Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Armenia

Nach wie vor wurde für den Einsatz unnötiger und exzessiver Gewalt durch die Polizei bei Protestaktionen in der Hauptstadt Eriwan im Jahr 2016 kaum jemand zur Rechenschaft gezogen. Die Gerichtsverfahren gegen Angehörige der Opposition, denen Geiselnahme und andere Gewaltverbrechen zur Last gelegt wurden, verletzten das Recht auf ein faires Verfahren. Eine Menschenrechtsverteidigerin wurde strafrechtlich verfolgt. Die Parlamentswahlen wie auch die Wahlen zum Eriwaner Stadtrat waren von gewaltsamen Zwischenfällen begleitet.

Hintergrund

Bei den ersten Wahlen seit dem Übergang von einer Präsidialrepublik zu einer parlamentarischen Republik infolge eines Verfassungsreferendums im Jahr 2015 errang die regierende Republikanische Partei am 2. April 2017 eine Mehrheit im Parlament. Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) berichteten, die Wahl sei „beeinträchtigt worden durch glaubhafte Informationen über Stimmenkauf sowie die Ausübung von Druck auf Staatsbeamte und Angestellte privater Firmen“, damit diese die Regierungspartei wählten. 

Im November unterzeichneten Armenien und die EU ein verbessertes und umfassendes Partnerschaftsabkommen. Es sah eine lockerere Form der Kooperation vor als das Assoziierungsabkommen, das Armenien 2013 abgelehnt hatte, um sich stattdessen der von Russland angeführten Zollunion anzuschließen.

Straflosigkeit

Für den unnötigen und exzessiven Gewalteinsatz der Polizei gegen Teilnehmende weitgehend friedlicher regierungskritischer Kundgebungen im Juli 2016 in Eriwan, bei denen es Hunderte Verletzte und willkürliche Festnahmen gegeben hatte, wurde kaum jemand zur Rechenschaft gezogen. Zahlreiche Demonstrierende wurden strafrechtlich belangt, weil sie angeblich die öffentliche Ordnung gestört oder andere Straftaten verübt hatten. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen mutmaßlichen Machtmissbrauchs durch Polizeibeamte führten zu keiner einzigen Anklage.

Unfaire Gerichtsverfahren

Mitglieder der oppositionellen Gruppierung, die im Vorfeld der Proteste von 2016 ein Polizeirevier besetzt hatten, standen wegen mehrerer Gewaltverbrechen vor Gericht, darunter Geiselnahme und die Tötung von Polizeibeamten. Einige Angeklagte gaben an, im Gewahrsam verprügelt worden zu sein, und ihre Rechtsbeistände berichteten, sie selbst seien unter Druck gesetzt und schikaniert worden, um ihre Arbeit zu behindern. 

Arayik Papikyan, Mushegh Shushanyan, Nina Karapetyants und andere an dem Verfahren beteiligte Rechtsbeistände kritisierten, dass die Verwaltung der Haftanstalt sie daran gehindert habe, die Angeklagten zu besuchen und vertrauliche Gespräche mit ihnen zu führen. Außerdem habe sie einige der von ihnen mitgeführten, für den Fall relevanten Dokumente widerrechtlich beschlagnahmt und vernichtet. Mehrere Rechtsbeistände berichteten auch, dass man sie bei ihrem Eintreffen im Gericht langen und zudringlichen Sicherheitskontrollen unterzogen habe. Anwälten, die diese Durchsuchungen verweigerten, wurde der Zutritt zu den Verhandlungsräumen untersagt, und die Anwaltskammer verhängte Disziplinarmaßnahmen gegen sie. 

Die Rechtsbeistände berichteten darüber hinaus, dass am 28. Juni 2017 fünf Angeklagte gewaltsam aus dem Verhandlungssaal entfernt, in das Untergeschoss gebracht und von mehreren Polizisten verprügelt worden seien, während oben das Gericht verhandelte. Die Angeklagten wiesen Spuren von Misshandlungen auf, darunter Blutergüsse und Schürfwunden im Gesicht und an den Beinen, die vom medizinischen Fachpersonal der Haftanstalt dokumentiert wurden. Die Polizei gab an, die Betroffenen hätten sich die Verletzungen selbst zugefügt, indem sie aus Protest ihren Kopf und ihre Füße gegen Wände und Zäune geschlagen hätten. Ende 2017 waren die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Schlägen sowie zu den Schikanen gegen die Rechtsbeistände noch nicht abgeschlossen. 

Menschenrechtsverteidiger

Im Januar 2017 begannen die gerichtlichen Anhörungen im Verfahren gegen die Menschenrechtsverteidigerin Marina Pogoshyan. Die Direktorin der NGO Veles ist bekannt dafür, dass sie Regierungskorruption anprangert und Opfern von Menschenrechtsverletzungen rechtlichen Beistand leistet. Sie war 2015 wegen Erpressung angeklagt worden, nachdem sie den Vorwurf erhoben hatte, dass ehemalige Regierungsbeamte ein Geldwäschesystem unterhielten. Lokale Menschenrechtsverteidiger brachten das Verfahren mit Marina Pogoshyans Engagement für die Aufdeckung von Korruptionsfällen in Verbindung. Am 30. April berichtete sie, dass unter ihrem Namen ein Facebook-Profil eingerichtet und dazu benutzt worden sei, sexuell freizügige Fotos und Videos an ihre Kontakte zu senden, um ihren Ruf zu schädigen. 

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Parlamentswahlen vom April und die Wahlen zum Eriwaner Stadtrat im Mai sowie die vorausgegangenen Wahlkämpfe waren von einzelnen gewalttätigen Übergriffen gegen Journalisten und andere Personen begleitet, die versuchten, Verstöße gegen den korrekten Ablauf der Wahlen aufzudecken. 

Am 2. April wurden zwei Journalisten im Viertel Kond der Hauptstadt Eriwan attackiert, als sie im Wahlkampfbüro der Republikanischen Partei Vorwürfen über Stimmenkauf nachgingen. Anhänger der Partei nahmen einer Reporterin die Videokamera ab, als sie Personen beim Verlassen des Wahlkampfbüros filmte. Die Ermittlungen zu dem Vorfall waren Ende 2017 noch nicht abgeschlossen.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung brachte seine Besorgnis über das Fehlen von Daten zum Ausdruck, die Aufschluss darüber geben, inwieweit Angehörige von Minderheiten, geflüchtete Menschen und Asylsuchende in den Genuss wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte kamen. Auch äußerte er Bedenken hinsichtlich des Fehlens von Informationen über zahlenmäßig kleine ethnische Minderheiten wie etwa die Lom (auch bekannt als Bosha) und die Molokanen. Er forderte die Behörden auf, Daten zu wirtschaftlichen und sozialen Indikatoren zu sammeln, aufgeschlüsselt nach Ethnizität, Nationalität und Herkunftsland.

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