Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Guinea-Bissau

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Guinea-Bissau
STAATSOBERHAUPT: José Mário Vaz
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Umaro Sissoco Embaló (löste im November Baciro Djá im Amt ab, der im Mai Carlos Correia im Amt gefolgt war)

Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert.

HINTERGRUND

Im Februar 2016 verlängerte der UN-Sicherheitsrat das Mandat des Integrierten Büros der Vereinten Nationen für die Friedenskonsolidierung in Guinea-Bissau um ein weiteres Jahr.

Die Arbeit des Parlaments wurde durch die eskalierenden Spannungen zwischen Präsident José Mário Vaz, der Regierung und dem Parlament sowie innerhalb der regierenden Afrikanischen Partei für die Unabhängigkeit von Guinea-Bissau und Kap Verde (Partido Africano da Independência da Guiné e Cabo Verde) stark behindert.

Im Januar 2016 schloss der Parlamentarische Ausschuss der Nationalversammlung 15 Abgeordnete aus, weil diese sich weigerten, das Programm der Regierung zu unterstützen. Als Regierungschef Correia Mitte Mai 2016 entlassen wurde, nahmen die politischen Spannungen weiter zu. Die Ernennung von Baciro Djá zum Ministerpräsidenten zwei Wochen später löste gewaltsame Proteste aus, bei denen die Polizei mit Gewalt reagierte und Demonstrierende, die vor dem Amtssitz des Präsidenten Steine warfen und Reifen anzündeten, u. a. mit Tränengas auseinandertrieb.

Im September 2016 trat Guinea-Bissau dem UN-Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen und dem UN-Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit bei.

JUSTIZSYSTEM

Die Strafjustiz war weiterhin schwach und nicht in der Lage, ordnungsgemäße Verfahren zu garantieren. Im Juni 2016 stellte die UN-Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten den Bericht über ihren Besuch in Guinea-Bissau im Jahr 2015 vor. Darin bezeichnete sie den Zustand des Justizsystems als “traurig” und “furchtbar”. Als die größten Hindernisse für die Unabhängigkeit der Richter nannte sie fehlende Mittel, Korruption, Inkompetenz und Straflosigkeit.

Der Oberste Gerichtshof brauchte im Juli 2016 mehr als 20 anstatt der gesetzlich vorgegebenen zehn Tage für die Bearbeitung des Antrags auf richterliche Haftprüfung, in dem die Festnahme des Parlamentsabgeordneten Gabriel So angefochten wurde. Das Regionalgericht in Bissau hatte die Festnahme verfügt, obwohl er als Abgeordneter Immunität genießt.

Im August ordnete die Staatsanwaltschaft die Festnahme und Inhaftierung von João Bernardo Vieira wegen angeblicher Verstöße gegen Kautionsauflagen an. Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen wurde er nicht binnen 48 Stunden nach der Festnahme einem Gericht vorgeführt. Nach einer Woche wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

RECHENSCHAFTSPFLICHT

Bei den Untersuchungen der in den vergangenen Jahren verübten Menschenrechtsverletzungen, darunter die politisch motivierten Tötungen in den Jahren 2009–12, wurden keine Fortschritte erzielt. Allerdings befand im Mai 2016 das Regionalgericht in Bissorã in der Region Oio vier Polizisten für schuldig, Tchutcho Mendonça im Juli 2015 in Polizeigewahrsam zu Tode geprügelt zu haben. Drei Polizisten wurden zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten, der vierte zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

HAFTBEDINGUNGEN

Die Behörden unternahmen keine Schritte, um die schlechten Haftbedingungen zu verbessern. Die sanitären Einrichtungen entsprachen nicht dem erforderlichen Standard, und es mangelte an ausreichender Gesundheitsfürsorge und Versorgung mit Nahrungsmitteln. Darüber hinaus waren die Gefängnisse und Hafteinrichtungen nach wie vor völlig überfüllt. Bei der Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten waren Strafgefangene und andere Inhaftierte auf ihre Familien oder die Hilfsbereitschaft anderer Gefängnisinsassen angewiesen.

Die Bedingungen in den Hafteinrichtungen der Hauptstadt Bissau kamen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich. Obwohl die Haftzellen bei der Kriminalpolizei nur für 35 Menschen ausgelegt waren, wurden regelmäßig mehr als 90 Menschen darin festgehalten. Die Inhaftierten wurden nicht nach Geschlecht, Alter oder Art des Verbrechens getrennt, und Untersuchungshäftlinge wurden routinemäßig über den gesetzlich festgelegten Zeitraum von 48 Stunden hinaus festgehalten.

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