Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Tunisia

Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit. Es gingen nach wie vor Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Die Polizei nahm willkürliche Festnahmen und Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche wurden festgenommen und wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher sexueller Beziehungen strafrechtlich verfolgt. In einigen Regionen wurden friedlich Demonstrierende vermehrt strafrechtlich verfolgt

HINTERGRUND

Die Regierung verlängerte 2017 den landesweit geltenden Ausnahmezustand fünfmal um jeweils einen bis vier Monate. Im September wurden im Zuge einer umfangreichen Kabinettsumbildung 13 Ministerposten neu vergeben.

Die Proteste gegen Arbeitslosigkeit, schlechte Lebensbedingungen und wirtschaftliche Unterentwicklung hielten an, vor allem in den strukturschwachen Regionen.

Im Mai 2017 verabschiedete das Parlament eine Änderung des Reisepassgesetzes mit begrüßenswerten neuen Bestimmungen. So müssen Personen, die von einem Reiseverbot betroffen sind, umgehend über diese Entscheidung in Kenntnis gesetzt werden und haben das Recht, sie anzufechten.

Im Mai begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung zum dritten Mal die Menschenrechtslage in Tunesien. Im September verabschiedete er seine Empfehlungen für das Land.

Die für Dezember 2017 angesetzten Kommunalwahlen wurden auf Mai 2018 verschoben, weil noch nicht alle Mitglieder der nationalen unabhängigen Wahlkommission ernannt worden waren. Dem Parlament gelang es nicht, seinen gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der Mitglieder des Verfassungsgerichts zu ernennen, wodurch sich die Einrichtung dieses Gerichts verzögerte.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Der seit November 2015 geltende Ausnahmezustand verlieh dem Innenminister zusätzliche Befugnisse, darunter auch die zur Durchführung von Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss und zu Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit. Das Innenministerium schränkte das Recht auf Freizügigkeit nach wie vor durch willkürliche und zeitlich unbegrenzte "S17"-Anordnungen ein, die tunesische Staatsangehörige davon abhalten sollten, zu reisen und sich bewaffneten Gruppen anzuschließen. Jede unter "S17" registrierte Person musste sich vor einer Auslandsreise bei den Behörden melden und konnte gegebenenfalls an der Ausreise gehindert werden. Im Inland wurde auf dieser Grundlage Hunderten Personen das Verlassen ihrer Heimatprovinz untersagt. Menschenrechtsanwälte berichteten von Fällen willkürlicher Festnahme und kurzzeitiger Inhaftierung von Personen, die von "S17"-Grenzkontrollmaßnahmen betroffen waren. Der Innenminister teilte dem Parlament im April mit, dass 134 Personen beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingereicht hätten, um die Rechtmäßigkeit von "S17"-Anordnungen überprüfen zu lassen. Im selben Monat gab der Minister bekannt, dass sich 537 Personen wegen Handlungen im "Zusammenhang mit Terrorismus" vor Gericht verantworten müssten.

Familienangehörige von Personen, die im Verdacht standen, bewaffneten Gruppen anzugehören oder diese zu unterstützen, wurden von der Polizei schikaniert und eingeschüchtert. Das Wohnhaus der Familie Malik in Tozeur wurde mehrfach von der Polizei durchsucht, weil ein Familienmitglied verdächtigt wurde, sich bewaffneten Gruppen im Ausland angeschlossen zu haben. Im Mai 2017 wurden zwei Mitglieder der Familie, der Journalist Salam Malik und die Journalistin Salwa Malik, strafrechtlich verfolgt und zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem sie das Vorgehen der Polizei bei einer besonders gewaltsamen Razzia in ihrem Haus kritisiert hatten. Die Strafe wurde später auf eine Geldbuße reduziert.

Die Polizei schikanierte Personen aufgrund ihrer äußeren Erscheinung. Vor allem Männer mit Bärten sowie Männer und Frauen, deren Kleidung nach Auffassung der Staatsbediensteten religiös motiviert war, wurden festgenommen und verhört.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Menschenrechtsanwälte berichteten 2017 erneut über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen, zumeist während der Festnahme und in der Untersuchungshaft. Dies betraf sowohl reguläre Strafsachen als auch Fälle mit Bezug zur nationalen Sicherheit. Im März und April 2017 lud der Parlamentarische Ausschuss zu Rechten, Freiheiten und Außenbeziehungen (Commission des Droits et Libertés et des Relations extérieures) Amnesty International ein, das Gremium zu beraten. Zuvor hatte der Ministerpräsident angekündigt, die Regierung werde Amnesty-Berichten über Folter und andere Verstöße der Sicherheitskräfte nachgehen. Der Ausschuss hielt anschließend vier weitere Sitzungen zum Thema Folter ab, an denen jeweils Vertreter von Amnesty International, zwei tunesischen NGOs und der Innenminister teilnahmen.

Der nationale Mechanismus zur Verhütung von Folter (L’Instance Nationale de Prévention de la Torture) konnte weiterhin nur eingeschränkt arbeiten. Gründe waren mangelnde Kooperation seitens des Innenministeriums und eine unzureichende finanzielle Ausstattung durch die Regierung. Der im Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorgesehene nationale Präventionsmechanismus war 2013 durch ein Gesetz ins Leben gerufen worden. Im April 2017 untersagte die Polizei auf dem Internationalen Flughafen Tunis-Carthage Mitgliedern des Gremiums, die Übergabe eines "Terrorismusverdächtigen" zu überwachen, der aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben worden war.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANS- UND INTERGESCHLECHTLICHEN

Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen drohte weiterhin die Festnahme nach Paragraph 230 des Strafgesetzbuchs, der einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe stellte. Die Polizei nahm 2017 mindestens 44 Personen fest, die später nach Paragraph 230 strafrechtlich verfolgt und angeklagt wurden. Im Juni verurteilte ein Richter in Sousse einen 16-jährigen Jungen nach Paragraph 230 in Abwesenheit zu vier Monaten Gefängnis.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche waren zudem Gewalt, Ausbeutung sowie sexualisierten und anderen Misshandlungen durch die Polizei ausgesetzt, u. a. wenn sie versuchten, Verletzungen ihrer Rechte anzuzeigen. Im Juli 2017 wurden zwei Männer in Sousse wegen ihrer vermeintlichen sexuellen Orientierung von der Polizei willkürlich festgenommen und geschlagen. Im August griffen Polizisten in Sidi Bou Saïd, nahe der Hauptstadt Tunis, eine transgeschlechtliche Person aus Tunis tätlich an, die auf die Polizeiwache gekommen war, um Beschwerde wegen Schikanen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität einzulegen.

Die Polizei zwang Männer, denen man gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen vorwarf, zu Analuntersuchungen, was einen Verstoß gegen das Verbot von Folter und anderen Misshandlungen darstellte. Im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat akzeptierte Tunesien im September 2017 eine Empfehlung, die ein Ende der Analuntersuchungen beinhaltete.

RECHTE AUF MEINUNGS-, VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Am 10. Mai 2017 gab Präsident Béji Caïd Essebsi bekannt, man werde künftig die Armee einsetzen, um Einrichtungen von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung vor Zerstörungen bei Protesten der Zivilgesellschaft und der Arbeiterschaft zu schützen. In den darauffolgenden Tagen ging die Polizei in Tataouine, einer Stadt im Süden des Landes, mit unverhältnismäßiger Gewalt und Tränengas gegen friedlich Demonstrierende vor. Ein junger Protestteilnehmer wurde getötet, als ihn ein Fahrzeug der Nationalgarde überfuhr. Das Gesundheitsministerium sprach von einem Unfall. Am 18. September 2017 schlugen mehrere Sicherheitskräfte mit Schlagstöcken auf den Journalisten Hamdi Souissi ein, während er über eine Sitzblockade in Sfax berichtete. Die strafrechtliche Verfolgung friedlich Demonstrierender durch die Gerichte nahm 2017 zu. Allein in Gafsa wurden Hunderte Personen nach Protesten gegen die Arbeitslosigkeit im Land wegen "Störung der Arbeitsfreiheit" vor Gericht gestellt. Gegen mindestens 80 von ihnen wurde in Abwesenheit verhandelt.

Gerichte legten weiterhin Bestimmungen des Strafgesetzbuchs willkürlich aus, um Menschen für Handlungen zu bestrafen, die unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fielen. Im Mai 2017 verurteilte das erstinstanzliche Gericht in Sousse zwei junge Männer wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" zu zwei Monaten Gefängnis. Sie hatten ein selbst entworfenes T-Shirt mit einem Slogan getragen, der nahelegte, dass Polizisten moralisch korrupt seien. Im Juli 2017 wurde der Rapper Ahmed Ben Ahmed von mehreren Polizisten angegriffen, die eigentlich die Sicherheit seines Konzerts gewährleisten sollten. Sie fühlten sich beleidigt, weil seine Songs ihrer Ansicht nach die Polizei verunglimpften. Später verklagte eine Polizeigewerkschaft Ahmed Ben Ahmed vor dem erstinstanzlichen Gericht in Mahdia wegen des Straftatbestands "Beleidigung von Staatsbediensteten".

Im Juni 2017 sprach das erstinstanzliche Gericht in Bizerta mindestens fünf Männer wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" schuldig, weil sie während des Fastenmonats Ramadan tagsüber in der Öffentlichkeit geraucht hatten.

Am 8. September2017 verwiesen die Behörden Prinz Hischam al-Alaoui, einen Cousin und lautstarken Kritiker des marokkanischen Königs Mohammed VI., willkürlich des Landes. Er wollte in Tunesien an einer Konferenz zum Thema demokratischer Wandel teilnehmen.

RECHTE VON FRAUEN UND MÄDCHEN

Im Juli 2017 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, das eine Reihe von Garantien zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt beinhaltete. Das Gesetz hob Artikel 227bis des Strafgesetzbuchs auf, der Männern, die angeklagt waren, eine Frau oder ein Mädchen unter 20 Jahren vergewaltigt zu haben, Straffreiheit zusicherte, wenn sie ihr Opfer heirateten.

Im August 2017 forderte Präsident Essebsi das Parlament auf, das diskriminierende Erbschaftsgesetz zu reformieren, und rief einen Ausschuss ins Leben, der Gesetzesreformen zugunsten der Geschlechtergleichheit ausarbeiten sollte. Bis zum Jahresende hatte der Ausschuss noch keinen Bericht vorgelegt. Im September hob das Justizministerium eine Verordnung aus dem Jahr 1973 auf, die eine Eheschließung zwischen einer tunesischen Frau und einem nichtmuslimischen Mann verboten hatte.

Frauen waren in der Regierung weiterhin stark unterrepräsentiert. Nach einer Kabinettsumbildung im September 2017 hatten Frauen nur noch drei statt vier von insgesamt 28 Ministerposten inne.

JURISTISCHE AUFARBEITUNG DER VERGANGENHEIT

Die Kommission für Wahrheit und Würde (L’Instance de Vérité et Dignité), die 2013 eingesetzt worden war, um Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die zwischen Juli 1955 und Dezember 2013 verübt worden waren, hielt 2017 elf öffentliche Anhörungen ab, bei denen Opfer und Täter zu Wahlbetrug, Verschwindenlassen, Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen aussagten. Im Hinblick auf die Verabschiedung einer Vereinbarung zwischen der Kommission und dem Justizministerium, die es erlauben würde, einzelne Fälle an spezielle Gerichtskammern zu verweisen, gab es keine Fortschritte. Das Innen-, das Verteidigungs- und das Justizministerium sowie weitere staatliche Einrichtungen stellten der Kommission nach wie vor nicht die Informationen zur Verfügung, die sie für ihre Untersuchungen angefordert hatte. Die Militärgerichtsbarkeit weigerte sich, der Kommission Fallakten zu übergeben, die Prozesse gegen Personen betrafen, die wegen Tötung von Protestierenden während der Aufstände 2011 angeklagt worden waren, sowie die Akten von Opfern polizeilicher Repression während der Proteste in Siliana im Jahr 2012.

Im September 2017 verabschiedete das Parlament das umstrittene Verwaltungsversöhnungsgesetz (Loi sur la Réconciliation Administrative), das Präsident Essebsi im Jahr 2015 vorgeschlagen hatte. Oppositionsparteien, zivilgesellschaftliche Gruppen und die Manich-Msameh-Bewegung („Ich vergebe nicht“) hatten sich lange gegen das Gesetz eingesetzt, weil es Staatsbediensteten, denen Korruption und Veruntreuung öffentlicher Mittel vorgeworfen wurde, Immunität zusicherte, sollten sie nur Befehle ausgeführt und sich nicht persönlich bereichert haben. Eine Gruppe von Parlamentsabgeordneten legte das Gesetz der Provisorischen Instanz zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzentwürfen (L’Instance Provisoire de Contrôle de la Constitutionnalité de Projets de Loi) vor, da es ihrer Ansicht nach nicht verfassungskonform war. Da es dem provisorischen Verfassungsgericht nicht gelang, eine Mehrheitsentscheidung herbeizuführen, trat das Gesetz 2017 in Kraft.

RECHT AUF WASSER

Die Wasserknappheit in Tunesien spitzte sich 2017 weiter zu, als die Wasserreserven in den Rückhaltebecken unter 42 % des Jahresdurchschnitts fielen. Im August teilte der Minister für Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Fischerei mit, die Regierung habe keine nationale Strategie für die Wasserverteilung, sodass ein gerechter Zugang zu Wasser unmöglich sei.

Die Wasserknappheit der vergangenen Jahre wirkte sich unverhältnismäßig stark auf die Wasserverteilung aus und führte dazu, dass die Wasserversorgung in benachteiligten Gegenden häufig unterbrochen war. Es kam deshalb im Jahresverlauf immer wieder zu Protesten in betroffenen Orten. Im September 2017 demonstrierten Bewohner der Kleinstadt Deguech in der Nähe von Tozeur vor dem Rathaus und forderten eine Lösung des Problems, nachdem die Wasserversorgung während des Sommers in der gesamten Region regelmäßig unterbrochen war. Im Juli mussten einige Wohnviertel in Redeyef im Bezirk Gafsa mehr als einen Monat lang ohne fließendes Wasser auskommen, in Moularès und anderen Städten gab es nur für ein paar Stunden täglich Wasser. Im März teilte die NGO Observatoire Tunisien des L‘eaux mit, sie habe 615 Unterbrechungen der Wasserversorgung und 250 Protestaktionen im Zusammenhang mit Wasser dokumentiert.

TODESSSTRAFE

Gerichte verhängten mindestens 25 Todesurteile nach Prozessen, die sich auf die nationale Sicherheit bezogen. Die Verteidiger legten Rechtsmittel gegen die Urteile ein. Seit 1991 haben in Tunesien keine Hinrichtungen mehr stattgefunden.

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