Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Mali

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Mali
STAATSOBERHAUPT: Ibrahim Boubacar Keïta
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Modibo Keïta

Der innerstaatliche bewaffnete Konflikt und die Instabilität nahmen zu. Bewaffnete Gruppen waren für Übergriffe wie die Tötung von UN-Blauhelmsoldaten verantwortlich. Sicherheitskräfte sowie Angehörige der UN-Friedenstruppen setzten exzessive und tödliche Gewalt ein, auch gegen Demonstrierende.

HINTERGRUND

Die Instabilität griff vom Norden auf das Landesinnere über. Es gab immer mehr bewaffnete Gruppierungen, die Anschläge verübten. So töteten bewaffnete Gruppen im Juli 2016 bei einem Angriff auf einen Armeestützpunkt im Zentrum von Mali 17 Soldaten und verletzten 35 weitere. Die Stadt Kidal im Norden des Landes wurde nach wie vor von bewaffneten Gruppen kontrolliert. Die Verbreitung von bewaffneten Gruppierungen behinderte die Umsetzung des 2015 unter Vermittlung von Algerien geschlossenen Friedensabkommens. Nach Anschlägen u. a. im Norden und in der Hauptstadt Bamako wurde im Juli 2016 der Ausnahmezustand bis März 2017 verlängert.

Im Juni 2016 verlängerte der UN-Sicherheitsrat das Mandat der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) bis Juni 2017. In Mali waren mehr als 10000 Blauhelmsoldaten stationiert.

Mehr als 135000 malische Flüchtlinge hielten sich wegen des Konflikts nach wie vor in Nachbarländern auf.

VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Anschläge bewaffneter Gruppierungen auf die MINUSMA nahmen dramatisch zu. Im Jahr 2016 wurden 62 Anschläge verübt, bei denen insgesamt 25 Friedenssoldaten und sechs zivile Dienstleister, die für die UN tätig waren, ums Leben kamen. Zivilpersonen, Blauhelmsoldaten und Angehörige der Sicherheitskräfte wurden durch von bewaffneten Gruppierungen ausgelegte Landminen verstümmelt oder getötet.

Die Schweizer Missionarin Beatrice Stockly wurde im Januar 2016 von Mitgliedern von Al-Qaida im Islamischen Maghreb (AQIM) in Timbuktu entführt. Die Gruppe hatte sie im Jahr 2012 schon einmal entführt und neun Tage lang gefangen gehalten. Im Dezember 2016 wurde in Gao im Nordosten des Landes die Französin Sophie Petronin, die für eine humanitäre Organisation arbeitete, von AQIM-Mitgliedern entführt.

Bei einem Hinterhalt rund 15 km nördlich von Aguelhok in der Region Kidal tötete die bewaffnete Gruppierung Ansar Dine Mitte Mai 2016 fünf tschadische Blauhelmsoldaten und verletzte drei weitere. Ebenfalls im Mai wurde bei einem Anschlag auf einen Stützpunkt der MINUSMA in Gao ein chinesischer Blauhelmsoldat getötet, mehrere Soldaten erlitten Verletzungen. AQIM bekannte sich zu dem Anschlag.

EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

Sowohl die Sicherheitskräfte als auch Angehörige der UN-Friedenstruppen setzten exzessive Gewalt ein. Beiden wurden außergerichtliche Hinrichtungen vorgeworfen. Nach Angaben der UN wurden sowohl im März als auch im Mai 2016 jeweils 24 Menschen Opfer von Tötungen, summarischen Hinrichtungen oder Verschwindenlassen. In UN-Berichten vom Mai hieß es, dass die malische Armee von den 103 Personen, die zwischen Januar und Mai 2016 von malischen und internationalen Einheiten unter dem Vorwurf terrorismusbezogener Straftaten festgenommen worden waren, drei summarisch hingerichtet und zwölf gefoltert habe.

Im April 2016 wurden bei einer Protestaktion gegen Festnahmen durch Angehörige der internationalen Einheiten auf dem Flughafen von Kidal zwei Demonstrierende erschossen und vier weitere verletzt. Die MINUSMA veranlasste eine Untersuchung des Vorfalls.

Im Juli 2016 schossen malische Einheiten bei einer Demonstration in Gao, die von der Bewegung für zivilen Widerstand (Mouvement de résistance civile) organisiert worden war, mit scharfer Munition. Drei Menschen – Mahamane Housseini, Seydou Douka Maiga und Abdoulaye Idrissa – wurden getötet, mehr als 40 erlitten Verletzungen.

STRAFLOSIGKEIT

Trotz gewisser Fortschritte wurden nur begrenzte Maßnahmen für Wahrheit, Gerechtigkeit und Entschädigung der Opfer des Konflikts ergriffen. Der unabhängige UN-Experte für die Menschenrechtssituation in Mali bemängelte die unzureichenden Fortschritte, vor allem im Hinblick auf einen angemessenen Zugang zur Justiz für Frauen, die Gewalt erlebt hatten. Als größte Hindernisse wurden u. a. die unsichere Lage und die zu geringe logistische Unterstützung der Richter genannt.

Im Mai 2016 wurden zwölf Menschen, die wegen terrorismusbezogener Straftaten angeklagt waren, zu Freiheitsstrafen verurteilt. Einige der Angeklagten waren im Rahmen des Friedensabkommens auf freien Fuß gesetzt worden.

Im November 2016 begann der Prozess gegen General Amadou Haya Sanogo, der sich wegen der Beteiligung an der Entführung und Ermordung von Soldaten, die loyal zum abgesetzten Präsidenten Amadou Toumani Touré standen, im Jahr 2012 verantworten musste.

Die Wahrheits-, Gerechtigkeits- und Versöhnungskommission, die 2014 eingesetzt worden war, um die im Zeitraum von 1960 bis 2013 begangenen gravierenden Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, war Ende 2016 immer noch nicht handlungsfähig.

INTERNATIONALE STRAFVERFOLGUNG

Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte im September 2016 Ahmad Al Faqi Al Mahdi zu neun Jahren Gefängnis, weil er Angriffe auf religiöse und historische Denkmäler befehligt hatte. Ahmad Al Faqi Al Mahdi, ein Mitglied der bewaffneten Gruppe Ansar Dine, musste sich wegen seiner Rolle bei der Zerstörung von neun Mausoleen und einer Moschee im Jahr 2012 in Timbuktu verantworten. Er bekannte sich schuldig.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Der für den Radiosender Maliba FM tätige Journalist Mohamed Youssouf Bathily (genannt Ras Bath) wurde im August 2016 festgenommen und wegen Verstoßes gegen die Sittlichkeit und Zersetzung der Moral der Armee angeklagt. Er hatte den Generalstabschef zum Rücktritt aufgefordert und die Armee kritisiert. Nach zwei Tagen wurde er unter gerichtlicher Überwachung auf freien Fuß gesetzt; seine Radiosendung wurde verboten.

RECHT AUF BILDUNG

Nach Angaben der UN waren in den Regionen Gao, Kidal, Mopti, Ségou und Timbuktu 296 von 2380 Schulen wegen der unsicheren Lage geschlossen; Alternativen wurden nicht angeboten. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss) wies auf die schlechte Qualität der Bildung hin. Die Gründe hierfür seien die hohe Anzahl von Schülern pro Lehrer sowie die schlechte Versorgung mit Schulbüchern und qualifiziertem Lehrpersonal. Der Ausschuss wies auch auf das große Gefälle zwischen Stadt und Land beim Schulbesuch hin. Nach wie vor hielten sieben bewaffnete Gruppierungen Schulen besetzt.

RECHT AUF EINEN ANGEMESSENEN LEBENSSTANDARD

Als Folge des Konflikts waren nach wie vor mehr als 33000 Malier Binnenvertriebene; etwa 3 Mio. Menschen hatten nicht genug zu essen, und für mehr als 423000 von ihnen war die Ernährungssituation dramatisch. In Gao und Ménaka wurde die Versorgung mit humanitärer Hilfe – u. a. in Form von medizinischer Versorgung – durch Entführungen seitens bewaffneter Gruppen behindert. Im Juni 2016 wurde in Kidal ein Lager mit Nahrungsmitteln für mehr als 10000 Menschen geplündert.

FRAUENRECHTE

Der CEDAW-Ausschuss kritisierte im Juli 2016, dass nach Abschluss des Friedensabkommens Frauen in der Wahrheits-, Gerechtigkeits- und Versöhnungskommission oder auf Entscheidungsebene kaum vertreten waren. Der Ausschuss äußerte sich auch besorgt darüber, dass nur sehr wenige Mädchen einen Abschluss an weiterführenden Schulen erlangten. Als Gründe dafür nannte der Ausschuss u. a. Frühverheiratung und Kinderehen, frühe Schwangerschaften, die indirekten Schulkosten, Kinderarbeit und die Tatsache, dass bevorzugt Jungen zur Schule geschickt werden. Der Ausschuss forderte Mali nachdrücklich auf, die Gesetze des Landes zu reformieren, um die Diskriminierung von Frauen zu beenden, und die Arbeit an dem Gesetzentwurf über das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung abzuschließen.

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