Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Kenya

Die unverhältnismäßige Gewalt, mit der die Polizei nach den Wahlen im August und im Oktober 2017 gegen Protestierende vorging, führte zum Tod zahlreicher Menschen. Nachdem der Oberste Gerichtshof die Präsidentschaftswahl vom August für ungültig erklärt hatte, gab es aus den Reihen der Regierungspartei Äußerungen, die die Unabhängigkeit der Justiz gefährdeten. Der staatliche NGO-Koordinierungsausschuss drohte Organisationen, die sich mit Menschenrechten und Regierungsführung beschäftigten und den Wahlprozess kritisiert hatten, mit der Schließung und anderen Strafmaßnahmen. Lange Streiks des medizinischen Personals beeinträchtigten die staatliche Gesundheitsversorgung, worunter insbesondere Menschen mit geringem Einkommen zu leiden hatten.

Hintergrund

Bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen am 8. August 2017 standen sich die Jubilee-Partei des amtierenden Staatspräsidenten Uhuru Muigai Kenyatta und das oppositionelle Parteienbündnis National Super Alliance (NASA) des ehemaligen Regierungschefs Raila Odinga gegenüber. Die Unabhängige Wahl- und Wahlkreiskommission gab am 11. August bekannt, dass Präsident Kenyatta 54 % und Raila Odinga 45 % der Stimmen erhalten habe. Die NASA lehnte das Ergebnis der Präsidentschaftswahl ab. Sie vertrat die Ansicht, dass es bei der Auszählung der Stimmen und bei der Übertragung der Ergebnisse zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, und legte am 18. August Einspruch gegen das Wahlergebnis beim Obersten Gerichtshof ein.

Am 1. September 2017 erklärte der Oberste Gerichtshof die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl für „ungültig, null und nichtig“ und ordnete die Wiederholung der Wahl an. Die NASA erklärte, sie werde daran nur dann teilnehmen, wenn ihre Forderungen erfüllt würden. Das Bündnis verlangte u. a. die Ernennung neuer Wahlleiter in allen 291 Wahlkreisen und die Einbeziehung unabhängiger internationaler Experten zur Überwachung der bei der Wahl verwendeten Informations- und Kommunikationstechnologie. Raila Odinga erklärte am 10. Oktober 2017, dass er nicht zur Wahl antreten werde, da die Wahlkommission die notwendigen Reformen nicht umgesetzt habe.

Als Termin für die Wahlwiederholung wurde der 26. Oktober 2017 angesetzt. Am 30. Oktober erklärte die Wahlkommission, Präsident Kenyatta habe die Wahl mit 98 % der abgegebenen Stimmen gewonnen. Die Wahlbeteiligung lag unter 40 %; im August war sie mehr als doppelt so hoch gewesen. Raila Odinga rief am 31. Oktober 2017 zu einer „nationalen Widerstandsbewegung“ und zur Bildung einer „Volksversammlung“ auf, die zivilgesellschaftliche Gruppen vereinen solle, um die „Demokratie wiederherzustellen“.

Justizsystem

Hochrangige Mitglieder der Jubilee-Partei griffen den Obersten Gerichtshof scharf an, nachdem dieser am 1. September 2017 den Sieg von Präsident Kenyatta bei den Wahlen im August für ungültig erklärt hatte. Am 2. September teilte Präsident Kenyatta mit, es gebe ein Problem mit der Justiz. Nachdem in den Medien die Aufzeichnung von Telefongesprächen eines Richters des Obersten Gerichtshofs veröffentlicht worden war, leitete dieser ein rechtliches Verfahren wegen Verleumdung gegen den Abteilungsleiter im Präsidialamt ein, der für Innovation, digitale Kommunikation und Kommunikation mit der Diaspora zuständig war.

Am 24. Oktober 2017 schoss in der Hauptstadt Nairobi ein Unbekannter auf den Fahrer der Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs und verletzte ihn. Der Vorfall ereignete sich einen Tag bevor das Gericht entscheiden sollte, ob die Wiederholungswahl wie geplant am 26. Oktober stattfinden könne.

Exzessive Gewaltanwendung

Im Vorfeld der Wahlen vom 8. August 2017 stufte die Polizei bestimmte Stadtteile von Nairobi, wie Mathare, die als Hochburgen der Opposition galten, als mögliche Krisenherde ein, in denen es im Zusammenhang mit den Wahlen zu Gewaltausbrüchen kommen könnte. 

Nach den Wahlen am 8. August bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs am 1. September gingen Anhänger beider Parteien auf die Straße, um zu protestieren. 

Die Polizei ging gegen Anhänger der Opposition, die gegen den Wahlprozess protestierten, mit exzessiver Gewalt vor und setzte dabei auch scharfe Munition und Tränengas ein. Das gewaltsame Vorgehen forderte zahlreiche Todesopfer. Polizisten erschossen mindestens 31 Frauen und Männer sowie zwei Mädchen. Anhänger der Regierungspartei wurden bei ihren Demonstrationen hingegen nicht von der Polizei behelligt. 

Anhänger der Jubilee-Partei protestierten am 19. September 2017 vor dem Gebäude des Obersten Gerichtshofs in Nairobi gegen dessen Entscheidung, die Wahl zu wiederholen. Sie warfen dem Gericht vor, ihnen den Wahlsieg „gestohlen“ zu haben. 

Die Demonstrierenden blockierten eine Hauptverkehrsstraße und steckten Autoreifen in Brand. Ähnliche Demonstrationen gab es in Nakuru, Kikuyu, Nyeri und Eldoret. Die Demonstrierenden, bei denen es sich hauptsächlich um junge Menschen handelte, warfen den Richtern vor, ein unrechtmäßiges Urteil gefällt zu haben. 

Am 28. September 2017 kam es während einer Demonstration vor der Universität Nairobi zu Zusammenstößen zwischen Studierenden und einer Sondereinheit der Polizei (General Service Unit). Die Studierenden protestierten gegen die Festnahme des Abgeordneten und früheren Studentenführers Paul Ongili. Er war am selben Tag festgenommen worden, weil er sich im Zusammenhang mit den Wahlen verächtlich über Präsident Kenyatta geäußert haben soll. Nach der Protestaktion durchkämmte die Polizei die Universitätsgebäude und schlug mit Schlagstöcken auf Studierende ein. Dabei wurden 27 Personen verletzt. Der Generalinspekteur der Polizei erklärte, die Universitätsverwaltung habe die Polizisten gebeten, die Gebäude zu durchsuchen, weil die demonstrierenden Studierenden Verkehrsteilnehmer mit Steinen beworfen hätten. Am 3. Oktober 2017 ordnete der Senat der Universität die Schließung der Hochschule an. Ende 2017 war sie noch nicht wieder geöffnet.

Nach der Wahlwiederholung am 26. Oktober 2017 gab es weitere Tote, als die Polizei mit scharfer Munition auf Demonstrierende schoss. Wie viele Menschen dabei getötet wurden, ist nicht bekannt. Die Angehörigen der Opfer zeigten die Tötungen nicht an, weil sie Angst vor Vergeltungsmaßnahmen der Polizei hatten.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Behörden bedienten sich nach wie vor rechtlicher und administrativer Maßnahmen, um die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich mit Menschenrechten und Regierungsführung beschäftigten, zu behindern. Im Mai 2017 entschied das Hohe Gericht in Nairobi, dass die Regierung das Gesetz über gemeinnützige Organisationen von 2013 (Public Benefit Organization [PBO] Act 2013) veröffentlichen müsse. Sollte das Gesetz Rechtskraft erlangen, könnte es die Arbeitsbedingungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und NGOs verbessern. Es enthält Bestimmungen, die das Recht auf Vereinigungsfreiheit gemäß der Verfassung garantieren. Die Behörden nutzten jedoch weiterhin das Gesetz über Nichtregierungsorganisationen (Non-Governmental Organizations Co-ordination Act), das die volle Ausübung dieses Rechts einschränkte. 

Mitte August 2017 warf der staatliche NGO-Koordinierungsausschuss, der dem Ministerium für Inneres und Koordination der Nationalregierung untersteht, den beiden Menschenrechtsorganisationen Kenya Human Rights Commission und Africa Centre for Open Governance (AfriCOG) Regelverstöße undfinanzielle Unregelmäßigkeiten vor. Der Ausschuss forderte die Finanzbehörde, die strafrechtliche Ermittlungsbehörde und die Zentralbank auf, gegen die Organisationen vorzugehen. Er forderte u. a., die Konten der Organisationen einzufrieren und die Geschäftsführerin sowie die Vorstandsmitglieder von AfriCOG festzunehmen. Am 16. August 2017 drohte der NGO-Koordinierungsausschuss, die führenden Vertreter beider Organisationen sowie den früheren UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, der dem Vorstand von AfriCOG angehört, festnehmen zu lassen. Am selben Tag versuchten Mitarbeiter der Finanzbehörde in Begleitung von Polizisten, die Büros von AfriCOG auf der Grundlage eines nicht ordnungsgemäß ausgestellten Durchsuchungsbefehls zu durchsuchen. Auf Anweisung eines Staatsbediensteten im Ministerium für Inneres und Koordination der Nationalregierung mussten sie die Durchsuchung abbrechen. Der Beamte hob außerdem die drohende 90-tägige Schließung der Organisationen auf. AfriCOG und die Kenya Human Rights Commission hatten eine führende Rolle gespielt, was die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Wahlprozess anging.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Kenia beherbergte nach wie vor etwa 500000 Flüchtlinge. Die meisten von ihnen lebten im Flüchtlingslager Dadaab (Bezirk Garissa) und im Flüchtlingslager Kakuma (Bezirk Turkana). Weitere Flüchtlinge befanden sich in Nairobi. Die Flüchtlinge in Dadaab stammten überwiegend aus Somalia, die Flüchtlinge in Kakuma überwiegend aus dem Südsudan. Ungeachtet der Appelle des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) an die internationale Gemeinschaft waren bis September 2017 lediglich 27 % der Finanzmittel bereitgestellt worden, die für die Versorgung der Flüchtlinge in der Region benötigt wurden.

Das Hohe Gericht in Nairobi entschied am 9. Februar 2017, dass die 2016 ergangene Anordnung der Regierung zur Schließung des Flüchtlingslagers Dadaab verfassungswidrig sei. Außerdem verstoße sie gegen Kenias Verpflichtungen gemäß internationalem Recht, was den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) und das Diskriminierungsverbot u. a. aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit betraf. Somit blieb das Flüchtlingslager Dadaab geöffnet. In dem Urteil hieß es auch, dass der Schritt der Regierung, den nach Kenia geflohenen somalischen Staatsangehörigen den Flüchtlingsstatus abzuerkennen, verfassungswidrig sei und gegen kenianisches und internationales Recht verstoße.

Die Behörden setzten das freiwillige Rückführungsprogramm für Flüchtlinge aus Somalia im Rahmen der 2014 geschlossenen Trilateralen Vereinbarung fort. Von Mai 2016 bis September 2017 wurden mehr als 70000 Flüchtlinge von Dadaab nach Somalia zurückgeführt.

Das Berufungsgericht bestätigte am 17. Februar 2017 ein Urteil des Hohen Gerichts von 2013, mit dem mehrere Anordnungen der Regierung aufgehoben worden waren. Sie hatten vorgesehen, alle Flüchtlinge aus städtischen Gebieten in Flüchtlingslager umzusiedeln und sie dann von dort in ihr Herkunftsland abzuschieben.

Ein Hohes Gericht in Garissa ordnete am 25. April 2017 die Abschiebung von 29 somalischen Asylsuchenden nach Somalia an. Die Gruppe war im März 2017 in Mwingi festgenommen und wegen „illegalen Aufenthalts“ in Kenia vor einem Amtsgericht angeklagt worden. Der Amtsrichter hatte angeordnet, die Gruppe ins Flüchtlingslager Dadaab zu bringen und sie vom Sekretariat für Flüchtlingsfragen registrieren zu lassen. Der zuständige Staatsbedienstete weigerte sich jedoch, die Gruppe zu registrieren. Das Hohe Gericht hob schließlich den Beschluss des Amtsrichters auf. Alle 29 Personen, unter ihnen zehn Minderjährige, wurden am 4. Mai 2017 nach Somalia abgeschoben.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

Elias Kimaiyo, Menschenrechtsverteidiger und Sprecher der indigenen Gemeinschaft der Sengwer, erlitt einen Schlüsselbeinbruch, als er am 5. April 2017 im Embobut-Wald von einem Aufseher der Forstverwaltung geschlagen und angeschossen wurde. Der Angriff erfolgte, als er Aufseher dabei fotografierte, wie sie Hütten der Sengwer in Brand steckten. Dies war ein Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung des Hohen Gerichts von Eldoret aus dem Jahr 2013, die Festnahmen und Vertreibungen der Sengwer untersagte. 

Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker der Afrikanischen Union entschied am 26. Mai 2017, dass die Regierung die indigene Gemeinschaft der Ogiek rechtswidrig aus dem Mau-Wald vertrieben hatte. Die Regierung habe ihre Behauptung, dass die Vertreibung der Gemeinschaft dem Schutz des Waldes diene, nicht hinreichend belegen können.

Recht auf Gesundheit

Im März 2017 endete ein Streik von Ärzten in staatlichen Krankenhäusern, der im Dezember 2016 begonnen hatte. Die Ärzte hatten die Arbeit niedergelegt, nachdem jahrelange Verhandlungen zwischen der Regierung und der Gewerkschaft der Mediziner, Apotheker und Zahnärzte über die Umsetzung des 2013 geschlossenen Tarifabkommens gescheitert waren. Der Streik fand vor dem Hintergrund massiver Korruptionsvorwürfe gegen das Gesundheitsministerium statt. Im Juni 2017 trat das Pflegepersonal der staatlichen Krankenhäuser in den Streik. Dieser endete im November, nachdem die Regierung und die Gewerkschaft des Pflegepersonals das Tarifabkommen von 2013 unterzeichnet hatten. 

Die Streiks hatten gravierende Folgen für das staatliche Gesundheitswesen im gesamten Land. Personen, die sich keine private Krankenversicherung leisten konnten, waren überproportional stark von der mangelnden medizinischen Versorgung betroffen. Dies galt insbesondere für Menschen, die in informellen Siedlungen lebten.

Bericht von Amnesty International

Kenya: Attempts to shut down human rights groups unlawful and irresponsible (News story, 15 August)

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