Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Croatia

Die Diskriminierung ethnischer und sexueller Minderheiten setzte sich fort. Flüchtlinge und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden ohne Zugang zu einem wirksamen Asylverfahren abgeschoben. Kroatien nahm weniger als 10 % des zugesagten Kontingents von Flüchtlingen und Asylsuchenden auf, zu dem sich das Land im Zuge von EU-Vereinbarungen zur Umverteilung und Neuansiedlung verpflichtet hatte. Der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch blieb eingeschränkt.

Völkerrechtliche Verbrechen

Das Schicksal von mehr als 1500 der insgesamt über 6000 Personen, die seit dem Krieg (1991–95) vermisst werden, war noch immer ungeklärt. Die Internationale Kommission für vermisste Personen kritisierte die mangelnden Fortschritte Kroatiens, was die Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung der Opfer betraf. So seien z. B. die sterblichen Überreste von mehr als 900 Personen in den Leichenschauhäusern noch immer nicht identifiziert worden.

Diskriminierung

Die Diskriminierung ethnischer und sexueller Minderheiten war 2017 nach wie vor weit verbreitet.

Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten neue Vorschläge der Regierung für einen nationalen Strategie- und Aktionsplan gegen Diskriminierung, die im März 2017 vorgestellt wurden. Die im Dezember von der Regierung verabschiedeten Maßnahmen berücksichtigten Menschenrechtsverletzungen an Serben, Roma und Angehörigen sexueller Minderheiten nicht in ausreichendem Maße.

Im Februar 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Škorjanec gegen Kroatien, dass die Behörden das Recht der Beschwerdeführerin auf Schutz vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung nicht gewährleistet hätten. Nach Ansicht des Gerichts hatten die Behörden die rassistischen Motive der Täter, die die Beschwerdeführerin und ihren Partner, einen Angehörigen der Roma, 2013 angegriffen und geschlagen hatten, nicht angemessen untersucht und strafrechtlich verfolgt.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Kroatien schob Flüchtlinge und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus weiterhin nach Serbien ab, ohne ihnen Zugang zu einem wirksamen Asylverfahren zu gewähren. Die Rückführungen erfolgten teilweise aus dem tiefsten Landesinnern. Sie wurden von der Polizei durchgeführt und gingen in der Regel mit Zwang, Einschüchterung, der Beschlagnahme oder Zerstörung privater Wertsachen und unverhältnismäßiger Gewalt einher.

Im Juli 2017 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Kroatien gegen die Dublin-Regeln verstoßen habe, indem das Land 2015 die Durchreise von Flüchtlingen und Migranten zugelassen habe, ohne deren Anträge auf internationalen Schutz zu prüfen. Laut Dublin-III-Verordnung ist derjenige EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig, den der oder die Asylsuchende zuerst betreten hat.

Nach Angaben der NGOs Are you Syrious und Centre for Peace Studies wurden zwischen Januar und April 2017 mindestens 30 Asylanträge – auch von Familien mit Minderjährigen – bei einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle des Sicherheits- und Geheimdienstes im Rahmen des Asylverfahrens wegen „Sicherheitsbedenken“ abgewiesen. Die Bemerkungen zu diesen Anträgen wurden als „geheim“ eingestuft und waren nicht einsehbar. Die Ablehnungsbescheide konnten daher von den Asylsuchenden bzw. deren gesetzlichen Vertretern nicht angefochten werden. Fälle mit als geheim eingestuften Bemerkungen führten zu einer automatischen Ablehnung durch das Innenministerium. Für die abgewiesenen Asylsuchenden bestand damit die Gefahr, rechtswidrig abgeschoben zu werden, auch in Länder, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.

Ein Viertel aller Asylsuchenden in Kroatien waren unbegleitete Minderjährige. Ende 2017 hatten die Behörden weniger als 200 Asylsuchenden internationalen Schutz gewährt.

Kroatien hatte sich verpflichtet, im Zuge von EU-Vereinbarungen zur Umverteilung und Neuansiedlung bis Ende 2017 insgesamt 1600 Flüchtlinge und Asylsuchende aufzunehmen. Bis Mitte November waren jedoch weniger als 100 Personen aufgenommen und noch niemand neu angesiedelt worden.

Nach einer Änderung des Ausländergesetzes vom Juni 2017 war es verboten, ausländischen Staatsangehörigen, die sich ohne regulären Aufenthaltsstatus in Kroatien aufhielten, beim Zugang zu grundlegenden Versorgungsleistungen, wie Wohnung, Gesundheitsversorgung, Sanitärversorgung oder Nahrungsmitteln, behilflich zu sein, solange es sich nicht um medizinische und humanitäre Notfälle oder lebensbedrohliche Situationen handelte.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Das Strafjustizwesen ließ weiterhin viele Opfer häuslicher Gewalt im Stich, indem diese Form von Gewalt regelmäßig als geringfügiges Vergehen behandelt wurde.

Im Juni 2017 urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Ž.B. gegen Kroatien, dass die Behörden das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Beschwerdeführerin verletzt hatten, die wiederholt Opfer häuslicher Gewalt geworden war. Nach Ansicht des Gerichts hatten die Behörden es versäumt, im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens gegen den mutmaßlichen Täter weitere Fakten zu ermitteln, und damit nahegelegt, das Opfer hätte selbst als Nebenklägerin eigene Ermittlungen durchführen sollen. 

Kroatien hatte das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) 2017 noch nicht ratifiziert.

Recht auf Gesundheit – Cholera-Epidemie

Der UN-Sonderberichterstatter über das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit äußerte sich im April 2017 besorgt über die noch ausstehende erneute Reform des Gesetzes über Maßnahmen im Gesundheitswesen zur Ausübung des Rechts auf eine freie Entscheidung über die Geburt aus dem Jahr 1978. Die Reform könnte den Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch einschränken. Einzelne Ärzte und Gesundheitseinrichtungen lehnten Schwangerschaftsabbrüche aus Gewissensgründen weiterhin ab und zwangen Frauen, den Eingriff heimlich und unter unsicheren Bedingungen vornehmen zu lassen. Im März 2017 wies das Verfassungsgericht einen Einspruch gegen das Gesetz von 1978 ab und forderte das Parlament auf, keine Gesetze zu verabschieden, die Schwangerschaftsabbrüche faktisch verbieten würden. Frauen und Mädchen mussten in Apotheken weiterhin einen Fragebogen ausfüllen und persönliche Informationen über ihr Sexualverhalten und ihre reproduktive Gesundheit preisgeben, um ein rezeptfreies Notfallverhütungsmittel („Pille danach“) zu erhalten. Dies stellte eine Verletzung ihres Rechts auf Privatsphäre dar.

Frauen und Kinder, die der Bevölkerungsgruppe der Roma angehörten, waren im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung nach wie vor benachteiligt. Ein Fünftel von ihnen hatte überhaupt keinen Zugang zu Gesundheitsleistungen.

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