Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Benin

Nach wie vor schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein. Obwohl die Todesstrafe abgeschafft worden war, befanden sich 14 Gefangene 2017 weiterhin im Todestrakt. Zivilgesellschaftliche Gruppen hatten nur eingeschränkt Zugang zu den Haftanstalten. Benin schloss sich der Kampagne der Afrikanischen Union (AU) gegen Kinderehen an.

Hintergrund

Die Nationalversammlung stimmte im April 2017 gegen den Gesetzentwurf des Präsidenten für eine Verfassungsreform. Der Entwurf enthielt Regelungen zur Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten auf ein Mandat von sechs Jahren. Weitere Bestimmungen sahen für den Präsidenten und für Regierungsmitglieder Immunität vor Polizeigewahrsam und Untersuchungshaft vor.

Im November 2017 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Benin. Die Regierung nahm 191 Empfehlungen an und sieben weitere zur Kenntnis. Darunter war die Aufforderung, die Anstrengungen zur Vermeidung willkürlicher Festnahmen, außergerichtlicher Hinrichtungen und exzessiver Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte zu verstärken. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass die nationale Gesetzgebung den internationalen Standards zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zur Pressefreiheit entspricht. Schließlich sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die willkürliche Schließung von Medieneinrichtungen zu unterbinden.

Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung

Der Radiosender Radio Soleil FM und die Fernsehsender E-Tele und Eden TV nahmen im Januar 2017 ihre Tätigkeit wieder auf. Die Hohe Behörde für audiovisuelle Kommunikation (Haute Autorité de l’Audiovisuel et de la Communication – HAAC) hatte die drei Sender zusammen mit vier weiteren Medienunternehmen im November 2016 geschlossen. Die vier aus dem Ausland sendenden Unternehmen Sikka TVLa Chrétienne TVUnafrica TV und La Béninoise blieben geschlossen. Im Mai 2017 verhängte ein Gericht der ersten Instanz in Cotonou gegen den Leiter der HAAC wegen der Schließung von Sikka TV eine Geldstrafe von 50 Mio. CFA-Francs (retwa 76 000 Euro).

Am 17. Februar 2017 trieb die Polizei unter Einsatz von Tränengas Hunderte Studierende der Universität von Abomey-Calavi auseinander. Diese hatten sich in Abomey-Calavi, einem Außenbezirk von Cotonou, vor einem Hotel zu einer Generalversammlung und einer Pressekonferenz versammelt und wollten friedlich gegen das im Oktober 2016 erlassene Verbot jedweder Aktivitäten von Studierendenorganisationen protestieren.

Haftbedingungen

Die Gefängnisse waren nach wie vor überbelegt. Im Zivilgefängnis von Abomey, das im Bezirk de Zou liegt, waren dreimal und im Zivilgefängnis von Kandi zweimal so viele Menschen inhaftiert wie vorgesehen. Rund 4500 der 7179 Gefangenen Benins befanden sich in Untersuchungshaft.

Im April 2017 erließ das Justizministerium eine Verfügung, die den Zugang von NGOs sowie Religionsgemeinschaften und zivilgesellschaftlichen Gruppen zu den Hafteinrichtungen einschränkte. Genehmigungen für Besuche dieser Gruppen wurden für den Zeitraum von jeweils drei Monaten erteilt. Sie konnten nur dann erneuert werden, wenn die Gruppen der Gefängnisleitung einen Bericht über ihre Aktivitäten zur Unterzeichnung vorlegten. Die Gefängnisleitungen durften gegenüber dem Justizministerium Kommentare formulieren und hatten auch das Recht, die Unterschrift unter den Bericht zu verweigern.

Todesstrafe

Obwohl das Verfassungsgericht die Todesstrafe 2016 abgeschafft hatte, erließ die Regierung keine Rechtsvorschriften zur Streichung der Todesstrafe aus dem Strafgesetzbuch. Sie nahm jedoch eine Empfehlung an, die der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung ausgesprochen hatte. Diese sah nicht nur die Umwandlung aller Todesurteile vor, sondern auch eine Beschleunigung beim Erlassen der Rechtsvorschriften zur Streichung der Todesstrafe aus dem neuen Strafgesetzbuch. Ende 2017 befanden sich noch 14 Gefangene in den Todeszellen. Ihre Haftbedingungen verbesserten sich im Berichtsjahr geringfügig, da die Bestimmungen über Aktivitäten im Freien gelockert wurden.

Kinderrechte

Im Juni 2017 schloss sich Benin als zwanzigstes Land der Kampagne der AU gegen Kinderehen an. Ziel der Kampagne war u. a., die Bevölkerung über die negativen Folgen von Kinderehen aufzuklären. Obwohl das gesetzliche Mindestalter für Eheschließungen bei 18 Jahren lag, heirateten 32 % der Mädchen vor Erreichen des 18. Lebensjahres und 9 % sogar vor Erreichen des 15. Lebensjahres. Im November 2017 nahm die Regierung eine Empfehlung an, die der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung ausgesprochen hatte und die eine schnelle Umsetzung von Rechtsvorschriften gegen für Kinder schädliche Praktiken vorsieht. Darunter fallen auch erzwungene Früh- und Kinderehen.

Bericht von Amnesty International

Living in limbo: Benin’s last death row prisoners (ACT 50/4980/2017)

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