Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - South Africa

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Südafrika
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Jacob G. Zuma

Die Polizei ging 2016 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor. Berichten zufolge waren Personen in Polizeigewahrsam weiterhin Folter, einschließlich Vergewaltigung, und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Rassistische und gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten führten weiterhin dazu, dass Menschen getötet, verletzt und vertrieben wurden. Die Ungleichbehandlung der Geschlechter und die Diskriminierung von Frauen und Mädchen traf diejenigen in besonderem Maße, die ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen angehörten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden Opfer von Diskriminierung und Hassverbrechen, bis hin zu Tötungen. Menschenrechtsverteidiger wurden angegriffen.

HINTERGRUND

Im Vorfeld der Kommunalwahlen am 3. August 2016 kam es in der Provinz KwaZulu-Natal zu politisch motivierter Gewalt. Zwischen Januar und Juli wurden 25 gewaltsame Vorfälle gemeldet, darunter 14 Morde an lokalen Abgeordneten, Wahlkandidaten und Mitgliedern politischer Parteien. Der Polizeiminister setzte eine Arbeitsgruppe ein, um die in der Provinz verübten politisch motivierten Verbrechen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.

Nachdem die Regierung angekündigt hatte, die Studiengebühren um bis zu 8 % anzuheben, gab es ab September 2016 landesweite Proteste von Studierenden, die eine Abschaffung der Studiengebühren forderten. Die Proteste arteten häufig in Gewalt aus.

Gerichte bestätigten die Unabhängigkeit der staatlichen Aufsichtsbehörden. Am 31. März 2016 stützte das Verfassungsgericht die Ergebnisse einer Untersuchung der staatlichen Beschwerdestelle (Office of the Public Protector) über den aufwendigen Ausbau der Privatresidenz des Präsidenten, der weit über das hinausging, was aus Sicherheitsgründen erforderlich war. Das Gericht forderte den Präsidenten auf, einen Teil der dafür verwendeten öffentlichen Mittel an die Staatskasse zurückzuzahlen. Am 6. September 2016 entschied das Verfassungsgericht, dass die Entscheidung des Polizeiministers, den Geschäftsführer der unabhängigen Polizeiaufsichtsbehörde (Independent Police Investigative Directorate – IPID), Robert McBride, zu entlassen, nach dem IPID-Gesetz verfassungswidrig war. Im November wurden die gegen Robert McBride erhobenen Betrugsvorwürfe zurückgezogen.

EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

Die Polizei ging gegen Proteste von Studierenden in einigen Fällen mit exzessiver Gewalt vor. So schoss sie aus kurzer Distanz mit Gummigeschossen auf Studierende und deren Unterstützer, obwohl der Einsatz von Gewalt weder notwendig noch verhältnismäßig war.

Am 11. Dezember 2016 gab Präsident Jacob Zuma bekannt, dass mehrere Ministerien Maßnahmen ergriffen hätten, um Empfehlungen des Untersuchungsausschusses umzusetzen, der sich mit der Tötung streikender Bergarbeiter durch die Polizei im Jahr 2012 in Marikana befasst hatte. Zu den Maßnahmen der Regierung gehörte die Überprüfung der Regelungen für den Einsatz von Gewalt. Außerdem wurden zwei neue Gremien gebildet: am 15. April 2016 eine ministerielle Arbeitsgruppe zur Gewährleistung der physischen und psychischen Eignung von Polizisten und am 29. April ein Expertengremium, das die Polizeiarbeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung überprüfen soll. Die Untersuchung der Eignung der vom Dienst suspendierten südafrikanischen Polizeichefin Riah Phiyega zur Ausübung ihres Amtes wurde 2016 abgeschlossen; der Abschlussbericht musste dem Präsidenten noch vorgelegt werden.

Polizei

Für den Zeitraum 2015/16 meldete die unabhängige Polizeiaufsichtsbehörde 366 Todesfälle bei Polizeieinsätzen und 216 Todesfälle in Polizeigewahrsam. Dies bedeutete in beiden Fällen einen Rückgang gegenüber 2014/15. Die IPID registrierte zudem 145 Fälle von Folter, darunter 51 Vergewaltigungen, und 3509 Fälle von tätlichen Übergriffen durch Polizisten im Dienst. Strafverfahren gegen Polizisten wegen rechtswidriger Tötungen kamen aber weiterhin nur langsam voran.

Das Verfahren vor dem Hohen Gericht in Durban gegen 27 Polizisten, von denen die meisten der inzwischen aufgelösten Einheit Cato Manor Organized Crime Unit angehört hatten, wurde erneut verschoben und für den 31. Januar 2017 angesetzt. Den Polizisten wurden Mord und andere Straftaten in 28 Fällen vorgeworfen.

Im Oktober 2016 veröffentlichte die staatliche Beschwerdestelle einen Bericht über die seit März 2014 in den Wohnblocks Glebelands Hostel in Durban verübten Gewalttaten, bei denen mehr als 60 Menschen gezielt getötet wurden. Der Bericht sah die Ursache der Gewalt darin, dass die Stadtverwaltung keine Verantwortung für die Mietwohnungen in der Siedlung übernommen habe. Er hob auch hervor, dass mindestens drei Bewohner des Glebelands Hostels 2014 von der Polizei inhaftiert und gefoltert worden seien, ohne dass man die mutmaßlichen Täter zur Rechenschaft gezogen habe. Außerdem habe die Polizei bei ihrer Aufgabe versagt, Verbrechen zu verhindern, strafrechtlich zu verfolgen und die Bewohner der Siedlung zu schützen. So sei die Zahl der Festnahmen und erfolgreichen Strafverfolgungsmaßnahmen im Fall von Mordverdächtigen sehr gering gewesen. Die staatliche Beschwerdestelle versprach, die Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Folter und Tötung von Glebelands-Bewohnern durch die Polizei zu überwachen. Eine Untersuchung der unabhängigen Polizeiaufsichtsbehörde zu den Todesumständen des Glebelands-Bewohners Zinakile Fica, der im März 2014 in Polizeigewahrsam starb, war 2016 noch nicht abgeschlossen.

Im April 2016 wandten sich Bewohner des Glebelands Hostels an den UN-Hochkommissar für Menschenrechte mit der dringenden Bitte, der UN-Menschenrechtsrat möge sich mit den gezielten Tötungen in der Siedlung befassen. Am 7. November 2016 wurde ein führender Vertreter des Glebelands-Friedenskomitees erschossen, als er das Amtsgericht im Stadtteil Umlazi von Durban verließ. Es gab keine Festnahmen im Zusammenhang mit der Tat.

INTERNATIONALE STRAFVERFOLGUNG

Im Oktober 2016 übermittelte die Regierung dem UN-Generalsekretär ein Schreiben, in dem sie den Austritt Südafrikas aus dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) erklärte. Das Parlament war in diese Entscheidung nicht eingebunden. Der Austritt wird ein Jahr nach der Benachrichtigung der Vereinten Nationen wirksam. Der Schritt erfolgte, nachdem der IStGH ein Verfahren gegen Südafrika wegen mangelnder Zusammenarbeit eingeleitet hatte. Grund dafür war, dass die südafrikanischen Behörden den sudanesischen Staatspräsidenten Omar al-Bashir nicht verhaftet hatten, als dieser im Juni 2015 an einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union in Südafrika teilnahm, obwohl gegen ihn ein Haftbefehl des IStGH wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorlag. Mit dem Austritt reagierte die südafrikanische Regierung außerdem auf eine Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts, das am 15. März 2016 eine Beschwerde der Regierung gegen ein Urteil des Hohen Gerichts von Nord-Gauteng aus dem Jahr 2015 abgewiesen hatte. Das Hohe Gericht von Nord-Gauteng hatte die Ausreise Omar al-Bashirs im Juni 2015 per einstweiliger Verfügung untersagt. Die Regierung hatte sich jedoch über die einstweilige Verfügung hinweggesetzt. Nach Ansicht des Gerichts von Nord-Gauteng verstießen die Behörden gegen die südafrikanische Verfassung, indem sie den sudanesischen Staatspräsidenten nicht verhafteten.

UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG

Neue Untersuchungen kamen zu dem Schluss, dass das Bergbauunternehmen LONMIN Plc mitverantwortlich für die Vorfälle in Marikana im August 2012 sei, bei denen 34 streikende Bergarbeiter von der Polizei erschossen wurden, weil es seinen Verpflichtungen zur Schaffung von Wohnraum für die Beschäftigten nicht nachgekommen war. Das Unternehmen hatte in seinem rechtsverbindlichen Sozial- und Arbeitsplan aus dem Jahr 2006 zugesagt, bis 2011 insgesamt 5500 Häuser für die Bergarbeiter zu errichten. Bis 2012 waren jedoch erst drei Häuser fertiggestellt worden. Im August 2016 erklärte LONMIN, dass etwa 13500 der insgesamt 20000 ständigen Beschäftigten noch keine dauerhafte Unterkunft hätten. Viele Bergarbeiter lebten weiterhin in informellen Siedlungen auf einem Gelände, das LONMIN gepachtet hatte. Dazu gehörte auch die informelle Siedlung Nkaneng, die aus Bretterbuden bestand, die nicht einmal die minimalsten internationalen Standards für angemessenes Wohnen erfüllten. Durch sein Handeln verstieß das Unternehmen gegen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich des Rechts auf angemessenen Wohnraum.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Rassistische und gewaltsame Angriffe auf Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten führten auch 2016 dazu, dass Menschen getötet, verletzt oder vertrieben wurden. In vielen Fällen wurden gezielt kleine Geschäfte in Townships geplündert, die Personen ausländischer Herkunft gehörten.

Im Juni 2016 kam es zur Plünderung von Geschäften in Townships von Pretoria. Dabei wurden mindestens zwölf Flüchtlinge und Migranten schwer verletzt und Hunderte vertrieben. Zuvor hatten bereits Bewohner von Dunoon in der Provinz Westkap Geschäfte ausländischer Inhaber geplündert.

Im April 2016 wurden die Untersuchungsergebnisse bezüglich der gewaltsamen Angriffe auf Flüchtlinge, Migranten und Asylsuchende im Jahr 2015 in der Provinz KwaZulu-Natal veröffentlicht. Als Ursache für die Spannungen verwies der Bericht auf Armut und sozioökonomische Ungleichheit, die zu Konkurrenz um die knappen Arbeitsplätze führten. Die Untersuchung empfahl u. a., Staatsbedienstete in Bezug auf die Rechte ausländischer Staatsangehöriger und die Ausstellung von Dokumenten besser zu schulen und die Kapazitäten der für Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende zuständigen Institutionen auszubauen. Führende Politiker müssten sich bei öffentlichen Stellungnahmen stärker ihrer Verantwortung bewusst sein, und Schulen sollten mehr Maßnahmen ergreifen, um das Gemeinschaftsgefühl zu fördern.

Nachdem drei der ursprünglich sechs Flüchtlingsaufnahmezentren geschlossen worden waren, gerieten Flüchtlinge unter Druck, da sie nunmehr lange Reisen antreten mussten, um ihre befristete Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen.

Im Juni 2016 wurde ein Gesetzentwurf über internationale Zuwanderung auf den Weg gebracht, der Asylsuchende in erster Linie mit Sicherheitserwägungen in Verbindung brachte und ihre Rechte einschränkte. Der Entwurf sah vor, an den Landesgrenzen Zentren einzurichten, um Asylanträge zu bearbeiten und Personen in Verwaltungshaft zu nehmen. Asylsuchende müssten dann während ihrer Asylverfahren in diesen Zentren bleiben und würden in ihren Rechten auf Arbeit und Freizügigkeit beschnitten.

RECHTE VON FRAUEN UND MÄDCHEN

Die geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen und Mädchen traf diejenigen besonders stark, die ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen angehörten, denn sie verschärfte die negativen Folgen ethnischer, sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit noch zusätzlich.

Fast ein Drittel der schwangeren Frauen war HIV-infiziert, doch trug der verbesserte Zugang zu kostenloser antiretroviraler Behandlung für Schwangere weiterhin zu einem Rückgang der Müttersterblichkeitsrate bei. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums war die Rate von 197 Todesfällen pro 100000 Lebendgeburten im Jahr 2011 auf 155 Todesfälle im Jahr 2016 gesunken. Die Situation war jedoch vor allem in ländlichen Gebieten weiterhin schwierig, da es schwangeren Frauen und Mädchen, die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen wollten, an Beförderungsmöglichkeiten mangelte oder sie die Fahrtkosten dafür nicht aufbringen konnten. Es bestanden weiterhin Hindernisse hinsichtlich des Zugangs zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen, was das Leben schwangerer Frauen und Mädchen unnötig in Gefahr brachte.

Im Juni 2016 startete die Regierung eine HIV-Präventionskampagne unter dem Motto She Conquers (“Sie schafft es”), um die unverhältnismäßig hohe Zahl von HIV-infizierten Mädchen und jungen Frauen und die hohe Schwangerschaftsrate bei Teenagern zu senken. Der Schwerpunkt der Kampagne lag zwar auf Verbesserungen für Mädchen in Bezug auf Gesundheitsfürsorge, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten. Es wurde jedoch kritisiert, dass die Inhalte der Kampagne negative Klischees über die Sexualität von Mädchen verfestigen würden.

Die Kommission für Geschlechtergleichheit (Commission for Gender Equality) stellte im Juni 2016 fest, dass die “Jungfräulichkeitstests” (ukuhlolwa), die in einem Bezirk der Provinz KwaZulu-Natal Vorbedingung dafür waren, dass junge Frauen Stipendien für ein Hochschulstudium erhielten, die in der Verfassung garantierten Rechte auf Gleichheit, Würde und Privatsphäre verletzten. Außerdem würden damit das Patriarchat und die Ungleichheit in Südafrika fortgeschrieben. Die entsprechende Bestimmung wurde daraufhin abgeschafft.

Die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen veröffentlichte im Juni 2016 einen Bericht, in dem sie Südafrika aufforderte, koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um der enormen Verbreitung geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung ein Ende zu setzen. Sie empfahl außerdem, Sexarbeit zu entkriminalisieren.

Im März 2016 startete der Südafrikanische Nationale AIDS-Rat (South African National AIDS Council – SANAC) ein Programm, um gegen die hohe Rate von HIV-Infizierungen bei Sexarbeiterinnen vorzugehen und ihnen einen besseren Zugang zur Präexpositionsprophylaxe und antiretroviralen Medikamenten zu ermöglichen. SANAC und Aktivisten, die sich für die Rechte von Sexarbeiterinnen einsetzen, äußerten jedoch die Befürchtung, dass die südafrikanischen Gesetze bezüglich “Prostitution” die Wirksamkeit des Programms untergraben könnten.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden 2016 nach wie vor Opfer von Diskriminierung, Hassreden und Hassverbrechen, darunter auch tätliche Angriffe bis hin zu Mord. Es war davon auszugehen, dass nur die allerwenigsten Fälle zur Anzeige kamen.

Im März 2016 wurde Lucia Naido in Katlehong in der Metropolgemeinde Ekurhuleni erstochen. Die Polizei von Katlehong leitete Ermittlungen wegen Mordes ein, die Ende 2016 noch andauerten.

Im April 2016 wurde der offen homosexuell lebende junge Mann Tshifhiwa Ramurunzi in Thohoyandou in der Provinz Limpopo angegriffen und schwer verletzt. Ein Tatverdächtiger wurde wegen versuchten Mordes angeklagt.

Am 6. August 2016 wurde der Leichnam des offen homosexuell lebenden 17-jährigen Schülers Lesley Makousaan in Potchefstroom in der Nordwest-Provinz aufgefunden. Er war erwürgt worden. Kurze Zeit später wurde ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen.

Am 4. Dezember 2016 wurde der Leichnam von Nolovu Swelindawo in Khayelitsha in der Provinz Westkap aufgefunden. Die offen homosexuell lebende Frau war einen Tag zuvor entführt worden. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen und u. a. wegen Einbruchs, Entführung und Mordes angeklagt. Er erschien am 7. Dezember vor Gericht. Am 21. Dezember zog er seinen Antrag auf Freilassung gegen Kaution zurück.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Menschenrechtsverteidiger wurden aufgrund ihrer Arbeit angegriffen, die Strafverfolgung dieser Verbrechen erfolgte jedoch nur zögerlich.

Im März 2016 wurde der Landrechtsaktivist Sikhosiphi “Bazooka” Rhadebe von zwei Männern, die sich als Polizisten ausgaben, in seinem Haus in Lurholweni in der Provinz Ostkap erschossen. Er war Vorsitzender der Initiative Amadiba Crisis Committee und hatte gegen die von einem lokalen Tochterunternehmen des australischen Bergbaukonzerns Mineral Commodities Limited betriebene Tagebauförderung von Titan und anderen Schwermetallen in Xolobeni Widerstand geleistet.

Der Prozess gegen einen Polizisten, der im Oktober 2013 während einer Protestaktion in der informellen Siedlung Cato Crest in Durban die 17-jährige Wohnrechtsaktivistin Nqobile Nzuza erschossen haben soll, wurde auf Februar 2017 verschoben.

Am 20. Mai 2016 sprach das Hohe Gericht von Durban zwei lokale Abgeordnete des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (African National Congress) und einen mitangeklagten Auftragsmörder schuldig, die Wohnrechtsaktivistin Thulisile Ndlovu im September 2014 ermordet zu haben. Die drei Männer erhielten lebenslange Haftstrafen.

Am 17. November 2016 gab das Hohe Gericht von Bloemfontein in einem bahnbrechenden Urteil einer Klage von 94 Angestellten kommunaler Gesundheitsdienste und Aktivisten der NGO Treatment Action Campaign statt. Sie hatten die Verfassungsmäßigkeit der weiteren Anwendung eines Gesetzes aus den Zeiten der Apartheid angefochten. Das Versammlungsgesetz (Regulation of Gatherings Act) aus dem Jahr 1993 definiert jede Zusammenkunft von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum ohne vorherige Anmeldung bei der Polizei als Straftat. Das Gericht entschied, dass die Teilnahme an einer unangemeldeten Zusammenkunft nicht strafbar sei.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Im Juni 2016 wurden drei Redakteure des staatlichen Radio- und Fernsehsenders South African Broadcasting Corporation (SABC) vom Dienst suspendiert. Hintergrund war offenbar, dass sie eine Entscheidung missbilligten, wonach über einen friedlichen Protest der NGO Right2Know, die dem Sender Zensur und Machtmissbrauch vorwarf, nicht berichtet werden sollte. Als fünf weitere SABC-Journalisten gegen die Suspendierungen protestierten, wurde ihnen Fehlverhalten vorgeworfen. Anschließend wurden alle acht Journalisten entlassen. Im Juli 2016 legte die Gruppe beim Verfassungsgericht eine Beschwerde wegen Verletzung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit ein. Das Verfahren war zum Jahresende noch anhängig. Vier der Journalisten gewannen im Juli 2016 einen Prozess vor einem Arbeitsgericht. Das Gericht urteilte, dass der Sender SABC arbeitsrechtliche Bestimmungen verletzt habe. Die acht Journalisten konnten in der Folge wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren, waren jedoch weiterhin Anfeindungen ausgesetzt. Als das Parlament einen Ausschuss einsetzte, um die Eignung des SABC-Vorstands zu überprüfen, traten vier der acht Journalisten am 12. Dezember im Namen der Gruppe als Zeugen auf. Am 14. Dezember sagten auch Vertreter von Right2Know vor dem Ausschuss aus.

DISKRIMINIERUNG

Menschen mit Albinismus

Es gingen Berichte über Angriffe und Entführungen von Menschen mit Albinismus ein.

Am 21. Juni 2016 wurde der vierjährige Maneliswa Ntombel von zwei Männern in der Nähe seines Zuhauses in der Provinz KwaZulu-Natal entführt. Ende 2016 galt er noch immer als vermisst.

Im Februar 2016 verurteilte das Regionalgericht in Mtubatuba einen 17-jährigen Jugendlichen zu 18 Jahren Gefängnis. Er war für schuldig befunden worden, im Jahr 2015 Thandazile Mpunzi in der Provinz KwaZulu-Natal getötet zu haben. Ihre sterblichen Überreste waren in einem nicht sehr tief ausgehobenen Grab entdeckt worden. Teile ihres Körpers waren an traditionelle Heiler verkauft worden. Zwei weitere Männer, die den Mord gestanden hatten, waren bereits im September 2015 zu jeweils 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Gesetzgebung gegen Hassverbrechen

Im Oktober 2016 wurde der Entwurf eines Gesetzes gegen Hassverbrechen in das Parlament eingebracht. Es soll Rassismus, rassistische Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit sowie Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität, Geschlecht, sexueller Orientierung und anderen Merkmalen eindämmen, indem Hassverbrechen zu Straftaten erklärt werden. Der Entwurf enthielt jedoch auch umstrittene Bestimmungen in Bezug auf Hassreden, die dazu benutzt werden könnten, das Recht auf freie Meinungsäußerung unzulässig zu beschneiden.

Recht auf Bildung – Kinder mit Beeinträchtigungen

Minderjährige mit Behinderungen waren weiterhin in vielfacher Hinsicht von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen, die ihnen u. a. den gleichberechtigten Zugang zu Bildungseinrichtungen versperrten, obwohl die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen einen Anspruch auf Inklusion vorsahen. Am 27. Oktober 2016 empfahl der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, ein bildungspolitisches Grundsatzpapier (Education White Paper 6) in Richtung Inklusion weiterzuentwickeln und Minderjährige mit Behinderungen in Regelschulen zu unterrichten.

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