Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Iraq

Im Zuge des internen bewaffneten Konflikts begingen Regierungstruppen, kurdische Streitkräfte, paramilitärische Milizen, die US-geführte Militärallianz und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) auch 2017 Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße. Der IS vertrieb Tausende Zivilpersonen, zwang sie in Kampfgebiete und missbrauchte sie massenhaft als menschliche Schutzschilde. Er tötete vorsätzlich Zivilpersonen, die vor den Kämpfen fliehen wollten, und setzte Kindersoldaten ein. Regierungstruppen und kurdische Streitkräfte sowie paramilitärische Milizen waren verantwortlich für außergerichtliche Hinrichtungen von gefangen genommenen Kämpfern und Zivilpersonen, die dem Konflikt entkommen wollten. Außerdem zerstörten sie Wohnhäuser und anderes Privateigentum. Sowohl irakische und kurdische Streitkräfte als auch Regierungsbehörden hielten Zivilpersonen, denen Verbindungen zum IS nachgesagt wurden, willkürlich fest, folterten sie und ließen sie „verschwinden“. Prozesse gegen mutmaßliche IS-Mitglieder und andere Personen, denen terroristische Straftaten vorgeworfen wurden, waren unfair und endeten häufig mit Todesurteilen, die auf „Geständnissen“ basierten, welche unter Folter erpresst worden waren. Die Zahl der Hinrichtungen war weiterhin besorgniserregend hoch.

HINTERGRUND

Ende 2017 hatten irakische Regierungstruppen, kurdische Streitkräfte, paramilitärische Milizen und die US-geführte Militärallianz den größten Teil der zuvor vom IS gehaltenen Gebiete und Städte zurückerobert: Ost-Mossul im Januar, West-Mossul im Juli, Tal Afar im August und Hawija im Oktober. Die militärische Rückeroberung von Mossul und Umgebung hatte bis November zur Vertreibung von mindestens 987648 Menschen in der Provinz Ninive geführt. Im gesamten Irak gab es weiterhin mehr als 3 Mio. Binnenvertriebene.

Am 25. September 2017 hielt die kurdische Regionalregierung ein Unabhängigkeitsreferendum ab. Es fand nicht nur in der teilautonomen Region Kurdistan statt, sondern auch in Gebieten der Provinzen Ninive, Kirkuk, Salah al-Din und Diyala, deren Kontrolle zwischen der kurdischen Regionalregierung und der irakischen Zentralregierung strittig ist. Fast 93 % der Wähler stimmten nach Angaben der kurdischen Wahlkommission für die Unabhängigkeit. Die irakische Regierung erklärte die Volksabstimmung für rechts- und verfassungswidrig. Kurz nach dem Referendum übernahmen irakische Streitkräfte und regierungsnahe Kräfte, darunter Einheiten der Volksmobilisierung, erneut die Kontrolle über die Provinz Kirkuk und über Gebiete in den Provinzen Ninive, Salah al-Din und Diyala.

VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Die bewaffnete Gruppe IS verübte 2017 massive Menschenrechtsverstöße und schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die teilweise Kriegsverbrechen darstellten. IS-Kämpfer vertrieben Tausende Zivilpersonen und zwangen sie in Kampfgebiete, um sie als menschliche Schutzschilde zu missbrauchen. Sie töteten vorsätzlich Zivilpersonen, die den Kämpfen entfliehen wollten, und hängten deren Leichen zur Abschreckung an öffentlichen Plätzen auf, um die Bevölkerung von Fluchtversuchen abzuhalten. Der IS verübte regelrechte Hinrichtungen von Gegnern, rekrutierte Kindersoldaten und setzte sie bei Kampfhandlungen ein. In Mossul verweigerten IS-Kämpfer Zivilpersonen routinemäßig den Zugang zu medizinischer Versorgung und besetzten Krankenhäuser und andere Gebäude mit Gesundheitseinrichtungen, um Angriffen der irakischen Streitkräfte und der Koalitionstruppen zu entgehen.

Der IS verübte im ganzen Land Selbstmordattentate und andere Anschläge, bei denen Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Die Angriffe richteten sich gezielt gegen Zivilpersonen, die Märkte, schiitische Schreine und andere öffentlich zugängliche Orte besuchten. Bei einem Bombenattentat des IS in dem vorwiegend von Schiiten bewohnten Viertel Sadr City in Bagdad wurden am 2. Januar 2017 mindestens 35 Menschen getötet und mehr als 60 verletzt. Bei Selbstmordattentaten vor einer Eisdiele und einem Regierungsgebäude in Bagdad verloren am 30. Mai mindestens 27 Menschen ihr Leben, rund 50 weitere erlitten Verletzungen. Ein Anschlag des IS auf ein Restaurant in Nasirija, das von schiitischen Pilgern besucht wurde, hatte am 14. September 2017 mindestens 84 Tote und 93 Verletzte zur Folge.

Nach Angaben der Vereinten Nationen befanden sich im Oktober 2017 noch immer 1563 jesidische Frauen und Kinder in der Hand des IS im Irak und in Syrien. Sie wurden Opfer von Vergewaltigungen und anderer Folter, tätlichen Angriffen und Versklavung. Diejenigen Frauen, denen die Flucht gelang oder die von Verwandten durch die Zahlung eines Lösegelds freigekauft wurden, erhielten weder angemessene psychologische Hilfe noch ausreichende materielle Unterstützung, um sich ein neues Leben aufbauen zu können. Im August 2017 teilten die Vereinten Nationen mit, dass in Gebieten, die vormals unter IS-Kontrolle standen, mindestens 74 Massengräber entdeckt worden seien.

BEWAFFNETER KONFLIKT – VERSTÖßE DURCH REGIERUNGSTRUPPEN, MILITÄRALLIANZ UND MILIZEN

Regierungstruppen, paramilitärische Milizen und die US-geführte Militärallianz verübten wiederholt Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, von denen einige möglicherweise Kriegsverbrechen darstellten. Die irakischen Truppen und die Militärallianz waren für eine Reihe von unverhältnismäßigen und wahllosen Angriffen in West-Mossul verantwortlich. Bei einem der Angriffe, einem US-Luftangriff auf zwei IS-Heckenschützen im Stadtviertel al-Jadida, wurden am 17. März 2017 mindestens 105 Zivilpersonen getötet.

In West-Mossul setzten irakische Streitkräfte immer wieder explosive Waffen mit großer Reichweite ein. Dazu zählten unkonventionelle, raketenunterstützte Spreng- und Brandvorrichtungen (Improvised Rocket-Assisted Munitions – IRAM), die sich nicht zielgenau auf militärische Objekte richten lassen und deren Einsatz in bewohnten Gebieten rechtswidrig ist. Bei Luftangriffen der irakischen Truppen und der internationalen Militärallianz auf Ost-Mossul wurden Hunderte Zivilpersonen getötet, weil sie der Aufforderung der irakischen Regierung gefolgt waren, ihre Häuser und die Unterstände, in denen sie Schutz gesucht hatten, während der Kampfhandlungen nicht zu verlassen.

Irakische und kurdische Streitkräfte sowie paramilitärische Milizen waren für außergerichtliche Hinrichtungen von Männern und Jungen verantwortlich, denen Verbindungen zum IS nachgesagt wurden. Gegen Ende der Kämpfe um Mossul zwischen Mai und Juli 2017 häuften sich Berichte, wonach irakische Einheiten, darunter Spezialkräfte des Innenministeriums, die Bundespolizei und irakische Sicherheitskräfte, Männer und Jungen, die vor den Kämpfen flohen, festnahmen, folterten und außergerichtlich hinrichteten.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN

Irakische Sicherheitskräfte, kurdische Streitkräfte und paramilitärische Milizen unterzogen alle männlichen Personen im kampffähigen Alter (etwa zwischen 15 und 65 Jahren), die aus Gebieten unter IS-Kontrolle geflohen waren, einer Sicherheitsüberprüfung. Sie wurden in provisorische Auffanglager oder behelfsmäßige Hafteinrichtungen gebracht. Männer, die der Zugehörigkeit zum IS verdächtigt wurden, mussten dort Tage oder sogar Monate unter oft harten Bedingungen ausharren, bevor sie an die Sicherheitsbehörden überstellt wurden. Irakische Truppen, kurdische Streitkräfte und paramilitärische Milizen, darunter auch Volksmobilisierungseinheiten, nahmen zudem Tausende mutmaßliche Terrorverdächtige ohne Haftbefehl in ihren Wohnungen, an Kontrollpunkten und in Lagern für Binnenvertriebene fest.

Folter und Verschwindenlassen

Männer und Jungen, die im Verdacht standen, Mitglieder des IS zu sein, fielen dem Verschwindenlassen zum Opfer. Sie befanden sich in Gefängnissen des irakischen Innen- und des Verteidigungsministeriums, der kurdischen Regionalregierung oder in Geheimgefängnissen und hatten keinen Kontakt zu ihren Familien und zur Außenwelt. Die Inhaftierten wurden von Sicherheitskräften verhört, ohne dass ein Rechtsbeistand anwesend war, und routinemäßig gefoltert. Zu den häufigsten Foltermethoden zählten Schläge mit Metallstangen und Kabeln auf den Kopf oder auf andere Körperteile, das Aufhängen an Armen oder Beinen in schmerzhaften Positionen, Elektroschocks sowie die Drohung, weibliche Verwandte zu vergewaltigen. Mangelnde medizinische Versorgung führte dazu, dass Häftlinge in Gewahrsam starben oder man ihnen Gliedmaßen amputieren musste. Die Haftbedingungen waren hart, da die Zellen oftmals extrem überfüllt und schlecht belüftet waren und es an Duschen und Toiletten mangelte.

UNFAIRE GERICHTSVERFAHREN

Das Strafjustizwesen wies weiterhin gravierende Mängel auf. Angeklagten wurde ihr Recht auf angemessene Verteidigung, Aussageverweigerung und die Befragung von Zeugen der Anklage vorenthalten. Dies galt insbesondere für Angeklagte, denen terroristische Straftaten zur Last gelegt wurden. Gerichte sprachen Angeklagte weiterhin aufgrund von „Geständnissen“ schuldig, die unter Folter erpresst worden waren. Viele der unfairen Schnellverfahren endeten mit Todesurteilen.

Zwischen Juli und August 2017 erließen die irakischen Behörden Haftbefehle gegen mindestens 15 Rechtsanwälte, die mutmaßliche IS-Mitglieder verteidigt hatten. Den Anwälten wurde vorgeworfen, sie stünden mit dem IS in Verbindung. In der Folge befürchteten viele ihrer Kollegen, sie könnten ebenfalls inhaftiert werden, weil sie Mandanten verteidigten, denen eine IS-Mitgliedschaft zur Last gelegt wurde.

BINNENVERTRIEBENE

Mehr als 3 Mio. Menschen waren 2017 weiterhin innerhalb des Landes vertrieben und suchten Zuflucht an anderen Orten, in Lagern für Binnenvertriebene, in informellen Siedlungen oder in Rohbauten. Infolge der Militäroperation zur Rückeroberung Mossuls waren in der Provinz Ninive im November noch mindestens 987648 Personen vertrieben. Humanitäre Hilfsorganisationen beklagten einen starken Rückgang internationaler Finanzhilfen.

In den Lagern für Binnenvertriebene mangelte es an Nahrungsmitteln, Wasser, Medikamenten und anderen grundlegenden Versorgungsleistungen. Außerdem war das Recht auf Bewegungsfreiheit dort stark eingeschränkt. Bewohner berichteten, dass paramilitärische Milizen in den Lagern Zivilpersonen rekrutierten, darunter auch Minderjährige, und dabei teilweise gewaltsam vorgingen. So seien Familienangehörige an öffentlichen Plätzen oder aus ihren Zelten verschleppt worden. Die langwierigen Sicherheitsüberprüfungen in den provisorischen Auffanglagern führten dazu, dass Familien tage- oder monatelang getrennt waren. Weibliche Haushaltsvorstände, die in Lagern für Binnenvertriebene lebten, berichteten über Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie über systematische Diskriminierung, was den Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser und anderen grundlegenden Versorgungsleistungen anging. Betroffen waren insbesondere Frauen, deren männliche Verwandte verdächtigt wurden, dem IS anzugehören.

Vertreibung und Zerstörung von Eigentum

Der IS, irakische Regierungstruppen und paramilitärische Milizen vertrieben im Zuge des bewaffneten Konflikts massenhaft Zivilpersonen und zerstörten deren Häuser. So vertrieben Anfang 2017 sunnitische Stammesmilizen, die als Hashad al-Ashari bekannt sind und zu den Volksmobilisierungseinheiten zählen, gemeinsam mit irakischen Regierungstruppen in der Provinz Salah al-Din mindestens 125 Familien, denen Verbindungen zum IS nachgesagt wurden. Die Vertreibung war von den örtlichen Behörden angeordnet worden. Die Familien wurden anschließend gegen ihren Willen in der Nähe von Tikrit in einem Lager für Binnenvertriebene festgehalten, das als Haftzentrum diente.

WAFFENHANDEL

Einzelne Fraktionen der Volksmobilisierungseinheiten, die seit 2014 für Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße im Zentral- und Nordirak verantwortlich waren, erhielten u. a. aus den USA, aus Russland und aus dem Iran Waffen und Kriegsgerät, darunter gepanzerte Fahrzeuge, Artillerie und ein breites Arsenal von Kleinwaffen. Die mangelhafte Kontrolle von Waffenlagern, ein blühender Schwarzmarkt im Land und grenzüberschreitender illegaler Waffenhandel führten zur Bewaffnung von Milizen und einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG – REGION KURDISTAN

In der teilautonomen Region Kurdistan wurden Journalisten und Blogger Opfer von Schlägen, Überwachung, willkürlichen Festnahmen, Todesdrohungen und Verleumdungskampagnen, die sie oder ihre Familienangehörigen diskreditierten. Vor dem Unabhängigkeitsreferendum in der Region Kurdistan wurde die Tendenz, immer stärker in das Recht auf Meinungsfreiheit von Journalisten und Bloggern einzugreifen, besonders deutlich. Von Juni bis September 2017 dokumentierte Amnesty International zwölf Fälle von willkürlichen Festnahmen, Schlägen und Einschüchterungen von Journalisten und Bloggern.

Am 14. März 2017 setzten Sicherheitskräfte Tränengas und scharfe Munition ein, um eine Protestkundgebung von Jesiden aufzulösen. An dem Einsatz waren u. a. die Bereitschaftspolizei der Region Kurdistan und syrische Kämpfer unter dem Kommando der kurdischen Regionalregierung (sogenannte Rojava-Peschmerga) beteiligt. Die Demonstrierenden hatten einen Abzug der Rojava-Peshmerga aus dem Gebiet gefordert, nachdem es Anfang März zu Zusammenstößen zwischen Rojava-Peshmerga und der Widerstandseinheit Sindschar gekommen war. Nach Angaben von Kundgebungsteilnehmern und Zeugen wurde bei der gewaltsamen Auflösung der Demonstration die Jesidin Nazeh Nayef Qawal getötet.

STRAFLOSIGKEIT

Nachdem den irakischen Streitkräften und regierungsnahen Milizen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und Kriegsverbrechen wie Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und Verschwindenlassen vorgeworfen worden waren, setzten die irakischen Behörden Ausschüsse ein, um vorliegende Beweise auszuwerten und Untersuchungen einzuleiten. Die Ausschüsse veröffentlichten jedoch weder ihre Ergebnisse noch leiteten sie diese an NGOs im In- oder Ausland weiter. Die von Ministerpräsident Haider al-Abadi am 5. Juni 2016 eingesetzte Untersuchungskommission, die das Schicksal von 643 Männern und Jungen aus Saqlawiyah (Provinz Anbar) aufklären sollte, die von Volksmobilisierungseinheiten entführt worden waren und seither "verschwunden" sind, hatte nach mehr als einem Jahr immer noch keine Ergebnisse veröffentlicht.

Am 21. September 2017 forderte der UN-Sicherheitsrat in einer einstimmig verabschiedeten Resolution, den IS für die von ihm verübten Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft zu ziehen. Ein entscheidendes Manko der Resolution war allerdings, dass sie eine Rechenschaftspflicht für Kriegsverbrechen und andere schwere völkerrechtliche Verbrechen, die von der irakischen Armee, paramilitärischen Milizen, wie z. B. den Volksmobilisierungseinheiten, und der US-geführten Militärallianz während des bewaffneten Konflikts begangen worden waren, völlig ausklammerte.

TODESSTRAFE

Der Irak zählte auch 2017 wieder zu den Staaten mit den meisten Hinrichtungen. Zahlreiche Menschen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt und gehängt. Insbesondere nach Anschlägen, die der IS für sich reklamierte und die große öffentliche Empörung auslösten, wurde die Todesstrafe weiterhin als Vergeltungsmaßnahme eingesetzt.

Im Januar 2017 wurden zahlreiche Männer hingerichtet, denen eine Beteiligung an der Tötung von 1700 schiitischen Kadetten im Militärstützpunkt Camp Speicher in der Nähe von Tikrit im Jahr 2014 vorgeworfen worden war. Die Männer, die glaubhaft versichert hatten, ihre "Geständnisse" seien unter Folter erpresst worden, waren nach Schnellverfahren verurteilt worden, die gravierende Mängel aufwiesen. Im Zusammenhang mit den schweren Anschlägen im Camp Speicher war bereits im August 2016 eine Massenhinrichtung vollstreckt worden. Am 25. September 2017 wurden zahlreiche Männer wegen angeblicher "terroristischer" Straftaten hingerichtet. Die Massenhinrichtung fand nur elf Tage nach einem Selbstmordanschlag statt, bei dem am 14. September in Nasirija mindestens 84 Menschen getötet worden waren.

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