Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Slovakia

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Slowakische Republik
STAATSOBERHAUPT: Andrej Kiska
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Robert Fico

Roma wurden nach wie vor diskriminiert, und nur geringe Fortschritte waren bei der Umsetzung des Rechts von Roma-Schülern auf Bildung zu verzeichnen. Gegen die Slowakei lief weiterhin ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Herkunft.

HINTERGRUND

Im März 2016 gewann die Partei von Ministerpräsident Fico, Richtung – Sozialdemokratie (Smer – SD), die Parlamentswahlen, verlor jedoch die absolute Mehrheit. Es kam zur Bildung einer aus vier Parteien bestehenden Koalitionsregierung. Die rechtsextreme Volkspartei – Unsere Slowakei (L’udová strana Naše Slovensko) zog zum ersten Mal mit 14 Sitzen in das Parlament ein. Am 1. Juli 2016 übernahm die Slowakei den alle sechs Monate wechselnden Vorsitz im Rat der Europäischen Union.

DISKRIMINIERUNG VON ROMA

Polizei und Sicherheitskräfte

Die nach wie vor unzulänglichen Ermittlungen und langwierigen Verfahren in mehreren Fällen, in denen die Polizei exzessive Gewalt gegen Roma angewandt hatte, gaben Anlass zur Besorgnis. Im Juli 2016 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Polizei den Vorwurf der Misshandlung eines inhaftierten Rom im Jahr 2010 nicht angemessen untersucht habe.

Im August 2016 kündigte die Regierung eine Reform des Polizeigesetzes an. Die bisher unter dem Dach des Innenministeriums angesiedelte Abteilung für Kontrolle und Inspektion (Sekcia kontroly a inšpekćnej služby – SKIS) sollte der Generalstaatsanwaltschaft unterstellt werden, um ihre Unabhängigkeit zu stärken. Zum Jahresende gab es jedoch noch keinen vollständig unabhängigen und transparenten Mechanismus zur Rechenschaftspflicht der Polizei.

Mehrere Ermittlungsverfahren in Fällen, in denen Polizisten Misshandlungen von Roma vorgeworfen wurden, waren zum Jahresende noch anhängig. Im November 2016 führte die SKIS-Untersuchung über die Anwendung mutmaßlich exzessiver Gewalt durch die Polizei im April 2015 während eines Einsatzes in der Roma-Siedlung Vrbnica zu einer Anklage gegen den Einsatzleiter. Die SKIS befand, dass die Beweise nicht ausreichten, um andere an dem Einsatz beteiligte Polizisten unter Anklage zu stellen. Die Roma-Familien legten im Dezember 2016 Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein.

Das Ermittlungsverfahren der SKIS wegen des Verhaltens von Polizisten während eines Einsatzes in der Roma-Siedlung in Moldava nad Bodvou vom Juni 2013 wurde im März 2016 eingestellt. Die Opfer legten mit Unterstützung des Europäischen Zentrums für die Rechte der Roma (European Roma Rights Centre – ERRC) und der Beratungsstelle für Bürger- und Menschenrechte (Poradňa pre občianske a l’udské práva) Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Bis zum Jahresende lag noch kein Ergebnis in dem beim Verfassungsgericht anhängigen Rechtsmittelverfahren vor.

Nach einer von der Staatsanwaltschaft eingelegten Beschwerde wurde im April 2016 der Freispruch von zehn Polizisten, die beschuldigt worden waren, 2009 sechs Roma-Jungen in der Polizeiwache in Košice misshandelt zu haben, aufgehoben und die Rechtssache zurück an das Bezirksgericht verwiesen.

RECHT AUF BILDUNG

Im Januar 2016 trat eine Änderung des Schulgesetzes in Kraft, mit der die Unterbringung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien in gesonderten Schulen allein auf der Grundlage ihres sozioökonomischen Hintergrunds verboten wurde.

Roma-Kinder waren jedoch weiterhin in gesonderten Schulen und Sonderklassen für Kinder mit “leichter geistiger Behinderung” überrepräsentiert und wurden noch immer in nach Ethnien getrennten Regelschulen und -klassen untergebracht. Weil der mangelhafte Zugang der Roma zu Bildung gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, das in der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Herkunft verankert ist, lief ein im Jahr 2015 von der Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei. Bisher hat die Regierung jedoch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um die Diskriminierung zu verhindern oder zu beseitigen, worauf sowohl die Europäische Kommission bei der jährlichen Überprüfung der Integrationspläne für Roma als auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes ausdrücklich hingewiesen haben.

Am 6. Oktober 2016 verwarf das Bezirksgericht von Bratislava eine im Jahr 2015 von der Beratungsstelle für Bürger- und Menschenrechte gegen das Bildungsministerium und die Stadtverwaltung von Stará L’ubovňa erhobene Popularklage (actio popularis) wegen der Segregation von Roma-Kindern in einer Grundschule. Die Beratungsstelle legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Das Verfahren war zum Jahresende noch anhängig.

ZWANGSSTERILISIERUNG

Im Februar 2016 befand das Bezirksgericht Košice II, dass das Universitätskrankenhaus Louis Pasteur in Košice im Jahr 1999 eine Roma-Frau rechtswidrig sterilisiert habe. Der Eingriff wurde ohne ihre Zustimmung nach Inkenntnissetzung vorgenommen, nachdem sie ein Kind per Kaiserschnitt zur Welt gebracht hatte. Der Fall hatte die Gerichte der Slowakei mehr als zehn Jahre beschäftigt. Gegen die Gerichtsentscheidung, ihr eine Entschädigung in Höhe von 17000 Euro zu gewähren, legte das Krankenhaus Rechtsmittel ein. Bis zum Jahresende war dazu noch kein Urteil ergangen.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Im Januar 2016 traten Antiterrorbestimmungen in Kraft, die in die Verfassung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung sowie in mehrere andere Gesetze aufgenommen worden waren. Eine dieser Bestimmungen weitet die Untersuchungshaft für Personen, die terrorismusbezogener Straftaten verdächtigt werden, auf maximal 96 Stunden aus.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Obwohl die Slowakei während ihrer EU-Präsidentschaft der “nachhaltigen Migration” einen vorrangigen Platz auf ihrer Agenda einräumte, lehnte sie verbindliche Umverteilungsquoten für Flüchtlinge, die zunächst in anderen EU-Mitgliedstaaten Aufnahme gefunden hatten, weiterhin ab. Das Land erklärte sich jedoch dazu bereit, 100 zunächst in Griechenland und Italien untergekommene Flüchtlinge bis zum Jahresende auf freiwilliger Grundlage zu übernehmen. Bis Ende 2016 waren aber nur drei Familien, die sich bis dahin in Griechenland aufgehalten hatten, in der Slowakei neu angesiedelt worden.

DISKRIMINIERUNG

Im August 2016 kamen das slowakische Nationale Zentrum für Menschenrechte und die staatliche Aufsichtsbehörde für Handel zu dem Schluss, dass die Eigentümer einer Pension in der Hauptstadt Bratislava drei türkische Studenten diskriminiert hätten. Sie hatten ihre Buchungsanfrage mit der Begründung abgelehnt, dass es Praxis der Pension sei, “Menschen aus der Türkei oder arabischen Ländern aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht zu akzeptieren”.

Nach wie vor brachte Ministerpräsident Fico Muslime und Flüchtlinge in der Öffentlichkeit mit Terrorismus in Verbindung und bediente sich einer fremdenfeindlichen Rhetorik. Die Volkspartei – Unsere Slowakei organisierte in den Monaten Januar, März, Juni, Juli und Oktober 2016 gegen Roma und Migration gerichtete Aufmärsche.

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