Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Malaysia

Bürgerliche und politische Rechte wurden 2017 noch stärker eingeschränkt, so dass kaum noch Raum für zivilgesellschaftliches Engagement blieb. Die Behörden verhängten zunehmend unbefristete und willkürliche Reiseverbote gegen Menschenrechtsverteidiger, um deren Recht auf Freizügigkeit einzuschränken und sie einzuschüchtern. Indigene Menschenrechtsaktivisten und Journalisten wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt, weil sie gegen Menschenrechtsverstöße protestiert und darüber berichtet hatten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden nutzten 2017 weiterhin restriktive Gesetze wie das Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Act) und das Kommunikations- und Multimediagesetz, um Kritiker zu schikanieren, zu inhaftieren und strafrechtlich zu verfolgen. Mehr als 60 Personen wurden auf Grundlage verschiedener Gesetze festgenommen, angeklagt oder inhaftiert. Vier Personen wurden gemäß Paragraph 233 des Kommunikations- und Multimediagesetzes angeklagt und eine weitere schuldig befunden. Das Gesetz enthält u. a. den Straftatbestand „Missbrauch von Netzwerkeinrichtungen“, der bei regierungskritischen Kommentaren und satirischen Beiträgen als erfüllt gilt.

Recht auf Freizügigkeit

Im Juli 2017 entschied das Berufungsgericht, dass die Regierung nach freiem Ermessen jedem Staatsbürger Reisen ins Ausland verbieten kann, ohne dies begründen zu müssen. Das Urteil unterstützte die anhaltende Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit z. B. im Fall des Karikaturisten Zulkiflee Anwar Ulhaque (genannt Zunar) oder des Aktivisten Hishamuddin Rais und behinderte die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern. Die Behörden hinderten auch mehrere Menschenrechtsverteidiger an der Einreise nach Malaysia, so z. B. den Aktivisten Adilur Rahman Khan aus Bangladesch und die Aktivistin Han Hui Hui aus Singapur, die an einer Menschenrechtskonferenz teilnehmen wollten und abgeschoben wurden. Die im Geheimen beschlossenen Verbote wurden willkürlich und ohne vorherige Ankündigung verhängt und ließen sich nicht anfechten.

Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Menschenrechtsverteidiger und oppositionelle Parlamentsabgeordnete wurden weiterhin strafrechtlich verfolgt, weil sie an friedlichen Protesten teilgenommen hatten. Im Juli 2017 hob das Obere Gericht in Kota Kinabalu einen Freispruch der Aktivistin Jannie Lasimbang auf, den das Amtsgericht verfügt hatte. Sie war nach Paragraph 9 des Versammlungsgesetzes von 2012 angeklagt worden. Ihr Verfahren war Ende 2017 noch nicht abgeschlossen. Der Abgeordnete Sim Tze Tzin, die Aktivistin Maria Chin Abdullah, die Aktivisten Mandeep Singh und Adam Adli sowie weitere Personen wurden wegen ihrer Teilnahme an der friedlichen Protestkundgebung #KitaLawan („Wir kämpfen“) angeklagt. Die Anklagen gegen Sim Tze Tzin, Maria Chin Abdullah und Mandeep Singh waren von den Gerichten zunächst abgewiesen worden, wurden im Oktober 2017 jedoch erneut erhoben. Im November 2017 wurde Adam Adli von einem Gericht freigesprochen.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Im Januar 2017 wurden 21 Menschenrechtsverteidiger der indigenen Temiar im nördlichen Bundesstaat Kelantan festgenommen, nachdem sie friedlich dagegen protestiert hatten, dass die lokalen Behörden Holzfällern Rodungslizenzen erteilt hatten. Zwei Journalisten wurden ebenfalls festgenommen. Die Inhaftierten wurden innerhalb von 48 Stunden freigelassen, die Rechte der Temiar auf ihr angestammtes Land blieben jedoch bedroht, da die Abholzung fortgesetzt wurde, ohne die freie, vorherige und informierte Zustimmung der betroffenen Gemeinschaften einzuholen. Im August 2017 nahm die Polizei im Bundesstaat Perak elf indigene Menschenrechtsverteidiger fest, die friedlich gegen eine Holzfällerfirma protestiert hatten.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu gefährden, wurden weiterhin auf der Grundlage von Gesetzen, die Präventivhaft vorsahen, festgenommen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Dazu gehörten das Gesetz zur Verhütung von Terror (Prevention of Terrorism Act) und das Sicherheitsgesetz (Security Offences [Special Measures] Act). Das Parlament entschied, dass eine Bestimmung des Sicherheitsgesetzes, die eine maximale Haftdauer von 28 Tagen ohne Anklage oder Verfahren erlaubt, vom 31. Juli 2017 an für fünf weitere Jahre in Kraft bleibt. 

Das Hohe Gericht von Kuala Lumpur verurteilte am 26. April 2017 Siti Noor Aishah wegen des Besitzes von zwölf Büchern zu fünf Jahren Haft. Grundlage ihrer Verurteilung war eine weitgefasste Bestimmung des Sicherheitsgesetzes, wonach es verboten ist, Dinge zu besitzen, aufzubewahren oder zu kontrollieren, die mit einer terroristischen Vereinigung oder einer terroristischen Straftat in Verbindung stehen. Die Tatsache, dass die Bücher im Besitz von Siti Noor Aishah nicht verboten waren, verstärkten Bedenken bezüglich des willkürlichen Charakters des Gesetzes und seiner Anwendung.

Polizei und Sicherheitskräfte

Todesfälle in Gewahrsam und der exzessive Einsatz von Gewalt und Schusswaffen durch die Polizei wurden weiterhin nicht geahndet. 2017 starben mindestens fünf Personen in Gewahrsam, unter ihnen S. Balamurugan, der nach Angaben von Mitgefangenen beim Verhör von der Polizei verprügelt worden war. Eine Amtsrichterin hatte zuvor angeordnet, ihn freizulassen und ihm medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Soweit bekannt, wurden die Umstände seines Todes von der Polizei nicht untersucht.

Todesstrafe

Die Todesstrafe war weiterhin zwingend vorgesehen für Straftaten wie Drogenhandel, Mord und unter bestimmten Umständen für vorsätzlichen Schusswaffengebrauch. 2017 wurden erneut Hinrichtungen vollstreckt, und es gab nach wie vor kein Standardverfahren, um Familienangehörige über geplante Hinrichtungen zu informieren. Im November 2017 reformierte das Parlament das Gesetz über gefährliche Drogen und stellte es der Justiz anheim, von der zwingenden Verhängung der Todesstrafe abzusehen, wenn es sich bei dem Angeklagten um einen Drogenkurier handelte, der mit der Polizei zusammengearbeitet hatte, um „Aktivitäten des Drogenhandels zu unterbinden“. Die Bestimmung sah für diesen Fall als zwingende Strafe 15 Peitschenhiebe vor.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Paragraph 377A des Strafgesetzbuchs kriminalisierte einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen erwachsenen Männern. Im Juni 2017 zog das Gesundheitsministerium Kritik aus dem In- und Ausland auf sich, als es einen Videowettbewerb für Jugendliche startete, dessen Thema „Verhinderung von Geschlechterverwirrung“ sich auch auf „Schwule, Lesben, Transgeschlechtliche, Transvestiten und Tomboys“ bezog. Die Formulierung wurde daraufhin gestrichen.

Folter und andere Misshandlungen

Im Juli 2017 verabschiedete das Parlament des Bundesstaats Kelantan Änderungen am Scharia-Strafverfahrensrecht von 2002, die es erlaubten, Prügelstrafen an Straftätern auch öffentlich zu vollstrecken. Folter war weder im staatlichen Scharia-Strafgesetz noch im malaysischen Strafgesetzbuch ausreichend definiert oder verboten.

Berichte von Amnesty International

Malaysia: Open-ended travel bans violate the rights of human rights defenders (ASA 28/6697/2017)

Malaysia: Bangladeshi human rights activist detained (News story, 20 July)

Malaysia: End harassment of Indigenous rights defenders ( ASA 28/5549/2017)

Malaysia: Student convicted for possession of ‘illegal’ book − Siti Noor Aishah (ASA 28/6136/2017)

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