Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Finland

Änderungen am Asylverfahren wirkten sich für Asylsuchende nach wie vor negativ aus. Die Hilfsangebote für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren, blieben unzureichend. Die Gesetzgebung zur Anerkennung des amtlichen Geschlechts verstieß auch weiterhin gegen die Rechte von Transgeschlechtlichen. Es gab Vorschläge für Gesetzesänderungen, die das Recht auf Privatsphäre einschränken würden.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Viele 2016 eingeführte Gesetzesänderungen, darunter Einschränkungen des Rechts auf einen kostenlosen Rechtsbeistand und verkürzte Fristen für Rechtsmittel, wirkten sich auch 2017 negativ auf die Rechte von Menschen auf der Flucht und Asylsuchenden aus. Durch die Änderungen stieg die Wahrscheinlichkeit der Abschiebung von Asylsuchenden in Länder, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten (Refoulement). Die Regierung hatte das Zusammenwirken dieser Änderungen zum Jahresende noch nicht bewertet.

Die Familienzusammenführung war aufgrund rechtlicher und praktischer Hindernisse wie hohen Einkommensanforderungen für die meisten Flüchtlinge nach wie vor schwierig. 

Trotz der Bedenken internationaler NGOs schob Finnland Asylsuchende, deren Asylantrag abgelehnt wurde, auch weiterhin nach Afghanistan ab. 

Entgegen internationalen Standards hielten die Behörden 2017 an ihrer Praxis der Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen sowie Familien mit Kindern auf Grundlage ihres Migrationsstatus fest. Für die Inhaftierung von Familien mit Kindern gab es keine zeitliche Begrenzung. Im Februar 2017 wurde mit dem „geregelten Aufenthalt“ eine neue Form des Freiheitsentzugs für Asylsuchende und Migranten eingeführt. Er sieht vor, dass Asylsuchende sich bis zu viermal täglich bei einem Aufnahmezentrum melden müssen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Die Gesetzgebung zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts verstieß nach wie vor gegen die Rechte transgeschlechtlicher Personen. Nach dem Gesetz konnten Transgeschlechtliche nur dann eine rechtliche Anerkennung ihres Geschlechts erreichen, wenn sie sich mit einer Sterilisierung einverstanden erklärten, unter einer psychischen Erkrankung litten und volljährig waren. Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Sterilisierungen im April 2017 verurteilt hatte, zog die Regierung keine Änderung des Gesetzes in Betracht.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

NGOs und staatliche Institutionen, die sich für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen einsetzten, blieben systematisch unterfinanziert. Es gab weder angemessene und zugängliche Akutsprechstunden noch langfristige Hilfsangebote für Überlebende von Gewalt. Die bestehende Gesetzgebung gewährleistete keinen ausreichenden Schutz für in Einrichtungen oder Krankenhäuser eingewiesene Personen vor sexualisierter Gewalt. 

Im Mai 2017 wurde im Frauenkrankenhaus der Hauptstadt Helsinki die erste Anlaufstelle für Betroffene sexueller Übergriffe eingerichtet. Finnland fehlte es nach wie vor an einem landesweiten und zugänglichen Netzwerk für Betroffene aller Formen von sexualisierter Gewalt, das auch langfristige Hilfsangebote bieten konnte.

Im Januar nahm ein Verwaltungsausschuss für die Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gemäß der Istanbul-Konvention seine Arbeit auf, um die Umsetzung der Konvention zu verbessern und die Arbeit zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen zu erleichtern. Im Ausschuss waren jedoch weder Angehörige von Frauenorganisationen noch von Gruppen zur Unterstützung von Betroffenen vertreten, außerdem waren seine Mittel unzureichend. 

Recht auf Privatsphäre

Im April 2017 wurde ein Gesetzentwurf zur nachrichtendienstlichen Aufklärung veröffentlicht. Er soll die Sammlung von Informationen über Gefahren für die nationale Sicherheit ermöglichen, indem er militärische und zivile Ermittlungsbehörden dazu berechtigt, Kommunikation auch ohne Hinweis auf eine konkrete Straftat zu überwachen.

Kriegsdienstverweigerer

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten nach wie vor Haftstrafen verbüßen, wenn sie den alternativen Zivildienst aufgrund seiner Länge sowie seines bestrafenden und diskriminierenden Charakters ablehnten. Die Dauer des Zivildienstes betrug 347 Tage, er war damit mehr als doppelt so lang wie der kürzeste Militärdienst, der 165 Tage dauerte.

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