustimmung nicht garantiert, obwohl sie mehrere Gerichte angerufen hatten. Zivilgesellschaftliche Organisationen wiesen darauf hin, dass das Projekt, das neben anderen Infrastrukturmaßnahmen eine Öl-Pipeline und zwei Häfen umfasst, Hunderttausende Menschen betreffen würde, die dem Risiko von Zwangsräumungen ausgesetzt wären.

Menschenrechtsorganisationen und Kleinbauerngemeinschaften riefen weiterhin zur Aufhebung des Kanalgesetzes (Gesetz 840) auf, da es keine ausreichenden Bestimmungen zum Schutz der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen enthält. Ihre Forderungen wurden jedoch nach wie vor abgewiesen. Die Behörden hatten auch noch nichts unternommen, um einen sinnvollen Dialog mit den vom Kanalbau voraussichtlich betroffenen Gemeinschaften aufzunehmen.

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Begleitet von Gewalt, fanden im November 2017 Kommunalwahlen statt. Berichten zufolge wurden dabei in sechs Gemeinden (municipios) mindestens fünf Personen getötet und 30 verletzt. 

Es liegen auch Berichte vor, denen zufolge die Polizei unnötige und exzessive Gewalt gegen Personen anwandte, die friedlich gegen den Kanalbau protestierten. Auch sollen Protestierende willkürlich inhaftiert worden sein. Zudem wurde berichtet, dass Menschenrechtsverteidiger schikaniert und eingeschüchtert wurden, weil sie sich gegen das Kanalbau-Projekt aussprachen.

Bericht von Amnesty International

Nicaragua: The state must uphold, without delay, the judgment issued by the Inter-American Court of Human Rights (AMR 43/6173/2017)

Danger: Rights for sale − the Interoceanic Grand Canal project in Nicaragua and the erosion of human rights (AMR 43/6515/2017)

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