Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Kazakhstan

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Kasachstan
STAATSOBERHAUPT: Nursultan Nasarbajew
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Bakytzhan Sagintajew (löste im September 2016 Karim Massimow im Amt ab)

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt.

RECHT AUF VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Organisation einer friedlichen öffentlichen Versammlung oder die Beteiligung daran ohne vorherige Genehmigung durch die Behörden galt als Verletzung sowohl der Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten als auch des Strafgesetzbuchs und konnte mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafen von bis zu 75 Tagen geahndet werden. Die “Unterstützung” von “illegalen” Versammlungen – auch mit Hilfe von “Kommunikationsmitteln” wie sozialen Medien – galt als Straftat.

Im April und Mai 2016 fanden in ganz Kasachstan “nichtgenehmigte” Demonstrationen statt. Die Teilnehmenden protestierten friedlich gegen geplante Änderungen des Bodengesetzes, die die Verpachtung nicht genutzter landwirtschaftlicher Flächen für einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren an ausländische Staatsangehörige erlauben sollen. Die Behörden reagierten darauf, indem sie den Zugang zu den Hauptplätzen und Durchgangsstraßen sperrten und Personen mit der Verhängung von Verwaltungshaft daran hinderten, sich an den Protesten zu beteiligen.

Am 21. Mai 2016 sollten in der Hauptstadt Astana sowie in Almaty, der größten Stadt des Landes, und in anderen Städten weitere Proteste gegen das Bodengesetz stattfinden. Zwischen dem 17. und 20. Mai wurden mindestens 34 Personen festgenommen und als “Organisatoren” der Proteste angeklagt, nachdem sie in den sozialen Medien angekündigt hatten, an den Demonstrationen teilnehmen zu wollen, oder Informationen über die Demonstrationen bereitgestellt hatten. Die meisten von ihnen wurden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zu einem Freiheitsentzug von 10 bis 15 Tagen verurteilt.

Am 21. Mai blockierte die Polizei in Almaty, Astana und anderen Städten den Zugang zu den Orten, an denen die Demonstrationen stattfinden sollten. In Almaty nahm die Polizei bis zu 500 Personen fest. Andernorts war die Zahl der Festgenommenen geringer. Auf den Polizeiwachen mussten die Festgenommenen Erklärungen unterschreiben, dass sie an einer nichtgenehmigten öffentlichen Versammlung teilgenommen hätten. Zudem wurden ihnen Fingerabdrücke abgenommen. Nach einigen Stunden kamen sie wieder frei. Nach Angaben der für die Meinungsfreiheit eintretenden NGO Adil Soz wurden am 21. Mai mindestens 48 Journalisten festgenommen, als sie versuchten, über die Proteste zu berichten. Einige Stunden später wurden alle wieder auf freien Fuß gesetzt.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Soziale Medien

Die Staatsanwaltschaft berief sich auf das Strafgesetzbuch, um gegen Aktivisten wegen ihrer Beiträge in sozialen Medien vorzugehen.

Im Januar 2016 wurden Yermek Narymbaev und Serikzhan Mambetalin zu Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie auf Facebook Auszüge aus einem unveröffentlichten Buch gepostet hatten, das als beleidigend für ethnische Kasachen erachtet wurde. Ihre Strafen wurden im Berufungsverfahren zur Bewährung ausgesetzt. Gleichfalls im Januar bestätigte ein Berufungsgericht die gegen den Blogger Igor Sychev verhängte fünfjährige Gefängnisstrafe. Er hatte auf einer anderen sozialen Medienplattform eine Meinungsumfrage darüber durchgeführt, ob seine Stadt Teil von Russland werden solle.

Am 28. November 2016 wurden die gewaltlosen politischen Gefangenen Maks Bokaev und Talgat Ayan für schuldig befunden, “soziale, nationale, clan-, ethnien- und klassenbezogene sowie religiöse Zwietracht gesät”, “falsche Informationen verbreitet” und “nichtgenehmigte Treffen und Demonstrationen organisiert” zu haben. Die beiden Männer erhielten fünfjährige Haftstrafen. Grundlage der gegen sie erhobenen Anklagen waren zum Teil ihre im April und Mai auf Facebook und anderen sozialen Medienplattformen veröffentlichten Beiträge über die vorgesehenen Änderungen des Bodengesetzes und die damit zusammenhängenden anhaltenden Proteste. Im Juli 2016 wurde der Folklore-Sänger Zhanat Esentaev wegen seiner Facebook-Postings im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Änderung des Bodengesetzes nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs schuldig gesprochen. Er erhielt eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Strafrechtliche Verfolgung von Journalisten

Im Mai 2016 wurde Guzyal Baidalinova, Journalistin und Eigentümerin des unabhängigen Nachrichtenportals Nakanune.kz, wegen “vorsätzlicher Verbreitung von Falschinformationen” verurteilt. Sie erhielt eine Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren, die im Juli in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wurde. Ihr Nachrichtenportal hatte Artikel über die Aktivitäten einer führenden Geschäftsbank veröffentlicht. Nakanune.kz ist für seine regierungskritische Berichterstattung bekannt.

Im Oktober 2016 wurden Seitkazy Mataev und sein Sohn Aset Mataev zu sechs bzw. fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Sie waren der Unterschlagung und Steuerhinterziehung angeklagt worden. Seitkazy Mataev war Vorsitzender der Journalistengewerkschaft Kasachstans und des Nationalen Presseclubs. Aset Mataev war Generaldirektor der Nachrichtenagentur KazTAG. Die Journalistengewerkschaft hatte einen unabhängigen Journalismus unterstützt.

Internet

Im Januar 2016 traten Änderungen des Kommunikationsgesetzes in Kraft. Sie verlangten von Internetnutzern das Herunterladen und Installieren eines “nationalen Sicherheitszertifikats”. Das Zertifikat ermöglichte es den Behörden, Kommunikationen zu scannen, die über das HTTPS-Protokoll gesendet wurden, und den Zugang zu einzelnen Webseiten zu sperren, deren Inhalte die Behörden als illegal einstuften.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Nichtregierungsorganisationen

Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten definierten die Leitung bzw. Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation als Straftat. “Leiter” von Vereinigungen wurden als eigene Kategorie von Straftätern behandelt, für die verschärfte Strafen galten. Aufgrund der weitgefassten Definition von “Leitern” konnten potenziell alle aktiven Mitglieder einer NGO oder einer anderen zivilgesellschaftlichen Vereinigung als “Leiter” eingestuft werden. Die Bestimmungen wurden zum ersten Mal im Jahr 2016 angewandt, u. a. in den Strafverfahren gegen Maks Bokaev und Talgat Ayan.

Ende 2015 eingeführte Gesetzesänderungen sahen die Einrichtung einer zentralen staatlichen Datenbank für NGOs vor. NGOs, die der Datenbank keine regelmäßigen und präzisen Informationen liefern, müssen mit Geldstrafen oder einem zeitweiligen Verbot ihrer Aktivitäten rechnen. Im Februar klagte die NGO International Legal Initiative vor einem Zivilgericht in Almaty gegen die Bestimmungen, verlor das Verfahren jedoch. Kurz darauf wurde die NGO einer eingehenden Steuerprüfung unterzogen. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen übermäßig hohe Anforderungen an die NGOs stellen und ihre Aktivitäten beeinträchtigen könnten.

RELIGIÖSE GRUPPEN

Religiöse Gruppen mussten sich per Gesetz beim Justizministerium registrieren lassen. Die Zugehörigkeit zu einer nicht registrierten religiösen Gruppe war nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ein strafbares Vergehen. Religiöse Gruppen durften ihren Glauben nur an staatlich genehmigten Orten praktizieren. Religiöse Zusammenkünfte oder die Verteilung religiöser Schriften an nichtgenehmigten Orten wurden mit hohen Geldstrafen geahndet. Nach Angaben der NGO Forum 18, die sich für Religionsfreiheit einsetzt, wurden Gruppen mit Geldbußen bestraft, wenn sie sich zur Durchführung religiöser Aktivitäten in Privatwohnungen trafen. Im August wurden sieben Baptisten im Gebiet Ost-Kasachstan zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin praktiziert. Die NGO-Koalition gegen Folter in Kasachstan registrierte 2016 zwischen Januar und November 163 neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen. Die Staatsanwaltschaft wandte Paragraph 419 des Strafgesetzbuchs (“Falschanzeige einer Straftat”) gegen Personen an, deren erhobene Folter- und Misshandlungsvorwürfe untersucht und als unbegründet abgewiesen worden waren.

Im September 2016 wurde ein ehemaliger Gefängnisbeamter der Vergewaltigung und Folter einer Gefangenen im Gebiet Almaty für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Frau hatte berichtet, dass eine Gruppe von vier Gefängnismitarbeitern sie vergewaltigt und geschlagen habe. Als Ergebnis der Vergewaltigung brachte sie ein Kind zur Welt. Die Verurteilung eines der Gefängnisbeamten basierte auf dem Ergebnis eines Vaterschaftstests, wonach der Mann das Kind gezeugt hatte. Die strafrechtliche Verfolgung der drei anderen Gefängnisbeamten wurde mangels Beweisen fallengelassen. Der Fall lenkte die Aufmerksamkeit auf das umfassende Thema der sexualisierten Gewalt gegen weibliche Gefangene in Haftanstalten.

RECHTE VON ARBEITSMIGRANTEN

Die hauptsächlich aus den Nachbarländern Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan nach Kasachstan kommenden Arbeitsmigranten verfügten zumeist über keine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Amtliche Schätzungen ergaben, dass sich zwischen 300000 und 1,5 Mio. Arbeitsmigranten im Land aufhielten und im Jahr 2016 wesentlich mehr arbeitssuchende Personen nach Kasachstan gekommen waren als im Vorjahr. Die meisten Arbeitsmigranten arbeiteten ohne schriftliche Arbeitsverträge und liefen daher Gefahr, ausgebeutet zu werden, z. B. durch überlange Arbeitszeiten ohne oder mit nur wenigen Ruhepausen, geringe und unregelmäßig ausgezahlte Entlohnung und gefährliche Arbeitsbedingungen, insbesondere in der Landwirtschaft und im Baugewerbe. Viele waren darauf angewiesen, dass ihre Arbeitgeber Unterkünfte bereitstellten, die aber häufig überbelegt und in schlechtem Zustand waren. Einige Arbeitgeber zogen auch die Pässe der Arbeitsmigranten ein, so dass diese unter Bedingungen lebten, die Zwangsarbeit gleichkamen. Arbeitsmigranten ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis waren nicht in der Lage, kostenlose Gesundheitsversorgung in Anspruch zu nehmen, und stießen auf Probleme, wenn sie ihre Kinder in einer Schule anmelden wollten. Kasachstan hat die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bisher nicht ratifiziert.

TODESSTRAFE

Kasachstan hat die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft, erhält sie jedoch für 17 terrorismusbezogene Straftaten und Kriegsverbrechen aufrecht. Im November 2016 wurde Ruslan Kulekbaev auf der Grundlage terrorismusbezogener Anklagen zum Tode verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, im Juli 2016 in Almaty zehn Menschen getötet zu haben. Er war die sechste Person, die zum Tode verurteilt wurde, seit Präsident Nasarbajew im Jahr 2003 ein Hinrichtungsmoratorium unterzeichnet hatte. Seither wurden alle Todesurteile in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt.

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