Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Greece

Tausende Asylsuchende und Migranten saßen weiterhin unter unerträglichen Bedingungen auf den griechischen Inseln fest. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Griechenland im Fall von 42 Arbeitsmigranten aus Bangladesch seiner Pflicht zur Verhinderung von Menschenhandel nicht nachgekommen war. Es wurden neue gesetzliche Bestimmungen zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität beschlossen.

HINTERGRUND

Die Arbeitslosenrate sank zwar, war aber nach wie vor hoch, insbesondere in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen. Im Juli 2017 betrug die durchschnittliche Arbeitslosenquote für alle Altersgruppen 20,5 %, für Jugendliche lag sie bei 39,5 %. Im Juli kehrte Griechenland nach einer dreijährigen Unterbrechung auf den internationalen Anleihenmarkt zurück.

Im EU-Gleichstellungsindex 2017 belegte Griechenland hinter allen anderen EU-Staaten beim Gesamtwert der Geschlechtergerechtigkeit den letzten Platz. Im November 2017 legte das Justizministerium einen Gesetzentwurf vor, der die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorsieht.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Aufgrund der Schließung der Balkanroute und der Umsetzung des im März 2016 vereinbarten EU-Türkei-Abkommens saßen fast 47000 Asylsuchende in Griechenland fest. Bis zum Jahresende 2017 erreichten 29716 Schutzsuchende Griechenland über den Seeweg aus der Türkei; im Jahr 2016 waren es noch 173450 Personen gewesen. Trotz des Rückgangs war Griechenland auch weiterhin für Flüchtlinge und Migranten eines der wichtigsten Eingangstore nach Europa.

Das EU-Türkei-Abkommen

Angesichts der Perspektive, dass jede "irregulär" auf die griechischen Inseln einreisende Person, auch Asylsuchende, nach den Regeln des im März 2016 zwischen der EU und der Türkei ausgehandelten Abkommens wieder in die Türkei zurückgeführt werden soll, hatten viele der Asylsuchenden weiterhin keine andere Wahl, als unter katastrophalen Bedingungen in den Aufnahmelagern auf den griechischen Inseln auszuharren, während sie darauf warteten, dass ihre Asylanträge in langwierigen Verfahren bearbeitet wurden.

Im September 2017 verwarf der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht Griechenlands, die letztinstanzlichen Einsprüche von zwei syrischen Flüchtlingen gegen vorherige Gerichtsbeschlüsse, mit denen ihr Asylanspruch unter der Begründung zurückgewiesen worden war, dass die Türkei ein sicherer Drittstaat sei. Diese Entscheidung könnte zu einem Präzedenzfall werden und die ersten Abschiebungen syrischer Asylsuchender auf der Grundlage des EU-Türkei-Abkommens nach sich ziehen.

Bis zum Jahresende wurden 684 Personen von den griechischen Inseln in die Türkei zurückgeführt (seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens waren es insgesamt 1485). Unter ihnen waren auch fünf inhaftierte syrische Staatsangehörige, die ihre Abschiebung nicht mehr anfochten, nachdem ihre Anträge in zweiter Instanz als unzulässig eingestuft worden waren. Im Oktober 2017 dokumentierten NGOs – unter ihnen Amnesty International – Vorfälle, bei denen syrische Asylsuchende automatisch bei ihrer Ankunft inhaftiert wurden, da die Behörden davon ausgingen, dass sie aufgrund des EU-Türkei-Abkommens schon in Kürze in die Türkei zurückgeführt würden.

Griechische Behörden diskriminierten Asylsuchende bestimmter Staatsangehörigkeiten. Aufgrund des EU-Türkei-Abkommens wurden viele Bürger aus Staaten, die als Länder eingestuft wurden, aus denen keine "Flüchtlinge", sondern "Wirtschaftsmigranten" kommen, automatisch inhaftiert, weil angenommen wurde, dass sie in die Türkei zurückgebracht würden. 

Umsiedlungs- und Neuansiedlungsprogramm der EU

Der EU-Umverteilungsplan bot Flüchtlingen noch immer eine der ganz wenigen legalen Möglichkeiten, Griechenland nach einem erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahren sicher zu verlassen und sich in einem anderen EU-Land anzusiedeln. Asylsuchende, die nach Inkrafttreten des EU-Türkei-Abkommens aus der Türkei nach Griechenland kamen, wurden jedoch rechtswidrig aus dem Umsiedlungs- und Neuansiedlungsprogramm der EU ausgeschlossen. Von den insgesamt 66400 Asylsuchenden in Griechenland, die nach dem Plan umverteilt werden sollten, hatten nur 21703 Aufnahme in anderen Ländern gefunden.

Aufnahmebedingungen

Die kritische Sicherheitslage war in vielen der verbliebenen Flüchtlingslager nach wie vor eines der Hauptprobleme, vor allem in überfüllten "Hotspots" auf den Inseln.

Im Juni 2017 wurden die drei Flüchtlingslager im Stadtteil Elliniko der Hauptstadt Athen geräumt. Die Lager hatten ungefähr 1000 Flüchtlingen und Migranten, darunter vielen Kindern, Unterkunft geboten. Die Mehrheit der Flüchtlinge wurde in andere Lager gebracht. Die Verhältnisse in den Lagern von Elliniko, die sich in zwei Einrichtungen auf dem früheren Olympiagelände und der Ankunftshalle eines nicht mehr genutzten Flughafens befanden, waren erbärmlich und unsicher. NGOs äußerten schwerwiegende Bedenken bezüglich der Sicherheit in Elliniko und stellten insbesondere die unsichere Lage von Frauen und Mädchen heraus. Viele Frauen berichteten von verbalen Übergriffen und der Gefahr sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt.

Im Januar 2017 starben innerhalb einer Woche drei Männer im Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos. Sie kamen vermutlich durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung ums Leben, die von behelfsmäßigen Öfen zur Beheizung ihrer Zelte verursacht worden war. Die Untersuchung der Todesfälle war bis Ende 2017 noch nicht abgeschlossen.

Nach diesen Todesfällen siedelten die griechischen Behörden Tausende schutzbedürftige Asylsuchende von den Inseln auf das Festland um. Im August 2017 stieg die Anzahl der auf den Inseln ankommenden Menschen jedoch abermals an, so dass die vorhandenen Aufnahmeeinrichtungen erneut überfüllt waren. Die Behörden zeigten sich außerstande, bis zum Jahresende Aufnahmebedingungen auf den Inseln zu gewährleisten, die den Mindeststandards der EU-Gesetzgebung entsprachen.

In der Folgezeit wurden Asylsuchenden zunehmend alternative Unterkünfte in Städten – zumeist Wohnungen – zur Verfügung gestellt. Ende 2017 lebten etwa 18000 Asylsuchende und Flüchtlinge nicht mehr in Lagern, sondern in Wohnungen und anderen städtischen Unterkünften. Die meisten von ihnen lebten auf dem Festland. Weniger als 1000 Asylsuchende verblieben in Wohnungen auf den Inseln.

Unbegleitete Minderjährige

Im September 2017 kritisierte der Ausschuss des Europarats zur Verhütung von Folter die fortgesetzte und routinemäßige Inhaftierung unbegleiteter eingewanderter und geflüchteter Kinder. Am 15. Dezember warteten 2256 unbegleitete Minderjährige darauf, in angemessenen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht zu werden, davon befanden sich 74 in Polizeigewahrsam.

ZWANGSARBEIT UND SKLAVEREI

Im März 2017 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Verfahren Chodury und andere gegen Griechenland in einem bahnbrechenden Urteil, dass 42 Arbeitsmigranten aus Bangladesch Opfer von Zwangsarbeit und Menschenschmuggel geworden waren, als sie auf einer Erdbeerplantage im Dorf Manolada arbeiteten. Das Gericht stellte auch fest, dass Griechenland nichts unternommen hatte, um Menschenhandel zu verhindern und eine effektive Untersuchung der verübten Straftaten durchzuführen.

KRIEGSDIENSTVERWEIGERER

Kriegsdienstverweigerer wurden weiterhin festgenommen, wiederholt strafrechtlich verfolgt, vor Militärgerichten angeklagt und mit Geldbußen bestraft. Im Juni 2017 wurde gegen einen 53 Jahre alten Mann, der den Kriegsdienst im Jahr 1990 verweigert hatte, ein Verfahren vor einem Militärgericht geführt, das mit einem Freispruch endete.

Den im Jahr 2016 von der Griechischen Nationalen Kommission für Menschenrechte und dem Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung vorgelegten Unterlagen zufolge entsprach die Dauer des zivilen Ersatzdienstes für bestimmte Kategorien der Kriegsdienstverweigerer noch immer nicht der Europäischen Sozialcharta. Im Juli 2017 forderte der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte Griechenland auf, weitere Informationen vorzulegen.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Es trafen auch weiterhin Berichte über Folter und exzessive Gewaltanwendung durch Ordnungskräfte ein. Die Mehrheit der Opfer der angezeigten Fälle waren Flüchtlinge und Migranten, die als Folge des EU-Türkei-Abkommens auf den griechischen Ägäis-Inseln gestrandet waren.

Berichten zufolge kam es am 18. Juli 2017 im Lager Moria auf Lesbos bei der Festnahme von Asylsuchenden, die gegen die im Lager herrschenden unerträglichen Lebensbedingungen protestierten, zu Auseinandersetzungen, bei denen die Polizei exzessive Gewalt angewandt haben soll. Die Polizei soll nach den Zusammenstößen auch einige der festgenommenen und in der größten Polizeiwache der Insel in Gewahrsam gehaltenen Personen misshandelt haben. Im Juli 2017 ordnete ein lokaler Staatsanwalt eine strafrechtliche Untersuchung der Vorfälle an. Die Ermittlungen waren zum Jahresende noch anhängig.

RASSISMUS

Im Verlauf des Jahres wurden zahlreiche rassistisch motivierte Übergriffe angezeigt. Zwischen August 2016 und Ende 2017 sollen mehr als 50 Übergriffe in der Stadt Aspropyrgos begangen worden sein, wo Gruppen junger Einheimischer Arbeitsmigranten aus Pakistan angriffen. Nachdem Vertreter griechischer NGOs im Juni Klage eingereicht hatten, leiteten die Behörden strafrechtliche Ermittlungen ein. Im Oktober nahm die Polizei drei junge Männer fest, die verdächtigt wurden, an einem der gewalttätigen Übergriffe beteiligt gewesen zu sein.

Im Jahr 2015 war gegen 69 Mitglieder der rechtsextremen Partei Goldene Morgenröte, darunter der Parteiführer sowie Parlamentsabgeordnete, wegen der Ermordung des antifaschistischen Sängers Pavlos Fyssas im Jahr 2013 und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Anklage erhoben worden. Im Oktober 2017 schloss das Berufungsgericht Athen die Anhörungen aller zum Verfahren vorgeladenen Zeugen der Anklage ab.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANS- UND INTERGESCHLECHTLICHEN

Flüchtlinge und Migranten, die auf den Inseln der Ägäis festsaßen, wurden auch Opfer von Hassverbrechen. Einige der Opfer waren transgeschlechtliche Frauen und schwule Männer.

Begleitet von transfeindlichen Reaktionen innerhalb und außerhalb des Parlaments, beschloss die Regierung im Oktober 2017 ein neues Gesetz, mit dem die legale Anerkennung der Geschlechtsidentität reformiert wurde. Gesetz 4491/2017 erklärt ausdrücklich, dass transgeschlechtliche Personen ihre Personaldokumente ohne die Erfordernis medizinischer Interventionen, Tests und psychiatrischer Gutachten ändern können. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen enthielten jedoch auch mehrere Mängel. So wurden u. a. der Status als ledige Person sowie die Bestätigung der Anerkennung der geschlechtlichen Identität durch ein lokales Gericht gefordert.

Obwohl das Verfahren Personen über 15 Jahren offenstand, existierten weiterhin pauschale Altersbegrenzungen, und 15- und 16-jährige Jugendliche, die die rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität anstrebten, sahen sich dem zusätzlichen Hindernis psychologischer und medizinischer Begutachtung ausgesetzt.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Im Oktober 2017 stimmte das Parlament einer Gesetzesänderung zu, mit der drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt wurden. Die Urteile bezogen sich auf die Verletzung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit im Zusammenhang mit der in den Jahren 2007, 2008 und 2015 erfolgten Weigerung der Behörden, Vereinigungen der in Griechenland lebenden nationalen Minderheiten zu registrieren. Die neuen Bestimmungen änderten das Zivilverfahrensrecht dergestalt, dass in diesen Fällen Verfahren wiedereröffnet werden können. Die NGO Greek Helsinki Monitor äußerte sich skeptisch über die im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen der Wiederaufnahme von Verfahren. So sollten Ausnahmen z. B. aus Gründen der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung möglich sein.

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