Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Syria

Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten auch 2017 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte sowie russische und andere verbündete Streitkräfte griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen sowohl wahllos als auch zielgerichtet mit Bomben und Artillerie an. Sie setzten dabei auch chemische und andere international verbotene Kampfstoffe ein. Bei den Angriffen wurden Hunderte Menschen getötet oder verletzt. Die Regierungskräfte hielten lang andauernde Belagerungen von dicht besiedelten Gebieten aufrecht, was dazu führte, dass Tausende eingeschlossene Zivilpersonen von lebenswichtigen Versorgungsleistungen und medizinischer Hilfe abgeschnitten waren. Regierungskräfte und ausländische Regierungen handelten für bestimmte Gebiete Vereinbarungen aus, die dazu führten, dass Tausende Zivilpersonen nach langen Belagerungen und rechtswidrigen Angriffen vertrieben wurden. Die Sicherheitskräfte nahmen weiterhin Menschen willkürlich fest und hielten Zehntausende nach wie vor in Haft, darunter friedliche Aktivisten, Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen, Rechtsanwälte und Journalisten. Viele wurden Opfer des Verschwindenlassens oder starben in Gewahrsam, nachdem man sie gefoltert und anderweitig misshandelt hatte. Bewaffnete Oppositionsgruppen griffen wahllos zivile Wohngebiete an, belagerten lang anhaltend Gebiete, in denen überwiegend Zivilpersonen lebten, und beschränkten den Zugang der Belagerten zu humanitärer und medizinischer Hilfe. Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) war für rechtswidrige Tötungen von Zivilpersonen verantwortlich. Sie richtete Angriffe gegen Zivilpersonen und missbrauchte sie als menschliche Schutzschilde. Die US-geführte internationale Koalition flog Luftangriffe auf IS-Stellungen, bei denen Hunderte Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden, und verstieß dabei in einigen Fällen gegen das humanitäre Völkerrecht. Bis Ende 2017 hatte der Konflikt mehr als 400000 Todesopfer gefordert, mehr als 11 Mio. Menschen waren Binnenvertriebene oder lebten als Flüchtlinge im Ausland.

HINTERGRUND

Syriens interner bewaffneter Konflikt ging auch im siebten Jahr unvermindert weiter. Regierungskräfte und ihre Verbündeten, darunter die libanesische Hisbollah und Kämpfer aus dem Iran, eroberten den Großteil der zuvor vom IS und anderen bewaffneten Gruppen kontrollierten Provinzen Homs und Deir ez-Zor sowie andere Gebiete zurück. Sie wurden dabei von russischen Streitkräften unterstützt, die Stellungen des IS und anderer oppositioneller bewaffneter Gruppen aus der Luft angriffen und dabei Berichten zufolge Zivilpersonen töteten oder verletzten. Bewaffnete Gruppen kurdischer und arabischer Syrer, die im Militärbündnis Demokratische Kräfte Syriens (Syrian Democratic Forces – SDF) gegen den IS kämpften, eroberten im Oktober 2017 die Provinz Rakka zurück. Sie wurden dabei von einer US-geführten internationalen Koalition unterstützt, die Luftangriffe gegen IS-Stellungen im Norden und Osten Syriens flog, bei denen Hunderte Zivilpersonen getötet und verletzt wurden. Andere bewaffnete Gruppen, die wie die islamische Bewegung Ahrar al-Sham, Hay’at Tahrir al-Sham und Jaysh al-Islam hauptsächlich gegen Regierungskräfte kämpften, kontrollierten oder beanspruchten Gebiete in den Provinzen Damaskus-Land, Idlib und Aleppo und lieferten sich teilweise auch untereinander Gefechte. Mehrere Israel zugeschriebene Angriffe richteten sich gegen Stellungen der Hisbollah, der syrischen Armee und anderer Kämpfer.

Russland blockierte weiterhin Bemühungen des UN-Sicherheitsrats, Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht zu erreichen. Am 12. April 2017 legte Russland sein Veto gegen einen Resolutionsentwurf ein, der den Einsatz von chemischen Waffen in Syrien verurteilte und der forderte, die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Am 17. November 2017 verhinderte Russland mit seinem Veto, dass das Mandat des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus (Joint Investigative Mechanism) der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Vereinten Nationen verlängert wurde. Der Sicherheitsrat hatte den Untersuchungsmechanismus 2015 gebildet, um Angriffe mit chemischen Waffen in Syrien zu untersuchen und zu ermitteln, wer für deren Einsatz verantwortlich war.

Die Bemühungen der Vereinten Nationen um ein Friedensabkommen blieben 2017 erfolglos. Die Konfliktparteien und ihre Verbündeten verlegten die diplomatischen Verhandlungen in die kasachische Hauptstadt Astana. Die von Russland, dem Iran und der Türkei unterstützten Verhandlungen zielten auf eine Stärkung der im Dezember 2016 ausgehandelten Waffenruhe und sollten den Friedensplan voranbringen, den die UN-Resolution 2254 aus dem Jahr 2015 vorsah. Im Mai 2017 wurde unter Vermittlung Russlands vereinbart, vier Deeskalationszonen in Syrien einzurichten, die u. a. Gebiete in den Provinzen Idlib, Deraa, Homs und Damaskus-Land betrafen.

Die 2011 vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Unabhängige Internationale Untersuchungskommission für Syrien (Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic) beobachtete 2017 weiterhin Verstöße der Konfliktparteien gegen das Völkerrecht und berichtete darüber. Die syrische Regierung verweigerte der Kommission allerdings nach wie vor die Einreise in das Land.

Im Juli 2017 wurde Catherine Marchi-Uhel zur Leiterin des Internationalen unparteiischen und unabhängigen Mechanismus (International Impartial and Independent Mechanism) ernannt, der im Dezember 2016 durch die UN-Generalversammlung ins Leben gerufen worden war, um die Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung schwerer völkerrechtlicher Verbrechen zu unterstützen, die seit März 2011 in Syrien verübt wurden.

INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN DURCH REGIERUNGSTRUPPEN UND IHRE VERBÜNDETEN

Wahllose und gezielte Angriffe

Regierungskräfte und ihre Verbündeten begingen 2017 weiterhin Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie verübten sowohl wahllose als auch gezielte Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Gebäude, wie z. B. Wohnhäuser, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen. Regierungskräfte griffen umkämpfte oder von gegnerischen bewaffneten Gruppen kontrollierte Gebiete an. Bei ihren Angriffen mit Bomben und Artillerie wurden Zivilpersonen getötet oder verletzt und zivile Gebäude beschädigt.

Nach Angaben der NGO Ärzte für Menschenrechte flogen Regierungsstreitkräfte am 19. September 2017 Luftangriffe auf drei Krankenhäuser in der Provinz Idlib, bei denen ein Mitarbeiter getötet, Rettungswagen zerstört und Gebäude beschädigt wurden. Am 13. November griffen syrische und russische Streitkräfte tagsüber einen großen Markt in Atareb (Provinz Aleppo) aus der Luft an und töteten in der von oppositionellen Gruppen gehaltenen Stadt mindestens 50 Menschen, die meisten von ihnen Zivilpersonen. Am 18. November starben im belagerten Ost-Ghouta in der Provinz Damaskus-Land mindestens 14 Menschen durch Luftangriffe und Artilleriebeschuss der Regierungskräfte.

Am 4. April 2017 setzten Kampfflugzeuge der syrischen Luftwaffe bei einem Angriff auf Chan Scheichun nahe Idlib international verbotene chemische Kampfstoffe ein. Dabei wurden mehr als 70 Zivilpersonen getötet und Hunderte verletzt. In ihrem am 30. Juni präsentierten Bericht stellte die Organisation für das Verbot chemischer Waffen fest, dass die Einwohner von Chan Scheichun während des Angriffs dem verbotenen Nervengas Sarin ausgesetzt waren.

Belagerungen und Verweigerung des humanitären Zugangs

Regierungskräfte belagerten auch 2017 über lange Zeit hinweg Gebiete, in denen überwiegend Zivilpersonen lebten. Nach Angaben des UN-Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs – UNOCHA) waren von den insgesamt 419920 Menschen, die in Syrien Opfer von Belagerungen wurden, fast 400000 durch Regierungskräfte in Ost-Ghouta eingekesselt. Die Regierungskräfte verweigerten den Menschen, die in den belagerten Gebieten eingeschlossen waren, den Zugang zu medizinischer Behandlung und anderen lebenswichtigen Versorgungsleistungen sowie zu humanitärer Hilfe. Gleichzeitig wurden die Belagerten wiederholt aus der Luft bombardiert, von Artillerie beschossen oder anderweitig angegriffen. Im Oktober 2017 teilte das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) mit, dass 232 Minderjährige in Ost-Ghouta unter schwerer akuter Unterernährung litten.

Vertreibung von Zivilpersonen

Regierungskräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppen handelten zwischen August 2016 und März 2017 vier sogenannte Versöhnungsabkommen aus, die zur Vertreibung Tausender Bewohner aus fünf belagerten Gebieten führten: aus Daraja, Ost-Aleppo, dem Stadtviertel al-Waer in Homs und den Ortschaften Kafraja und Fua. Die Regierung und in geringerem Maße bewaffnete Oppositionsgruppen belagerten diese dicht besiedelten Gebiete über einen langen Zeitraum und bombardierten sie rechtswidrig. Damit sollten die bewaffneten Oppositionsgruppen gezwungen werden, aufzugeben und ein Abkommen auszuhandeln, das den Abzug der Kämpfer und die massenhafte Vertreibung der Zivilbevölkerung beinhaltete. Die rechtswidrigen Belagerungen und Bombardements, die zur Vertreibung von Zivilpersonen führten, waren Teil eines systematischen und umfassenden Angriffs der Regierungstruppen auf Zivilpersonen und stellten Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – MENSCHENRECHTSVERSTÖßE DURCH BEWAFFNETE GRUPPEN

Wahllose und gezielte Angriffe

Die bewaffnete Gruppe IS verübte 2017 sowohl gezielte als auch wahllose Angriffe, bei denen Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Während einer gemeinsamen Offensive von SDF und der US-geführten Koalition zur Rückeroberung von Rakka hinderten IS-Kämpfer Mitte des Jahres Bewohner daran, die Stadt zu verlassen, und missbrauchten Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde.

Der IS übernahm die Verantwortung für eine Reihe von Selbstmordattentaten und Bombenanschlägen, die sich gezielt gegen die Zivilbevölkerung richteten. Im Februar 2017 wurden bei einem Anschlag in Aleppo 50 Menschen getötet. In der Hauptstadt Damaskus riss eine Bombe im Oktober 17 Zivilpersonen in den Tod. Die bewaffnete Gruppe Hay’at Tahrir al-Sham bekannte sich zu zwei Anschlägen in der Nähe einer schiitischen Pilgerstätte in Damaskus am 11. März 2017, bei denen 44 Zivilpersonen getötet und 120 verletzt wurden.

Im Mai 2017 brachen in Ost-Ghouta Gefechte zwischen bewaffneten Oppositionsgruppen aus, die tagelang andauerten und mehr als 100 Zivilpersonen und Kämpfern das Leben kosteten. Bewaffnete oppositionelle Gruppen in Ost-Ghouta verübten das ganze Jahr über wahllose Raketen- und Artillerieangriffe auf Stadtviertel unter Regierungskontrolle, bei denen mehrere Menschen getötet oder verletzt wurden. Im November 2017 feuerten bewaffnete Oppositionsgruppen unterschiedslos wirkende Raketen auf die von Regierungskräften kontrollierte Stadt Nubul in der Provinz Aleppo. Dabei wurden drei Zivilpersonen getötet.

Rechtswidrige Tötungen

Nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte (Syrian Observatory for Human Rights) tötete der IS in al-Kariatain (Provinz Homs) unmittelbar vor der Rückeroberung der Stadt durch Regierungstruppen mehr als 100 Zivilpersonen, denen Zusammenarbeit mit der Regierung vorgeworfen wurde.

Belagerungen und Verweigerung des humanitären Zugangs

Bewaffnete oppositionelle Gruppen belagerten 2017 über lange Zeiträume hinweg Gebiete, die überwiegend von Zivilpersonen bewohnt wurden, und beschränkte deren Zugang zu humanitärer und medizinischer Hilfe sowie zu anderen lebenswichtigen Gütern und Versorgungsleistungen. Nach Angaben von UNOCHA belagerten die bewaffneten Gruppen Hay’at Tahrir al-Sham und Ahrar al-Sham in Kafraja und Fua in der Provinz Idlib etwa 8000 Menschen.

INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – LUFTSCHLÄGE DER US-GEFÜHRTEN INTERNATIONALEN KOALITION

Die von den USA geführte internationale Koalition setzte 2017 ihre Luftschläge gegen Stellungen des IS fort. Bei den Angriffen, von denen einige das humanitäre Völkerrecht verletzten, wurden Zivilpersonen getötet oder verletzt. Im Juni 2017 verwendete die Koalition bei Angriffen auf Wohngebiete in Vororten von Rakka völkerrechtswidrig weiße Phosphormunition. Im Mai wurden bei mehreren Luftangriffen auf einen landwirtschaftlichen Betrieb nordwestlich von Rakka 14 Mitglieder einer Familie getötet – acht Frauen, ein Mann und fünf Minderjährige. Zwei weitere Minderjährige trugen schwere Verletzungen davon. Im selben Monat starben bei einem Luftangriff auf Häuser im Norden von Rakka 31 Menschen. Im Juli wurde bei einem Luftschlag eine Familie mit drei Minderjährigen getötet, deren Haus sich in 100 Metern Entfernung von einer IS-Stellung befand. Bei Angriffen auf Schiffe, die den Euphrat südlich von Rakka überquerten, starben zahlreiche Zivilpersonen, die den schweren Kämpfen in der Stadt entkommen wollten. Die US-geführte Koalition ging den Berichten über Opfer in der Zivilbevölkerung und über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht nicht angemessen nach.

INTERNER BEWAFFNETER KONFLIKT – VERSTÖßE DURCH DIE AUTONOMIEBEHÖRDE UNTER LEITUNG DER PARTEI DER DEMOKRATISCHEN UNION

Im Norden Syriens kontrollierte weiterhin die Autonomiebehörde unter Leitung der Partei der Demokratischen Union (PYD) die überwiegend kurdischen Grenzgebiete. Eine Reihe syrisch-kurdischer Aktivisten der Opposition, darunter auch Mitglieder des Kurdischen Nationalrats in Syrien, wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Viele von ihnen wurden über lange Zeit unter sehr schlechten Haftbedingungen in Untersuchungshaft gehalten.

FLÜCHTLINGE UND BINNENVERTRIEBENE

Wie das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) und UNOCHA mitteilten, wurden von 2011 bis 2017 insgesamt 6,5 Mio. Menschen innerhalb Syriens vertrieben. Mehr als 5 Mio. Menschen waren ins Ausland geflohen, davon 511000 im Jahr 2017. Die Nachbarstaaten Türkei, Libanon und Jordanien, die einen Großteil der Flüchtlinge beherbergten, darunter auch aus Syrien geflohene Palästinenser, beschränkten 2017 die Aufnahme neuer Flüchtlinge und setzen sie dadurch weiteren Angriffen, Menschenrechtsverletzungen und Entbehrungen in Syrien aus. Europäische und andere Staaten boten bei Weitem nicht genug Aufnahmeplätze im Rahmen des Resettlement-Programms für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge oder andere sichere und legale Einreisemöglichkeiten für Flüchtlinge, um den vom UNHCR festgestellten Bedarf zu decken.

Einige der Binnenvertriebenen in Syrien lebten in provisorischen Notunterkünften und hatten nur begrenzt Zugang zu Hilfsgütern, anderen grundlegenden Versorgungsleistungen und Arbeitsmöglichkeiten.

VERSCHWINDENLASSEN

Die Sicherheitskräfte hielten 2017 nach wie vor Tausende Menschen ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfahren über lange Zeit in Haft. Viele von ihnen waren unter Bedingungen inhaftiert, die den Tatbestand des Verschwindenlassens erfüllten. Es gab weiterhin keine Informationen über das Schicksal und den Aufenthaltsort Zehntausender Menschen, die seit Ausbruch des Konflikts im Jahr 2011 von Regierungskräften inhaftiert worden waren und seitdem „verschwunden“ sind. Unter ihnen befanden sich friedliche Regierungskritiker und -gegner sowie Familienangehörige, die anstelle ihrer von den Behörden gesuchten Angehörigen inhaftiert worden waren.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten in Gefängnissen sowie durch den staatlichen Sicherheitsdienst und die Geheimdienste waren auch 2017 weit verbreitet und wurden systematisch angewendet, was erneut zu vielen Todesfällen in Gewahrsam führte. So starben im Saydnaya-Militärgefängnis zahlreiche Häftlinge, nachdem man sie wiederholt gefoltert und ihnen systematisch Nahrung, Wasser, Frischluft, Medikamente und medizinische Hilfe verweigert hatte. Ihre Leichen wurden in Massengräbern verscharrt.

RECHTSWIDRIGE TÖTUNGEN

Regierungskräfte waren für die rechtswidrige Tötung von Gefangenen im Saydnaya-Militärgefängnis nahe Damaskus verantwortlich. Von 2011 bis 2015 wurden dort etwa 13000 Gefangene Opfer massenhafter außergerichtlicher Hinrichtungen, die nachts stattfanden. Es handelte sich dabei ganz überwiegend um Zivilpersonen, die als Regierungskritiker angesehen wurden. Sie wurden vor ihrem Tod unter Bedingungen festgehalten, die den Tatbestand des Verschwindenlassens erfüllten. Ihrer Hinrichtung ging ein „Gerichtsverfahren“ vor einem militärischen Feldgericht im Damaszener Stadtteil al-Kabun voraus, das höchstens drei Minuten dauerte. Das Gericht war berüchtigt für seine Prozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit, die die internationalen Mindeststandards für faire Gerichtsverfahren bei Weitem nicht erfüllten.

Im August 2017 erfuhr die Familie des Softwareentwicklers Bassel Khartabil, dass er 2015 getötet worden war, nachdem er in einem „Gerichtsverfahren“ vor dem militärischen Feldgericht in al-Kabun zum Tode „verurteilt“ worden war. Bassel Khartabil war am 15. März 2012 vom militärischen Geheimdienst Syriens festgenommen und acht Monate ohne Kontakt zur Außenwelt gefangen gehalten worden. Im Dezember 2012 wurde er in das Adra-Gefängnis in Damaskus verlegt, wo er bis zum 3. Oktober 2015 blieb, bevor er an einen unbekannten Ort verlegt und hingerichtet wurde.

TODESSTRAFE

Die Todesstrafe blieb für eine große Zahl von Straftaten in Kraft. Die Behörden machten so gut wie keine Angaben zu Todesurteilen und keinerlei Angaben zu Hinrichtungen im Jahr 2017

Associated documents