Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Cameroon

Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für Plünderungen und Zerstörung von Eigentum sowie die Tötung und Entführung von Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt und Folter und waren auch für Todesfälle in Gewahrsam verantwortlich. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 bis Ende 2017 in der Region Extrême-Nord mehr als 240000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin in ganz Kamerun eingeschränkt. Im Januar und im September 2017 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Journalisten, Gewerkschafter und Lehrer wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt.

Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete Gruppen

Die bewaffnete Gruppe Boko Haram beging völkerrechtliche Verbrechen und Menschenrechtsverstöße, darunter Selbstmordanschläge auf die Zivilbevölkerung, summarische Hinrichtungen, Entführungen, Rekrutierungen von Kindersoldaten, Plünderungen und Zerstörungen von staatlichem und privatem Eigentum. Die bewaffnete Gruppe verübte 2017 mindestens 150 Angriffe, darunter 48 Selbstmordanschläge, bei denen mindestens 250 Zivilpersonen getötet wurden. Die Verbrechen waren Teil einer Angriffsstrategie, die sich gezielt gegen die Zivilbevölkerung in der Region des Tschadsees richtete. Mit Angriffen auf Märkte, Moscheen, Einkaufsgegenden und andere öffentliche Plätze wollte Boko Haram bewusst die Zivilbevölkerung treffen. Am 12. Juli 2017 löste in der Kleinstadt Waza eine Selbstmordattentäterin eine Explosion in einem Videospielladen aus, in dem sich zahlreiche Menschen aufhielten, und tötete mindestens 16 Personen. Mehr als 30 Menschen wurden verletzt. Am 5. August tötete ein Selbstmordattentäter in der Ortschaft Ouro Kessoum bei Amchide acht Kinder, vier weitere Kinder wurden bei dem Anschlag verletzt.

Folter und andere Misshandlungen

Die Sicherheitskräfte nahmen nach wie vor Menschen willkürlich fest, denen sie vorwarfen, Boko Haram zu unterstützen, auch wenn es dafür oft nur schwache oder gar keine Beweise gab, und inhaftierten sie unter unmenschlichen, häufig sogar lebensbedrohlichen Bedingungen. In einigen Fällen gingen die Sicherheitskräfte bei den Festnahmen mit unnötiger oder unverhältnismäßiger Gewalt vor. Von März 2013 bis März 2017 waren mindestens 101 Männer und Frauen an verschiedenen Militärstandorten des Bataillon d’Intervention Rapide (BIR), einer Eliteeinheit der Armee, und in Gebäuden der Geheimdienste ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Dort wurden sie gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Diese systematische Praxis setzte sich das ganze Jahr über fort. Allerdings soll das BIR Berichten zufolge Ende August 2017 mindestens 20 Frauen und Männer vom Militärstandort Salak in das Zentralgefängnis von Maroua überstellt haben.

Höchstwahrscheinlich wussten hochrangige Militärangehörige in Salak, dass dort gefoltert wurde, taten aber nichts, um dies zu unterbinden. Zudem hielten sich regelmäßig Angehörige der US-Streitkräfte am Standort des BIR in Salak auf. Es wurde eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob sie etwas über die dort begangenen Menschenrechtsverletzungen gewusst haben könnten. Bis Ende des Jahres wurden keine Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht.

Soweit bekannt, sind die kamerunischen Behörden den Vorwürfen über Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen nicht nachgegangen und haben auch keine Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle oder zur strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Täter ergriffen.

Im Dezember drückte der UN-Ausschuss gegen Folter seine tiefe Besorgnis über den Einsatz von Folter und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt aus und kritisierte die kamerunischen Behörden, weil sie nicht geklärt hatten, ob Untersuchungen dazu durchgeführt wurden.

Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Menschenrechtsverteidiger, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Journalisten, Gewerkschafter, Rechtsbeistände und Lehrer wurden 2017 weiterhin eingeschüchtert, schikaniert und bedroht. 

Nach Protesten in den englischsprachigen Landesteilen verbot der Minister für Territorialverwaltung am 17. Januar 2017 den Dachverband Southern Cameroons National Council und das Bündnis Cameroon Anglophone Civil Society Consortium. Der Rechtsanwalt Nkongho Felix Agbor-Balla, Präsident des Bündnisses, und sein Generalsekretär Dr. Fontem Aforteka’a Neba wurden noch am selben Tag festgenommen. Die beiden Männer wurden ohne Kontakt zur Außenwelt im Verteidigungsministerium in Gewahrsam gehalten und unter Berufung auf das mit gravierenden Mängeln behaftete Antiterrorgesetz von 2014 ohne jede Grundlage angeklagt. Sie wurden in das Zentralgefängnis der Hauptstadt Yaoundé gebracht und schließlich durch eine Verfügung des Präsidenten am 30. August zusammen mit 53 weiteren englischsprachigen Demonstrierenden, die zwischen Ende Oktober 2016 und Februar 2017 festgenommen worden waren, freigelassen.

Von Januar bis April 2017 sowie Anfang Oktober waren die Telefon- und Internetverbindungen im englischsprachigen Teil des Landes ohne offizielle Begründung blockiert.

Die Behörden unterbanden am 24. Mai eine von Amnesty International in Yaoundé organisierte Pressekonferenz. Mitarbeiter von Amnesty International hatten mehr als 310000 Briefe und Unterschriftenlisten vorlegen wollen, in denen Präsident Paul Biya aufgefordert wurde, drei Studenten freizulassen, die zu zehn Jahren Haft verurteilt worden waren, weil sie per SMS einen Witz über Boko Haram versendet hatten. Eine schriftliche, formale Begründung seitens der Behörden für das Verbot der Pressekonferenz wurde nicht gegeben. 

Mehr als 20 Protestierende wurden am 1. und 2. Oktober 2017 in den englischsprachigen Regionen von Sicherheitskräften erschossen und mehr als 500 Personen festgenommen. Andere bei den Protesten verletzte Menschen sahen sich aus Furcht vor einer Festnahme gezwungen, aus Krankenhäusern zu fliehen, wo sie lebensrettende Behandlungen erhalten sollten. Außerdem wurden im Laufe des Jahres Dutzende Angehörige der Sicherheitskräfte, darunter Soldaten und Gendarmen, bei Angriffen von englischsprachigen Aufständischen im Süden und Nordwesten des Landes getötet.

Unfaire Gerichtsverfahren

Wie in den Vorjahren wurden auch 2017 Personen vor Militärgerichte gestellt, deren Verfahren oft nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprachen.

Unter dem Vorwurf, er sei Komplize von Terroristen und habe Informationen über terroristische Aktivitäten nicht an die Behörden weitergeleitet, wurde Ahmed Abba, Korrespondent des Senders Radio France Internationale, am 10. April vom Militärgericht in Yaoundé zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Prozess war von zahlreichen Mängeln gekennzeichnet. So erhielt die Verteidigung keine Akteneinsicht. Ahmed Abba war im Juli 2015 in Maroua festgenommen und in einem Gebäude des Geheimdienstes Direction Générale de la Recherche Extérieure drei Monate lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und gefoltert worden. Am 21. Dezember ordnete das Berufungsgericht des Militärgerichts in Yaoundé eine Herabsetzung des ursprünglichen Strafmaßes auf 24 Monate an. Diese Zeit hatte er bereits verbüßt. Das Gericht hielt jedoch den Vorwurf aufrecht, Ahmed Abba habe Informationen über terroristische Aktivitäten nicht an die Behörden weitergeleitet.

Ende 2017 wartete Fomusoh Ivo Feh immer noch auf den Beginn seines Rechtsmittelverfahrens. Er war im Dezember 2014 festgenommen worden, nachdem er eine sarkastische SMS zu Boko Haram weitergeleitet hatte, und zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die für Dezember 2016 angesetzte mündliche Verhandlung war mindestens siebenmal verschoben worden. 

Das Militärgericht in Yaoundé sprach die drei Journalisten Rodrigue Tongué, Felix Ebole Bola und Baba Wamé am 30. Oktober 2017 frei. Sie waren im Oktober 2014 unter dem Vorwurf angeklagt worden, Informationen und Quellen nicht offengelegt zu haben. Außer den drei Journalisten standen auch der Vorsitzende der Partei Mouvement Patriotique du Salut Camerounais, Aboubakary Siddiki, und der bekannte, seit August 2014 inhaftierte Notar Abdoulaye Harissou vor Gericht. Das Militärgericht in Yaoundé verurteilte Aboubakary Siddiki zu 25 Jahren Gefängnis wegen „Feindseligkeit gegenüber dem Staat“, Revolution und Beleidigung des Staatsoberhaupts. Abdoulaye Harissou wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und anschließend freigelassen, da er diese Zeit bereits verbüßt hatte. Beide Verfahren waren von Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet. Während der ersten Zeit in Haft waren die beiden Männer mehr als 40 Tage ohne Kontakt zur Außenwelt in einer nicht legalen Hafteinrichtung des Geheimdienstes Direction Générale des Relations Extérieures inhaftiert und dort gefoltert worden.

Haftbedingungen

Die Haftbedingungen waren 2017 weiterhin schlecht und geprägt von chronischer Überbelegung der Gefängnisse, mangelhafter Ernährung, unzureichender medizinischer Versorgung und miserablen sanitären Einrichtungen und hygienischen Zuständen. Im Gefängnis von Maroua waren etwa 1500 Personen inhaftiert, viermal so viele wie ursprünglich vorgesehen. Im Zentralgefängnis von Yaoundé, das für maximal 1500 Personen ausgelegt war, befanden sich etwa 4400 Häftlinge. Die Hauptursachen für die Überbelegung waren die Massenfestnahmen mutmaßlicher Boko-Haram-Unterstützer seit 2014, die hohe Zahl von Inhaftierten, die ohne Anklageerhebung festgehalten wurden, und das ineffiziente Justizsystem. Die Regierung stellte den Bau von mindestens zehn neuen Zellen im Gefängnis in Maroua fertig.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik im Südosten Kameruns lebten mindestens 250000 Flüchtlinge aus der Zentralafrikanischen Republik unter extrem schlechten Bedingungen in überfüllten Lagern oder bei Familien, die sie aufgenommen hatten. In der Region Extrême-Nord bot das UN-geführte Flüchtlingslager Minawao etwa 60000 Flüchtlingen aus Nigeria Unterkunft. Ungefähr 30000 weitere nigerianische Flüchtlinge, die nicht im Lager lebten, befanden sich in einer schwierigen Situation, da es ihnen an Lebensmitteln und Grundversorgungsleistungen mangelte und sie von den Sicherheitskräften schikaniert wurden. Da sie als Anhänger von Boko Haram galten, waren sie zudem von Abschiebung (Refoulement) bedroht.

Am 2. März 2017 unterzeichneten Kamerun, Nigeria und der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge eine trilaterale Vereinbarung, um die freiwillige Ausreise nigerianischer Flüchtlinge aus Kamerun zu erleichtern. Dessen ungeachtet schob Kamerun von Januar bis September 2017 mindestens 4400 Nigerianer ab. Diese Abschiebungen waren Teil einer umfangreichen Abschiebemaßnahme des Landes. Nach Einschätzung von Human Rights Watch haben die kamerunischen Behörden und Sicherheitskräfte seit 2015 mindestens 100000 im Grenzgebiet zu Nigeria lebende Nigerianer im Eilverfahren abgeschoben und dabei in vielen Fällen unnötige und unverhältnismäßige Gewalt angewandt. Während der Abschiebungen starben einige Menschen, die ausgezehrt waren, weil sie monate- oder jahrelang kaum Zugang zu Nahrung und Gesundheitsversorgung hatten. Unter den Toten waren auch Kinder.

Im Dezember berichtete das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR), dass es mehr als 5000 Kameruner, überwiegend Frauen und Kinder, registriert habe, die aus den englischsprachigen Regionen Kameruns nach Nigeria geflohen waren.

Recht auf einen angemessenen Lebensstandard

Der Konflikt mit Boko Haram sorgte dafür, dass sich die schwierige Lage der Bevölkerung in der Region Extrême-Nord weiter verschlechterte, da grundlegende Sozialleistungen nur noch eingeschränkt zugänglich waren und Handel, Landwirtschaft und nomadische Viehwirtschaft zum Erliegen kamen. Außerdem gab es in der Region etwa 240000 Binnenvertriebene. Im Dezember waren fast 3,3 Mio. Menschen auf Nothilfe wie Nahrungsmittel und ärztliche Versorgung angewiesen, 61 % davon in der Region Extrême-Nord. Durch den anhaltenden Konflikt war der Zugang zu humanitärer Hilfe weiterhin stark eingeschränkt.

Recht auf Bildung

In den englischsprachigen Landesteilen wurden zwischen November 2016 und September 2017 nach Streiks und Boykottaufrufen von Gewerkschaften und Angehörigen der Zivilgesellschaft zahlreiche Schulen geschlossen. Radikale Aktivisten aus den Reihen der englischsprachigen sezessionswilligen Gruppen verübten Anschläge auf Bildungseinrichtungen, die „den Boykott unterliefen“.

Von Januar bis September 2017 wurden mehr als 30 Schulen in Brand gesteckt und schwer beschädigt. In der Region Extrême-Nord blieben in den Departments Logone et Chari, Mayo-Sava und Mayo-Tsanaga 139 Primarschulen wegen der unsicheren Lage geschlossen, acht Schulen waren von Sicherheitskräften besetzt. Fast 40000 Kinder waren hiervon betroffen.

Todesstrafe

Nach wie vor wurden Menschen, die wegen Unterstützung von Boko Haram angeklagt waren, in unfairen Gerichtsverfahren von Militärgerichten zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden 2017 nicht statt. In allen Fällen bildete das mit gravierenden Mängeln behaftete Antiterrorgesetz, das im Dezember 2014 verabschiedet worden war, die Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung.

Berichte von Amnesty International

Cameroon’s secret torture chambers: Human rights violations and war crimes in the fight against Boko Haram AFR 17/6536/2017

Cameroon: Arrests and civil society bans risk inflaming tensions in English-speaking regions. Press release, 20 January

Schlagworte

Kamerun Amnesty Report Bildung Flüchtlinge & Asyl Folter & Misshandlung Haftbedingungen Meinungsfreiheit Todesstrafe Wirtschaftliche, soziale & kulturelle Rechte

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