Amnesty International Report 2017/18 - The State of the World's Human Rights - Algeria

Die Behörden inhaftierten auch 2017 willkürlich friedlich Demonstrierende, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten. Organisationen unterlagen weiterhin ungerechtfertigten Restriktionen. Die gesetzlichen Bestimmungen, die die Gründung von Gewerkschaften beschränkten, blieben in Kraft. Angehörige der muslimischen religiösen Minderheit der Ahmadiyya wurden zu Unrecht verfolgt. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Es kam zu Massenabschiebungen von Arbeitsmigranten. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.

HINTERGRUND

Im Januar 2017 kündigte die Regierung neue Sparmaßnahmen an und löste damit Proteste und Streiks aus, insbesondere in den Gebieten der Kabylen und Chaouia im Norden des Landes. Durch ein Dekret des Präsidenten wurde im Februar Algeriens neuer Nationaler Menschenrechtsrat (Conseil National des Droits de l’Homme) ins Leben gerufen, der die Nationale Beratungskommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Commission Nationale Consultative de Promotion et de Protection des Droits de l’Homme) ersetzte. Im Mai begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung zum dritten Mal die Menschenrechtslage in Algerien. Im selben Monat fanden Parlamentswahlen statt, die durch eine niedrige Wahlbeteiligung gekennzeichnet waren. Sie führten zu geringen Verschiebungen zwischen den Parteien im Parlament. Nach einer Regierungsumbildung wurde Abdelmadjid Tebboune für kurze Zeit Ministerpräsident, bevor Ahmed Ouyahia ihn im August im Amt ablöste.

In einigen Regionen kam es 2017 vereinzelt zu kleineren Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten oppositionellen Gruppen. Im August riss ein Selbstmordattentäter bei einem Anschlag auf eine Polizeiwache in Tiaret, einer Stadt südwestlich der Hauptstadt Algier, zwei Polizisten mit in den Tod. Später reklamierten sowohl die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) als auch die bewaffnete Gruppe Al-Qaida im Islamischen Maghreb (AQIM) den Anschlag für sich.

RECHTE AUF MEINUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Behörden nahmen weiterhin friedliche Aktivisten fest und verfolgten sie strafrechtlich. Dazu zählten auch Personen, die gegen die hohe Arbeitslosigkeit und mangelhafte öffentliche Dienstleistungen protestierten. Demonstrierende, die sich mit inhaftierten Aktivisten solidarisch zeigten, sowie Journalisten und Blogger, die in den sozialen Medien über Protestaktionen berichteten, kamen ebenfalls in Gewahrsam.

Nach Protesten in der Kabylei, die sich gegen die Sparmaßnahmen der Regierung richteten, nahm die Polizei im Januar 2017 den bekannten Blogger Merzoug Touati in Bejaia in der Kabylei fest. Er blieb in Haft während die Behörden Ermittlungen gegen ihn einleiteten, weil er in den sozialen Medien Kommentare zu den Protestaktionen abgegeben hatte, und wegen eines Interviews, das er mit einem Vertreter des israelischen Außenministeriums geführt und in seinem Blog veröffentlicht hatte.

Im Juni 2017 nahm die Polizei den Journalisten Said Chitour fest. Die Behörden warfen ihm Spionage und den Verkauf geheimer Dokumente an ausländische Diplomaten vor. Im November wurde sein Fall an das Strafgericht übergeben.

Die Behörden hielten ein Verbot aller Demonstrationen in Algier unter Verweis auf ein Dekret aus dem Jahr 2001 aufrecht.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Viele zivilgesellschaftliche Organisationen wurden 2017 von den Behörden weiterhin im Unklaren gelassen und erhielten keinen Bescheid über ihre Registrierung gemäß dem überaus strikten Gesetz über Vereinigungen. Dies betraf auch die algerische Sektion von Amnesty International. Örtliche Behörden verweigerten der Algerischen Liga zur Verteidigung der Menschenrechte (Ligue Algérienne pour la Défense des Droits de l’Homme – LADDH) die Genehmigung, im Oktober ein Treffen zum Thema Menschenrechte und im Dezember eine öffentliche Veranstaltung zu Ehren der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte abzuhalten. Die Regierung hatte noch keinen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Recht auf Vereinigungsfreiheit gemäß den 2016 erfolgten Verfassungsänderungen festschrieb.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Der Menschenrechtsverteidiger Hassan Bouras kam im Januar 2017 frei, nachdem ein Gericht seine einjährige Gefängnisstrafe auf sechs Monate auf Bewährung herabgesetzt hatte. Die Polizei hatte ihn festgenommen, weil er über den YouTube-Kanal der LADDH-Ortsgruppe von El-Bayadh ein Video veröffentlicht hatte, in dem hochrangigen Bediensteten der Stadt Korruption vorgeworfen wurde.

Im März 2017 eröffnete ein Gericht in Ghardaia ein Verfahren gegen den Menschenrechtsanwalt Salah Dabouz, der Mitglied der LADDH ist. Anlass waren seine Äußerungen über Unruhen in Ghardaia, die er im Fernsehen gemacht hatte. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, er habe beim Besuch eines inhaftierten Aktivisten einen Computer und eine Kamera mit sich geführt. Das Gericht stellte ihn von Juli 2016 bis März 2017 unter richterliche Aufsicht. Er war somit gezwungen, zweimal pro Woche von seinem Wohnort Algier aus mehr als 600 km zu fahren, um sich beim Gericht in Ghardaia zu melden.

Im April 2017 verwies ein Untersuchungsrichter eines Gerichts in Medea den Fall von Noureddine Ahmine, einem Mitglied des Netzwerks der Anwälte zur Verteidigung der Menschenrechte (Réseau des Avocats pour la Défense des Droits de l’Homme) an ein Gericht in Ghardaia. Dem Menschenrechtsanwalt sollte dort der Prozess wegen "Diffamierung einer öffentlichen Einrichtung" und "falscher" Anzeige einer Straftat gemacht werden. Er hatte 2014 Anzeige wegen Folter erstattet, offensichtlich im Namen eines Mandanten.

UNFAIRE GERICHTSVERFAHREN

Im Mai 2017 befand ein Gericht in Medea den Gründer der Bewegung für die Selbstbestimmung der Region M’zab (Mouvement pour l’Autonomie du M’zab – MAM), Kamaleddine Fekhar, sowie 21 seiner 40 Mitangeklagten zu Unrecht wegen Mordes, "Terrorismus" und anderer schwerer Verbrechen für schuldig. Hintergrund war ihre angebliche Beteiligung an gewaltsamen Unruhen in der Region Ghardaia zwischen 2013 und 2015, die zu schätzungsweise 25 Toten geführt hatten. Sie wurden zu Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt, die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurden. Alle kamen zwischen Mai und Juli 2017 frei. 37 der 41 Angeklagten hatten sich zuvor in Untersuchungshaft befunden, viele von ihnen bereits seit 2015.

Im Juli 2017 nahmen die spanischen Behörden die MAM-Aktivisten Salah Abbouna und Khodir Sekouti fest, nachdem Algerien Auslieferungsanträge gestellt hatten, weil die Aktivisten auf Facebook Kritik an staatlichen Stellen in Algerien geübt hatten. Im Oktober ließen die spanischen Behörden die beiden Männer gegen Kaution frei, während sie auf die Entscheidung des Nationalen Gerichtshofs über ihre Auslieferung warteten.

RECHT AUF RELIGIONS- UND GLAUBENSFREIHEIT

Im Laufe des Jahres 2017 wurden mehr als 280 Angehörige der muslimischen Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya wegen ihres Glaubens strafrechtlich verfolgt. Ab April ließen Gerichte 16 Ahmadiyya frei, nachdem ihre Gefängnisstrafen herabgesetzt oder ausgesetzt worden waren. Zahlreiche weitere Angehörige dieser Religionsgemeinschaft sahen sich jedoch nach wie vor mit Ermittlungen konfrontiert oder standen vor Gericht; fünf Personen blieben inhaftiert. Im August nahmen die Behörden das Oberhaupt der Ahmadiyya-Religionsgemeinschaft in Algerien, Mohamed Fali, in Ain Safra (Provinz Naama) erneut in Haft. Er wurde wegen Spendensammelns ohne Genehmigung, "Verunglimpfung der islamischen Lehre" und "Mitgliedschaft in einer nicht genehmigten Vereinigung" vor das erstinstanzliche Gericht in Ain Tedles gestellt. Ende 2017 waren gegen ihn noch sechs Verfahren vor verschiedenen Gerichten anhängig, die sich alle auf die friedliche Ausübung seines Glaubens bezogen.

STRAFLOSIGKEIT

Die Regierung unternahm 2017 weiterhin nichts gegen die Straffreiheit für schwere Menschenrechtsverstöße und mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie widerrechtliche Tötungen, Verschwindenlassen, Vergewaltigung und andere Formen von Folter, die während des bewaffneten internen Konflikts in den 1990er Jahren von Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen verübt worden waren. Weder wurden die Straftaten untersucht noch die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Schätzungen zufolge wurden damals 200000 Menschen getötet oder "verschwanden".

Im Januar 2017 stellte die Schweizer Bundesanwaltschaft das Verfahren wegen Kriegsverbrechen gegen Khaled Nezzar ein, der von 1992 bis 1994 algerischer Verteidigungsminister war. Zur Begründung hieß es, die Klage sei nicht zulässig, weil es damals keinen "bewaffneten Konflikt" in Algerien gegeben habe.

Im Februar befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die algerischen Behörden das Recht auf Rechtsbehelf, das Recht auf Leben und das Folterverbot im Fall von Mohamed Belamrania verletzt hätten, der dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen und 1995 außergerichtlich hingerichtet worden war. Wenige Tage nach der Veröffentlichung dieser Entscheidung nahm die Polizei den Sohn des Opfers, Rafik Belamrania, fest und klagte ihn wegen "Eintretens für Terrorismus auf Facebook" an. Er hatte im Fall seines Vaters Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht und weitere Fälle von Verschwindenlassen, willkürlicher Inhaftierung und außergerichtlichen Hinrichtungen aufgedeckt, die von den algerischen Sicherheitskräften an mutmaßlichen Anhängern der Partei Islamische Heilsfront (Front Islamique du Salut – FIS) in den 1990er Jahre verübt worden waren. Im November 2017 wurde Rafik Belamrania zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100000 Algerischen Dinar (etwa 700 Euro) verurteilt.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Von April bis Juni 2017 saß eine Gruppe von 25 syrischen Flüchtlingen in einer Pufferzone an der marokkanisch-algerischen Grenze in der Wüste fest, unter ihnen zehn Minderjährige. Im Juni teilten die algerischen Behörden mit, dass sie den Flüchtlingen die Einreise nach Algerien gestatten und dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) erlauben würden, ihnen Hilfe zu leisten. Später weigerten sich die algerischen Behörden jedoch, die Gruppe an einem inoffiziellen Grenzübergang einreisen zu lassen. Die Flüchtlinge mussten weiterhin in der Wüste ausharren, bis Marokko ihnen Schutz gewährte.

Von August bis Dezember 2017 wurden mehr als 6500 Migranten aus Staaten südlich der Sahara lediglich aufgrund äußerer Merkmale willkürlich festgenommen (Racial Profiling) und in die Nachbarstaaten Niger und Mali abgeschoben.

Im Februar 2017 verurteilte ein Gericht in Annaba 27 Männer, unter ihnen auch algerische Staatsbürger, wegen irregulärer Ausreise zu einer Geldstrafe von je 20000 Algerischen Dinar (etwa 140 Euro). Sie hatten versucht, Algerien per Boot zu verlassen.

ARBEITNEHMERRECHTE

Die Arbeitsgesetzgebung schränkte das Recht auf Bildung von Gewerkschaften weiterhin in unzulässiger Weise ein. Gewerkschaften und Dachverbände waren auf wenige Berufszweige begrenzt und durften nur von Personen gegründet werden, die in Algerien geboren oder seit mindestens zehn Jahren algerische Staatsbürger waren. Außerdem gab es Einschränkungen, was die finanzielle Unterstützung von Gewerkschaften aus dem Ausland betraf. Die Behörden verweigerten dem unabhängigen und spartenübergreifenden Allgemeinen unabhängigen Gewerkschaftsbund algerischer Arbeiter (Confédération Générale Autonome des Travailleurs Algériens – CGATA), der 2013 erstmals einen Antrag gestellt hatte, weiterhin die Zulassung.

Im Mai 2017 verbot das Arbeitsministerium die Nationale autonome Gewerkschaft für Elektrizität und Gas (Syndicat National Autonome des Travailleurs d’Éléctricité et du Gaz – SNATEG), indem es ihr die Zulassung entzog. Bei der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2017 in Genf dementierte ein Regierungsvertreter das Verbot öffentlich.

TODESSTRAFE

Gerichte verhängten weiterhin Todesurteile. Seit 1993 gab es jedoch keine Hinrichtungen mehr.

Associated documents