Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Latvia

Nach wie vor gab es Berichte über Misshandlungen Inhaftierter durch Beamte mit Polizeibefugnissen. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen des Landes blieben schlecht. Eine gegen ein Nachrichtenportal verhängte unverhältnismäßige Geldstrafe wegen Verleumdung gab Anlass zur Besorgnis hinsichtlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Regierung legte einen Gesetzentwurf vor, der Frauen diskriminieren würde, die an öffentlichen Orten ihr Gesicht vollständig verhüllen.

Unfaire Gerichtsverfahren

Im Januar 2017 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass Lettland u. a. gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, weil die angemessene Verfahrensdauer in einem Fall, in dem es um Polizeigewalt gegen einen Mann ging, überschritten worden sei. Der Mann hatte wegen Verletzungen, die ihm ein Polizeibeamter bei seiner Festnahme im Jahr 1995 zugefügt hatte, Schmerzensgeld eingeklagt. Er gab an, seine Sehkraft verloren zu haben, nachdem ihn der Polizist geschlagen und getreten hatte. Obwohl der Täter 2003 wegen Misshandlung schuldig gesprochen worden war, hatte der Kläger keine angemessene Entschädigung erhalten.

Festnahmen und Haftbedingungen

Im Juni 2017 forderte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe die Behörden auf, sich der Gewalt unter Inhaftierten anzunehmen und den Zugang von Häftlingen zu gesundheitlicher Versorgung zu verbessern. Der Ausschuss äußerte sich auch besorgt über Berichte, denen zufolge Polizeibeamte bei der Festnahme und Vernehmung Straftatverdächtiger in Abwesenheit von deren Anwälten exzessive Gewalt eingesetzt hätten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Januar 2017 verurteilte das Obere Gericht Riga das Nachrichtenportal TVNET zu einer Strafe von 50000 Euro, weil dieses den Ruf der Lettischen Nationaloper und des Balletts beschädigt habe. TVNET hatte einen Artikel veröffentlicht, in dem es die Kultureinrichtung bezichtigte, zu einem „öffentlichen Lokal für Putins Hof“ geworden zu sein. Der Menschenrechtskommissar des Europarats erklärte die Geldstrafe für unverhältnismäßig und zeigte sich besorgt über die negativen Auswirkungen, die eine solche Maßnahme auf das Recht auf freie Meinungsäußerung in Lettland haben könnte.

Diskriminierung

Im August 2017 legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, mit dem die vollständige Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit de facto verboten würde. Das Justizministerium argumentierte, die Maßnahme würde Wohl und Moral der Menschen schützen sowie die Integration von Einwanderern erleichtern. Kritiker nannten das Gesetz diskriminierend und unverhältnismäßig.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Lettland baute an seiner Grenze zu Russland weiter an einem Zaun, der 2019 fertiggestellt sein und eine Strecke von 90 km abdecken soll. Erklärtes Ziel der Maßnahme ist es, einen „Zustrom von Migranten“ zu verhindern.

Unter dem EU-Programm zur Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen hatte sich Lettland verpflichtet, 481 Asylsuchende aus Griechenland und Italien aufzunehmen. Bis Mai 2017 waren 308 Personen aufgenommen worden.

Frauenrechte

Im März 2017 kündigte der Sozialminister an, dass die Regierung bis Ende 2018 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ratifizieren werde.

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